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Krankheitsunterhalt
#1
Im Internet findet man einige Beispiel, wo eine erkrankte Ex nachehelichen Krankheitsunterhalt verlangen kann.

Frage: Wir sehen die Chancen beim Mann aus?

Die Rahmendaten: Ehedauer 5 Jahre, ein Kind (lebt bei der Mutter)
Der Mann ist mit Unterbrechung bereits seit der Trennung krank, bekommt KTG, wird anschließend vermutlich in die Erwerbsunfähigkeit gehen müssen.
Die Ex arbeitet halbtags, ca. 1.400 brutto.

Kann der Mann von seiner Ex nachehelichen Krankheitsunterhalt verlangen ? Noch reichen die KTG-Bezüge zwar, jedoch nicht mehr für den KU von ingesamt drei Kindern ( zwei aus erster Ehe ). Die BU-Versicherung würde jedoch nur noch rund 800 Euro abz. KV von 450 Euro = 350 Euro bringen. Muss die Ex dann Unterhalt für den Mann zahlen, oder sind die Gesetze nur für Frauen gemacht ? Huh Träfe sie dann evt. eine erhöhte Erwerbsobligenheit um den Mann mit durchbringen zu können ?

Worauf ich hinaus will: Kann man den Spieß hier umdrehen ? Derzeit hätte die Ex sogar gerne TU von Mann trotz Krankheit!

Ich befürchte nicht, Männer dürfen bestimmt keine nacheheliche Solidarität einfordern, oder ?
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#2
(11-07-2012, 01:07)IPAD schrieb: Frage: Wir sehen die Chancen beim Mann aus?

Etwas unter Null!
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#3
Die wesentlichen Angaben fehlen zwar (Krankheit bereits eheprägend, Scheidungsdatum) aber schon der Rest reicht, dass du auch als Frau nichts bekommen würdest.
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#4
Bei 1400€ brutto kannst du jegliche Anstrengungen vergessen. Da gehen Steuern und Sozialversicherung weg, da ist deine Ex sowas von unter dem Selbstbehalt.

Hätte deine Ex zum Beispiel 3500€ brutto, sähe die Sache deutlich anders aus. Wobei es erst richtig heiss wird, wenn du dem Sozialstaat zur Last fallen würdest.
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#5
(11-07-2012, 09:56)MitGlied schrieb: Bei 1400€ brutto kannst du jegliche Anstrengungen vergessen.

Ja, aber wäre alles andersrum, die Frau krank, dann würde mich bestimmt irgendein Gericht mit fiktiven Einkünften überziehen. Mir ist klar, dass das nur eine hypthetische Frage sein konnte, man bemerkt halt wieder nur zu deutlich, wie unterschiedlich Mann und Frau behandelt werden.Undecided
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#6
Fiktives Einkommen gibt es nur für KU, nicht für den Unterhalt für die Ex. Hier wird eher geschaut, dass man die Bemessung so in die vergangenheit schiebt, dass das maximale dabei rauskommt.
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#7
Ich würde mal sagen- Versuch macht kluch!

Nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit zu verlangen ist doch tagtägliche Praxis in Deutschand; warum also nicht mal andersrum?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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