Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage an die Sozialversicherungsexperten
#1
Mal eine Frage an die Sozialversicherungsexperten:

Exe lässt sich zwei Jahren arbeitsunfähig krank schreiben (noch nicht geschieden, derzeit noch in der Trennungsphase), davor hatte sie einen 400-Euro-Job. Krankengeld von der Krankenkasse gibt es nicht. Nach Aufforderung durch den Pflichtigen hat Exe angeblich einen Antrag auf Verrentung gestellt. Dieser sei abgelehnt worden mit der Begründung, im Zeitraum 2007 bis 2012 seien keine Pflichbeiträge zur Rentenversicherung bezahlt worden.

Exe hat aber ein eigenes Beitragskonto bei der gesetzlichen Rentenversicherung und auch Ansprüche im Falle der dauernden Erwerbsunfähigkeit (wie hoch, steht auf einem anderen Blatt).

Ich bemühe mich gerade, den Original-Ablehnungsbescheid in die Hand zu bekommen. Angeblich sind darauf handschriftliche Anmerkungen des Sachbearbeiters bei der Rentenversicherung, die Antragstellerin (Exe) solle doch ALG 2 beantragen.
Exen-Anwältin argumentiert nun, da die RV nicht leiste und Grundsicherung sicherzustellen sei, müsse ich eben leisten.
Ich werde mich dagegen zur Wehr setzen, unter anderem deswegen, weil die Exe nicht an einer ehebedingten Krankheit leidet.

Nun zur Kernfrage: kann sich die Rentenversicherung so einfach vor der Versicherungsleistung drücken? Begutachtung der Exe hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit ist vom Gericht angeordnet, aber noch nicht erfolgt. Kann (je nach Ausgang der Begutachtung) das Ergebnis gegenüber der Rentenversicherung verwendet werden?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#2
43 SGB VI

Zitat:(1)   1 Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie
1. teilweise erwerbsgemindert sind,
2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
2 Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. 
Zitieren
#3
Da es sich nicht um eine "ehebedingte" Krankheit handelt, kannst Du höflich die Rattin darauf verweisen, dass sie - wie so viele - keine Ahnung hat.
a. Exe gehört zur ARGE. Dort stellt sie Antrag auf ALG II. Dann sagt sie, dass sie wegen Krankheit nicht vermittelbar ist, weshalb die ARGE das dann prüft. Fällt die ärztliche Begutachtung für die Exe "positiv" aus, wird sie von der ARGE verwiesen an die "Grundsicherung" (Andere Abteilung). Dort sind all diejenigen, die eben nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sind. (Die unterliegen im SGB weitgehend der Gesetzgebung der "alten" Sozialhilfe)

Heißt: Liebe Anwältin, bitte geben Sie diesen heißen Tipp an meine Ex-Frau weiter, denn dort bekommt die geholfen! Ich selbst habe leider nicht den Status einer Sozialbehörde und verfüge auch nicht über entsprechende Mittel derselbigen ;-)

b. Sie kann natürlich EU-Rente bei der gesetzl. Rentenvers. beantragen. Diese prüft (!) ob die Voraussetzungen überhaupt vorliegen, dass sie Anspruch hat. Siehe oben @karlma
Aufteilung : Volle EU Rente : Versicherter kann nur weniger als 3 Std pro Tag arbeiten (oder eben gar nicht)
3-6 Std. pro Tag = Halbe EU Rente ; ab 6 Stunden : Nx gibt's

Die gesetzl RV prüft das ärztliche Gutachten und schickt sie nochmals zum eigenen Gutachter.
a) Dann wird EU-Rente (sofern sie überhaupt Anspruch hat) i.d.R. abgelehnt.
b) Widerspruch einlegen
c) Widerspruch wird abgelehnt (dauert 3 Monate bis die sich melden)
d) Klage beim Sozialgericht. Sozialgericht bennennt neuen Gutachter
e) Gutachten fällt (vielleicht) positiv aus. Dann Termin beim Sozialgericht
f) Sozialgerichtsverfahren
Peng ;-)

Wenn sie einen 400 € Job (nur) hatte, wird sie sowieso keinen Anspruch auf EU-Rente haben.
Insofern hat der Sachbearbeiter der RV Recht!
Zitieren
#4
Bäh, in dem Thema stecke ich gerade ziemlich tief drin...

Wer genau hat Ihr denn zu einem Rentenantrag geraten? Da sind Jobcenter und Arbeitagentur ziemlich schnell. Die Rentenversicherung findet das aber natürlich weniger amüsant und versucht es meist (wie ich in der Reha festegstellt habe fast immer) erst mal mit einer medizinischen Rehabilitation. Nachdem der Bericht der Rehaklinik der Rentenversicherung vorliegt, kann man dann mal anfangen weitere Anträge zu stellen. Von selber macht die Rentenversicherung nämlich erst mal gar nichts. Weil die ja gerade erst geleistet haben und dann mal abwarten.

Je nachdem wie dann das Urteil des behandelnden Arztes in der Reha ausfällt geht es dann fröhlich weiter. Wird man arbeitsfähig entlassen, dann steigt man entweder wieder normal oder über eine Wiedereingliederung ein. Da Minijob würde ich von vollem Einstieg in dem Fall ausgehen.
Wird man als arbeitsunfähig entlassen bekommt man entweder weiter Krankengeld, wenn man bereits ausgesteuert ist, dann muss man ALG 1, ALG 2 oder EU-Rente beantragen. Dann finden Arbeitsagentur und Jobcenter das meist recht entspannt, den Versicherten eine Rente beantragen lassen, was aber nicht geht, wenn im Reha-Entlassungsbericht steht, dass man andere, leichtere Tätigkeiten vollschichtig ausüben kann. Dann muss man wiederum bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Der wiederum kann in unterschiedlichem Umfang bewilligt oder abgelehnt werden. Die können anbieten, den Arbeitgeber zu bezuschussen, damit ein leidensgerechter Arbeitsplatz für den Antragsteller geschaffen wird, es kann aber auch zur Umschulung führen. In dem Schreiben, das ich kürzlich bekommen habe standen einige Möglichkeiten...
Mal eben so bekommt auch Frau heutzutage keine Rente. Da muss man halbtot im Rollstuhl sitzen oder völlig beknackt im Kopf sein (salopp gesagt).
Ansonsten stimmt das so, wie Nappo und karlma schrieben.
Wie gesagt, ich bin gerade mitten im Thema und obendrein weiblichen Geschlechts. Falls Du weitere Fragen hast, dann frag auch gerne per PN, vielleicht helfen meine ganzen Unterlagen und das, was ich in den letzten Monaten mit den wundervollen Sozialversicherungen erlebt habe ja weiter.

LG Freaky
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste