17-04-2012, 19:38
Hallo zusammen
Im Dezember 2011 habe ich Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Fahrten zu den Behandlungen und Therapien mit eigenem PKW oder Taxi bei meinen Ärzten beantragt.
Nachdem sich die Krankenkasse znächst gesträubt hat, kriege ich jetzt die Fahrtkosten ohne Prozess erstattet. Attest vom Hausarzt und Befundbericht vom Psychotherapeuten haben genügt.
Das Ganze sogar rückwirkend für die letzen 4 Jahre. So viel sieht der Gesetzgeber bei Sozialleistungen maximal vor.
Im Dezember 2011 habe ich Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Fahrten zu den Behandlungen und Therapien mit eigenem PKW oder Taxi bei meinen Ärzten beantragt.
Nachdem sich die Krankenkasse znächst gesträubt hat, kriege ich jetzt die Fahrtkosten ohne Prozess erstattet. Attest vom Hausarzt und Befundbericht vom Psychotherapeuten haben genügt.
Das Ganze sogar rückwirkend für die letzen 4 Jahre. So viel sieht der Gesetzgeber bei Sozialleistungen maximal vor.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.