@familienmensch : Ich schreibe Dir noch eine PN, aber für diejenigen interessierten "neuen" Leser :
Ich kann "reinen Gewissens" tatsächlich überhaupt KEINEN Anwalt mehr empfehlen. Auch im Forum findest Du viele "alte Hasen", die das wahrscheinlich bestätigen.
Ich habe nicht nur in eigener Sache viele Anwälte kennen gelernt, sondern auch in meinem beruflichen Umfeld. Du kannst nur Glück haben, dass Dein neuer Anwalt nicht "außerordentlich schlecht" ist, bzw. im noch schlechteren Fall "gegen Dich arbeitet" ohne das es erst bemerkt wird, sondern vielleicht einen Anwalt zu finden, der "einigermaßen etwas taugt". Sozusagen eine Note "Ausreichend". also eine 4.
Soweit es möglich muß, muß man Denen allen auf die Finger schauen und ständig kontrollieren. Auch den Wahrheitsgehalt vieler Aussagen muß man kontrollieren. Das geht in diesem Forum hier auch sehr gut.
Inwieweit man letztlich dann darauf einwirken kann, ist eine andere Frage.
Viel Glück bei Eurem Vorhaben !
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Nappo,
nach welchen Kriterien beurteilst Du (D)einen Abwalt?
@skipper : Das ist gar nicht mal so eine uninteressante Frage. Die Antwort setzt sich aus mehreren Punkten zusammen :
Wenn ich bei MEINEN Kunden bin, aus welchen Gründen auch immer, erwarten diese von mir Antworten und Hilfe, mit denen/der sie arbeiten können .
1. Ein Anwalt sollte klar Stellung beziehen : Das darf auch so aussehen, dass Er/Sie sagt : "Die Angelegenheit ist hoffnungslos. Lassen Sie die Finger davon." Klare Aussagen helfen mehr, als Herumgehampel.
2. In Zusammenhang mit 1. muß ein Anwalt ANKÜNDIGUNGEN, die Er macht, dann auch in die Tat umsetzen! Das machen sie meist nicht! Sie setzen bei den persönlichem Gespräch Vorgehensweisen in den Raum um die Sache dann hinterher im Sande verlaufen zu lassen. Der Mandant ist aber erst mal beruhigt und denkt :"Ah, ich habe aber einen guten Anwalt!" bevor Er nach großer Ankündigung eines besseren belehrt wird.
3. Das Ausschöpfen ALLER rechtlichen Möglichkeiten! Warum muß mir Ibikus eine Info geben, was bei Verschleppung eines Umgangsverfahrens gemacht werden kann, wenn dies die Aufgabe des Anwaltes wäre?
4. Stellung beziehen! Ich habe "Mamma Anwälte" kennen gelernt, die den Vätern "vorgaukeln", sie würden sie tatsächlich vertreten. Zum Schluß fielen Sätze wie :"Ach, das Sorgerecht ist doch gar nicht so wichtig. Hauptsache Sie haben Umgang!" So kann man nämlich durch Manipulation, Aufklärung der Väter verhindern, und diese wissen gar nicht, welches Spiel mit ihnen getrieben wird und finden ihre Anwältin auch noch TOLL !
Stellung beziehen heißt auch NEIN sagen zu können . Ich beispielsweise besuche KEINE Lehrer....
5. Kommunikation und OFFEN über Abläufe reden. Der Mandant schenkt dem Anwalt VERTRAUEN! Ich habe Kunden, die mir täglich mailen. Das mag manchmal Nerven. Ist eben aber so! Anwälte reagieren auf E-Mails überhaupt nicht. Nicht einmal, dass sie die Nachricht zur Kenntnis genommen haben. Rückantworten bleiben aus. Man muß persönlich bei der Vorzimmer-Firewall anrufen und um Gesprächstermin (auch telefonisch) bitten. Diese sind selten tatsächlich erschöpfend. Anwälte arbeiten nämlich nach dem Muster ."Laß mich mal machen. Du hast ja sowieso keine Ahnung." Das geht dann, wenn der Anwalt dann aber tatsächlich unter Beweis stellt, abschließend Erfolge vorweisen zu können.
Fehler der Anwälte, die für Mandanten nicht erkennbar sind :
1. Vorbringen von Urteilen, die anderslautend sind, wird unterlassen.
2. In Umgangsverfahren werden keine einstweiligen Verfügungen erstellt, obwohl sie verschleppt werden.
3. Falsche Aufklärung. Siehe § 170 etc.
4. Falsche Hoffnungen beim Mandanten wecken.
5. Vergleiche eingehen, die das Papier nicht wert sind.
6. Verfahren nur unter der Voraussetzung beginnen, dass es auch PKH gibt und nach abgelehnter PKH das Verfahren nicht führen.
