Vater erkämpft sich Elternzeit
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01-06-2012, 14:51
Was für ein Lügenbanden-Geseiere:
Zitat:Behörde macht Vater Elternzeit streitig "Allein der Wunsch nach einer intensiven Beziehung zu dem neuen Kind rechtfertigt nicht den Rollentausch" , heißt es in einem Schreiben der Stadt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitat:Das Bundesfamilienministerium widerspricht Thomas O. und seinem Anwalt: Er dürfe zwar in Elternzeit gehen, müsse aber zugleich den vollen Unterhalt zahlen, erklärt eine Sprecherin. lol..ob sich das nicht ein klein wenig widerspricht?! Hat jmd. den vollen Text zum aktuellen Link oder kann quoten?
01-06-2012, 18:08
Der Artikel ist schon ein paar Monate alt und die Rechtslage war immer schon so. Schön, dass es einem Pressefritzen mal aufgefallen ist.
01-06-2012, 18:28
Nein ich meinte den heutigen link (Von Thorsten Fuchs | 01.06.2012 07:47 Uhr) indem es anscheinend um den Ausgang des Prozesses geht. Den können nur angemeldetet User lesen.
Kann jmd. quoten? Zitat:Das Amtsgericht hat die Rechte unterhaltspflichtiger Väter gestärkt. Ein Vater, der mit einer neuen Frau ein weiteres Kind bekommt, darf demnach in Elternzeit gehen, auch wenn er dadurch nur noch eine weit geringere Unterstützung für sein Kind aus erster Ehe zahlen kann als zuvor. Quelle: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt...Elternzeit [Volltext des Artikel entfernt und durch Link ersetzt wegen möglicher Urheberrechtsprobleme]
Danke..gute Reaktionszeit
Zitat: In dem Fall, über den das Amtsgericht jetzt zu entscheiden hatte..!Ein Familiengericht wäre da komischerweise leicht anderer Ansicht gewesen, die man evtl. auch als "familienunfreundlich" bezeichnen könnte. Wie widersinnig Ich hoffe dem Beispiel des Vaters folgen recht viele andere Väter
01-06-2012, 19:01
Wie ist denn eigentlich die rechtliche Lage wenn ein Vater, der bisher noch keine Elternzeit genommen hat, vor/direkt nach einer Trennung einen Antrag auf Elternzeit stellt? Zumindest wenn es vor der Trennung ist, sollte das doch rechtlich hieb-u.stichfest sein? Also wenns kriselt, Elternzeit nehmen ?!
01-06-2012, 19:01
Zitat:
"Der Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe, von denen eines bei ihm lebt, das andere bei seiner früheren Frau." Da frage zumindest ich mich, warum überhaupt eine Welle gemacht wird. Ein "normaler" Menschenverstand würde doch davon ausgehen, dass in einer solchen Situation überhaupt keine Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollten, weil doch beide Eltern jeweils ein Kind betreuen. Mich würde interessieren, wieviel Unterhalt die Mutter dem Vater zahlt!
01-06-2012, 19:14
(01-06-2012, 19:01)blue schrieb: Mich würde interessieren, wieviel Unterhalt die Mutter dem Vater zahlt! Mich auch, aber ich denke mal, dass sie nichts zahlt sonderbarerweise. Man müsste doch mal den Emanzen-Spieß umdrehen, und die Forderung nach "geschlechts-u. altersneutralen Bewerbungen" usw. auch auf Kindesunterhaltsberechnungen anwenden und mal sehen wie sich die Statistik bewegt wenn das JA auf einmal nicht mehr weiß wer Mutti und wer Papa ist
01-06-2012, 19:27
(01-06-2012, 19:27)pudding schrieb: dann fangen die an zu kreiseln bis die Fliehkraft ihnen Arme und Beine herausreisst Wenn wir gerade bei utopischen Themen sind.. Ich freue mich auf den Tag, wenn die B1LD-Zeitung titelt: Zitat:AUFGEDECKT: MÜTTER SIND DIE SCHLIMMEREN RABENVÄTER ! Glaub das wäre mir 1000€ Wert und eine Flasche Champagner.. Vlt. sollten wir hier mal zusammenlegen
01-06-2012, 19:46
Alles recht unklar ohne den Volltext des Urteils. Was bisher schon ging: Dass der Unterhalt für ältere Kinder gesenkt wird - aber eben nicht unter den Mindestunterhalt. Der Eintritt des Mangelfalls aufgrund der Elternzeit war nicht drin.
01-06-2012, 22:46
Etwas mehr Einsicht....
Sowohl die Mutter als auch die Stadt Langenhagen sind daher verärgert. Nach Ansicht der Kommune hätte Thomas O. gar nicht in Elternzeit gehen dürfen, sondern weiter arbeiten müssen. "Allein der Wunsch nach einer intensiven Beziehung zu dem neuen Kind rechtfertigt nicht den Rollentausch", heißt es in einem Schreiben der Stadt. Thomas O. hätte ihrer Ansicht nach nur daheim bleiben dürfen, wenn es seiner neuen Familie einen Vorteil brächte. Da O.s neue Lebensgefährtin aber nicht berufstätig ist, sei dies nicht der Fall. Daher fordert die Stadt monatlich 291 Euro Unterhalt. http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt...t-streitig So geht´s natürlich nicht! Das "alte" Kind hat natürlich ein Vorrecht am Unterhaltstrog! Aber das wußten wir doch bereits, oder?
