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Die 350 EUR sind beschlossen: http://www.welt.de/politik/deutschland/a...teuer.html
Aber der Bundesrat kann es noch kippen. Dann könnten sich die GRÜNEN durchsetzen: "Dagegen sähen Pläne der Grünen vor, den Grundfreibetrag sogar auf 8500 Euro zu erhöhen, dies aber durch Mehrbelastungen für Reiche zu finanzieren." Also noch mehr.
Dokument mit mehr Links: http://www.bundestag.de/dokumente/textar...index.html
Das Gesetz findet sich in http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708683.pdf
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Das bedeutet vermutlich aber auch eine Erhöhung des ALG - II Regelsatzes , damit verbunden wieder eine Neuregelung des Lohnabstandsgebotes und das immer Unterhaltspflichtige von den Wohltaten der Sozialgesetzgebung profitieren.
Es sei denn, die Regierung ändert den § 1612a BGB und macht aus dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum den einfachen Freibetrag für das sächliche Existenzminimum.
Dann könnte man bei höherem Einkommen auch höhere Tabellenstufen verlangen. Den etwa 20 € mehr, für jede Tabellenstufe, wie es die derzeitige Regelung vorsieht halte ich ehrlich gesagt für einen Witz.
Das ist aber meine ganz persönliche Meinung.
lg
Camper
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das werden denn etwa 20 Euro mehr?
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Die Regierung ändert garantiert keinen §1612a. Bei der letzten Freibetragserhöhung waren sie laut Politikerkommentar auf Nachfrage überrascht, dass damit zwingend auch der Kindesunterhalt so stark erhöht wurde. Diesmal wird es auch so sein. In der Folgenabschätzung des Entwurfs wurde der Kindesunterhalt natürlich nicht erwähnt bzw. vergessen. Für den Bürger ist die Freibetragserhöhung rundweg positiv dargestellt. Unterhaltspflichtige scheinen nicht in die Gruppe "Bürger" zu fallen. Passender wäre zweifellos "Unfreie".
ALG II ist ein anderes Thema, bleiben wir beim Kindesunterhalt.
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02-04-2012, 23:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-04-2012, 23:42 von Jigsaw.)
das Geld ist denn sicher für das "extra" an Schokolade. :-) Wären denn in den letzten 4 Jahren satte 20% Erhöhung.
Nicht schlecht.
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(02-04-2012, 23:41)Fluechtling schrieb: Wären denn in den letzten 4 Jahren satte 20% Erhöhung.
Nicht schlecht.
Das ist doch noch gar nichts.
Zum Jahreswechsel 2000/2001 stieg der Unterhalt in Tabellenstufe 1 um satte 36 %. Von 375 DM auf 510 DM in der 3. Altersstufe.
Auf € Umgerechnet bedeutet das von 191,74 € auf 260,76 €
Das sind Werte.
Da sind die weiteren Steigerungen in dann insgesamt 10 Jahren von 28 % geradezu lächerlich.
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(02-04-2012, 23:35)Fluechtling schrieb: das werden denn etwa 20 Euro mehr?
Wenn das so ist, dann heißt das: Im nächsten Jahr dürfen alle 150.- Euro weniger Steuer zahlen und freuen sich nen Ast ab.
Väter müssen auch einmal 150.- weniger Steuer zahlen, dafür dürfen sie 240.- mehr Unterhalt zahlen. Pro Kind.
Bleibt aber Spekulation, solange Kinderexistenzminimum nicht bekannt ist.
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(07-11-2011, 10:50)p schrieb: Der Kindesunterhalt ist bekanntlich gesetzlich (nicht durch die ungesetzliche Düsseldorfer Tabelle!) mittels §1612b BGB an die Grundfreibeträge gekoppelt. Wir haben das zum 1.1.2010 schon so erlebt, wo es zu zweistelligen Erhöhungen des Kindesunterhalts geführt hat: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2502 Die nächste Erhöhung des Freibetrags ist heute im Bundesrat gescheitert.
http://www.sueddeutsche.de/politik/bunde...-1.1354777
Mal sehen, wie die DüTab Anfang 2013 aussehen wird.
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Nach dem jetzt verhandelten neuen Existenzminimumbericht der Bundesregierung, ist mit folgenden Eckpunkten zu rechnen:
Zitat:Nach dem Entwurf muss der Grundfreibetrag im nächsten Jahr von derzeit 8004 Euro auf zunächst 8124 Euro angehoben werden. Im Folgejahr wäre eine weitere Erhöhung fällig. Beim Freibetrag für Kinder besteht dem Bericht zufolge für 2013 kein Handlungsbedarf, 2014 könnte es hier minimale Korrekturen geben.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wi...42602.html
(11-05-2012, 19:07)blue schrieb: Mal sehen, wie die DüTab Anfang 2013 aussehen wird. Wenns bei dem Bericht bleibt, wird die Unterhaltserhöhung auf 2014 verschoben.
