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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#51
Prima! Endlich hat sich auch der Deutsche Richterbund zu Wort gemeldet.
Zitat:Die konkrete Ausgestaltung dieser Lösung ist aber in verschiedenen Punkten problematisch und deshalb kritisch zu würdigen. Die Kritik betrifft vor allem die Beschränkung auf eine negative Kindeswohlprüfung sowie die Konsequenzen, die an das Ausbleiben einer Äußerung der Mutter geknüpft werden.
http://www.drb.de/cms/index.php?id=775
Eine rechtsgestalterisch wirkende Clique von Misandristen insistiert also darauf es so zu belassen wie es bisher ist: Bei Muddi ist unterstellt alles bio - aus nachhaltigem ökologisch unbedenklichem Anbau - und bei Vaddi so potentiell wie nur denkbar verseucht - wie es schon immer war.
Er (und wer auch immer noch) fordert nicht etwa einen Paradigmenwechsel, sondern eine positive Kindeswohlprüfung, freilich ausschließlich mit Blick auf den "Erzeuger", auch "Untermensch", oder heute einfach als "Mann" herabgesetzt.
Der im Namen des DRB Unterzeichnende ist dessen Präsidiumsmitglied, zudem vorsitzender Richter, am 2. Zivilsenat (FamR), OLG Zweibrücken.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#52
Ganz grass (mit deren Hervorhebung) schießt der Vam(v) den Vogel ab:
Zitat:Aus Sicht des Kindeswohls, so die Schlussfolgerung aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen,ist es also nicht erforderlich, dass eine gemeinsame Sorge der Eltern in rechtlicher Form existiert.

Aber - es gibt auch (zumindest eine) positive Stellungnahmen vom Psychologen-Verband:

Zitat:Ausgehend von dem Leitbild der gemeinsamen elterlichen Sorge ist es zu begrüßen, das der vorliegende Gesetzesentwurf die niedrigschwellige „negative Kindeswohlprüfung“ als Maßstab für die familiengerichtliche Prüfung ebenso vorsieht wie ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren.
http://www.bdp-verband.org/bdp/politik/2...recht.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#53
den VAMV müsste man sich nochmal richtig 'vornehmen'!
Leider komme ich z.zt. nicht dazu.

Was die Stellungnahme der Psychologen angeht, halte ich die sogar für gefährlich.

Einen niedrigschwelligen Zugang zum gemSR forderten nämlich gleich nach der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung alle im DBt vertretenen Parteien.
Diese Erkenntnis (nämlich das ein möglichst niedrigschwelliger Zugang den Vätern eingeräumt werden muß) hilft aber nur in Ausnahmefällen weiter.

Solange wir Väter nicht ein SR von Geburt an automatisch erhalten, werden die Rechtsanwender ihren eigenen Schwellenmaßstab anlegen.
1. Schwelle: was der Mutter nutzt, ist auch für das Kind hilfreich und also in dessen Interesse
2. Schwelle: die Einsichtigkeit des Vaters, sich bei Meinungsverschiedenheiten mit der Mutter unterzuordnen, damit keine Aktenberge anwachsen ...

Und schließlich: wenn schon der Varband der am Kindeswohlhandel beteiligten psychologischen Profession erkannt hat
Zitat:... dass neuen Untersuchungen zufolge in vielen Fällen die Zustimmungsverweigerung der Kindesmutter zum gemeinsamen Sorgerecht nicht vorrangig am Kindeswohl ausgerichtet erscheint....
drängt sich die Frage auf, warum man daheraus nicht schon längst Konsequenzen gezogen hat und der die Gutachten in Auftrag gebenden Richterschaft entsprechende Empfehlungen gibt?

Das von allen Professionen Erkannte in den rechtshängigen Verfahren umzusetzen ist die Schwierigkeit.

Besser -und aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit, die diesen Erkenntnissen im Ergebnis widersprechenden familiengerichtlichen Entscheigungen zu vermeiden- ist ein automatisches Sorgerecht für beide Elternteile.

