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Jetzt ist Dieter Bohlen dran
#26
(04-06-2012, 07:58)beppo schrieb: Und woher hast du das nun wieder?

Und selbst wenn, soll das mit Klavierunterricht und Privatschule abgegolten werden?
Und wenn er hin fahren würde, dann müsster weder Privatschule noch Klavierunterricht bezahlen?

Aus der Zeitung mit den vier großen Buchstaben.
Zitat:Maurice Cassian Bohlen ist das vierte Kind des Musikers. Der „Spiegel“ berichtet, er habe den Sohn seit Jahren nicht gesehen.

und

Zitat:Maurice lebt mit Estefania Küster auf Mallorca. Bei ihr liegt, so heißt es, auch das alleinige Sorgerecht.

Offenbar haben ihm die Richter genau das angekreidet. Er kümmert sich nicht um sein Kind und will sich durch Zahlungen die zweifellos weit über dem liegen, was das Durchschnittskind bekommt frei kaufen. Gut, dann soll er halt noch a bisserl mehr zahlen.

Vielleicht sieht er dann ein, dass Geld allein auch nicht genügt.

Er hätte auf jeden Fall weitaus bessere Argumentationsgründe, wenn er sich um sein Kind kümmern würde, oder sich zumindest kümmern wollte.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#27
Na klasse. Die Mutter zieht mit Kind und alleinigem Sorgerecht 2000km weit weg auf eine Insel und der Vater ist anschliessend Schuld daran, dass der Umgang nicht klappt...

Herr B. verdient sein Geld (von dem eine Menge Leute was haben wollen) sicher nicht, indem er mit leerem Terminkalender auf der Couch sitzt. Um bei sehr kleinen Kindern eine Entfremdung zu vermeiden (das Kind war sehr klein, als sich das Pärchen trennte), müsste er dort mindestens einmal pro Woche auftauchen. Er ist also so wie alle anderen Väter in diesem beknackten Land auch auf die Mithilfe der Mutter angewiesen. Ein Wohnort 2000km entfernt ist keine Mithilfe. Trotzdem möchte die Dame gerne am Geld des Vaters partizipieren. Das ist grundlegend verlogen.
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#28
(04-06-2012, 09:52)p schrieb: Herr B. verdient sein Geld (von dem eine Menge Leute was haben wollen) ...

Das ist ein wichtiger Aspekt, der ein erhebliches Risiko darstellt.

Wir haben letztes Jahr beim Wettermann gesehen, wie leicht eine Frau einen Prominenten gesellschaftlich und finanziell ruinieren kann, wenn der nicht spurt.

Immerhin war Herr B. bei den drei Kindern aus seiner ersten Ehe nicht knausrig, was nach meiner Einschätzung daran lag, dass die Mutter dieser Kinder normal tickte.

In diesem Fall kann Herr B. nur verlieren und sein Sohn nichts gewinnen, weil die KM aus meiner Sicht nur darauf wartet, ihm eine reinzuwürgen.

Solche Sätze wie "Er darf seinen Sohn sehen wann immer er will" kenne ich zur Genüge und lassen bei mir sämtliche Alarmglocken schrillen.
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#29
Herr B. hat mit seiner Next, mit der er noch zusammen ist, eine kleine Tochter (* 2011). #5, der Mann kann's nicht lassen

Das zeigt, das er zumindest nicht jede Hochschwangere verläßt und zu seiner Verantwortung steht. Das er sich nach den letzten Erfahrungen nicht vasektomieren ließ.

Vielleicht will sich der Mann einfach auf der gelebten Vaterschaft konzentrieren und nicht auf diesen sinnlosen FamG-Prozessen wegen der entfremdeten Kindern?
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#30
Sie wollte, dass das Kind an einer Privatschule auf Englisch unterrichtet wird.

Also ich kann den Bohlen ja verstehen. Wenn man sich als Ex schon Spanien als Wahlheimat wählt, dann ist Katalanisch doch auch die richtige Sprache. Wie kommt das Hamburger Amtsgericht eigentlich dazu, dass es eine "spanische staatl. Schule", an der natürlich nicht auf Englisch unterrichtet wird, als zu schlecht beurteilt.

