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Unterhalt und Pflegegeld
#1
Hallo,

vielleicht kann mir jemand von euch Helfen. Darf Pflegegeld als Einkommen beim Kindesunterhalt dazugerechnet werden, wenn der Unterhaltspflichtiger dieses bekommt damit er gepflegt wird??

Bernie
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#2
Pflegegeld ist nur unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen, wenn man es vom pflegebedürftigen Angehörigen erhält (er bekommt es seinerseits gemäss §69 BSHG). Beim Pflegebedürftigen ist es kein Einkommen.
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#3
@p: SGB XII §§ 61 - 66
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