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Ich hatte kürzlich den Verfahrensbeistand meiner Tochter bei mir - für knapp 30 Minuten. Sie wollte sich ein Bild von der Vater-Kind-Beziehung machen.
Sie verteidigte das Standardmodell auf Teufel komm raus. Selbst als sie mit ansehenm musste, wie meine Tochter ihr sagt, "das ist mein Papa" und dabei ihren Kopf auf meine Schulter legte, wurde sie nicht müde das übliche Mantra zu reden und auch sonst den Auftrag zu verfehlen.
Hier einige Schmankerl
- Standardmodell (14tägig Wochenende) ist das beste, alles andere überfordert das Kind und bereitet zukünftig Probleme
- Umgang kann nicht großzügig stattfinden, da man(ich) sich sonst zurücklehnen könne und abwarten, dass das Kind irgendwann von selbst kommt
- Befürchtung ich könne der Mutter das Kind wegnehmen wollen
- latente Unterstellung einer Manipulation des Kindes durch mich
- Ausfragen des Kindes (2,5 Jahre) mach einer neuen Freundin
- Väter sind für Dinge wie Drachensteigen und Fahrradfahren zuständig
- Zugeständnis, dass Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter ist
Immerhin gab sie zu, keine Kinderpsychologin zu sein, so dass die das alles auch nicht so genau wüsste. Mein Gott, die Frau hat wohl ganz tranig alles was sie gelernt hatte ausposaunt. Sehr aufschlussreich jedenfalls.
(11-05-2012, 20:51)bio schrieb: - Befürchtung ich könne der Mutter das Kind wegnehmen wollen
- latente Unterstellung einer Manipulation des Kindes durch mich Das JA wird aufgrund dieser Ergebnisse wahrscheinlich ein Familienhilfe aufgrund SGB §31 vorschlagen. Dann darfst Du Dich in den nächsten Monaten in irgendeiner uminösen Praxis einfinden, wo sie sich mit "Dir" befassen werden.
Der "Therapeut" dort wird Dich mit Sachen konfrontieren, wo Du denkst, in welchem Film befinde ich mich hier?
Versuche herauszufinden, mit welchem "Attest" Dich das JA dort hingeschickt hat. Wenn Du geschickt bist und die richtigen Fragen stellst, wird er es Dir "verraten".
Viel Spaß!
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(11-05-2012, 20:51)bio schrieb: - Standardmodell (14tägig Wochenende) ist das beste, alles andere überfordert das Kind und bereitet zukünftig Probleme
Die einzige beteiligte schwerst überforderte Person ist die Verfahrensbeiständin. Die hat sich ziemlich verfahren. Leider der Normalfall, in meinem Fall tauchten sogar ausschliesslich solche Figuren mit Küchentischweisheiten auf. Wüstenwind über Wanderdünen.
Du kannst ja mal im Verfahren ihre Qualifikation in Zweifel ziehen. Leider sind die Chancen nahe Null, dass das was bewirkt. Sie ist schliesslich "Anwältin des Kindes"...
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(12-05-2012, 08:28)Dzombo schrieb: Sie ist die Anwältin des Kindes und nicht Fürsprecherin für die KM.
Sie ist aber auch nicht Fürsprecherin des KV.
@bio hat m. E. dann verloren, wenn er sich anders als sachlich mit der Verfahrenspflegerin auseinandersetzt. Hier wäre die Grenze zu ziehen zwischen dem, was sie als Interesse des Kindes festgestellt hat und was sie als solche interpretiert... und die Fachlichkeit für solche Interpretationen kann dann hinterfragt werden...
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(12-05-2012, 10:42)wackelpudding schrieb: Sie ist aber auch nicht Fürsprecherin des KV.
Diese Gefahr besteht bei bios Verfahrensbeiständin ganz sicher nicht...
(12-05-2012, 10:35)p schrieb: Die einzige beteiligte schwerst überforderte Person ist die Verfahrensbeiständin. Die hat sich ziemlich verfahren. Ich sehe das auch so.
Und ich kann nicht nachvollziehen, wie man (so @wackelpdding) zum Verlieren verdammt sein sollte, wenn man dieser Dame mit deutlichen Zeichen und Worten wieder auf den richtigen Weg zu bringen versucht.
p schrieb:Du kannst ja mal im Verfahren ihre Qualifikation in Zweifel ziehen. Leider sind die Chancen nahe Null, dass das was bewirkt. Sie ist schliesslich "Anwältin des Kindes"... wenn ich den Sachstand des Verfahrens und die KM besser beurteilen könnte, würde ich auch insoweit uneingeschränkt zustimmen.