Ich selbst, habe mit Sicherheit schon den Ruf eines Querulanten. Wenn Du dich selbst erkundigst, wirst Du gemieden und geächtet. Anwälte sind Teil des "Systems" und deshalb im Grunde unbrauchbar. Um das "System" aber zu stärken, wurde die Anwaltspflicht eingeführt.
Man stelle sich vor, es gäbe die Möglichkeit sich einen Forumsteilnehmer zu nehmen, diesen zu bezahlen um dann die Unterhaltsberechnung durchführen zu lassen.
Ja, wo kämen wir denn da hin ? HAHA
Nachdem die Anwältin ein Vermittlungsverfahren mit Verfahrenspfelgschaft beantragte und daraufhin ein Gespräch beim Jugendamt statt fand, nun die heutige Antwort (nach mehreren Wochen) vom Amtsgericht, mit von der Mutter angenommenen Behauptungen, ich hätte den Umgang selbst ausgesetzt. Äußerst logisch, in Anbetracht der Tatsache, dass ich wegen des fehlenden Umgangs mich an das Gericht wandte :
Beschluss
.
.
.
hat das Amtsgericht - Familiengericht - durch den Rochter XXX am 01.03. beschlossen (Posteingang am 22.03.12 d.Verf.)
Der Beschwerde vom 17.10.2011 wird nicht abgeholfen. Die Sache wird dem OLG Koblenz zur Entscheidung vorgelegt.
Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine abweichende Entscheidung.
Ausweislich der Stellungnahme des Jugendamtes vom 27.02.2012 hat der Antragsteller die (kostenfreie) Vermittlungsleistung des Jugendamtes vor Inanspruchnahme des Gerichts nicht in Anspruch genommen. Dass diese von vorneherein aussichtslos gewesen wäre, ergibt sich aus der vorgelegten Stellungnahme nicht. Vielmehr führt das Jugendamt aus, dass der Antragsteller von sich aus den vereinbarten Umgang ausgesetzt hätte.
Zur Lösung der bestehenden Konfliklage ist nach Auffassung des Gerichts nicht die Durchführung einer Vermittlung, sondern die Teilnahme an einer Elternberatung erforderlich. Insofern liegt es an den dazu grundsätzlich bereiten Beteiligten, aich auf einen entsprechenden Berater zu einigen.
wer ist denn der Beschwerdeführer?
Was steht im angefochtenen Beschluss .. ?
Wolltest Du das nicht mal hochladen?
So kann man sich -ich jedenfalls- nur schwer ein Bild von Ganzen machen.
@ibikus : Kein Wunder, dass Du das in der Vielzahl der Fälle verwechselst. Ich wollte die Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter in der 170er Sache hochladen und das werde ich auch noch machen ;-) . Im Moment kriege ich einfach den [Unterschreitung des Mindestniveaus] nicht mehr hoch. Die Puste geht mir gerade bißchen aus.
Kurzfassung,in der obigen Sache, die hoffentlich von mir für Aufschluß sorgt :
1. Meine Anwältin schreibt an das Gericht, dass es ein Vermittlungsverfahren geben soll mit Verfahrenspflegschaft und dass das Einschalten des Jugendamtes nicht vönnöten sei, da es auch in der Vergangenheit nicht genutzt hat. Die KM verweigere den Umgang.
2. Antwort der Gegenseite, dass dies überhaupt nicht stimme und das die Kinder nicht mehr kommen wollten, aber die KM da nicht hinter stecke und Antrag auf Ablehnung unseres Gesuches, da ich vorher das Jugendamt nicht eingeschaltet hätte.
3. Das Gericht verfügt, man solle einen Termin beim Jugendamt machen, der auch statt fand. KM und ich gingen zu verschiedenen Terminen dort hin. Den JA Bericht stellte ich seinerzeit ins Forum.
4. Dann hörte ich nichts mehr vom Gericht. Habe auch sonst keinen Schriftverkehr seitens des Gerichts in dieser Sache. Dann heute, dieses Schreiben des Gerichts.
(22-03-2012, 14:26)Nappo schrieb: Vielmehr führt das Jugendamt aus, dass der Antragsteller von sich aus den vereinbarten Umgang ausgesetzt hätte. Egal, wie Du es machst, es ist falsch!
