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Wenn der Arbeitgeber mitmacht
#1
Servus,
habe mir folgendes überlegt:

Mal angenommen, der Chef ist ein Super Mensch und würde alles tun um den Mitarbeiter zu halten.
Könnte man dann den eigenen Lohn (z.B. 2200€) absenken lassen, mit der argumentation Krise und interner Abteilungswechsel und ..., na ja, so dass am Monatsende Netto 1000€ übrig bleiben.

Der Chef würde dann die Differenz aus seinem Privatkonto auf ein ausländisches Konto überweisen. (Natürlich unter strengster Geheimhaltung)

Würde das eine Lösung sein, einer bevorstehenden Unterhaltsforderung zu entkommen?
Klingt es realistisch?
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#2
Nein, denn einer Unterhaltskürzung musst du in der Regel zustimmen und dann hast du sie selbst zu verantworten und zu tragen.

Das wirst du kaum plausibel machen und durch bringen können.
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#3
Das zweite Problem ist die Buchführung der Firma. Das Geld, das du hintenrum bekommst, muss dann dein Chef als sein eigenes deklarieren und versteuern.

Eine Möglichkeit wäre, dass du aus gesundheitlichen Problemen deine Arbeitszeit kürzen musst. Dazu musst du aber entsprechende Belege vorlegen können. Ein Leiden findet sich fast immer.
Dein "Hinzuverdienst" läuft dann auf der Schiene "Aufwandentschädigungen" etc. Aber auch hier sind Grenzen gesetzt. Insbesondere muss sich ja auch deine Tätigkeit entsprechend ändern.

Wenn du selbständig arbeitest hast du wesentlich mehr Möglichkeiten, insbesondere dann, wenn dein Hauptwohnsitz im Ausland ist.
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#4
Das ist Modell "Südosteuropa". Klappt aber hier nicht, weil wir hier einen misstrauischen, alles durchsetzenden Schnüffelstaat haben, der nur auf sowas wartet und darauf mit Waffen vorbereitet ist.

Selbständig mit einer Treuhand Limited und dann von der Firma beauftragt ist schon besser.
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#5
Hi,

eine Möglichkeit wäre, dass er einen Teil über Reisekosten abrechnet. Das ist vollkommen legitim. Meines Wissens können Fahrtkosten nur mit 30 % Unterhaltsrelevant mit angerechnet werden.

Somit hättest du dann, wenn ich nicht falsch liege, 70 % der Fahrtkosten frei.
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#6
Noch besser ist es, wenn besagte Fahrkosten gar nicht erst auf der Gehaltsabrechnung erscheinen, also per km geld pauschal abgerechnet werden.
Eine andere Möglichkeit sind Reisespesen (geht auch nur vorübergehend)

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind aber ziemlich begrenzt, aber 200-300€ im Monat sind schon ein Unterschied, wenn mann am Selbstbehalt existieren muss.
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#7
Gut, aber so könnte man schon einen Teil Wegsplitten...
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#8
(10-07-2012, 09:20)tumi schrieb: Der Chef würde dann die Differenz aus seinem Privatkonto auf ein ausländisches Konto überweisen. (Natürlich unter strengster Geheimhaltung)

Würde das eine Lösung sein, einer bevorstehenden Unterhaltsforderung zu entkommen?
Klingt es realistisch?

Nein. In Österreich beispielsweise wird der DATENSCHUTZ sehr groß geschrieben. Dort kannst du beispielsweise ein ganz normales Girokonto führen. Kosten sind etwas höher als in D. Durch die EU Standartüberweisung größtmögliche Flexibilität, da die Überweisung nur solange dauert, wie im Inland.

Die müssen auch nur an den Deutschen Staat melden, wieviel Zinserträge das Land im Jahr hatte (bei Nichtösterreichern).

Bringt dir faktisch aber nichts, denn WENN es irgendwo rauskommt und die Behörden usw. wach werden, dann werden sie dir Druck machen.

Und ehrlich, welcher Chef begibt sich in diese Grauzone. Wenn er nen wachen Finanzbeamten erwischt, bekommt er u.U. gehörig auf die Finger.

Von daher würde ich mir diesen Gedanken aus dem Kopf schlagen.
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#9
Buchalterisch und operativ würde dein Chef dann 320,00 EUR über "Privat an Kasse" buchen und dir das Geld bar zuschieben. Unternehmerisch ist das aber tatsächlich schwierig, und das jeden Monat - wahrscheinlich immer dann zum 1. oder 15. eines Monats...

Jede Bratwurst-Willi-Bude könnte damit irgendwann Probleme bekommen. Und die Spitzbuben sind da recht fix, insbesondere die jungen Wirtschaftsprüfer welche gerade von der Uni kommen und sich profilieren wollen (ein Thema für sich)!

Am Besten wird es wohl sein, die Arbeit wegen Krankheit zu reduzieren oder, quasi als Freelancer, über eine Ltd. oder UG (haftungsbeschränkt) mit dem Chef zusammen zu arbeiten. Vielleicht kannst du diesbezüglich Strohmänner installieren (Steuerberater, neue Freundin, guter Kumpel etc.).
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#10
Sicher könnte man eine aus betriebswirtschaftlichen Gründen veranlasste Änderungskündigung vorbringen um so halbwegs glaubhaft das Gehalt zu reduzieren. Wenn du dann noch jemanden aus der verwandtschaft findest, der geringfügig dazuverdienen darf, wird der oder die als Putze angestellt. Muss ja keiner wissen, das das Geld dann über Umwege bei dir landet.