Ich prognostiziere: alles andere wird nichts ändern!
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#54
Auch hier klare Worte:

Zitat:Schade ist, dass der Entwurf nicht den Mut findet, auch den nächsten Schritt zu gehen und das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern zum gesetzlichen Regelfall zu machen. Nach der Grundentscheidung wäre das konsequent. Wenn man zugrunde legt, dass die gemeinsame Elternverantwortung unabhängig vom Personenstatus der Eltern dem Kindeswohl in der Regel dient, ist nicht verständlich, warum miteinander verheiratete Eltern bei einer Trennung anders behandelt werden sollen, als nichtverheiratete Eltern bei der Geburt eines Kindes. Nach den Erfahrungen der Familiengerichte gibt es natürlich die Fälle, in denen die „Bereitschaft zur gemeinsamen Sorgerechtstragung“ und „ein Mindestmaß an Übereinstimmung“ zwischen den Eltern fehlen. Es gibt sie aber in beiden Konstellationen in vergleichbarem Umfang. Wir sehen deswegen keinen rechtspolitischen Grund, diese Konstellationen unterschiedlich zu behandeln.
http://www.nrv-net.de/downloads_stellung/108.pdf

Deshalb:
Menschenrechte sind alternativlos!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#55
Und auch der VAfK hat nun eine umfangreiche Stellungnahme verfasst.
In den Schlussfolgerungen findet sich u.a. der folgende Hinweis:
Zitat:Der Väteraufbruch sieht sich deshalb in seiner Position bestätigt, dass nichteheliche Väter grundsätzlich mit der Vaterschaftsanerkennung bzw. -feststellung möglichst bereits ab Geburt ihres Kindes die elterliche Sorge gemeinsam mit der Mutter ausüben.
http://www.vaeteraufbruch.de/uploads/med...rm2012.pdf
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#56
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/ste...012-23.pdf
Der Gesetzentwurf wird als "tragbarer Kompromiss" bezeichnet und die Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht gelobt. "Die Vorschriften dürften eine gewisse Gewähr dafür bieten, dass aufwändige und strittige Verfahren nur in den Fällen geführt werden müssen, in denen zumindest plausible Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht unter dem Aspekt des Kindeswohles vorgetragen bzw. ersichtlich sind."

Die Anwälte zeigen ein bisschen mehr Realitätsnähe wie die Richter und Frauenlobbys.
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#57
(29-05-2012, 11:06)p schrieb: (...)

Die Anwälte zeigen ein bisschen mehr Realitätsnähe wie die Richter und Frauenlobbys.
Der DFGT, DAS Gremium der Richter, hatte sich doch ähnlich positiv und sogar recht deutlich für die Sorge ab Feststellung ausgesprochen.

Aber wie auch immer..
Die Stimmen mehren sich, von der geS als Standard auszugehen und erst DANN diese zu prüfen und ggf. infrage zustelle, wenn trifftige Gründe GEGEN sie vorgetragen werden.

Ein Antragsmodell ganz anderer Art, als bislang diskutiert. Wink

Darauf zu achten wäre noch, daß dann nicht wieder niedrigschwellig nach den Maßstäben des § 1671 BGB 'entsorgt' werden kann.

- Zufang zur geS, automatischen sollten Mutter und Vater eines Kindes haben, also die Menschen, die es gezeugt haben.
Schwelle=0

- Eingriffsschwelle ins Elternrecht sollten sich am § 1666 BGB orientieren.
Schwelle sehr hoch.

Ich werde uU sofort Verfassungsbeschwerde erheben, wenn ein neues Gesetz zum Sorgrecht wesentlich davon abweichen sollte.
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#58
(29-05-2012, 11:22)Skipper schrieb: Der DFGT, DAS Gremium der Richter, hatte sich doch ähnlich positiv und sogar recht deutlich für die Sorge ab Feststellung ausgesprochen.