01-06-2012, 22:49
Nein, nicht mehr Einsicht. Das ist derselbe Link aus dem Eingangsposting zu demselben alten Artikel.
02-06-2012, 00:15
(01-06-2012, 22:49)p schrieb: Nein, nicht mehr Einsicht. Das ist derselbe Link aus dem Eingangsposting zu demselben alten Artikel.Einen so selbstgefälligen Menschen wie Dich habe ich selten erlebt. Klar ist der Link der gleiche. Tschuldige übrigens! Doch vom Zitat her von einer anderen Seite aus betrachtet.
02-06-2012, 09:05
Bis repetita non placent... ist es zuviel verlangt, wenigstens das Eingangsposting zu lesen und den Link dort, statt einfach alles erneut ins Forum zu pumpen?
02-06-2012, 09:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2012, 09:56 von Camper1955.)
(01-06-2012, 19:01)blue schrieb: Da frage zumindest ich mich, warum überhaupt eine Welle gemacht wird. Ein "normaler" Menschenverstand würde doch davon ausgehen, dass in einer solchen Situation überhaupt keine Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollten, weil doch beide Eltern jeweils ein Kind betreuen. Unterhalt wird nach Leistungsfäigkeit bezahlt. Der Vater hatte vor der Elternzeit ca. 1600 € Netto und war damit Leistungsfähig. Auch dann wenn man die Betreuungskosten für das Kind, das bei ihm lebt berücksichtigt. Wenn die Mutter nur 1000 € Nettoeinkommen hat, ist sie eben nicht leistungsfähig bzw. könnte nur fiktiv leistungsfähig gemacht werden. Von fiktivem Einkommen kann man aber auch nur fiktiv Unterhalt bezahlen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
02-06-2012, 11:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2012, 11:59 von Absurdistan.)
Meine Elternzeit war bewilligt und stand 2 Wochen vor Beginn. Dann hat meine Ex es sich anders überlegt und musste mich loswerden weil ihr von der Elterngeldstelle gesagt wurde das könne nur rückgängig gemacht werden wenn ich nicht mehr mit dem Kind zusammenlebe.
Weil ich nicht ausziehen wollte ist sie halt gegangen, hat das Kind umgemeldet und schwups Elternzeit weg. Dann ist sie in Elternzeit gegangen und wurde von der Unterhaltspflicht die sie für 2 andere Kinder hat, die beim Vater leben befreit. Die aufgelaufenen Unterhaltsschulden werden ihr ERLASSEN. So kanns halt laufen für Mütter. Ich kann mir nicht vorstellen, sollte ich nochmal Vater werden das ich in Elternzeit gehen kann und so leicht von allem befreit werde, damit ich die Möglichkeit habe eine tiefe Bindung zum Kind aufzubauen. Schon garnicht mit Titel. Ach so, meine Ex hat sogar von der Unterhaltsvorschusskasse den Tip bekommen das so zu machen. Das meine Elternzeit bewilligt war wussten die wahrscheinlich nicht, wäre aber wohl auch egal gewesen.
02-06-2012, 13:56
(02-06-2012, 11:54)Absurdistan schrieb: Meine Elternzeit war bewilligt und stand 2 Wochen vor Beginn. Dann hat meine Ex es sich anders überlegt und musste mich loswerden weil ihr von der Elterngeldstelle gesagt wurde das könne nur rückgängig gemacht werden wenn ich nicht mehr mit dem Kind zusammenlebe. Wie ist da die genaue Sachlage? Was wäre, wenn es zb. mitten während der (zb. 12-monatigen) Elternzeit passiert wäre? Das würde mich doch mal interessieren..Der Arbeitgeber muss ja auch planen können usw.
02-06-2012, 14:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2012, 14:06 von Absurdistan.)
Der Arbeitgeber interessiert da überhaupt nicht. Lebst du nicht mehr mit dem Kind im selben Haushalt ist Ende. Wenn du nicht mal das gem. Sorgerecht hast kannst du ja noch nicht mal selbst mit dem Kind ausziehen. Wie bei der Sorge hängt alles vom Willen der KM ab.
Ich hatte mir vor der Elternzeit immer fleissig die Überstunden ausbezahlen lassen und viel gearbeitet weil ja anhand des Lohnes das Elterngeld berechnet wird. Für die Zeit der Elternzeit hat mein Arbeitgeber extra jemanden eingestellt der mein Schicht macht. Nun muss ich Frühschicht machen und verdiene wesentlich weniger. Für den Unterhalt wurde natürlich der Verdienst der letzten 12 Monate rangezogen also die Monate wo ich wegen Elterngeld viel gearbeitet habe. |
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