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Unterhaltspflicht aus dem Ausland
#1
Hallo Freunde,

hoffe es geht euch allen gut.

Wie ihr wisst, lebe ich ja seit 5 Jahren im Ausland. Diese 5 Jahre hat das Jugendamt damit verbracht mir hinterherzujagen um mich ausfindig zu machen, ohne Erfolg.

Hintergrund ist meine uneheliche Tochter, die jetzt 6 Jahre alt ist. Für Sie wurde mtl. Unterhalt gezahlt.

Das Jugendamt kam jetzt auf die Idee meine Eltern anzuschreiben, worin steht, dass wenn der Vater nicht zu ermitteln sei, sie jetzt unterhaltspflichtig wären.

Da ich das ganze Prozedere meinen Eltern ersparen möchte und diese zudem sehr wohlhabend sind, meldete ich mich per email beim Jugendamt und teilte dort mit, dass ich im Ausland lebe und monatlich umgerechnet 600 Euro verdiene und dies zudem landestypisch überdurchschnittlich sei und gerne eine Gehaltsbescheinigung zusenden werde.

Ich erhielt die Antwort, mit der Aufforderung, dass diese Arbeit nicht anerkannt werde, da diese unterbezahlt wäre. Ich werde aufgefordert entweder eine besser bezahlte Arbeit zu suchen oder wieder nach Deutschland zurückzukehren um dort eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.

Meiner Meinung nach, habe ich das Recht mich dort aufzuhalten bzw. zu leben wo es mir recht ist. Ausserdem habe ich bei einer landestypisch bereits überdurchschnittlich bezahlten Arbeit keinen Anlass dazu, eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.

Meine Frage, kennt sich jemand damit aus, gibt es bereits Gerichtsurteile etc., die meine Auffassung bestätigen?

LG italia










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#2
Hallo italia,
schön, dass Du noch lebst.

Das Beste ist einfach nichts zu machen. Das Jugendamt stellt immer Forderungen ausserhalb des Gesetzes. Im Übrigen ist es noch niemanden gelungen, Menschen von Tatsachen zu überzeugen, die nicht überzeugt werden können, weil sie es nicht verstehen wollen. Das ist die Taktik des Jugendamtes. Jedes Schreiben und jede Erklärung an das Jugendamt ist sinnlos und wird nur gegen Dich verwendet werden. Deine Eltern sind sicher. Die müssen nur auf stur schalten und darauf auch nicht reagieren.

Manchmal ist das Nichtstun die bessere Taktik.
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#3
Die liebe Mutti des Kindes hat auch Eltern, die in Anspruch genommen werden könnten. Die sind bestimmt nicht begeistert. Ausserdem dürfte nach 6 Jahren der Jagdeifer des Jugendamts geringer werden.
Den aufgelaufenen Unterhaltsvorschuss können die nur bei Italia eintreiben und neuer Unterhaltsvorschuss wird nicht mehr bezahlt, also wird wohl der Sozialhilfeträger eher ein Interesse haben als das JA selbst. Also sind die Drohungen eher mit wenig Substanz versehen.
Im Prinzip will das JA eine Vereinbarung mit den Eltern auf "freiwilliger" Basis.

Ich würde den Papierkrieg möglichst lange hinziehen. Also erst am Ende der Frist antworten, immer mal neue Sachen einwerfen etc.
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#4
(16-03-2012, 09:21)italia schrieb: Das Jugendamt kam jetzt auf die Idee meine Eltern anzuschreiben, worin steht, dass wenn der Vater nicht zu ermitteln sei, sie jetzt unterhaltspflichtig wären. LG italia

Stimmt nicht. zunächst haftet mal die Kindesmutter. Ist auch diese nicht leistungsfähig, dann muss die Leistungsfähigkeit aller 4 Großelternteile überprüft werden.

Nur bei den Großeltern väterlicherseits nachzufragen geht nicht.

Erst wenn auch die Großeltern mütterlicherseits leistungsunfähig sind, dann dürfen Deine Eltern einspringen.