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Falls das sächliche Existenzminimum für Kinder in gleichem Umfang wie das für Arbeitnehmer angehoben wird, werden daraus folgende Erhöhungen des Mindestunterhaltes zum 1.1.2014 erfolgen:
Kind - 5, von 225,- auf 239,-€ (14,-€ mehr)
Kind 6 - 11 von 272,- auf 288,-€ (16,-€ mehr)
Kind ab 12 von 334,- auf 353,-€ (19,-€ mehr)
(hälftiges Kindergeld ist hierbei jeweils berücksichtigt)
Also im Vergleich zur letzten Anpassung der Tabellenbeträge würde es sich hierbei um eine eher moderate Erhöhung handeln. Also eine massive Erhöhung kann ich hier nicht erkennen.
Bedenken sollte man hierbei auch, dass es die 1. Erhöhung nach 4 Jahren wäre, was ansich doch schon sehr erstaunlich ist.
Nichtsdestotrotz wird es selbstverständlich weiterhin vielen schwerfallen überhaupt den Mindestunterhalt zahlen zu können, insbesondere bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern.
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31-10-2012, 15:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-10-2012, 15:51 von Camper1955.)
Nun glaube ich eher, dass die Politik reagiert, und den Kindesunterhalt auf das tatsächlich sächliche Existenzminimum nach unten korrigiert.
Ob das aber noch unter der alten Regierung, oder schon unter der neuen Regierung passiert, steht natürlich in den Sternen.
Auf jeden Fall muss etwas passieren, wenn es nicht noch mehr Zivil- und Strafverfahren vor den Gerichten geben soll.
Es musss auch etwas passieren, um die Jobcenter von Ihren Zahlungsverpflichtungen zu entlasten.
1000 € bereinigtes Einkommen reichen schon bei einem Kind nicht, um den Umgang zu gewähren. Umgang ist aber Menschenrecht des Kindes.
Das Kind hat bei Papa genauso Anspruch auf ein eigenes Zimmer, wie bei Mama.
Von daher sind die 360 € Wohnkosten im derzeitigen Selbstbehalt schon ein Witz. 360 € warm reichen in den meisten Gegenden unseres Staates nur zu einem Wohnklo. Eine Mehrzimmerwohnung ist zu diesem Preis wohl kaum noch zu finden.
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Eine weitere Erhöhung wird nur noch mehr Väter in die Privatinsolvenz bringen. Wenn du heute um die 1500 verdienst oder darunter ist das bis zum 12 Lebensjahr ja noch ertragbar aber ab dann bist du bei einem Kind a 105% schon bei 375€. Bei denn ständig steigenden Lebensunterhaltskosten ist das bald nicht mehr bezahlbar.
Plus Kindergeld hat eine Mutti dann schon mal knapp 600€ pro Monat ohne auch nur eine Cent selbst beizusteuern. Dann noch evtl. Mehrbedarf, Umgangskosten etc.... und bei Vätern wird für eine Wohnung mit 360€ gerechnet...?
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(31-10-2012, 14:38)Camper1955 schrieb: Es wird ja vermutlich nicht nur der KU erhöht, sondern auch der notwendige Selbstbehalt. Diesen Zusammenhang gibt es nicht.
Die DT wurde in der Vergangenheit viel häufiger und stärker angehoben als der SB.
Für den gesetzlichen Mindestunterhalt, also DT der Stufe 1 gibt es auch bereits einen Automatismus, der die ständige Erhöhung sicherstellt.
Für den SB nicht.
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(31-10-2012, 15:10)Eifelaner schrieb: Also im Vergleich zur letzten Anpassung der Tabellenbeträge würde es sich hierbei um eine eher moderate Erhöhung handeln. Also eine massive Erhöhung kann ich hier nicht erkennen.
Bedenken sollte man hierbei auch, dass es die 1. Erhöhung nach 4 Jahren wäre, was ansich doch schon sehr erstaunlich ist. Auch diese Erhöhung läge immer damit immer noch bei 5-7%.
Das ist sicher immer noch weniger als bei der letzten Erhöhung aber diese war exorbotant hoch.
In Summe hat sich der KU in den letzten jedenfalls deutlich stärker erhöht, als Mieten oder Benzinpreise.
Hinzukommt, dass die Abstufungen der DT ja erhöht nicht werden.
Das heißt, die Erhöhung ist nur dann so "moderat", wenn der Pflichtige selbst keinerlei Einkommenserhöhung erzielt hat.
Wenn er selbst auch auch mehr verdient, muss er dafür zusätzlich die höhere Stufe der DT bezahlen.