Wenn sie schon im Ausland ist, dann soll sie dafür doch nach England ziehen.

Der Bohlen zahlt nach meiner Meinung dafür, dass er auf knackige Möpse steht und diese wegen seinem Geld auch bekommt. Klar ist, dass die Haltbarkeit begrenzt ist. Daher will er "mieten". Sie will "kauf". Das Kind ist gewissermaßen die Bestätigung des "Kaufvertrags", wobei er den Kaufpreis in ewigen Raten zahlt.

Kennt jeder, der einen Ratenkredit mit zu geringer Tilgung abschließt. Das Kaufobjekt ist schon wieder weg, aber die Raten werden noch abgebucht. Im Ergebnis war der tatsächliche "Kaufpreis" nur durch die geringen Anfangsraten verschleiert.

Jetzt zu sagen, dass sich der Bohlen die Raten locker leisten kann, ist aber keine Rechtfertigung für den "Betrug", dass es sich bei den vermeintlichen Mietzahlungen eigentlich um ewige Tilgungsraten handelt.
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#31
(04-06-2012, 11:55)Hagen von Tronje schrieb: Jetzt zu sagen, dass sich der Bohlen die Raten locker leisten kann, ist aber keine Rechtfertigung für den "Betrug", dass es sich bei den vermeintlichen Mietzahlungen eigentlich um ewige Tilgungsraten handelt.

Warum hat er bei 1.000 € KU nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht bestanden?

Wenn er alternativ dazu kein gemeinsames Sorgerecht, aber auch nur Mindestunterhalt angeboten hätte, dann wäre Frau Küster wohl sehr schnell eingegnickt.

Dann hätte er ein aktives Mitspracherecht. Sowohl was den Aufenthalt, als auch was die Bildung betrifft.

Hier hat man einfach das Gefühl, Herr B. wollte sich mit 1.000 € + privater Krankenversicherung frei kaufen.

Nun ist es anders gekommen, als er gedacht hat.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#32
(04-06-2012, 12:40)Camper1955 schrieb: Warum hat er bei 1.000 € KU nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht bestanden?

Quatsch! Er konnte auf gar nichts bestehen, das gab auch vor fünf Jahren kein §1626a BGB her. Insoweit sind sämtliche weitere Gedanken hierzu für die Wurst.

Wenn der Lütte (Antragsteller) Staatsbürger des Rechtsexportschlagerlandes D ist, und sein Papi (Antragsgegner) hier lebt, so meine ich mal gelesen zu haben, ist auch in diesem Rechtsexportschlagerland der Gerichtsstandort.

Warum der Vater seinen Sohn nicht hat sehen können oder dürfen weiß ich nicht, aber die grundgütige Mutter hat in Hamburg einen Zweitwohnsitz.

Grundsätzlich aber finde ich die Bohlen-Story um die "Knete für´s Kind" sehr gut. Soll jeder Mann nur wissen wie teuer es auch für ihn werden kann ein Kind zu zeugen und wie erpressbar er sich mit der Zeugung selber macht.
Den kürzlich noch publizierten Fall 10 UF 220/10 wollte noch kaum jemand lesen und wem ich den Beitrag dazu vorlas konnte es nicht fassen. Aber nu, aber. Und nicht zu vergessen, die vielen grundgütigen Muddis, die jetzt ihre Messer wetzen. Da steigt die Stimmung!

Kopf hoch Männer, ist alles für (dann mal ganz besonders) euer Kind! Tongue
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#33
(04-06-2012, 18:18)Bluter schrieb:
(04-06-2012, 12:40)Camper1955 schrieb: Warum hat er bei 1.000 € KU nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht bestanden?

Quatsch! Er konnte auf gar nichts bestehen, das gab auch vor fünf Jahren kein §1626a BGB her. Insoweit sind sämtliche weitere Gedanken hierzu für die Wurst.

Na dann auch nur Mindestunterhalt. Mehr gibt es im Austausch nur gegen das gemeinsame Sorgerecht.