Als Anwältin des Kindes steht die VPin zwangsläufig der Mutter des Kindes näher, als dem "nicht anwesenden" Vater und hat schon von daher grundsätzlich kein Interesse, Väter-Kinder-Interessen zu vertreten.
Wessen Verfahrenspfleger also zu frech Mütterinteressen bedient, anstatt unter Beachtung des Kindeswohls dessen Interessen zu wahren und zu vertreten, muss ihn nicht unter Mißachtung der oben beschriebenen systembedingten Ursachen auf sachlicher Ebene zu läutern versuchen sondern anstreben, ihn aus dem Verfahren zu bekommen.
Das wird ohne heftige Auseinandersetzungen mit dieser Person nicht gehen.
Die Alternative, dessen Machenschaften zu ertragen, führt regelmäßig zur Entsorgung des Vaters.
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Erstaunlich, zu welchen Reaktionen der Versuch einer ausgewogenen Darstellung führen kann...
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ebenso erstaunlich, dass 'man' trotz aller gegensätzlichen Erfahrung immer wieder auf "untaugliche Versuche an untauglichen Objekten" abstellt.
Ich denke wirklich, mein Lieber, Du verwechselst den Begreiff 'Versuch' mit 'Hoffnung', die bekanntlich zuletzt stirbt.
Ich plädiere dafür, die Ursachen der väterlichen Ausgrenzung von Beginn an abzustellen oder zu bekämpfen - und zwar mit wirksamen Mitteln.
Wehret den Anfängen!
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(12-05-2012, 15:12)Ibykus schrieb: Ich denke wirklich, mein Lieber, Du verwechselst den Begreiff 'Versuch' mit 'Hoffnung', die bekanntlich zuletzt stirbt.
Und ich denke, das mal gerade nicht, lieber Ibykus... Aber vielleicht ist es ja die Hoffnung, aus der die Kraft erwächst, immer wieder zu versuchen, das Beste für sein Kind zu erreichen, egal in welcher Situation...
(12-05-2012, 15:12)Ibykus schrieb: Ich plädiere dafür, die Ursachen der väterlichen Ausgrenzung von Beginn an abzustellen oder zu bekämpfen...
Na, da sind wir hoffentlich mehr als zwei...
(12-05-2012, 15:12)Ibykus schrieb: ... - und zwar mit wirksamen Mitteln.
Und was wären die im vorliegenden Fall? Die Beiständin ist bestellt, ablehnen kann man sie nicht. Soll ich mir nun eine Feindin machen, indem ich sie persönlich desavouiere? Meinst Du nicht, das könnte sie zu unangebrachtem Ehrgeiz anstacheln? Ich habe aber auch nicht verstanden, weshalb in der Sache keine deutlichen Zeichen und Worte möglich sein sollen...
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Keiner hat gesagt, dass er sie zur Feindin machen soll. Er muss halt dagegen argumentieren, wenn sie obige Punkte als Tatsachen verkauft. Mehr bleibt ihm ja nicht übrig. Ablehnen kann er sie nicht.
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Ich tue mich in letzter Zeit schwer Unbeholfenheit und Überforderung von Berechnung zu unterscheiden.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass sie der Typ ist, der in vorauseilendem Gehorsam alles mögliche interpretiert und feststellt. Es könnte durchaus sein, dass die Richterin sie aus diesem Grund ausgewählt hat.
Im Übrigen war sie die erste, die das, was sich im Hinterstübchen dieser Figuren abspielt, ausgeplaudert hat.
Wenn ich es irgendwie hinkriege, werde ich im Verfahren ihr den Satz vorhalten, in dem sie sich selbst als nicht ausreichend kompetent bezeichnete und ihre Äußerungen als für das Verfahren irrelevant bezeichen. Ich warte nun auf ihre Stellungnahme. Kann sie denn im Verfahren abgelehnt werden? Oder wie bekommt solche Menschen weg aus seiner Umgebung?
Das JA hat sich zu diesem Verfahren noch gar nicht gemeldet. Ich weiß nicht, ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen ist.
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