Der Deutsche Richterbund ist ein Totalausfall. Der hat immerhin 25 Mitgliedsvereine mit 14.000 Mitgliedern. Der ist DIE Richterlobby. Der deutsche Familiengerichtstag ist dagegen ein kleiner Verein. Die Meinung der Familienrichter spiegelt sich im DR deshalb besser wieder wie im DFGT.
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#59
Der Anwaltsverein DAV fordert auch das gemeinsame Sorgerecht ab Feststellung der Vaterschaft, distanziert sich jedoch pflichtschuldigst und ausdrücklich davon damit Väterrechte stärken zu wollen:


Die Wertung, die Vorschläge des DAV würden allein die Rechte der Väter stärken, greift daher zu kurz", erklärt Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des DAV-Gesetzgebungsausschusses Familienrecht.

http://www.verbaende.com/news.php/DAV-fo...rn?m=84013
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#60
Der DFGT spricht über den Gesetzentwurf: http://www.dfgt.de/index.php5?did=254 , dann "Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts vom 28.3.2012" klicken.

Sehr ausführlich, sehr kritisch, sehr vollständig, überaus lesenswert. Interessant auch, dass dort schon einige zu erwartende Tricks der Mütter vorweggenommen werden.
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#61
Zitat:Im Jahr 2011 bearbeiteten die Jugendämter in Nordrhein‑Westfalen außerdem 21 721 Sorgeerklärungen; das waren 6,8 Prozent mehr als 2010 (20 340). Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern, die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam ausüben zu wollen. Mit der Abgabe der Sorgeerklärung vor einer Urkundsperson steht das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 BGB).
http://www.it.nrw.de/presse/pressemittei...32_12.html

Es werden gerade zwar die Zahlen zum gerichtlichen Sorgerechtsentzug (§1666) in NRW veröffentlicht. Aber gerichtliche Zahlen zu Sorgebegründung bei nichtehelichen Vätern finde ich nirgendwo.

Will man die lieber nicht öffentlich machen? Wer weiß was?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#62
in Österreich tut sich was:
Zitat:ÖSTERREICH
http://kurier.at/nachrichten/4500914-led...bsorge.php

Künftig soll der Vater auch ohne Einverständnis der Mutter die gemeinsame Obsorge beantragen können.

Rechtsanwältin Andrea Wukovits hält das für bedenklich: "Die Mutter muss bei der Geburt das Sorgerecht bekommen. Sonst geben viele Frauen den Namen des Vaters nicht an." Eine verordnete gemeinsame Obsorge im Streitfall hält sie nur unter bestimmten Voraussetzungen für möglich: Der Kontakt zum Kind müsse gut sein, ebenso das Engagement bei Betreuung und Erziehung. Außerdem müssten die Unterhaltszahlungen klar geregelt sein.

Geplant ist auch eine – noch nicht bekannte – Frist, wie lange nach der Trennung Väter von unehelichen Kindern die Obsorge beantragen können. Einigen sich die Eltern, sollen sie sich künftig den Weg zum Gericht ersparen und nur eine notariell beglaubigte Erklärung beim Standesamt vorlegen müssen. Die Familienrichter sind dafür, die Anwälte sind dagegen.

Natürlich sind Anwälte dagegen wenn zuwenig Streit in ihren Kassen klingelt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#63
(22-06-2012, 18:25)sorglos schrieb: Rechtsanwältin Andrea Wukovits hält das für bedenklich: "Die Mutter muss bei der Geburt das Sorgerecht bekommen. Sonst geben viele Frauen den Namen des Vaters nicht an."

Das ist ja lustig. Damit verzichtet die Mutter auf Unterhaltszahlungen.. Dass ich nicht lache.. Big Grin
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#64
Das Netzwerk der Veto-Mütter greift an:

Zitat:27. Juni 2012 - Pressemitteilung Nr. 147/12
Aktuelle Pläne zum Sorgerecht nicht verheirateter Eltern / Merk: "Vereinfachtes Verfahren wird der Bedeutung des Sorgerechts nicht gerecht!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk übt deutliche Kritik an den aktuellen Plänen zum "vereinfachten Verfahren" beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern.