Er hätte auch jetzt noch die Chance dazu.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#34
(04-06-2012, 18:42)Camper1955 schrieb: Na dann auch nur Mindestunterhalt. Mehr gibt es im Austausch nur gegen das gemeinsame Sorgerecht.

Er hätte auch jetzt noch die Chance dazu.

Sicher? Die DDT ist doch nur eine Richtlinie und der Richter entscheidet doch letztendlich die Unterhaltshöhe, die angemessen ist. Ich glaub kaum, das Herr Bohlen einfach mal so den Kindesunterhalt auf das Mindeste reduzieren kann. Vielleicht will er das ja auch nicht, vielleicht hat er nur die Faxen dicke, weil er schon genug bezahlt und es kein Ende nehmen soll. Alles Spekulationen, wir kennen die ganze Geschichte nicht. Fakt ist, dass die Mama den Jackpot ohne Zusatzzahl geknackt hat (weil nicht verheiratet).
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#35
(04-06-2012, 18:42)Camper1955 schrieb: Na dann auch nur Mindestunterhalt. Mehr gibt es im Austausch nur gegen das gemeinsame Sorgerecht.
Wo buddelst du diesen Blödsinn eigentlich immer aus?
Als wenn das in Macht des Unterhaltsknechts liegen würde.
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#36
(04-06-2012, 18:56)beppo schrieb: Wo buddelst du diesen Blödsinn eigentlich immer aus?
Als wenn das in Macht des Unterhaltsknechts liegen würde.

Na da hat der Unterhaltsknecht sehr viel Macht. Solange er Mindestunterhalt zahlt, darf er von seinem Einkommen absetzen was er will. Bereinigung des Einkommens nennt man so etwas.

Und wenn ich nachweise, dass 99 % von meinem Einkommen Ausgaben sind, dann bleibt nicht mehr viel übrig für mehr als Mindesunterhalt. Irgend etwas streichen dürfen die Richter ja nur, wenn ein Mangelfall droht.

Zudem hatte er zu diesem Zeitpunkt ja noch 3 weitere Kinder, die unterhaltsberechtigt waren. Auf 1.000 € KU wäre ein Richter vermutlich nie und nimmer gekommen.

Jetzt zusammen vielleicht mit Privatschule und Klavierunterricht.

Ich bleib dabei, er wollte sich loskaufen und Frau Küster möchte ihn nicht aus der Verantwortung für sein Kind entlassen. Also packt sie ihn da, wo es ihm anscheinend am meisten weh tut. An seiner Brieftasche.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#37
(04-06-2012, 18:42)Camper1955 schrieb: Er hätte auch jetzt noch die Chance dazu.

Kind im Ausland und nicht mal Kontakt? Ja, er hat Chancen. Nämlich Null.
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#38
(04-06-2012, 19:18)Camper1955 schrieb: Solange er Mindestunterhalt zahlt, darf er von seinem Einkommen absetzen was er will. Bereinigung des Einkommens nennt man so etwas.

Und wenn ich nachweise, dass 99 % von meinem Einkommen Ausgaben sind, dann bleibt nicht mehr viel übrig für mehr als Mindesunterhalt. Irgend etwas streichen dürfen die Richter ja nur, wenn ein Mangelfall droht.
Mann, das wird ja immer abstruser!
Hör auf, sonst glaubt das noch jemand!

Lies mal die TFAQ. Da steht es richtig drin.
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#39
(04-06-2012, 18:56)beppo schrieb:
(04-06-2012, 19:18)Camper1955 schrieb: Und wenn ich nachweise, dass 99 % von meinem Einkommen Ausgaben sind, dann bleibt nicht mehr viel übrig für mehr als Mindesunterhalt.
Mann, das wird ja immer abstruser! Hör auf, sonst glaubt das noch jemand!

Zustimmung!

Die Ausgabenseite interessiert meistens und oft nicht. Bei mir war es so und bei vielen anderen auch. Letztlich interessiert nur das Einkommen plus den fiktiven Zuschlag. In der Kombination mit den eigenen Kosten ist das ein Todesurteil.
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#40
(04-06-2012, 19:32)p schrieb:
(04-06-2012, 18:42)Camper1955 schrieb: Er hätte auch jetzt noch die Chance dazu.

