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Jetzt ist Dieter Bohlen dran
#51
(05-06-2012, 12:00)beppo schrieb: Das behaupten die Richter zwar immer und die ganze Welt glaubt es,...

Wenn ich recht erinnere, dann vor allem die am BGH... da ist es dann wohl weniger "Glauben" als erzwungenes Hinnehmen!

Deine übrigen Ausführungen sind mir großenteils durchaus sympathisch...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#52
Ja ich weiß.

Diese richterliche Anmaßung einer Gesetzgebungsfunktion und institutioneller Gesetzesverstoß hat ja auch schon vor Jahrzehnten Eingang in die Düsseldorfer Tabelle gefunden.

Es bleibt trotzdem ein Gesetzesverstoß und sollte als Solcher auch angeprangert und nicht durch Anerkennung gewürdigt werden.
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#53
Huhu ihr Alle Smile

ich glaub nicht das es Herrn B. da um das Geld für Klavierstd. ging sondern um irgendwann auch mal Schluss mit neuen Forderung zu machen. Was kommt denn da noch....privater Sportlehrer, Reituntericht, Pferd......auch wenn er viel verdient sollte da doch auch irgendwann Schluss sein.

Liebe grüße
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#54
(05-06-2012, 07:08)Camper1955 schrieb: Warum geben die Experten D.B. nicht Tips, wie er an das Sorgerecht, oder zumindest das Umgangsrecht für sein Kind kommt?

Du könntest mal vorpreschen, hast ja als Vollzeit-Systemkämpfer fundiertes FamG- und SGB-Wissen Smile

Wie läuft denn der Umgang bei Dir? Alles rund? Mit dem SR auch alles bestens geregelt?
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#55
(05-06-2012, 14:32)Bernie schrieb: ich glaub nicht das es Herrn B. da um das Geld für Klavierstd. ging sondern um irgendwann auch mal Schluss mit neuen Forderung zu machen. Was kommt denn da noch....privater Sportlehrer, Reituntericht, Pferd......auch wenn er viel verdient sollte da doch auch irgendwann Schluss sein.

Als ich noch ein Kind war, wollte ich auch dies und das von meinem Vater haben. Hab nie was geschenkt bekommen, wenn nicht grad Weinachten oder Geburtstag war. Mein Vater war der Meinung, dass wenn man seine Kinder zu sehr verwöhnt und alles gibt, was die Kinder fordern, man die Entwicklung zum selbstständigen Menschen und das Wertegefühl behindert. Heute weiss ich, dass mein Vater recht hatte. Und da ging es nicht um luxuriöse Dinge wie Klavierunterricht, sondern um Sachen, die sich mein Vater hätte locker leisten können. Heute bin ich dankbar diese Werte von meinen Vater auf den Weg bekommen zu haben. Herr Bohlens Kind wird sich mit Sicherheit nicht mal über Kleinigkeiten freuen, z.B. wenn er nur einen Gebrauchtwagen zum 18. Geburtstag bekommt (was nicht mal eine Kleinigkeit ist).
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#56
Klavierunterricht ist kein regelmäßiger Mehrbedarf; Ende der Durchsage. Wäre dem so, müsste auch die Mutter meines Sohnes diesen ganz übernehmen (80 Euro mtl.), aber ich bestreite diesen eben aus dem von ihr zu leistenden Barunterhalt und aus meinen Mitteln, denn derjenige, bei dem das Kind in der Residenz lebt, trifft die Alltagentscheidungenn und verantwortet sie auch. Klavierunterricht zählt nicht zur Schulausbildung, muss demzufolge auch bei gemeinsamem Sorgerecht nicht abgestimmt werden. Etwas anderes ist es bei der Festlegung des zu zahlenden Barunterhaltes, denn Herr Bohlen rangiert weit oberhalb des 170%igen Mindetunterhaltes (Tabellenstufe 10) und da regelt sich der Unterhalt nach dem Einzelfall.
Mit Sicherheit geht es ihm nicht um die paar Euro, sondern er wird das Märchen vom Fischer und seiner Frau kennen. Sie wollte am Ende sein wie der liebe Gott. Seltsam ...weshalb heißt das Märchen wohl nicht "Von der Fischerin und ihrem Mann"? Hätten wir alle dieses Märchen richtig gelesen und verstanden, es gäbe die Trennugsfaq nicht!IdeaIdeaIdea
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#57
was da auch immer zwischen dieter und estefania gelaufen ist, wir wissen es nicht. eins ist aber mal sicher: würden die beiden zusammen ihr kind aufziehen würde nicht das gericht entscheiden ob das kind klavierunterricht und privatschule bekommt, sondern die eltern. denn lebenswichtig ist beides ja nun nicht. genauer gesagt derjenige, der den spass dann auch bezahlen muss. also dann doch der dieter, denn seine ex sieht nicht so aus als würde sie mehr verdienen als sie ausgibt.