Merk heute in München: "Es wird der Bedeutung des Sorgerechts und auch dem Selbstverständnis unserer Richterinnen und Richter nicht gerecht, wenn das Sorgerecht zukünftig in einem derartigen schriftlichen Verfahren ohne Anhörung der Betroffenen abgehandelt wird."
http://www.justiz.bayern.de/ministerium/...il/147.php

Tja, das einfachste Verfahren wäre ein automatisches gemeinsames Sorgerecht mit Vaterschaftsfeststellung.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#65
Ja, ich finde auch. Die automatische Sorge für die Mutter entspricht nicht dem Selbstverständnis der Richterinnen und Richter.
Das ist viel zu einfach.
Die Eltern sollten sich erst vor einem Richter darauf einigen.
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#66
Auch der Paritätische Gesamtverband unterstützt geradezu reaktionär die Interessen der Mütter, denen das alleinige SR von Geburt an zustehen soll, während wir Väter weiterhin als Antragsteller vor die Wand laufen sollen:
Der Paritätische schrieb:Ferner können mit der Antragslösung die Anforderungen für eine gesetzliche Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern, die der EGMR und das BVerfG vorgelegt haben, umgesetzt werden. Wie bereits dargestellt, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass eine Regelung, die einen Antrag des Vaters voraussetzt, nicht gegen das Diskriminierungsverbot der EMRK und auch nicht gegen das Kindeswohl gemäß Art. 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass das Antragsverfahren einer höchstrichterlichen Überprüfung
standhalten wird.
Gestützt wird dieses Argument auch von der Rechtswirklichkeit in Deutschland. Die Antragslösung entspricht der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts, die seit mehr als eineinhalb Jahren von den Gerichten angewendet wird. Das bedeutet, die Familiengerichte haben bereits Erfahrungen mit der Anwendung der Antragslösung gemacht und können sich, was diese Regelung anbelangt, sicher sein, dass sie – weil selbst vom Bundesverfassungsgericht entwickelt – den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Ich stelle allerdings die Frage, ob wir, indem wir die Gegenstimmen lediglich zur Kenntnis nehmen und zusätzlich ein paar Schuhe nach Berlin schicken, unsere Position verbessern können.

Der Regierungsentwurf selbst hatte ja schon bei einigen Vätern Hoffnung geweckt und man sah sich darin bestätigt, dass seinerseits Erforderliche dazu geleistet zu haben.
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#67
(27-06-2012, 17:06)Ibykus schrieb: Wenn's auch nicht gerne gelsen wird:

Es wird fast gar nicht mehr gelesen, denn es steht schon gefühlt eine Million mal im Forum. Eigentlich reicht ein Link auf einen Standardtext.
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#68
(27-06-2012, 17:15)p schrieb:
(27-06-2012, 17:06)Ibykus schrieb: Wenn's auch nicht gerne gelsen wird:

Es wird fast gar nicht mehr gelesen, denn es steht schon gefühlt eine Million mal im Forum. Eigentlich reicht ein Link auf einen Standardtext.
was sehr bedauerlich wäre!

Die "gefühlte Million" wird möglicherweise von anderen realistischer gesehen.
Andernfalls wären die nicht gern gelesenen Hinweise meiner bescheidenen Meinung nach in Bezug auf die Verschlafenheit dieser Vätergeneration wenigstens zwei Millionen mal zu wenig angesprochen.

Eines ist sicher:
mit bloßen Informationen über den Sachstand des Sorgerechtsstreits, die sich ja auch den Zeitungen genauso gut entnehmen lassen oder mit bloßem Zitieren, geschmückt mit dem einen oder anderen Kraftausdruck, bewirken wir keinen Wandel.
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#69
Den Wandel bewirken Taten. Nur Taten. Nicht Aufrufe zu Taten.
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#70
Natürlich!
Beispiele gibt's ja genug.
Man muss sie unterstützen. Der Konsens darüber wäre schon ein lobenswerter Anfang!
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#71
(27-06-2012, 17:06)Ibykus schrieb: Ich stelle allerdings die Frage, ob wir, indem wir die Gegenstimmen lediglich zur Kenntnis nehmen und zusätzlich ein paar Schuhe nach Berlin schicken, unsere Position verbessern können.