Kind im Ausland und nicht mal Kontakt? Ja, er hat Chancen. Nämlich Null.

Na er hätte doch wirklich die Kohle, den Umgang wahrzunehmen und notfalls auch einzuklagen, wenn der ihm nicht gewährt wird.

Eine Finca wird ihm dort doch gehören, damit er sagen kann: Das Kind hat auch bei mir die Möglichkeit zu übernachten."

Für mich ist das in dem Fall nicht ein nicht können, sondern ein nicht wollen.

Ich möchte nicht wissen, wie oft Herr Bohlen auf Mallorca ist, und an seinen Sohn dabei keinen Gedanken verschwendet und wenn er einen Gedanken daran verschwendet, dann nur den, dass er ihm jede Menge Geld kostet.

Das ihm das Kind auch Freund bringen könnte, daran verschwendet er sicher keinen Gedanken.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#41
(04-06-2012, 20:39)Camper1955 schrieb: Na er hätte doch wirklich die Kohle, den Umgang wahrzunehmen

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...1#pid79681 zweiter Absatz.
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#42
Mensch Ditääääää meld dich endlich an !
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#43
http://www.moebel-aus-massivholz.de/allg...a-kuester/

Wie schon gesagt: Mademoiselle verwirklicht sich jetzt selbst auf Malle und ist wegen ihres neuen Lebensgefährten dorthin gezogen (natürlich auch wegen des Kindeswohls) ..

ZITAT: " Estefania Küster verwirklicht sich ihren Traum vom Leben & Arbeiten auf Mallorca, wo auch ihr Art & Design Studio ist.
(...) Mit ihrem Sohn, südamerikanischem Temperament und jeder Menge Visionen ist Estefania Küster vor zwei Jahren nun zu ihrer Liebe Pino Persico gezogen und ziert seither nicht nur das Deluxe Magazin Cover auf der Sonneninsel. Sie lebt ihren Traum und das auch in Sachen Wohn- und Lebensraum. "

Na ja, sie ist aber auch eine kleine Sahneschnitte und wird immer einen Sponsor finden.. Big Grin
Schöne Frauen sind halt etwas teurer im Unterhalt.. Tongue - wo Dino recht hat, da hat er halt recht..

http://www.das-maennermagazin.com/blog/f...-versorger
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#44
(05-06-2012, 06:06)Clint Eastwood schrieb: ZITAT: " Estefania Küster verwirklicht sich ihren Traum vom Leben & Arbeiten auf Mallorca, wo auch ihr Art & Design Studio ist.

Offenbar braucht sie aber D.B. nicht als Versorger für sich.

Und es ist bestimmt nichts falsches daran, wenn jemand seinen Lebestraum verwirklicht und der ihn auch noch unabhängig von staatlichen Zuwendungen macht.

Dann dürfen wir nicht vergessen, dass es D.B. war, der zuerst die Partnerschaft aufgekündigt hat.

Dass sie jetzt einen neuen Lebenspartner hat, kann man ihr genauso wenig ankreiden wie mir, dass ich eine neue Lebenspartnerin habe.

Auch all den anderen kreidet niemand eine neue Lebenspartnerin oder einen neuen Lebenspartner an. Muss sie denn nun auf ewig keusch leben, nur weil D.B. der Papa von ihrem Kind ist?

Ihr wendet hier zweierlei Mass an, finde ich.

Warum geben die Experten D.B. nicht Tips, wie er an das Sorgerecht, oder zumindest das Umgangsrecht für sein Kind kommt?

Vielleicht verirrt er sich mal in dieses Forum.

Bei anderen macht ihr das doch auch und unterstützt sie - berechtigter Weise - wo ihr könnt, wenn es um das Thema Umgang und Sorgerecht geht.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#45
@Camper1955:

ich kreide ja niemandem an, dass er eine neue Beziehung hat. Stelle Dir das mal umgekehrt vor: Bohlen hat hat eine neue Freundin in New York und zieht mit dem gemeinsamen Kind mirnichtsdirnichts dorthin. Lässt die Innendesignerinstudentin-Karriere-Mutter im kalten Hamburg zurück.. - da wird er vermutlich sofort zur Fahndung ausgeschrieben..