Aber normalerweise sind das riesengroße Hürden, denn die Kindesmutter muss schon genau darlegen, warum sie nicht leistungsfähig ist. Nur einfach zu sagen "kein Bock auf Arbeit" geht nicht.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#5
(16-03-2012, 10:32)Camper1955 schrieb: [quote='italia' pid='73885' dateline='1331882463']
Erst wenn auch die Großeltern mütterlicherseits leistungsunfähig sind, dann dürfen Deine Eltern einspringen.

Hallo Camper,

Ist das wirklich so? Wenn Muddi berechtigterweise nicht leistungsfähig sein sollte und ihre Eltern auch nicht, müssen dann die Eltern des Vaters dann nicht trotzdem einspringen?
Mal abgesehen von den ganzen Hürden.
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#6
(16-03-2012, 10:40)MitGlied schrieb: Ist das wirklich so? Wenn Muddi berechtigterweise nicht leistungsfähig sein sollte und ihre Eltern auch nicht, müssen dann die Eltern des Vaters dann nicht trotzdem einspringen?
Mal abgesehen von den ganzen Hürden.

Also wenn Muddi und deren Eltern nachweisbar leistungsunfähig sind - dazu müsste Muddi aber schon Erwerbsunfähigkeit nachweisen - dann dürfen die Großeltern väterlicherseits im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit einspringen.

Und selbst da gibt es relativ hohe Freibeträge, keine gesteigerte Erwerbspflicht und weitere Dinge, die normalerweise auch die Großeltern väterlicherseits vom gesetzlichen Unterhalt befreien.

Wenn sie freiwillig dem Kind was geben hat kein Mensch was dagegen, aber gesetzlich zwingen kann man die Großeltern nur ganz schwer.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#7
Danke Dino, ja ich lebe noch Smile hoffe dir und den anderen geht es allen gut. den anderen ebenfalls danke für die Antworten. Also die Mutter hat noch nie gearbeitet, kriegt also Stütze. Sie ist inszwischen verheiratet und der Mann arbeitet ebenso wenig. Ich hatte eine Adoption vorgeschlagen dem Jugendamt, wurde aber abgelehnt, weil man diese Familie dazu nicht zwingen könne.

Die Eltern von Ihr beide alt und keine Arbeit und kein Geld da, evtl kleine Rente.

Meine Eltern wurden jetzt aufgefordert Einkommensnachweise vorzulegen. Auch ihre Eltern wurden der formhalber angeschrieben.

Meine Eltern zögern alles hinaus, jetzt kam ein Schreiben ich glaube sogar mit Zwangshaftandrohung falls keine Dokumente vorgelegt werden sollten. Bzw. das JA wolle die Vorlage der Einkommensnachweise gerichtlich durchsetzen lassen.

Also nochmals zum Kern, ich habe eine offizielle Arbeit, die hier im Land gut bezahlt ist, aber Jugendamt leht dies ab. Das kann doch nicht rechtens sein?

LG italia



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#8
Hallo italia,

schau mal in diese Threads:

Großeltern sollen KU zahlen...
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5104

OLG Köln: Barunterhalt der Mutter und Grosselternunterhalt
www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=3210
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#9
(16-03-2012, 12:29)italia schrieb: Danke Dino, ja ich lebe noch Smile hoffe dir und den anderen geht es allen gut.

Melde Dich mal von Zeit zu Zeit, sonst sorgen wir uns nur unnötig Smile

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#10
(16-03-2012, 09:21)italia schrieb: Hintergrund ist meine uneheliche Tochter, die jetzt 6 Jahre alt ist. Für Sie wurde mtl. Unterhalt gezahlt.

Meinst du Unterhaltsvorschuss? Oder hast du etwas gezahlt?
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#11
es handelt sich um den unterhaltsvorschuss, gezahlt hatte ich selbst nie

@ dino: ok wird gemacht, ich freu mich wenn man auch mal vermisst wird Smile

lg
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#12
uups, welche Überraschung... still in cambo ? Wink schönen Gruß auch von mir
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#13
na klar, es gibt nichts schöneres hier. ich fühle mich mittlerweile zuhause.
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#14
Servus,

also so einfach geht das nicht, das die Grosseltern jetzt zahlen sollen und auch die Aufforderung das die Grosseltern ihre Einkommen offenzulegen haben, sind nichts anderes als Drohgebaerden die ohne Probleme in die Tonne geworfen werden koennen.

