30-06-2012, 23:11
Hallo.
Ja hat mal wieder geschrieben
ES geht um das bereinigte nettoeinkommen. Mein netto 2030 von der ex 1600€
habe dem Ja geschrieben das ich für meine Kinder mo.712 € unterhalt zahle. Außerdem habe ich auch noch eine 2 jahre altetochter mit meiner neuen Ehefrau . unterhalt für sie mo 238 €.
Zusammen also 950 .
meine Frage lautet nun :kann ich nun den Unterhalt vom Netto abziehen? Mir bleiben eigentlich nur 1080 €
Grund für den Sonderbedarf. Klassenfahrten,konfirmation,kieferorthopäde usw..
gruß outlaw
Ja hat mal wieder geschrieben
ES geht um das bereinigte nettoeinkommen. Mein netto 2030 von der ex 1600€
habe dem Ja geschrieben das ich für meine Kinder mo.712 € unterhalt zahle. Außerdem habe ich auch noch eine 2 jahre altetochter mit meiner neuen Ehefrau . unterhalt für sie mo 238 €.
Zusammen also 950 .
meine Frage lautet nun :kann ich nun den Unterhalt vom Netto abziehen? Mir bleiben eigentlich nur 1080 €
Grund für den Sonderbedarf. Klassenfahrten,konfirmation,kieferorthopäde usw..
gruß outlaw