Genausowenig gibt es ein Schuldprinzip, es ist völlig irrelevant, wer wen verlässt..

Eine Freundin von mir hat auch ein uneheliches Kind, sie hatte auch schon mehrere lukrative Angebote in anderen Städten - sie würde es aber ihrem Kind nicht antun, einfach so ein paar hundert Kilometer vom (Mangelfall-)Vater wegzuziehen... Das hat Klasse!
Beim nächstbesten Millionär einzuziehen ist ja nun wirklich keine grosse Herausforderung.
Dies zeigt einmal mehr, wie leicht es sich Frauen machen (dürfen). Sie haben die freie Wahl zwischen (jetzt immer mehr Quoten-)Karriere, Teilzeitarbeit oder einfach dem Mann auf der Tasche liegen.

Die superMama-Estefania lebt halt jetzt mit dem Pino zusammen, wenn sie clever ist, kriegt sie von dem auch noch ein Kind und dann gibt es irgendwann zwei entsorgte Väter und sie lebt von der Kinder-Dividende..

Ich stehe zu meinem u.a. Slogan und da müssen beide Elternteile m.E. Kompromisse eingehen - zum Wohle des Kindes - jedes Kind braucht nun mal beide Eltern..
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#46
(05-06-2012, 07:08)Camper1955 schrieb: Offenbar braucht sie aber D.B. nicht als Versorger für sich.
Wahrscheinlich braucht sie ihn ja auch nicht, um seinem Sohn ein komfortables Auskommen zu gewährleisten. da wird´s wohl eher um ´was anderes gehen...

(05-06-2012, 07:08)Camper1955 schrieb: Dann dürfen wir nicht vergessen, dass es D.B. war, der zuerst die Partnerschaft aufgekündigt hat.

Nur ist das ja im Unterhaltsrecht nicht relevant. Und auf der Bettkante bei den beiden hast Du wahrscheinlich auch nicht gesessen, um das sicher behaupten zu können. Wir können ja auch darüber spekulieren, wer sich innerlich von wem zuerst verabschiedet hat, woran wir das festmachen wollen und ob er/sie Grund dazu hatte...

Aber wenn die ausgeurteilte Unterhaltshöhe seinen Lebensverhältnissen entspricht, ist das auch m. E. in Ordnung. Wie das mit dem Umgang ist, hat er sich dazu schon ´mal irgendwo geäußert?

(05-06-2012, 07:08)Camper1955 schrieb: Warum geben die Experten D.B. nicht Tips, wie er an das Sorgerecht, oder zumindest das Umgangsrecht für sein Kind kommt?

Ich denke, wenn er nachfragt, wird er Antworten bekommen, wie jeder andere auch. Weniger Sinn macht es m. E. jemandem Antworten auf Fragen zu geben, die er gar nicht gestellt hat.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#47
(05-06-2012, 07:08)Camper1955 schrieb: Offenbar braucht sie aber D.B. nicht als Versorger für sich.

Wenn sie Geld hat, soll sie deiner Logik nach Schule und Klavier selbst zahlen, statt zwei Jahre lang zu prozessieren um sich alles zahlen zu lassen. Denn:

(03-06-2012, 16:24)Camper1955 schrieb: Warum jemand mit diesem Einkommen überhaupt klagt, bleibt mir auf ewig ein Rätsel.

(05-06-2012, 07:08)Camper1955 schrieb: Dann dürfen wir nicht vergessen, dass es D.B. war, der zuerst die Partnerschaft aufgekündigt hat.

Oh, das haben wir gar nicht vergessen, du bringt es nur immer wieder um die Antworten zu vergessen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid79649

Und bitte nicht immer den Kläger verwechseln. Die Mutter hatte im Namen des Kindes Herrn B. verklagt und nicht umgekehrt.
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#48
Wenn ich die Argumentation ansehe, dann werde ich innerlich sauer. Für mich ist das die bekannte Emotional-Schiene:

Die "gute" Mutter möchte das Kind mit einem goldenen Löffelchen füttern, aber der "böse" Vater will das nicht bezahlen.