Auch die Aussage des JAs , das sie die Lohnbescheinigungen des Vaters nicht akzeptieren, muss nicht hingenommen werden. Der Vater lebt im Ausland, das haben die zu akzeptieren und das er jetzt nach Deutschland zu kommen hat, geht gar nicht. Das ist ein Eingriff in die Privatphaere des Vaters und die haben nicht zu bestimmen, wo der Vater zu wohnen hat. Ein absolutes NO-GO. Sie sollen einmal diese Forderung in Form von Gesetzen und Gerichtsurteilen belegen.

Hier wuerde ich dem JA zurueckschreiben, was denen eigentlich einfaellt solche Forderungen zu stellen und diese ihre Kompetenzen weit ueberschreiten und sie dies zu unterlassen haben. Die Loehne von 600 Euro sind halt normal in diesem Land und die haben das so hinzunehmen, ob es ihnen passt oder nicht.

Die Grosseltern koennen erstmal zurueckschreiben, das sie keinen Kontakt zum Sohn haben und in dieser Sache keine Unterstuetzung leisten werden, da die Familie auseinandergefallen ist (einfach so reinstellen, egal, ob es so ist oder nicht). Sie sollen sich an ihn halten und wenn nicht, hat die Mutter zunaechst den Barunterhalt zu leisten und ihre Leistungunfaehigkeit zu beweisen.

Man kann das JA sehr sehr lange mit Briefen und Antraegen und Gegenforderungen in Schach halten, teilweise ueber Jahre hinweg.

Italia, am besten jede Forderung des JA hier reinstellen, wir schreiben Gegentuecke und Gegenaufforderungen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#15
Zitat:Meiner Meinung nach, habe ich das Recht mich dort aufzuhalten bzw. zu leben wo es mir recht ist. Ausserdem habe ich bei einer landestypisch bereits überdurchschnittlich bezahlten Arbeit keinen Anlass dazu, eine besser bezahlte Arbeit zu suchen.

Absolut korrekt und wuerde ich noch mit weit schaerferen Worten untermauern mit der Gegenforderung, dies darzulegen und auch zu beweisen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#16
(18-03-2012, 21:41)gleichgesinnter schrieb: Absolut korrekt und wuerde ich noch mit weit schaerferen Worten untermauern mit der Gegenforderung, dies darzulegen und auch zu beweisen!

Ich fürchte, die werden einfach die Grosseltern verklagen und ein Richter wird entscheiden, was er als Beweis sehen will.

Offenbar ist jetzt der Unterhaltsvorschuss zu Ende, das Kindesalter deutet jedenfalls darauf hin. Nun wollen die neue Unterhaltsquellen anzuzapfen. Die Grosseltern des Vater bieten sich in der Tat an, denn die Konstellation ist günstig: Sie haben Geld, sind greifbar und die Eltern der Mutter nicht. Sehr praktisch für die Abzocke der anderen Seite.

Wichtig sind nicht Nachweise von Italia, sondern was wirklich gezahlt wird. Wenn Italia z.B. 150 EUR zahlen würde, wären die Grosseltern nur für den Restbetrag zum Mindestunterhalt heranzuziehen, womöglich noch unter Abzug des gesamten Kindergeldes.
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#17
Erst kommt die Mutter dran und die Beweispflicht (Erwerbsbemuehungen, Atteste usw.) das sie nicht leistungsfaehig ist. ALG II ist kein Beweis, das sie nicht leistungsfaehig ist

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#18
ALGII ist aber zumindest ein starker indikator dass die madam wohl nicht so einfach in lohn und brot zu kriegen sein wird Smile
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#19
(19-03-2012, 00:51)gleichgesinnter schrieb: Erst kommt die Mutter dran und die Beweispflicht (Erwerbsbemuehungen, Atteste usw.) das sie nicht leistungsfaehig ist. ALG II ist kein Beweis, das sie nicht leistungsfaehig ist