Die Kinder werden im Laufe der Zeit immer mehr entfremdet.
Das allseits gezogene Argument "Die Kinder müssen zur Ruhe kommen" steht dem allseits gezogenen Argument "Der Vater kümmert sich ja nicht" gegenüber.
http://fliiby.com/file/335995/2k3oy4qgas.html
So I open my door to my enemies
And I ask could we wipe the slate clean
But they tell me to please go fuck myself
You know you just can't win
richtig, blue, bin diesmal vollkommen Deiner Meinung.
Wenn sich die Situation ergibt, dass das JA mit seinem Latein am Ende ist, hilft es im Weiteren fast ausnahmslos nur noch der KM.
Dann kann ein Vater machen, was er will, er macht es falsch.
Und den größten Fehler -ich hab schon im Thread "Hövelmann" darauf hingewiesen- macht ein Vater, der sich auf solche hinterhältigen Vorschläge, zunächst nachzugeben, damit das Kind zur Ruhe kommen kann (was nebenbei gesagt gar nicht funktionieren kann, wenn es nicht auch von der KM unterstützt wird), einläßt.
Die aber freut sich, weil man ihr in die Karten spielt. Denn sie gewinnt wertvolle Zeit, ihre schäbige Parentalisierung noch zu intensivieren und sich in ihrem Unrecht zu sonnen.
Meiner bescheidenen Meinung nach ist es deswegen geradezu zynisch und unverantwortlich, einen Vater, den die Mutter seines Kindes zu entsorgen versucht, zum JA zu schicken.
@Nappo
Sorry - das hatte ich tatsächlich verwechselt!
(der Zahn der Zeit!)
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[Vollquote gelöscht]
Ich persönlich habe meine besten Erfahrungen bisher mir "frischen" Anwälten gemacht, welche die eben (noch nicht) über eine Firewall verfügen.
Mit meinem derzeitigen Anwalt bin ich recht zufrieden, denn der
a) er übernimmt meine ausgearbeiteten Klageschriften nach geringfügiger Korrektur ohne Murren als Grundlage der entsprechenden Korrespondenzen
b) Ich erreiche ihn immer direkt, habe sogar seine Handynummer
c) Er gibt auch Prognosen ab und wir tel. regelmäßig, oft sehr lange und ausführlich
d) Er macht mir Festpreise, läßt mit sich handeln
Vorher hatte ich einen Anwalt mit Kanzlei und 40 Mitarbeitern, da war ich nur eine Nummer und die Schreiben waren selten in meinem Sinne.
Wenn also noch jemand einen jungen und engagierten RA sucht, ich geb auf Anfrage gerne seine Daten bekannt (Raum HB/VERDEN)
FRAGE :
Heute erhielt ich die nachfolgende E-Mail meiner Rechtsanwältin. Bevor ich antworte, möchte ich sagen, dass mir das doch alles sehr verworren vorkommt. Ob das so stimmt?
Es muß dazu erwähnt werden, dass ich ja schon wegen dieser Angelegenheit beim Jugendamt war und die Kindesmutter auch! Ja, wenn das kein Vermittlungsgespräch war, was war es dann? Nun soll der Zirkus schon wieder los gehen? Was ist davon zu halten? Ich selbst hatte die Anwältin darauf hingeweisen, dass es laut OLG Hamm nicht Voraussetzung ist, dass JA anzurufen, da das OLG Koblenz einen erneuten (!) Vermittlungsversuch durch das JA verlangte......
die vorgenannten Unterlagen habe ich erhalten.
Ich weise auch darauf hin, dass es nicht Voraussetzung für die Anrufung des Gerichtes ist das zuvor ein Vermittlungsversuch über das Jugendamt versucht wurde, aber es ist Voraussetzung für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe.
Unabhängig davon was die Kindesmutter schreibt ist ja in der aktuellen Lage keine Vermittlung über das Jugendamt erfolgt. Diese Vermittlung über das Jugendamt ist allerdings Voraussetzung für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Sofern Sie das Verfahren nunmehr ohne Verfahrenskostenhilfe betreiben wollen sind wir selbstverständlich bereit dieses weiter zu führen.
Wir gehen jedoch davon aus, dass auch dann wieder eine Vermittlung über das Jugendamt von Seiten des Gerichtes angeordnet wird, sodass es zunächst durchaus sinnvoll erscheint, die Vermittlung über das Jugendamt durchzuführen und wenn diese gescheitert ist, wovon eher ausgegangen werden kann, das gerichtliche Verfahren neu betrieben wird.