Wieso muss hier eigentlich ein neuer Zusatzbedarf entstehen?

Ich dachte, dass der Bedarf des Kindes durch den Lebensstandart aus der Beziehung geprägt wird. Klavierstunden und Privatschule, die schon während der Beziehung besucht wurden, müssen weiter finanziert werden. Jetzt müssen auch erst neu hinzugekommene Luxus-Aktivitäten bezahlt werden.

Außerdem generiert sich hier ständig neuer Bedarf. Nach 12 Jahren englischsprachiger Privatschule kommt dann auch nur eine englischsprachige Uni in England oder USA in Frage. Allein die Schul- und Unigebühren liegen in der Summe deutlich über 100.000 Euro.

Auch die Kommentare bei den Zeitungsseiten im Internet bestätigen, dass die Emotional-Nummer wieder klappt. Bei sich selbst entscheiden sich dann aber über 95% der Bevölkerung für den neuen Flachbildfernseher statt für Klavierstunden und ein schöner PKW ist wichtiger als Privatschule fürs Kind.

Wenn es aber um den fremden Geldbeutel geht, dann wollen viele kundtun, wie spendierfreundlich sie an deren Stelle doch wären.
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#49
(05-06-2012, 10:08)Hagen von Tronje schrieb: Ich dachte, dass der Bedarf des Kindes durch den Lebensstandart aus der Beziehung geprägt wird.

Nö, der Bedarf des Kindes leitet sich aus den aktuellen Lebensverhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils her. Bei sehr hohen Einkommen kommt es i. d. R. aber doch zu unterdurchschnittlichen Steigerungen in Bezug auf die Systematik der Düsseldorfer Tabelle. Ich gehe denn auch davon aus, dass Herr B. eine kompetente Wirtschaftsberatung hat, die ihm eine angemessene Einkommensdarstellung ermöglicht hat. Insofern mag er irgendwo Bauchgrimmen haben - was Schlimmes wird ihm nicht widerfahren sein.

(05-06-2012, 10:08)Hagen von Tronje schrieb: Auch die Kommentare bei den Zeitungsseiten im Internet bestätigen, dass die Emotional-Nummer wieder klappt.

Der Neid-Club ist bekannterweise der mitgliederstärkste in der BRD...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#50
(05-06-2012, 11:17)wackelpudding schrieb:
(05-06-2012, 10:08)Hagen von Tronje schrieb: Ich dachte, dass der Bedarf des Kindes durch den Lebensstandart aus der Beziehung geprägt wird.

Nö, der Bedarf des Kindes leitet sich aus den aktuellen
Nö zum Nö.

Das behaupten die Richter zwar immer und die ganze Welt glaubt es, nur steht im Gesetz das genaue Gegenteil!
§1610 BGB:
(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt).
Wenn die Richter sich an das Gesetz halten würden müsste sich der Unterhalt nach seinem eigenen Lebensstandard bestimmen und der orientiert sich ja wohl eher an der Mutter bei der er lebt als an seinem Vater, von dem er bisher nicht erleben durfte als regelmäßige Überweisungen.

Ich bin auch keineswegs der Meinung, dass Kinder von reichen Eltern auch wie Königskinder erzogen werden müssen.
Die Erfahrung, dass eine Hälfte der Bevölkerung für die andere zu arbeiten hat halte ich für das Gegenteil einer guten Erziehung.
Wie Hagen von Tronje in seinem sehr guten Beitrag schon schrieb.

Ich bin der Meinung, dass sich Zwangsunterhalt, wenn er denn überhaupt fällig wird, am Mindestbedarf des Kindes orientieren sollte und es dem jeweiligen Elternteil obliegt zu entscheiden, ob es evtl. noch etwas oben drauf packen möchte.
Dass das die Entscheidung der Eltern ist, steht nämlich auch im Grundgesetz.
Und da steht nicht, dass das die Entscheidung des anderen Elternteils, oder gar eines machtgierigen Homunkulus im albernen schwarzen Kittel ist.
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