Sicher, Ibykus, da ist er, der lang erwartete Seitenhieb auf die von Andreas angeschobene Aktion zum Internationalen Vatertag. Fühlst du dich jetzt besser? Du gehst deinen Weg; quälst dich durch endlose Anträge in dieser oder jener juristischen Instanz. Das ist dein Weg ..und gut, dass Väter diesen gehen, aber andere hier sehen vor der Gesetzesänderung die Notwendigkeit zur politischen Auseinandersetzung und zum Protest. Sinnvoll wäre zumindest gegenseitiger Respekt. Dich habe ich nicht in Berlin gesehen, ebenso wenig "p" der "Taten" sehen will ... aber machen wir euch daraus einen Vorwurf?
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#72
(27-06-2012, 18:00)Raban schrieb: Dich habe ich nicht in Berlin gesehen, ebenso wenig "p" der "Taten" sehen will ... aber machen wir euch daraus einen Vorwurf?

Das ist genau das Problem. Die flammenden Aufrufe machen jedem ein schlechtes Gewissen, der nicht mitkann oder andere Wege gehen will. Sie legen einem Erklärungen nahe, die eigentlich keiner machen muss und auch keinem helfen. Wir Sünder.

Das betrifft nicht den Aufruf von Ibykus, an dem ich nur die ubiquitäre Präsenz und damit einen Selbstabschwächungseffekt sehe: Ich bin mittlerweile ziemlich allergisch gegen jeden, der mein über meine Zeit, meine Ressourcen und meine Handlungsweise verfügen zu können und genervt reagiert, wenn ich selbst bestimme was ich gebe.

Und wie auch schon tausendmal geschrieben, schaffen es die Aufrufe doch nicht einmal, dass die Leute ganz kleine und simple Dinge tun. Wir haben ein generelles Motivations- und Mobilisierungsproblem und nicht das Problem, dass zu viel Leute falsche statt richtige Aktionen machen. Wenn die Aufrufe auch noch klingen wie "Freiwillige vor, schiesst mit schwerem Gerät, kämpft euch durch den Stacheldraht, euch werden zwar die Granaten um die Ohren fliegen, aber der Endsieg wird ganz ganz sicher unser sein" mag sachlich völlig korrekt sein, motivierend ist er sicher nicht. Die Wiederhall ist dann wirklich ein Hall, denn leere Räume hallen.

Im Fall des Paritätischen Gesamtverbandes kann man sich die Adrenalinausschüttung jedenfalls sparen. Es gibt jetzt so viele Stellungnahmen, dass man nicht jeden Mist als Ende der Reform hochstilisieren muss. Jeder darf Stellungnahmen schreiben und das tun die Gruppen auch weidlich. Auch wir können eine schreiben. Warum tun wir das nicht? Weil sie keine Reichweite hätte, Schreiberei für nix. Wir sind ein "niemand". Auch der Paritätische Gesamtverband steht in der dritten Reihe.

Die Merk wiederholt auch nur, was die CSU seit Jahren sagt und wo sie immer schon steht. Auch das ist keine Neuigkeit. Vielleicht schreibt nächste Woche einer von der sächsischen CDU, die sind nämlich ganz anderer Meinung.
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#73
(27-06-2012, 18:00)Raban schrieb: Sicher, Ibykus, da ist er, der lang erwartete Seitenhieb auf die von Andreas angeschobene Aktion zum Internationalen Vatertag.
mir unverständlich, wie man in meiner Aufforderung zur Unterstützung derartiger Veranstaltungen eine Seitenhieb erblicken kann.