Auch im Hinblick darauf, als Sie den Besprechungstermin hier zwischenzeitlich abgesagt haben, bitten wir um Mitteilung, wie weiter verfahren werden soll.
HAHA ! Voll Lustig ! ^^
1. Im August 2011 rät die Anwältin : Wir machen ein Vermittlungsverfahren (Kinder seit Juli nicht gesehen)
2. PKH abgelehnt / JA-Termin / Verlogener JA Bericht
3. Gericht schreibt : Wieder ab zum JA, weil Mammi hat ja in Wirklichkeit nichts gegen den Umgang...Hä? ( siehe verlogener JA Bericht)
4. Anwältin sagt im März 2012 ! : Sie müssen wieder zum JA, dann kriegen Sie auch PKH ! Auf den Hinweis hin, Sie hätte ja auch eine einstweilige Verfügung machen können und unter Vorlage des Urteils des OLG Hamm, dass das JA nicht zwingend eingeschaltet werden müsste - keine Antwort !
5. NAPPO kündigt der Anwältin Anfang im April das Mandat und geht zu seinem Strafrechtler. Ein Verhandlungstermin scheint in weiter Ferne.
6. Anwalt macht sofort eine einstweilige Verfügung an das Gericht fertig / Anfang April 2012
7. NAPPO macht eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beiden JAlerinnen. (Anfang April)
8. JA Mädel schreibt einen netten Brief und bittet um neuerlichen Besprechungs-Termin der HEUTE sein sollte. NAPPO geht nicht hin ;-) (Wenn ich was sage, zählt das auch und ich habe gesagt : Mit Der rede ich nicht mehr)
9. Gestern kommt vom Amtsgericht der Beschluß : Lieber NAPPO, Deine einstweilige Verfügung wird abgelehnt und Du bezahlst die Kosten. Weiterhin der Hinweis : Es ist noch ein JA Termin anberaumt. Der war ja heute^^
10. Heute kommt vom Amtsgericht (also 1 Tag später) die Bekanntgabe zum Termin (04.06.) zwecks Vermittlungsverfahren und Ladung von Mammi und Pappi.
Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus.
Unter Zuhilfenahme des im TFAQ befindlichen Vordruckes habe ich nun alleine und ohne Anwalt Antrag wg. Umgangsregelung gestellt. Ich bin sehr gespannt, da die Kinder sich mittlerweile auch weigern, Kontakt auf zu nehmen.
Nun schreibt das Gericht :
"Ihr Antrag führt das Geschäftszeichen XY und wurde heute der Gegenseite zur Stellungnahme übersandt.
Das Gericht ist davon ausgegangen, dass Ihr Antrag nur für den Fall der von Ihnen beantragten Bewilligung von Verfahrenskosten als gestellt gilt."
Frage :
Soll ich abwarten und kann ich dann immer noch sagen, dass das Verfahren auch ohne Bwilligung von PKH geführt werden soll, falls diese abgelehnt wird?
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Ich würde antworten, dass ich jeden Fall Umgang will, ob nun VKH gewährt wird oder nicht.
Man könnte ja sonst glauben, Du möchtest nur dann Umgang haben, wenn es nichts kostet....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
ich dachte, du hättest die sache aufgegeben. woher der sinneswandel?
antrag auf vkh hast du gleich mitgestellt?
Aufgegeben habe ich den Glauben am Erfolg des Ganzen. Aber ich möchte später einmal meinen Kindern in die Augen sehen können und nachweisen, dass ich alles unternommen habe was möglich war. Außerdem bin ich einfach neugierig was da kommt. Es hilft, die ganzen Vorgänge besser zu verstehen und vielleicht Anderen besser Tipss geben zu können, wie man es besser (nicht) macht.
Es kostet mich ja jetzt wenig Mühe und Aufwand ohne Anwalt und ich werde die Reißleine ziehen, wenn ich mir im Laufe des Verfahrens klar bin, dass es nun wirklich nichts mehr nutzt. Ich bin halt auch nun neugierig und außerdem möchte ich vielleicht die Gelegenheit wahrnehmen, heraus finden zu können, was bei den Kindern wirklich los ist.
Das hilft mir auch persönlich weiter. Außerdem, wenn ich Unterhalt zahlen soll, dann will ich auch Umgang und die Ex soll ruhig denken, dass sie noch lange nicht gewonnen hat.