Das liegt aber alles in der Zone, in der ein Amtsrichter durchaus auf Grosselternrückgriff gehen kann. Könnte eine zähe Sache werden, die auch das OLG beschäftigt. Für ausgeschlossen halte ich den Grosselternrückgriff keinesfalls.
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#20
Das man die Eltern nicht heranziehen kann, wissen die wohl selbst.
Man will nur Druck auf den Pflichtigen ausueben, indem man Druck auf die Eltern ausuebt, in der Hoffnung, die Eltern geben diesen Druck weiter.
Mit dieser Massnahme wird an der Zersetzung von Familien gearbeitet.
Ein schmutziges Geschaeft, mit dem einige ihren Lebensunterhalt verdienen. Das ist Te&*rror.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#21
Da ist aber noch einiges juristisches Neuland zu betreten, es wird also eine Menge Arbeit machen. Die Beträge sind eher gering. Ob sich da JA&ARGE in diesem Fall rantrauen?

Das Problem ist, dass halt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Forderung angezeigt wird auch Rückstände auflaufen könnten. Und der brave Deutsche (also die Großeltern) will eben schnellstmöglich alles geklärt wissen, damit man planen kann. Der juristische Weg kann aber sehr lange dauern.
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#22
Ein Schreiben an die Eltern soll wohl den Druck auf den Pflichtigen anfachen.
Bestandteil der Terrormethode vom Staat.
Bei mir hatte man ungerechtfertigter Weise einen Eintrag im SIS gemacht, um mich aufzuhalten... und sich frech dann dafuer entschuldigt.
Der Zweck heiligt die Mittel solange man erreicht, was man will.
Auf der 'guten' Seite gibt es viel kriminelle Energie. Das muss man eben auch beruecksichtigen im eigenen Interesse.

Al Bundy

"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#23
(19-03-2012, 11:34)MitGlied schrieb: Das Problem ist, dass halt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Forderung angezeigt wird auch Rückstände auflaufen könnten. Und der brave Deutsche (also die Großeltern) will eben schnellstmöglich alles geklärt wissen, damit man planen kann. Der juristische Weg kann aber sehr lange dauern.

Verweise das Jobcenter auf die Pflicht der Kindesmutter, sich einen Arbeitsplatz zu suchen, der ihre Existenz und auch die Existenz des Kindes zu sichern, wenn ein Elternteil ausfällt.

Ebenso verweise das Jobcenter darauf, dass dann von allen vier Großelternteilen gleichermaßen die Leistungsfähigkeit überprüft werden muss.

Füge Deinem Schreiben die Entscheidung des OLG Köln bei und Deine Eltern werden nie wieder was vom Jobcenter hören.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#24
(19-03-2012, 11:26)Al Bundy schrieb: Man will nur Druck auf den Pflichtigen ausueben, indem man Druck auf die Eltern ausuebt, in der Hoffnung, die Eltern geben diesen Druck weiter.

Al Bundy

In anderen "Herrenländer" (warum benutzt man das Wort eigentlich nicht mehr? es gefällt mir unheimlich gut...) hat mann sogar einen juristischen Namen dafür erfunden:
Erpressung.
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#25
Das Jugendamt wollte jetzt eine ladungsfähige Adresse von mir haben. Ich habe nach Absprache mit einem Kumpel seine Adresse in Deutschland angegeben, um mal zu sehen was passiert bzw. welche Schreiben kommen.

2 Tage später im 6 Uhr morgends klingelte die Polizei bei ihm. Auf Anfrage was denn los sein, sagte die Polizei, sie wären hier im Auftrag des Jugendamtes um nach mir zu suchen. Mein Kumpel meinte dann zu denen, sie könnten gerne irgendwelche Schreiben dalassen jedoch gesehen hätte er mich seit 5 Jahren nicht mehr. Dann sind die kommentarlos wieder weggefahren.



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