Es gibt also eigentlich gar keinen Grund, den KU zu erhöhen.
Wenn der Pflichtige mehr verdient, muss er ja sowieso schon mehr bezahlen.
Das führt dazu, dass der KU in einigen Jahren höher sein wird, als das Nettoeinkommen des Pflichtigen, wenn dieses System nicht grundlegend geändert wird.
Heute beträgt der KU für 5 Kinder über 12 schon über 100% des gesamten Einkommens der Stufe 1.
Wenn deine Annahme stimmt, reichen dafür demnächst schon 4 Kinder.
Und irgendwann reicht dafür 1 Kind.
Schon heute wird jemand, der auch nur die "Standardanzahl" an Kindern, nämlich 2 hat, in Stufe 1 automatisch zum Mangelfall.
Ich bin daher auch für eine möglichst zügige Erhöhung der Tabellensätze.
Dann begreift vielleicht irgendwann auch mal ein Jurist, dass da irgendwas nicht aufgeht an der Rechnung.
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(31-10-2012, 19:02)beppo schrieb: Für den gesetzlichen Mindestunterhalt, also DT der Stufe 1 gibt es auch bereits einen Automatismus, der die ständige Erhöhung sicherstellt.
Für den SB nicht.
Nicht ganz. Der Gesetzgeber muss schon tätig werden und das sächliche Existenzminimum für Kinder anheben.
Wenn er das allerdings macht, erhöht sich tatsächlich der Mindestkindesunterhalt automatisch, da sich der 1612a BGB direkt auf den 32 Abs. 6 EStG bezieht, in dem die Höhe des sächl. Existenzminimums festgelegt iat.
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Richtig.
Da war ich ungenau.
(31-10-2012, 19:21)Eifelaner schrieb: .... da sich der 1612a BGB direkt auf den 32 Abs. 6 EStG bezieht, in dem die Höhe des sächl. Existenzminimums festgelegt iat. Wobei natürlich noch nicht 850d ZPO berücksichtigt wurde.
Theorie und Praxis widersprechen sich im Unterhalts- und Zwangsvollstreckungsrecht dann doch irgendwie gewaltig.
Zumindest ist genug Spielraum vorhanden, um RichterInnen und AnwältInnen am Kacken zu halten.
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(31-10-2012, 20:32)blue schrieb: Theorie und Praxis widersprechen sich im Unterhalts- und Zwangsvollstreckungsrecht dann doch irgendwie gewaltig.
Nein, eigentlich nicht, da es 2 Paaar Schuhe sind.
In den meisten Fällen funktioniert die Sache mit dem KU absolut problemlos.
Probleme entstehen immer dann, wenn nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Während eine zusammenlebende Familie vielleicht noch gerade so über die Runden kommt, kann das nicht mehr funktionieren, wenn diese Familie sich nach einer Trennung über mehrer Haushalte verteilt.
In dem Fall ist der Mindestunterhalt natürlich nur noch eine theoretische Größe, die in der Realität nicht umgesetzt werden kann. Ganz einfach auch aus dem Grund, weil niemals Geld in Höhe des Mind.U. für das Kind/die Kinder vorhanden war.
Aus Minderbemittelten (finanziell gemeint) werden dann ganz schnell Mittellose. Ansprüche und Titel laufen ins Leere, da sie nicht bedient werden können.
Schulden häufen sich an ..................... die ganze Chose eben.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-10-2012, 23:21 von StrengGeheimerInformant.)
Das ist kein Kicki, sondern Kacka ..
(02-04-2012, 23:10)Camper1955 schrieb: Das bedeutet vermutlich aber auch eine Erhöhung des ALG - II Regelsatzes ..
Denen, denen es liegt, wird es munden.
Zum Thema verdoppeln: 2000 gab es eine Verdienstuntergrenze von 1.250,-
Heute liegt sie bei =1.500,-
Seitdem wurden aus ca. 120,- KU etwa 250,-, für die Niedriglöhner
Noch Fragen, zur Dopplung?
Wenn ich "Hartz-IV", "Menschenwürdig" und" Alleinerziehend" lese, dann bekomme ich einen Hals, dem sich niemand in den Weg stellen sollte ...
Und ich halte nichts von divide et impera!
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Eine Erhöhung findet ohnehin jedes Jahr statt. Die Düsseldorfer Tabelle ist abhängig von der absoluten Höhe der Löhne, statistisch wachsen die jedes Jahr um 1,5 bis 2,5%. Das ist das geniale an diesem System: Statt sich offen auf einen festen Prozentsatz des Nettoeinkommen zu stützen (wie z.B. Österreich) realisiert es regelmässig Erhöhungen auf zwei Ebenen gleichzeitig. Über die Stufen der Tabelle (die im Prinzip einen verkappten Einkommensprozentsatz darstellen) und über eine Erhöhungen der Tabellenbeträge.