insofern ist dieses gerichtsurteil eine weitere entmündigung eines zahlvaters, so einfach ist das.

und da kann auch der wiederholte druck auf die tränendrüse vom camper nichts dran ändern. er macht nämlich das was die [Unterschreitung des Mindestniveaus] in perfektion beherrschen: eine sachfrage auf eine emotionale ebene ziehen, um eben mit viel geschrei und gejammer das durchzuboxen, worauf man eben keinen mit dem gesunden menschenverstand zu begründenden anspruch hat.

es ist völlig wumpe was der dieter verdient und was seine anderen kinder bekommen. auch in kompletten familien kriegt nicht unbedingt jedes kind gleichviel, das ist nun mal realität. und darüber regt sich auch keiner auf. es sei denn, die eltern sind geschieden, dann ist das natürlich etwas ganz anderes.
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#58
Scheidungskinder haben fast immer die Arschkarte, ihr ganzes Leben lang.
Das ist bei mir auch so, meine Halbschwester bekommt das Studium finanzier, Führerschein, Auto, Eigentumswohnung.
Bei mir hieß es immer "ICH HAB KEIN GELD" und ich musste mir alles selber finanzieren.
Sie ist halt das Wunschkind und ich war der Unfall.
Dafür habe ich aber einen entscheidenden Vorteil, ich bin FREI und UNABHÄNGIG !
Für die Pflege meiner Eltern werde ich keinen Cent locker machen.
Das dürfen dann schön die übernehmen, denen immer alle Wünsche von den Augen abgelesen wurde.

Ansonsten, was macht Ihr Euch nur so viel Gedanken über den Bohlen, der spielt doch in einer ganz anderen Liga wie wir, gehört nicht zu uns, der zahlt das doch aus der Portokasse.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#59
Außerdem muss man sehen, dass die Gerichte hier oft über Maximalforderungen urteilen. Also das, was der Vater vernünftigerweise überhaupt zahlen würde (oder in anderen Fällen: zahlen kann).

Das Kind lernt daraus, dass man Geld auch ohne jede Gegenleistung bekommen kann. Warum also beim Vater bedanken, wenn dieser im Grunde so geizig ist, dass er nicht einmal mehr zahlt als er gesetzlich muss. Dieser Irrglaube kann nämlich schnell entstehen, da Kindern (und meistens auch der Ex) der Bezug zwischen den aufgerufenen Geldbeträgen und der dahinter stehenden Arbeitsleistung völlig fehlt.

Besser wäre es, wenn das Kind sieht, dass es die Mutter mit ihrem Selbstverwirklichungsjob nicht schafft, für Extras zu sorgen, während der Vater mit seinem (vergleichsweise langweilig klingenden) Ganztagsjob manche Extras stemmen kann (trifft natürlich beim B. jetzt nicht ganz zu; ist aber generell richtig).
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#60
Vielleicht sollten wir mal den Herrn Bohlen ansprechen, ob er bereit wäre, seine Bekanntheit für uns alle und vor allem für die Kinder zu nutzen. Walter Sittler hat`s bei Stuttgart 21 vorgemacht, warum sollte dies nicht auch uns (oder dem Bohlen) gelingen ?

Hallo Dieter, gib zu, du liest hier heimlich mit - meld dich mal !!! Wir brauchen dich ! Big Grin
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