Allerdings hatte ich mir erlaubt, zu betonen, dass solche Aktionen allein (!) bislang noch nichts geändert haben. Und wenn sie dann einmal in den Bereich "Spektakuläres" (wie die Kreuzigung des Mathieu Carriere) fallen, hat man es sogar noch geschafft, sich davon zu distanzieren.

Eure(!) Schuhaktion und der Hinweis auf einen internationalen Vatertag habe ich auf den Seiten des Väterwiderstand.de von Anfang an unterstützt.

Eine Veranlassung, sich nun bei mir über angebliche "Seitenhiebe" zu beklagen, kann ich vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen.

Der Hinweis in einem Nebensatz, dass derartige Aktionen (wie die Vergangenheit ja eindrucksvoll auch bestätigt) allein nicht ausreichend sind, muss aber erlaubt sein.

Ich finde es übrigens bedauerlich, dass man sich angegriffen fühlt, wenn auf Fakten verwiesen wird.
Ich betone doch  zwischendurch ausdrücklich, dass jedem so zu reagieren, wie bspw.

Insofern hat sich bspw. Clint Easwood http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid81327 vollkommen korrekt und auch verständlich geäußert, als er gelobt hatte, aber für sich selbst eine derartige Auseinandersetzung ausgeschlossen hat.

Niemand muss deswegen ein schlechtes Gewissen haben oder weinen, weil er den Weg der offensiven Auseinandersetzung zu gehen für sich anders entscheidet.

Aber dennoch bleibt richtig, dass wir mehr machen müssen (müssten), um ernst- und wahrgenommen zu werden.

Und darauf müssen wir hinarbeiten.
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#74
p schrieb:Auch wir können eine schreiben. Warum tun wir das nicht? Weil sie keine Reichweite hätte, ...
diese Reichweite müssen wir uns erarbeiten!

p schrieb:Schreiberei für nix. Wir sind ein "niemand". Auch der Paritätische Gesamtverband steht in der dritten Reihe.
Das T-FAQ, Väterwiderstand.de, vielleicht einige Gruppen des VAfK, Jugendämter.com , VfG ....
Wir hätten ein gewichtiges Wort mitzureden, wenn man sich entschliessen könnte, besser organisiert und abgesprochener im Hinblick auf Publikationen oder sonstige Aktionen zu agieren.

Ich sehe ein riesiges ungenutztes Potential!
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#75
(27-06-2012, 19:42)Ibykus schrieb: Niemand muss deswegen ein schlechtes Gewissen haben oder weinen, weil er den Weg der offensiven Auseinandersetzung zu gehen für sich anders entscheidet.

Gut gesagt. Es kommt nur manchmal unwillentlich ganz anders raus. Damit meine ich nicht dich, sondern alle diese Aufrufe.

(27-06-2012, 19:42)Ibykus schrieb: diese Reichweite müssen wir uns erarbeiten!

Auch richtig. Der Dachverband. Viele Gruppen zusammenfassen, um mit beeindruckenderen Mitglieds- und Einflusskräften auftreten zu können. Leider sind die Ressourcen einfach nicht vorhanden, so eine Herkulesarbeit anzugehen. Noch nicht einmal der Schoßhündchen-Verband BuFoMä, alles hauptamtliche Angestellte in Lohn und Brot plus Zuschüsse kriegt was auf die Reihe.

Und schliesslich: Stimmt, wir haben noch jede Menge Potential, eins der wenigen Dinge dir wir wirklich massenhaft haben :-)

Ich betreibe wie die meisten Menschen ein unbedeutendes Hobby, das zufälligerweise einen Bundesverband, starke Landesverbände plus ein gutes Image hat. Die Folge: Irre! Wir machen Gesetze für unseren Bereich selbst! Zu uns kommen Politiker der ersten Reihe, wir tauchen in der Presse auf, ohne viel Anstrengung. Wir kriegen Zuschüsse von Land und EU, wir haben Zeitschriften, wir sind eine öffentliche Grösse. Wir kommt man dahin? Zulauf, Spass, Image.
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