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Kinder zahlen für Eltern immer öfter
#26
(14-08-2011, 19:25)Hasserfüllter schrieb: Arbeiten macht noch Sinn; es fehlen mir noch ein paar Monate um die 35 J.
zu erreichen;

Du hast den Durchblick Junge !
Genau, die 35 sind eine ganz wichtige Marke !
Bei mir auch nur noch ein Paar Monate. Big Grin
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#27
Denn wenn Schlucki doch mal abkratzt, die Jahre mit Sozialhilfe
genieße ich in der BRD; und mit der Grundrente in den Süden.
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#28
Das sind keine großen Pläne; ich habe die BRD satt; noch
etwas Palmenstrand und der BRD auf der Tasche liegen;
einfach nur das Heimzahlen was ich einstecken mußte.

Eure Fragen zum Elternunterhalt bitte
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#29
Servus Kollege,

ich habe deine Geschichte aus deinem ersten Thread nochmal quergelesen.

Wenn mir morgen der Sozialhilfeträger die Rechtswahrungsanzeige zustellen würde, so würde ich wahrscheinlich guten Gewissens Auskunft erteilen. Bin halt ein unvermögender Mensch welcher im Niedriglohnsektor arbeitet. Natürlich schäme ich mich dafür, aber ich kann momentan leider nichts daran ändern. Selbst wenn der Sozialhilfeträger Klage erheben würde, so würde ich dem gelassen entgegen sehen und mich beim ersten Amtsgerichtsverfahren sogar selbst verteidigen wollen. Fiktives Einkommen und gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflichten gibt es beim Elternunterhalt nicht, ohnehin ist dieser im Gegensatz zum Kindesunterhalt ohnehin (noch!)eher schwach ausgestattet. Die Daumenschrauben werden aber in Zukunft sicherlich immer mehr angezogen werden.

Insbesondere ist der Elternunterhalt ein vergleichsweise unemotionales Thema. Es geht nicht um die eigenen Kinder und auch nicht um irgendwelche Exen denen man vielleicht nicht zu sehr an's Bein pinkeln sollte, weil man per Gesetzt eher der juristisch schwächer ausgeprägte Part ist.

Zunächst sitzt an der gegnerischen Front nur eine adipöse Sachbearbeiterin des Sozialamts, dessen Kernkompetenzen sich auf das Konsumieren von cholesterinreicher Nahrung, dem Produzieren von Abwärme und dem Verfassen von Texten aus dem Bausteinkasten beschränken. Die gängige Rechtssprechung besitzt auch noch eine elternunterhaltsfreundliche Tendenz, sofern man arm ist. Auf eine grundsätzliche Verwirkung von Elternunterhalt zu spekulieren hat wahrscheinlich keinen Sinn; zumindest ist Alkoholismus eine anerkannte Krankheit. Dennoch: In welcher Form das Gericht den Nachweis nicht beachtet hat, dass deine Mutter Therapien nachweislich ausgeschlagen hat, darfst du mir gerne nochmal näher erklären.

Bin auch schon in Kontakt mit einem Psychotherapeuten mit welchem ich über die Krankenkasse abrechnen kann. Meine Kindheit war halt doof, weil Eltern doof. Aber wenn es gerichtlich eh keinen Sinn macht, könnte ich ja zumindest darauf verzichten um die Solidargemeinschaft in Form der Versicherungsgemeinschaft der Krankenkassen zu entlasten und somit meinen Beitrag zum Wohlergehen der Bevölkerung leisten. Naja, kann ich aber auch lassen - hab' eh genug Zeit, und womit sollte ich diese denn verbringen wenn nicht mit Arztbesuchen!?! OK, ich könnte auch Katzen vergiften oder Falschparker anzeigen, aber das ist mir einfach zu langweilig.

In Bezug auf dich glaube ich, dass dir deine vermietete Eigentumswohnung das Genick gebrochen hat. Wie du sagst, hat man dir für die eigens bewohnte Immobilie einen Wohnvorteil zugerechnet. Im Selbstbehalt ist die Miete (wenn man denn Mieter ist) ja schon drin.

Wenn man dann noch Bankenverbindlichkeiten für die Butze leisten muss, welche oft nicht unmaßgeblich von Mieteinnahmen gedeckt werden sollen, ist das Chaos programmiert. Wieder ein Beispiel dafür, dass man als Vermieter in Deutschland quasi enteignet wird. Gerade weil die Zivilgerichte jeden Wald-und-Wiesen Vermieter als Großkapitalisten betrachten (iudex non calculat), bist du dann direkt am [Unterschreitung des Mindestniveaus]. Alles Betongold welches einem wie ein schwerer Klotz am Bein hängt und halt immobil ist.

