02-05-2012, 09:32
Im Zusammenhang mit Kindesunterhalt ist die Annahme von fiktivem Einkommen seitens unserer Jusitz nichts Ungewöhnliches.
Ist auch bei der Festlegung / Ausurteilung von nachehelichem Unterhalt damit zu rechnen, dass fiktives Einkommen zugrundegelegt wird?
Konkreter Fall: Pflichtiger zahlt seit zwei Jahren Trennungsunterhalt, Scheidung noch nicht erfolgt (wegen Verzögerung durch Exe). Pflichtiger wechselt jetzt in der Trennungsphase den Job; bislang hatte er verdient 65.000.- € Grundgehalt p.a. plus ca. 40.000.-€ Erfolgsprämien/Provisionen.Auf diesem Einkommen ist der Trennungsunterhalt berechnet und festgelegt. Künftig verdient er 72.000.-€ Grundgehalt, Erfolgsprämien/Provisionen irgendwann vielleicht, wenn sich der Erfolg einstellt. Dann in Höhe von 10.000.-€ bis 15.000.-€ per anno- aber das wird zwei, drei Jahre dauern, bis es so weit ist.
Für den Zeitraum, in dem noch Trennungsunterhalt zu zahlen ist, wird der Pflichtige noch irgendwie zurecht kommen. Wenn aber zu befürchten steht, dass auch für den nachehelichen Unterhalt das bisherige Einkommen herangezogen wird bzw. fiktiv unterstellt wird, der Pflichtige könnte ja in bisheriger Höhe Einkommen erzielen, wenn er denn nur wöllen täte - kann das passieren? Ist das fiktive Einkommen auch Rechtssprechungspraxis beim nachehelichen Unterhalt, oder wurde das bislang nur im Zusammenhang mit Kindesunterhalt ausgeurteilt?
Austriake
Ist auch bei der Festlegung / Ausurteilung von nachehelichem Unterhalt damit zu rechnen, dass fiktives Einkommen zugrundegelegt wird?
Konkreter Fall: Pflichtiger zahlt seit zwei Jahren Trennungsunterhalt, Scheidung noch nicht erfolgt (wegen Verzögerung durch Exe). Pflichtiger wechselt jetzt in der Trennungsphase den Job; bislang hatte er verdient 65.000.- € Grundgehalt p.a. plus ca. 40.000.-€ Erfolgsprämien/Provisionen.Auf diesem Einkommen ist der Trennungsunterhalt berechnet und festgelegt. Künftig verdient er 72.000.-€ Grundgehalt, Erfolgsprämien/Provisionen irgendwann vielleicht, wenn sich der Erfolg einstellt. Dann in Höhe von 10.000.-€ bis 15.000.-€ per anno- aber das wird zwei, drei Jahre dauern, bis es so weit ist.
Für den Zeitraum, in dem noch Trennungsunterhalt zu zahlen ist, wird der Pflichtige noch irgendwie zurecht kommen. Wenn aber zu befürchten steht, dass auch für den nachehelichen Unterhalt das bisherige Einkommen herangezogen wird bzw. fiktiv unterstellt wird, der Pflichtige könnte ja in bisheriger Höhe Einkommen erzielen, wenn er denn nur wöllen täte - kann das passieren? Ist das fiktive Einkommen auch Rechtssprechungspraxis beim nachehelichen Unterhalt, oder wurde das bislang nur im Zusammenhang mit Kindesunterhalt ausgeurteilt?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1