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Muss ich Kindeswohlgefährdung beweisen?
#1
Zu Beginn der Verfahren musste ich Kindeswohlgefährdung im Antrag formulieren. Unehelich und ich beantrage das alleinige Sorgerecht. Im Eilverfahren schrieb die Richterin das summarische gesehen es nicht nicht klar ist das es dem Kindeswohl dient wenn das Sorgerecht auf mich übertragen wird und für ein Gutachten im Eilverfahren kein Raum ist. So, jetzt sind wir im Hauptsacheverfahren.
Muss ich jetzt noch Kindeswohlgefährdung beweisen oder klar stellen das es dem Kindeswohl am Besten dient wenn die kleine bei mir lebt? Die Richterin will mit Bestellung eines Gutachters warten da das JA ihr mitteilte wir können miteinander kommunizieren. Eventuell könnten wir uns aussergerichtlich einigen. Die Mutter möchte aber noch nichtmal dem gem. Sorgerecht zustimmen sondern erstmal wie immer abwarten ob sie mir Vertrauen kann.
Habe Anfang nächste Woche einen Termin beim JA und die wollen wissen wie ich es mir vorstelle.

An eine Kindeswohlgefährdung sind hohe Bed. geknupft und eine zukünftige seelische und psychische Gefährdung des Kindes zu beweisen ist so sehr schwer. Mir ist klar das die Chancen sehr schlecht stehen die alleinige Sorge zu bekommen. Da ist dann der nächste Schritt die gem. Sorge durchzubekommen. Wenn ich aber weiterhin Kindeswohlgefährdung, die ich tatsächlich sehe, zu beweisen, riskiere ich vielleicht alles. Ich möchte dann wenigstens im Notfall für meine Tochter da sein dürfen. Da brauche ich doch das gem. S.?
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#2
Natürlich musst du die beweisen.
Wenn du eine Mutter oder das Ja wärst, würde vielleicht reichen, diese "glaubhaft" zu machen aber so...
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#3
Hm, also das das Kindeswohl nicht sicher gewährleistet wird reicht dann nicht. Mist
Es gab in der Vergangenheit nämlich schizophren/psychotische Episoden. (Beweisbar)
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#4
@Absurdistan

Ich habe Deinen Hauptthread nicht mehr so voll in der Erinnerung, und auch gerade wenig Zeit. Ich setz deshalb ´mal hier auf. Aus meiner Sicht brauchst Du die geS, um für Deine Tochter mehr als ein Besuchspapa sein zu können. Ich würde mich jetzt darauf konzentieren, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch die Mutter nicht hinreichend sicher ins Verfahren eingebracht werden kann. Vielleicht kannst Du mit dem JA besprechen, wie eine Stabilisierung der Mutter aussehen könnte, die einer Kindeswohlgefährdung vorbeugt. Vielleicht kann es ja auch ein Verhandlungsergebnis sein: Rücknahme des Antrages auf alleinige elterliche Sorge gegen Sorgerechtserklärung der KM? Auch dies kannst du M. E. mit dem JA besprechen, wenn Du den Eindruck hast, dass dort kindeswohlorientiert gedacht wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
(18-02-2012, 17:30)wackelpudding schrieb: Vielleicht kann es ja auch ein Verhandlungsergebnis sein: Rücknahme des Antrages auf alleinige elterliche Sorge gegen Sorgerechtserklärung der KM? Auch dies kannst du M. E. mit dem JA besprechen, wenn Du den Eindruck hast, dass dort kindeswohlorientiert gedacht wird.

Soweit waren wir schon. Lehnt die Mutter aber ab. Im Gspräch wird es darum gehen ob wir das Verfahren ruhen lassen für ein halbes Jahr, zur Beratung gehen und dann weitersehen. Das JA wollte schon vorher das wir zu einer Familien/paar/trennungstherapie gehen. Die machen das aber nur wenn Verfahren beendet sind oder ruhen. Ich bin da äußerst skeptisch das das was bringt. Werde aber wohl keine Wahl haben da mitzumachen.
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#6
Ich habe da jetzt nur meine Erfahrung: Bei mir hatte sich die KM auch 8 Monate gesperrt, um dann in der Woche vor dem Gerichtstermin doch die Sorgerechtserklärung abzugeben. Bei mir war das JA auch mit im Boot. Ich wäre da nicht ganz so skeptisch...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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