Sie halt zu, dass du dein Scheiss loswirst und gleichzeitig über wenig liquide Mittel verfügst. Ich hoffe, dass du möglichst hohe Beträge vor dem Sozialhilfeträger retten kannst.

Das Gute an diesem Forum ist, dass man als Betroffener beim noch recht jungen Thema Elternunterhalt sich von Leuten etwas abgucken kann die zum einen schon "länger im Geschäft" sind und sich ferner mit einem viel komplexer ausgestatteten Unterhaltsrecht konfrontiert sehen.

Wenn man sich an die monetären Verhaltensmaßnahmen des Kindesunterhalts hält, hat der Elternunterhalt keine Chance.




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#30
Stichtag ist die Rechtswahrungsanzeige; Forderungen 2 Jahre rückwirkend;
was willst Du da verstecken/vermeiden ?

Verweigerte Entziehung/Behandlung; reicht nicht; ICH muß beweisen dass
der Unterhaltsberechtigte vorsätzlich und seine Handlungsweise erkennend
seine Pflegebedürftigkeit verschuldet hat; wer kann denn das ?
Die Richterin hat selbst da gelogen; das ganze Thema wird im Urteil nicht
erwähnt. Es wurde daraus: Der Kläger behauptet immer wieder seine Mutter
sei Alkoholikerin. Man wird noch als blöde hingestellt

Für die vermietete Hütte mußte ich 3 Jahre die Hälfte der Tilgung abgeben;
für meine Wohnung wird mir ein geldwerter Vorteil berechnet der in etwa
die anerkannten Belastungen aufhebt.

Verstehst Du meinen Hass auf die BRD ? Wenn man alles zerstört bekommt was
man sich in 20 Jahren aufbaute; vom Munde absparte.
Ich bin jetzt ganz ruhig geworden; mal sehen ob bestimmte Leute die Zivilcourage
besitzen die sie von anderen einfordern

Gruß
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#31
Du hälts dich immer noch zu sehr an der zivilrechtlichen Unterhaltsverwirkung auf.

Dass du mit dieser Argumentation keinen Blumenstrauss gewinnen kannst, ist dir bekannt. Deine Mutter kann saufen, schniefen, drücken, Bömbchen schmeissen oder sich anders selbst im Rahmen eines Lebenslaufes zu Grunde richten oder welche Drogen auch immer konsumieren - solche Argumentationen haben selbst im Rahmen der höchstrichterlichen Praxis am BGH eher peripheren Charakter; entprechende Urteile kann ich dir gerne raussuchen - aber die kennst du wohlmöglich selbst... Die Verwirkung eines zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs ist immer schwer durchzusetzen.

Nach Prüfung mehr oder weniger aktuellen BGH-Urteilen macht es in den wenigsten Fällen wohl noch Sinn, auf balla-balla zu spekulieren - auch fundamentalste Argumentationen werden wohl nicht ziehlführend sein.

"Ihre Eltern haben Sie doch groß gezogen und waren doch immer für Sie da. An was hat es Ihnen denn je gemangelt?"

Da fragt keiner danach, wie du dich gefühlt hast, wenn dich deine Eltern alkoholbedingt nach dem Kindergarten volltrunkend empfangen haben. Selbstverständlich kommst du mit deiner 'Alice-im-Wunderland-Tasche' selbst nach Hause, schlussendlich kann kein Elternteil dich mehr abholen weil beide bereits besoffen in der Ecke liegen - um 11.45 Uhr!

Solche Unterhaltsketten muss man kategorisch ausbluten lassen! Kein Geld für Eltern, welche ihre elternlichte Pflichten vernachlässigt haben; somit auch kein Geld für den Sozialhilfeträger!

Ich habe für jeden Menschen Verständnis, welcher sagt: "Watt? Da zahl' ich die Sozialhilfe für deine Eltern ja mit! Alter, schäm' dich!"

Nur weil Gerade in verwanter Linie zivilrechtlich gegeneinander unterhaltsverpflichtet sind, kann ich ja nix dafür dass meine Eltern es nicht gebacken bekommen haben.

"Wer zahlt den für Ihre Eltern, wenn nicht Sie?", so schallt es heraus. "Soll die Solidargemeinschaft nun für Ihre alten Eltern aufkommen? Es sind doch Ihre Eltern!"

Leute, leckt mich alle!

