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Über die schlimmen Unterhaltspflichtverletzer wird oft in der Presse berichtet, Verfahren über andere unwichtige Straftaten bekommen längst nicht so viel Platz in den Medien. Doch der Disziplinierungszweck geht manchmal auch nach hinten los:
http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Vec...ingen.html - der Vater "fühlt sich unschuldig", weitere Bemerkungen suggerieren das gute alte Drückebergerbild.
Doch: http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Vec...s-ein.html - die Sekretärin rettet ihn von dem verlogenen Chef, das Landgericht muss aufgeben.
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Zitat:Wegen einer körperlichen Beeinträchtigung will er den Zwölf-Stunden-Arbeitstag nicht mehr geschafft und daraufhin um eine Stundenreduzierung gebeten haben.
Nur zwölf Stunden Arbeit pro Tag .. dieser Faulpelz
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Auch in Rosenheim wird jetzt endlich konsequent gegen Unterhaltsdrückeberger vorgegangen.
Einer Gefängnisstrafe entging der 38-Jährige nur, weil er sonst für seine Kinder, die er mit verschiedenen Frauen hat, gar nichts bezahlen könnte.
Das Landratsamt Rosenheim, in dessen Bereich eine der Mütter wohnt, hat sein Einkommen bis auf den Selbstbehalt gepfändet. Aber es ist kaum etwas bei ihm zu holen.
Hier machte die Richterin Isabella Hubert den erstaunten Angeklagten mit seiner "Erwerbstätigkeitspflicht" vertraut: "Sie können nicht einfach den Kopf in den Sand stecken. Sie dürfen auch nicht nach Lust und Laune eine Anstellung hinschmeißen. Mit ihrer Unterhaltspflicht haben Sie auch die Pflicht, nach Möglichkeit Geld zu verdienen."
"Dass ich Sie nicht sofort in das Gefängnis stecke - wozu es genug Anlass gäbe - hat einzig den Grund, dass Sie sonst für Ihre Kinder gar nichts bezahlen könnten", so das letzte Wort der Richterin.
Ich bin sicher, der Mann wird sich bessern und künftig alles tun, damit die Richterin nicht mehr böse auf ihn ist auf dass er er gebenedeit werde und ihm Leuterung widerfahre.
Außerdem wird sein Chef ein Einsehen haben und ihm künftig soviel Gehalt zahlen, dass er den Wünschen der Richterin entsprechen kann.
Endlich wurde mal ein Exempel statuiert.
Die Entwicklung der Eintreibung von Unterhaltsrückständen zeigt, wie wirksam diese Maßnahmen sind, wenn man endlich mal die runzelige Stirn kraus zieht und den knorpeligen Zeigefinger erhebt.
Ich bin beeindruckt. Die Justiz zeigt, zu was sie fähig ist.
Alles wird gut!
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(21-02-2012, 16:55)beppo schrieb: Ich bin sicher, der Mann wird sich bessern und künftig alles tun, damit die Richterin nicht mehr böse auf ihn ist auf dass er er gebenedeit werde und ihm Leuterung widerfahre.
Endlich wurde mal ein Exempel statuiert. Nun, der gute Mann sollte auch ein Exempel statuieren: Einfach sein Geld an seine diversen Kinder verteilen - und Aufstocker werden. Was der Staat dir nimmt - kann er auch wieder geben.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...0#pid71620
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(31-01-2012, 13:00)p schrieb: von dem verlogenen Chef, das Landgericht muss aufgeben
Und wieder nur Einstellung, womit seine Unschuld überhaupt nicht bewiesen ist und der Angeklagte vermutlich zumindest die Anwaltskosten selbst tragen muss.
lg
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Vielleicht sollte ihm und dem geneigten Leser das mal jemand mitteilen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2012, 18:18 von Camper1955.)
(21-02-2012, 18:10)beppo schrieb: Vielleicht sollte ihm und dem geneigten Leser das mal jemand mitteilen.
Ihm mitteilen wird wohl kaum gehen.
Und ich sage immer schon, keine Einstellung, sondern Freispruch.
Jeder der mit so einem Verfahren konfrontiert ist sollte von Anfang an sagen. "Ich will keine Einstellung des Verfahrens, ich will einen Freispruch."
Das muss man auch seinem Anwalt klar machen.
Wenn man sich selbst in der ersten Instanz vertritt, dann auch immer wieder sagen. "Ich will ein Urteil."
lg
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(21-02-2012, 18:16)Camper1955 schrieb: Ihm mitteilen wird wohl kaum gehen. Ist aber schon geschehen.
Ich gehe davon aus, dass er "seinen" Artikel und auch die Kommentare dazu liest.
Wäre doch schön, wenn man dadurch den Kindern und ihm ihrem Recht verhelfen könnte.
Und dann müsste die Richterin auch nicht mehr so böse mit ihm sein.
