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Frage zum Unterhalt
#26
Hallo nochmal

Es scheint, als ob meine Frau über das JA einen höheren KU herausholen will. Bislang liegt mir aber keine Forderung vor. Es ist ein bisschen verworren: Sie hatte mich letzte Woche über einen Termin bei JA mit uns beiden informiert. Allerdings hat sie nicht gesagt, wozu der Termin dienen soll. Eine Email von ihr war sehr unverständlich formuliert (sie schreibt Englisch und häufig orthografisch falsch). Meine Nachfrage nach dem konkreten Zweck des Gespräches, hat sie nicht beantwortet. Den Termin konnte ich aus Zeitmangel nicht wahrnehmen - das habe ich gleich gesagt.
Nun habe ich herausbekommen können, dass diese JA-Dame mit dem Sachgebiet Unterhalt/Sorgerecht befasst ist. Für mich ein Indiz, dass es um den KU geht.
Ich möchte mich eigentlich nicht in die Fänge des JA begeben und habe einen Notar zur Beurkundung des KU angeschrieben. Ich möchte den KU auf mindestens 2 Jahre mit 133 (so wie einst verlangt) festsetzen, bevor eine neue Forderung kommt.
Was meint Ihr? Ist dazu zu raten? (Ich verdiene derzeit ca. 850 Netto)
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#27
@ bio

wenn du schon beim Notar einen Titel erstellen läßt über die 133.- €, dann mach ich nicht befristet auf 2 Jahre, sondern bis zum 18. Geburtstag des Kindes.

Wenn die Gegenseite das nicht akzeptieren will, dann sollen sie klagen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#28
Und dann gehst du zum Jobcenter und beantragst aufstockendes H4.
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#29
(14-03-2012, 19:18)bio schrieb: Was meint Ihr? Ist dazu zu raten? (Ich verdiene derzeit ca. 850 Netto)

Soll das ein Witz sein?

Du hast ein Nettoeinkommen, nicht mal ein bereinigtes Nettoeinkommen, von 850 € und möchtest 133 € Unterhalt bezahlen?

Wohnst Du unter einer Brücke und lebst von Wasser und Brot?

Die sollen das genau ausrechnenen und dann vorschlagen, was Du bezahlen darfst. Sind es mehr als 0 €, dann hast Du das Recht zur Einrede.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#30
Ich stocke ja bereits auf, von daher tut mir der Betrag ja nicht weh. Und mein Arbeitgeber will mit mir mittel- und längerfristig planen.Da wird also binnen 6 Monaten ein neuer Arbeitsvertrag komme - Netto dann aber wenigsten die erste Stufe DDT.
Also vor diesem Hintergrund ist das Ganze zu sehen.
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#31
Netto erste Stufe DDT heisst aber noch nicht, bereinigtes Netto.

Wenn das Kind jetzt noch jung ist, heisst es noch lange nicht, dass Du den Mindestunterhalt bezahlen kannst, wenn das Kind älter ist.

Also falls notwendig auch ein paar Jahre voraus denken und einen statischen Titel machen. Keinesfalls nach irgendeiner Prozentzahl des Mindesunterhaltes. Es sei den die Prozentzahl liegt im einstelligen Bereich.

Können also auch 9 % des Mindestunterhaltes sein.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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