01-03-2012, 09:39
Roger Lebien schrieb:In einem Scheidungsstreit (Sorgerecht / Umgangsrecht) instrumenalisierte eine thailändische Mutter - mutmaßlich - den gemeinsamen Sohn der Eheleute, um für einen "Neuanfang" in Thailand vom Vater 50000,00 € zu erpressen.
Sie beantragte zunächst das alleinige Sorge-, respektive Aufenthaltsbestimmungsrecht, "bot" dem Vater jedoch, die entsprechenden Anträge - gegen Zahlung einer "Ablösesumme" von 50.000 € - wieder zurückzunehmen.
Diese Vorgänge sind durch (elektronischen) Schriftverkehr dokumentiert.
Der Vater, der seit Mitte 2008 praktisch keinen Umgang mehr mit seinem Sohn hatte, läuft seitdem gegen Wände.
Auch die Rolle des JUGENDAMTES dürfte in diesem Strafverfahren auf interessante Art zu beleuchten sein, da das KREISJUGENDAMT AACHEN (bzw. eine seiner Mitarbeiterinnen) - im Falle einer Verurteilung der Mutter - möglicherweise wegen "Beihilfe zur Erpressung" zur Verantwortung gezogen werden könnte.
Dies verspricht ein sehr interessantes Strafverfahren zu werden. Jedenfalls wurde ANKLAGE ERHOBEN und die Verhandlung findet am 10. Mai statt.
Leider ist "Kindeswohlhandel" kein Straftatbestand.
Erpressung schon. Allerdings dürfte hier nur ein Versuch vorliegen.
Mir ist nur nicht ganz klar, worin die StA die Erpressungshandlung sieht.
Mit welchem Übel wird gedroht und worin liegt der Vermögensschaden?