Alle wären glücklich und zufrieden.
So einfach kann es sein.
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"Die Staatsanwältin beantragte in ihrem Schlussvortrag eine Haftstrafe von sechs Monaten, zumal der Mann schon mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft sei. Allerdings solle ihm die Chance gegeben werden, seinen Zahlungswillen zu beweisen. Das solle aber eine der Bewährungsauflagen sein."
Mehrfach vorbestraft und doch gabs keinen Gefängnisaufenthalt. Die Angst, dass überhaupt kein Geld mehr kommt, war wohl ziemlich groß.
Zitat:Einfach sein Geld an seine diversen Kinder verteilen - und Aufstocker werden.
Das mit dem Aufstocken ist spannend und ich wäre ein Kandidat dafür. Gibt es dafür eigentlich eine Pflicht?
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(21-02-2012, 18:27)beppo schrieb: Ist aber schon geschehen.
Ich gehe davon aus, dass er "seinen" Artikel und auch die Kommentare dazu liest.
Bei Kommentare steht in beiden Artikeln des Eingangspostings noch 0
lg
Camper
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Wieso zwei Artikel?
Drück mal F5.
Bei mir steht der Zähler in Rosenheim auf 2.
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Ich habe von den Artikeln in der Threaderöffnung geschrieben. Also Posting # 1.
Bis Rosenheim bin ich noch gar nicht vorgedrungen.
lg
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Ihr seid ja Schlingel.. Bezweifle allerdings, dass der gute Mann im Internet unterwegs ist..
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(21-02-2012, 18:47)Camper1955 schrieb: Ich habe von den Artikeln in der Threaderöffnung geschrieben. Also Posting # 1.
Bis Rosenheim bin ich noch gar nicht vorgedrungen.
Kuck mal auf die Datümer.
Der Beitrag #1 ist 3 Wochen alt, der Artikel sogar 5 Wochen. Da rührt sich nichts mehr.
Nichtmal wenn du F5 drückst.
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(21-02-2012, 18:34)Exilierter schrieb: Zitat:Einfach sein Geld an seine diversen Kinder verteilen - und Aufstocker werden.
Das mit dem Aufstocken ist spannend und ich wäre ein Kandidat dafür. Gibt es dafür eigentlich eine Pflicht? Eine Pflicht? Meines Wissens gibt es bisher keine Pflicht Sozialleistungen zu beantragen. Aber da die Meinungen dazu etwas auseinander gehen, sollte man keine schlafenden Hunde wecken.
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Camper1955 schrieb:Und wieder nur Einstellung, womit seine Unschuld überhaupt nicht bewiesen ist und der Angeklagte vermutlich zumindest die Anwaltskosten selbst tragen muss.
lg
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Kosten und Auslagen bei Nichtverurteilung: § 467 Abs. 1 StPO!
(21-02-2012, 21:16)sorglos schrieb: (21-02-2012, 18:34)Exilierter schrieb: Zitat:Einfach sein Geld an seine diversen Kinder verteilen - und Aufstocker werden.
Das mit dem Aufstocken ist spannend und ich wäre ein Kandidat dafür. Gibt es dafür eigentlich eine Pflicht? Eine Pflicht? Meines Wissens gibt es bisher keine Pflicht Sozialleistungen zu beantragen. Aber da die Meinungen dazu etwas auseinander gehen, sollte man keine schlafenden Hunde wecken. Sollte eine solche Pflicht bestehen (besser gesagt: sollte man einem säumigen Unterhaltsschuldner eine solche Pflicht auferlegen), dann bestünde wegen der Drittwirkung (Drittbetroffenheit) auch die Möglichkeit, eine Unterlassung von Amts wegen zu ersetzen.
In einem solchen Fall, würde ich vermuten, dass man es mir nicht übel nimmt, wenn ich darauf verweise, dass es mir persönlich einerlei ist, welche staatliche Stelle "für mich leistet". Denn sie leistet ja nicht, weil ich nicht zahle, sondern weil ich nicht zahlen kann.
Mit diesem Hinweis können die meisten Rechtsanwälte und Staatsanwälte ruhig weiter schlafen ....
Einige von ihnen sind mir als ehrenwerte Mitbürger persönlich bekannt, weswegen ich in Punkto "schlafende Hunde" nicht missverstanden sein möchte
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2012, 23:56 von Camper1955.)
(21-02-2012, 23:38)Ibykus schrieb: Kosten und Auslagen bei Nichtverurteilung: § 467 Abs. 1 StPO!
Kommt darauf an, warum es eingestellt wurde. Wenn es nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, gehen die Anwaltskosten meist zu Lasten des Angeschuldigten.