Ich tue es im Übrigen für die Kinder, um ihnen die Möglichkeit zu geben, vielleicht doch noch über eine Pflegschaft oder wie auch immer, Gehör zu finden, in der Hoffnung, dass die Manipulation nicht vollständig durchgeschlagen hat,
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Hi,
generell herrscht in Umgangssachen "kein" Anwaltszwang, also primär ist es unerheblich, ob VKH gewährt wird oder nicht, denn hier herrscht kein Anwaltszwang, wie beispielsweise in Unterhaltsangelegenheiten.
LG
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Schreib zwei Zeilen, dass der Antrag in jedem Fall als gestellt gilt, unabhängig von der VKH-Bewilligung.
Wenn ich hier scheinbar dumme Frage stelle mache ich das aus zwei Gründen :
a) Vorgehensweise perfektionieren
b) Anderen Vätern helfen und gleichzeitig auf das Forum hin weisen.
Ansonsten gilt für mich das Motto von Ibikus : Nerv die Typen, sie wollen es nicht anders. Bei der Mediation hatte ich gesagt, ich werde wohl keine Umgangsklage machen. Da ging Mammi grinsend nach Hause.
Aber die Mediatorin ist nun außen vor, da es abgebrochen wurde und ich habe es mir eben nun wieder anders überlegt. Unberechenbarkeit ist das schlimmste was Du diesen Gangstern antun kannst. Fühlen sie sich sicher, dass nichts mehr komt, warte ein Weilchen und lade nach, frei nach dem Motto :
Wenn jemand drei schritte zurück geht, dann könnte Er auch Anlauf nehmen!
@nappo
deine gedankengänge sind im groben nachvollziehbar. dennoch, im ergebnis führt es doch nur zur verstärkung der manipulationen und des drucks deinen kindern gegenüber, wenn du quartalsweise vor gericht ziehst.
wenn ich mich recht erinnere, dann sind deine kinder doch in einem alter, dass dir erlaubt auch ohne heckmeck kontakr herzustellen und zu kultivieren.
so, wie du das planst, stellst du dich aus sicht der kinder doch nur weiter in die ecke des bedrohlicjen störenfrieds.
aus "jux und dallerei" würde ich ihnen das nicht zumuten.
Mmmmh. Zur Kenntnis genommen. werde drüber nachdenken.
Kinder sind 9 und 12. Durch die Manipulationen ist kein Kontakt möglich. Mutter hält sie fern. Keine Antwort auf E-Mails.
Tja, das sind die Zwickmühlen der Väter.
Machste nix. Falsch. Machste was. Auch falsch.
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28-08-2012, 00:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-08-2012, 00:15 von Skipper.)
Moin Nappo,
das Umgangsrecht und seine Pflicht dazu sollte Mann mit großem Ernst und allem Nachdruck verfolgen und dabei stets bedenken, daß die Kinder belastend für sie ins Verfahren gezogen werden können.
Deine Kinder sind gerade noch in einem Alter, im dem ein Richter gegen ihre subjektiven, aber für ihre objektiven Interessen anodnen und beschließen kann.
Unvorteilhaft kann es natürlich sein, sich wie eine H2-Axt im Wald zu verhalten, Richter zu ärgern, statt für den väterlichen Umgang zu gewinnen...
Wundern darf man sich dann über nix mehr.
.
(27-08-2012, 10:54)Nappo schrieb: Nun schreibt das Gericht :
"Ihr Antrag führt das Geschäftszeichen XY und wurde heute der Gegenseite zur Stellungnahme übersandt.
Das Gericht ist davon ausgegangen, dass Ihr Antrag nur für den Fall der von Ihnen beantragten Bewilligung von Verfahrenskosten als gestellt gilt." das kann Dir einerlei sein.
Grundsätzlich sind Prozeßhandlungen bedingungsfeindlich.
"Vorbehaltlich der Bewilligung von VKH beantrage ich ...." ist somit unzulässig.
Weil das VKH_Verfahren aber ein selbständiges Verfahren ist, kann man sich zu seiner Begründung auf den als "Entwurf" beigefügten Antrag beziehen und diesen dann -nachdem über die VKH entschieden wurde- als "Original" nachreichen.
Mir ist noch nicht ganz klar, weshalb das Gericht bei dem aus dem T-Faq übernommenen Antrag auf solche Gedanken kommt.
