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Gleichberechtigung in unserem Grundgesetz
#1
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Das wiederspricht ja wohl dem hier

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Schon mal jemand versucht, diese Diskrepanz zwischen den beiden Artikeln anzugehen ?

Es kann ja wohl nicht angehen, dass
a) 95% aller Mütter die Kinder betreuen
b) 95% aller Väter zu Unterhalt verdonnert werden
c) Männer die den übrigen 5% zuzuordnen sind, nicht dem Schutz der Gesellschaft unterstehen.

Ich hätte echt Lust das mal vor dem Verfassungsgericht zu diskutieren. Shy

Auf jeden Fall weiss ich jetzt, dass die Helferindustrie letztendlich verfassungsrechtlich sogar dazu angehalten ist, die Mütter zu schützen. Ist man ein Vater und hat das ABR, ist man völlig ungeschützt, denn nur Mütter sind hier predestiniert, für sich Schutz zu beanspruchen.
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#2
Das GG widerspricht sich tatsächlich in einigen Punkten. Für Unterhaltspflichtige sind auch paar Artikel ausser Kraft gesetzt. Wir sind eben nur Menschen 2.Klasse.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#3
(19-06-2012, 17:42)IPAD schrieb: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Na und? Wenn Mütter das brauchen? Ich als Vater brauche keinen besonderen Schutz mit Schmusekurs und Weichspülprogramm. Mir würde es reichen, wenn die anderen Grundrechte, die dann auch mir zustünden nicht mit Füßen getreten würden.

Den Absatz 4 sollen die Feministinnen und Lila Pudel selber abschaffen, wenn sie meinen, auch ohne genauso gut zurecht zu kommen wie wir Väter.
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#4
(19-06-2012, 17:42)IPAD schrieb: Ich hätte echt Lust das mal vor dem Verfassungsgericht zu diskutieren. Shy

Ach nö... Ich hab ja auf vieles Lust, aber das Kasperletheater muss echt nicht sein. Die zu investierende Energie würde vermutlich ausreichen, um sowas wie 25000-euro.de auf diverse andere Schauplätze zu replizieren ;-)

Wenn irgendwann mal in meinem Leben diese Frage vor einem Nachfolgegericht stattfindet, bin ich natürlich dabei :-)
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#5
Anders herum wird ein Schuh daraus. Dieser Absatz ist für angeblich Gleichberechtigte Väter eine Diskreminierung sondergleichen. Man kämpft mit unterschiedlichen Waffen, die Frau ausgestattet mit dem im GG verankertem Schutz der Gesellschaft, der Vater völlig alleine. In die heutige Zeit passt der Absatz nicht mehr. Entweder ganz streichen oder das Wort Mutter gegen Eltern austauschen.

Im übrigen ist ein Verfahren am Bundesverfassungsgericht kostenfrei. Ob Anwaltspflicht besteht, hab ich noch nicht ergründet, aber da ich sowieso VKH bekomme, wäre das egal.
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#6
(19-06-2012, 23:12)IPAD schrieb: Anders herum wird ein Schuh daraus ... Entweder ganz streichen oder das Wort Mutter gegen Eltern austauschen.

Und genau das wird maximal dabei rum kommen. Ne neue Auflage vom GG. So what? Habe das Gefühl, dass es davon mehr gibt als Virenscanner Updates. Also geschenkt.

Richter werden sich kaum davon beeindrucken lassen und wie Hühner durch den Stall rennen "Oh je Oh je, jetzt müssen wir aber schnell handeln! Ist ja schlimm, was hier passiert!".

Lass das Ding da im GG so stehen, wie es ist... Bzw den Schuh am Fuß derer, die meinen, dass er ihnen passt. Wenn's irgendwann mal Blasen gibt, weil der Schuh doch nicht passt... Selbst Schuld :-P
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#7
Ich finde IPAD`s Idee ganz gut. Ja - wenn so eine Änderung durchginge, wäre es vielleicht anfangs nur formal. Aber irgendwann kann so etwas auch mal zu einem Umdenken führen. Das ist wie bei Menschen mit psychischen Problemen - häufig wird zuerst die äußere Struktur umgestellt, der "innere Umschwung" kommt dann irgendwann von alleine nach.
So etwas muss nicht funktionieren - aber es kann.
Und ohne was zu tun bessert sich auch nie etwas.
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#8
(20-06-2012, 11:37)Jessy schrieb: Ich finde IPAD`s Idee ganz gut. Ja - wenn so eine Änderung durchginge, wäre es vielleicht anfangs nur formal. Aber irgendwann kann so etwas auch mal zu einem Umdenken führen. Das ist wie bei Menschen mit psychischen Problemen - häufig wird zuerst die äußere Struktur umgestellt, der "innere Umschwung" kommt dann irgendwann von alleine nach.
So etwas muss nicht funktionieren - aber es kann.
Und ohne was zu tun bessert sich auch nie etwas.

Danke für den Zuspruch.

Die reine Änderung wäre wahrscheinlich unbedeutend, aber der Medienrummel massiv. Als erstes würde da ne Emma-Herausgeberin im Dreieck springen, dann werden Talkshows folgen und die Mütter in diesem Land zu hochtouren auflaufen Big Grin

Wichtig wäre nur, dass man das Verfassungsgericht mit gleichlautenden Anträgen überschwemmt, dann wird die Presse hellhörig.
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#9
Wie wäre es mit einer Sammelklage. Ich wäre dabei!Wink

Aber im Grundrechtkatalog des GG etwas ändern zu wollen, ist eine Harte Nummer.
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