Eine Woche vor meiner Verhandlung selbst als Zuschauer beim LG Augsburg erlebt. § 467 Abs. 4 StPO
lg
Camper
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(21-02-2012, 23:47)Ibykus schrieb: .... dann bestünde wegen der Drittwirkung (Drittbetroffenheit) auch die Möglichkeit, eine Unterlassung von Amts wegen zu ersetzen..... Zum Glück verstehe ich nicht alles, was Juristen so schreiben.
Meine Interpretation wäre allerdings weitergehend oder vielleicht ist das das gleiche:
Wenn ein Jobcenter beginnt Einkommen eines Bedürftigen anzurechen und gleichzeitig Kenntnis hat, dass der Bedürftige mdj. Kinder hat - dann wäre es gehalten, ihn aktiv zu beraten, die Absetzmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Da das Amt in der Regel seiner Beratungspflicht in dieser Frage nicht nachkommt, möchte ich ihm nicht gleich eine drittwirkende (auf das Kind abzielende) Fürsorgepflichtverletzung im Amt andichten, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Garantenpflicht aus SBG VIII jede Behörde verpflichtet, deren Handeln Auswirkungen auf Kinder hat..... Denn dann hat das Amt auch Kenntnis von der Vorrangigkeit der KU-Zahlung vor rein fiskalischen Anrechnungsbedürfnissen seinerseits zwecks Einsparungsüberlegungen bezüglich Steuermitteln....
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"Statt Unterhalt für seinen Sohn zu zahlen, hat ein 42 Jahre alter Mann aus dem Kyffhäuserkreis das Geld jahrelang in der Spielothek verzockt (...)
Obwohl der Mann gut verdiente, habe er seit 2006 den Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt (...)"
Mutter zeigt ihn an. Folge: Bewährungsstrafe.
Was mich an solchen Meldungen wundert ist die Tatsache, dass Lohnpfändungen in Deutschland praktisch auf Knopfdruck funktionieren und alle Welt trotzdem aufjaulend jammert, der böse Pflichtige hätte ja trotz "gutem Verdienst" nicht gezahlt. Irgendwo ist da was extrem verlogen. Der Pflichtige würden seinen "guten" Verdienst gar nicht erst erhalten, wenn Ex oder Exenanwalt oder Beistand eine ganz simple Lohnpfändung machen. Was sie auch ausnahmslos tun.
http://www.insuedthueringen.de/regional/...67,1911156
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(23-02-2012, 22:11)p schrieb: Was sie auch ausnahmslos tun.
Scheinbar nicht.
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(23-02-2012, 22:20)Ray schrieb: (23-02-2012, 22:11)p schrieb: Was sie auch ausnahmslos tun.
Scheinbar nicht. Nur warum nicht?
Dass sie nicht wissen, wie das geht, wird es ja wohl nicht sein.
Vielleicht stimmt da irgendwas anderes nicht.
Z.B. dass sie wissen, dass er gar nicht so viel verdient, wie hier steht.
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Wenn sie es nicht tun und stattdessen (hinterher) jahrelang über nichtüberwiesenen Unterhalt jammern, kann das nur zwei Gründe haben:
1. Das gute Einkommen ist überhaupt nicht gut, sondern nur fiktiv gut. Eine Pfändung hat stattgefunden und brachte nichts oder sie hat nicht stattgefunden, weil sie absehbar nichts brachte.
2. Es ging nie darum, Unterhalt zu bekommen. Es ging nur darum, einen Vater reinzureiten. Nichts tun, auf dem eigenen Hintern zu sitzen und den Vater nach ein bis zwei Jahren anzeigen, damit ihm der Richter eins reinwürgt.
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Ähm ja, bleibt ja nur Jammern, wenn man sowas nicht auf die Reihe kriegt. Oder ist so, wie @beppo schreibt. Es wundert aber schon, dass angesichts solch einfacher Sachverhalte da dann jemand kriminalisiert wird. Na ja, wahrscheinlich Dämlichkeit auf allen Ebenen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Die genauen Gründe für die Nichtpfändung kennt man nicht. Die Frage ist tatsächlich, was nun diese Verurteilung im Nachhinein bringen soll - jedenfalls wird sie ihm nicht helfen viel Geld zu erwirtschaften:
Zitat:Für die Mutter des 14-jährigen Sohnes ist das allerdings wenig zufriedenstellend: Wegen hoher Schulden kann der jetzt arbeitslose Mann inzwischen tatsächlich keinen Unterhalt zahlen.
Interessant auch:
Zitat:Amtsrichter Christian Kopp wertete das Verhalten des Mannes als Prunk- und Spielsucht.
Ich dachte immer, dass Spielsucht eine Krankheit ist - das hätte sich strafmildernd auswirken oder sogar zu einem Freispruch führen müssen. Aber an UH-Pflichtige werden natürlich nicht nur erhöhte Erwerbsobliegenheiten gestellt, sondern auch höhere Krankheitsschwellen angesetzt - wer essen kann, kann auch arbeiten.
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