So hat es Deutschland an die Unterhaltsspitze geschafft. Auf diese Weise müssen sogar Leute mehr bezahlen, die keinen Cent mehr verdient haben. Wer mehr verdient, sowieso, obendrauf kriegen die noch eine Sondererhöhung.
Positiv daran ist, dass das zwangsläufig gegen eine Wand läuft. Das ist den Juristen bekannt, entsprechend gibt es bereits Vorschläge, von vornherein komplett auf ein Mangelfallsystem umzustellen, das vom Mangelfall als Normalfall ausgeht. In einer Fachzeitschrift war mal ein ausführlicher Artikel darüber.
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(31-10-2012, 19:18)beppo schrieb: Ich bin daher auch für eine möglichst zügige Erhöhung der Tabellensätze.
Dann begreift vielleicht irgendwann auch mal ein Jurist, dass da irgendwas nicht aufgeht an der Rechnung.
Find ich (ausnahmsweise ) nicht so gut deine Idee..weil sie ,so wie von dir beschrieben, nie stattfinden wird. Das hätte zur Folge, dass Millionen von Zahlvätern Mehrzahlungen in Millionenhöhe hätten, und nur bei den unteren Tabellenplätzen vlt. der KU reduziert werden würde, den Besserverdienenden würde man sicher nichts erlassenen.
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(01-11-2012, 09:47)L3NNOX schrieb: (31-10-2012, 19:18)beppo schrieb: Ich bin daher auch für eine möglichst zügige Erhöhung der Tabellensätze.
Dann begreift vielleicht irgendwann auch mal ein Jurist, dass da irgendwas nicht aufgeht an der Rechnung.
Find ich (ausnahmsweise ) nicht so gut deine Idee..weil sie ,so wie von dir beschrieben, nie stattfinden wird. Das hätte zur Folge, dass Millionen von Zahlvätern Mehrzahlungen in Millionenhöhe hätten, und nur bei den unteren Tabellenplätzen vlt. der KU reduziert werden würde, den Besserverdienenden würde man sicher nichts erlassenen.
Soll das nun eine Neiddebatte werden?
Die Geringverdiener haben schon ab 01.01.2001 durch die teilweise oder vollständige Nichtanrechnung des hälftigen Kindergeldes bis zum 01.01.2008 dasselbe gezahlt, wie ein Besserverdiener in Stufe 6 DDT.
Seit 01.01.2008 jammern nun die Besserverdiener, weil sie mehr Unterhalt bezahlen sollen.
Bei 1000 € bereinigtem Einkommen war vom 01.01.2001 bis 31.12.2007 der gleiche KU fällig, wie bei einem Besserverdiener mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 2300 €. Von dieser Zeit stamment ja gerade die Anrechnungswut fiktiver Einkünfte, die sich erst so nach und nach in Luft auflöst.
Fiktive Einkünfte werden einem Besserverdiener nicht unterstellt. Selbst mit 2 Kindern hat ein Besserverdiener immer noch mehr für sich und die Kinder zu verprassen, als ein Geringverdiener mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 1000 € und der Anrechnung fiktiver (Neben)einkünfte.
Das Unschöne, dass sich derzeit bietet ist ja, dass eine Mutter praktisch alles tun kann. Fremd gehen, einen anderen Mann heiraten usw. Zahlungspflichtig für die Kinder bleibt immer der leibliche Vater. Er wird zum Zahlpapa degradiert, während das soziale Leben des Kindes in ganz anderen Bahnen verläuft.
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Zu wenig.
Damit bleibt es beim Problem des "Boiling Frog".
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Zitat:Hallo ...........,
Ihr Beitrag: Kinder sind teuer, für wen?
Noch nie hat ein Unterhaltsbetrag wirklich ausgereicht, wenn man die zu treuen Händen empfangsbereiten Frauen in Zeiten der Kinderbetreuung gefragt hatte (oder nicht fragte, sie aber dennoch 1000 beste Gründe zur Klage hatten). Es wird sich also auch diesmal nichts ändern. Dass der Selbstbehalt bei 950€ bleibt ist eine tolle Nachricht, weil der nicht abgesenkt wird (kleiner Scherz!). Immerhin sind ja 360€ Warmmiete darin enthalten. Muss Mann halt einen Pulli mehr drüberziehen, wenn s im 35qm-Wohnklo kalt bleibt, oder die pflichtgemäße Bespaßung einmal im Monat ausfallen, weil auch die Fahrtkosten steigen. Na, jedenfalls sind die berechnenden "Experten" von all dem Gedöns nicht betroffen, mit deren Besoldungsgruppen.
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Das war wohl nicht nett?!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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