Das Gericht hat Deinen Antrag der Gegenseite NICHT zugestellt (sonst wäre das Verfahren rechtshängig und es würden Kosten entstehen), sondern wegen des gestellten VKH-Antrages der Gegenseite mit der Aufforderung um Stellungnahme "zum VKH-Antrag" übersandt.
Zitat:Frage :
Soll ich abwarten und kann ich dann immer noch sagen, dass das Verfahren auch ohne Bwilligung von PKH geführt werden soll, falls diese abgelehnt wird?
warum?
Wenn das Gericht erst über den VKH-Antrag entscheiden will ist das doch nur vorteilhaft für Dich.
Manche Gerichte lassen Dich ins offene Messer laufen und entscheiden über VKH erst am Ende der Verhandlung: VKH wird wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt - und schon bist Du "Zweiter"!
Das Alter Deiner Kinder spielt zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Rolle.
Sie werden in keinster Weise betroffen oder belastet.
Gelegentlich wird die Entscheidung über PKH als Indikator aufgefasst.
Wenn das Gericht nach Eingang der gegnerischen Stellungnahme nicht unter Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussichten ablehnt, bestehen dem Grunde nach gewisse Chancen, Umgang in irgendeiner Form zu bekommen.
Wenn wegen der Stellungnahme aber abgewiesen wird, dann weiß jeder Dölmer, dass die KM die StreitAxt hervorgeholt hat und das Gericht mütterfreundlich ist.
Wer in einer solchen Situation wie skipper mit ner Kerze und Ommmmm-Gesumme den Richter gewinnen will, sollte sich vorsorglich darauf gefaßt machen, dass ihm auch gleich noch -nachdem Fieber gemessen wurde- das SR genommen wird ....
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Nappo schrieb Zitat:Ich bin sehr gespannt, da die Kinder sich mittlerweile auch weigern, Kontakt auf zu nehmen.
Hierzu muss ich euch was erzählen, natürlich handelt es sich um BU und Umgangspflege.
Als Umgangspflegerin eingesetzt wurde waren ca. 6 Mon. vergangen bis ich meine Tochter (damals ca. 5 Jahrere alt) wieder sehen konnte. Das JA machte natürlich nichts um die Aussetzung des Umgangs zu verkürzen.
Das Kind schaute mich am Tag des Wiedersehens schon mal nicht an, sie schaute weg und gab auch keine Antwort. Am Spielplatz machte ich weiter 15 Min. mit einem Kind rum das mich ignoriert und ich sagte zur Pflegerin, dass meine Tochter beleidigt oder sauer auf mich ist.
Pflegerin sagte, ja, sie ist beleidigt, sie glaubt du hast sie vernachlässigt, beschäftige dich weiter, das wird sich legen.
20 Min. später kletterte ich mit meiner Tochter auf Bäumen und Garagendächer der Wohnanlage!!!
Und was will ich dir Nappo sagen?
Wenn eure Kinder euch Widersehen ist eine Ablehnung vorprogrammiert und eine inkompetente Begleitperson (unneutral) wird sofort sagen:
"Das Kind hat aus der bisherigen Lebenserfahrung negative Erinnerung, das Kind ist vom Vater traumatisiert" usw.
Eine Bekannte arbeitet bei SOS-Kinderdorf in führender Position für BU und sie sagte mir, dass JA nicht mit Kindern arbeiten kann, die können nur rechnen!
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(28-08-2012, 20:24)Pogo schrieb: Das Kind schaute mich am Tag des Wiedersehens schon mal nicht an, sie schaute weg und gab auch keine Antwort. Am Spielplatz machte ich weiter 15 Min. mit einem Kind rum das mich ignoriert und ich sagte zur Pflegerin, dass meine Tochter beleidigt oder sauer auf mich ist.
Pflegerin sagte, ja, sie ist beleidigt, sie glaubt du hast sie vernachlässigt, beschäftige dich weiter, das wird sich legen.
20 Min. später kletterte ich mit meiner Tochter auf Bäumen und Garagendächer der Wohnanlage!!!
Danke für diese kleine Geschichte. Kenn ich selbst und auch von vielen anderen.
Aus Kindersicht gibt es viele Gründe beleidigt und sauer zu sein, weil der Vater so lange "fort" war. Ein Kind kann nicht überblicken, was den Vater gehindert hat, "da" zu sein. So schwer es fällt: Ein Vater sollte diese "Beleidigt-Phase" aushalten (auch wenn es echt hart und zäh ist) und sich unbedingt dem Kind weiter zugewandt zeigen. Dann geht es (meist) oft ganz schnell vorbei.
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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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