Diese Argumentation begründet sich nur auf zivilrechtliche Unterhaltsansprüche. Es ist schon eine Schande, dass im Eherecht das Verursacherprinzip durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst wurde. Natürlich sollen die Eltern nicht der Solidargemeinschaft zur Last fallen, meiner aber bitte auch nicht. Jeder ist für sich selbst verantwortlich, und wer sich, fiktiv betrachtet, ausserhalb einem Versorgungsstaat bewegt, geht halt drauf. Ich sehe das emotionslos.

Irgendwann wird es nur noch brach-liegende Industriehallen geben, wo man solche Menschen in Stockbetten auffangen und mit Essen auf Rädern oder der Gulaschkanone versorgen können wird - und das will auch finanziert werden. Wenn Frankreich, volkswirtschaftlich betrachtet, nicht vor uns ins Gras beißt, dann könnten die das ja machen - alternativ noch der Planet Melmac oder endlich das Verständnis, dass eine Währungsonion ohne eine politische Union nicht funktionieren kann.

Der Wohlfahrtsstaat wird mittel- bis langfristig nicht zu halten sein; auch ich werde nicht mein Leben weg schmeißen, nur weil ich Eltern habe.

Meine Eltern hätten halt vorsorgen und weniger saufen sollen. In erster Linie wird es ein Dauerfall-Kostenstellenproblem in der deutschen Pflegewirtschaft werden. Ich zahl' nix und ich hab' auch nix.

Ist halt doof für die Solidargemeinschaft, aber ich bin nicht der Gesetzgeber. Beschwert euch bei denen, nicht bei mir... Tongue

@Hasserfüllter
Aufgrund der Kausalitätskette kann ich dich echt gut verstehen. Aber Hass bringt dich nicht weiter.

Dein Betongold scheint wohl verloren, aufgrund zu weniger liquider Mittel. Du hast in Deutschland investiert, dir aber deinen persönlichen Balast in Form von immobilem Kapital ans Bein gebunden. Ohnehin war es wohl ein sehr risikoträchtiges Investment.

Scheiße passiert. Dein hass auf das politische Konstrukt 'Deutschland' ist mir sehr verständlich. Ein Opferstaat, welcher außenpolitisch sehr gut aufgestellt ist - aber innerpolitisch ein Frack.

Kannst du immobiles Kapital noch zu mobilem Kapital machen bzw. wie lässt sich dein ganzes Zeugs irgendwie noch liquidieren?

Bleib' immer beweglich. Schlußendlich kannst du auch nicht nur mit ein Paar Unterhosen im Gepäck nach Melmac reisen...










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#32
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhal...44528.html

Das Thema ist wie man auch hier sieht, nicht so einfach zu beantworten. Unterhalt für die kranken Eltern kann durchaus teuer werden.
Anwälte und Gerichte werden zukünftig viel gut bezahlte Arbeit bekommen.....

Gruss
Heinrich
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#33
@ Scuba; NEIN; im Elternunterhalt ist die Verpflichtung durch eigenes
Verschulden der Pflegebedürftigkeit enge Grenzen gesetzt.
Die Kassen sind aber leer; und wie im Kaiserreich, Diktatur und
DDR-Staat erweist sich die Justiz IMMER als vorauseilender Helfer;
mit ganz wenigen Ausnahmen erlebt man mal einen Richter mit
Zivilcourage.

Mit der Argumentation meiner Richterin kann sich jeder vorsätzlich in
seine Bedürftigkeit bringen; und das kann nicht sein; wie wäre es denn
wenn die Alte auch Autos angezündet hätte ? Müßte ich dann auch
für den verursachten Schaden aufkommen ?

Du magst in den geschilderten Tatsachen der Realität entsprechen; dass
ich verloren habe und ruiniert bin weiß ich selber.

Was ich noch habe, erzähle ich niemandem; wie ich reagiere auch nicht;
wer aber glaubt dass ich das schlucke liegt falsch. Ich bin z.Zeit ganz
ruhig und weiß wann und wo ich den Hebel ansetze

Wer noch Fragen zum Elternunterhalt hat, bitte
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#34
Nur ne schnelle Frage: Hat sich der Anspruch an die Pflegeversicherung jetzt nach der "Reform" geändert? Bekommen Pflegebedürftige jetzt leichter einen Platz in einem der wunderschönen Pflegeheime München? Oder gibt es quasi keine unmittelbaren Auswirkungen?
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#35
Für Demenzkranke soll die Einstufung nun besser sein; aber nicht
mehr. Der Selbstpflegende soll besser unterstützt werden; löhnt
aber später.
Pflegeheim; München; bist Du so reich ?
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