Beispiel:

Bisher brutto 2000 Euro = ca. 1350 Euro netto
Neu: brutto 1500 Euro = ca. 1000 Euro netto
Zzgl. 400 Euro der Putze = 1400 Euro gesamt

Dies ist natürlich nur fiktiv zu sehen, soll kein Anstoss oder eine Aufforderung zum Rchtsbruch darstellen!
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#11
Zumal es auch so ist, dass Lohnkosten den Gewinn des Unternehmens schmälern, Privatentnahmen jedoch nicht.

Also alles was dein Chef "Privat" entnimmt bleibt dennoch Gewinn. Es ist zwar jetzt kein riesen Betrag, aber Buchhalterisch kann er als Privatentnahme keinen Verlust gegenbuchen.

Man weiss ja nicht, wieviel Privatentnahmen dein Chef selbst schon hat, die er zum Leben braucht.

Möglich wäre beispielsweise, wenn jemand bekanntes oder so von dir ein "Kleingewerbe - bzw. Nebengewerbe" anmeldet. Dann kann derjenige bis 17.500 Euro verdienen.

Die Anmeldung kostet 15 Euro, dann hat man ein Nebengewerbe.

Wäre eine Möglichkeit...
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#12
Gut, habe verstanden das es nicht so toll wäre.

Habe mich auch über eine Treuhand Limited informiert.
Klingt alles zwar gut, aber nach der Gründung der Limited will man ja in Deutschland leben und arbeiten. Dann muß man nach deutschem Steuerrecht eine Zweigstelle der Limited betreiben. Ich sehe da keine Vorteile.
Oder ich bin falsch informiert und finde kein besseres Tutorial im Netz.

Warum das ganze?
Ich kann einfach nicht zulassen, dass man sich nach Jahren von Studium, berufsbegleitende Fortbildungen, Wochenendseminaren usw. ein Wissen eingeeignet hat, daß die Industrie zur Zeit Vergeblich sucht (sogar aus dem Ausland werden Fachkräfte angeworben).

Durch diese sehr anstrengende aber erfolgreiche Zeit habe ich natürlich auch ein super Job und gutes Einkommen.
Jetzt soll ich an der Selbstbehaltsgrenze leben, und den Rest bekommt eine Frau die ihre Aufgabe als Ehefrau und Mutter mehr schlecht als Recht bewältigt?
Das sehe ich nicht ein.

Übrigens:
habe ein Kumpel in spanien (spanischer Ingenieur), dem habe ich angeboten nach Deutschland zu kommen da ja Fachkräfte fehlen.
Seine Antwort: Nein danke, in Deutschland würde ich mich nicht als MANN fühlen.
Was meit es damit?
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#13
Irgendjemand in deiner Familie soll eine UG haftungsbeschränkt gründen und dich als Geschäftsführer einstellen. Dann arbeitest du als Freelancer für deinen jetzigen Arbeitgeber weiter.
Damit hast du ein niedriges pfändungssicheres Einkommen am Selbstbehalt. Die Überschüsse bleiben zunächst mal in der UG drin.
Wenn du bei KU mindestens den Satz bezahlst wie das JA als Vorschuss, solltest du auch keine strafrechtlichen Probleme bekommen.

Die UG kann natürlich entscheiden, dir als Geschäftsführer weitere Dinge zukommen zu lassen, also Fahrtkosten, Aufwandsentschädigungen etc.
Zusätzlich können die Eigentümer der UG ja ein Teil des Gewinns entnehmen, versteuern und dir dann "schenken"

Das ganze muss natürlich rechtlich sauber laufen. Und klar, man wird dir ein schmutziges Geschäft unterstellen und dich belästigen, versuchen zu pfänden etc. Kannst du aber deutlich vermindern, wenn du einen offiziellen Wohnsitz im Ausland hast.

Eins sollte klar sein: Man wird das bisherige Einkommen zugrunde legen, wenn du nicht bezahlst (weil du das wg zu kleinem Einkommen nicht kannst), sammeln sich eben Schulden an, die du z.B. durch eine Privatinsolvenz los werden kannst. (da sie ja nicht aufgrund einer Straftat entstanden sind) Und gerade für eine spätere Privatinsolvenz ist ein länger bestehender Wohnsitz in bestimmten Ländern ein sehr großer Vorteil.

Egal wie du es drehst und wendest, du musst dein Leben ändern. Wenn du es nicht machst, wird es dir geändert - und du gibst die Chance ein selbstbestimmtes Leben zu führen aus der Hand.
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#14
Eine Limited würde ich nicht machen, da sie auch mit einigen Kosten Verbunden ist.

Es gibt die Möglickeit einer 1 Euro GmbH. Würde ich aber nicht machen, da die im Handelsregister eingetragen ist.

Vom Prinzip hier ist das jedoch relativ gleich gegenüber der Limited.

Eine Einzelfirma kann von jedem gegründet werden, Kosten lediglich 15 Euro bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung und damit ist alles abgedeckt.

Hier kannst du auch nochmal nachlesen. Bis 17.500 Euro sind somit nicht Umsatzsteuergebunden und die kannst du problemlos verdienen.

Hast du evtl. schon mal drüber nachgedacht, falls das möglich ist, könntest du ja deine Tätigkeit auch als Einzelfirma machen und wärst somit Dienstleister für deinen Chef und handelst auf eigene Rechnung.

Nachteil dabei ist, du musst dich selbst Krankenversichern und Rente usw.

Und du musst nachweisen, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt. Dann kannst du aber alles geltend machen, was mit deiner Tätigkeit zu tun hat. Auto, Telefon, also alle Kosten, was mit der Selbständigkeit zu tun hat.
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#15
Die Gegenseite wird sicherlich das bisherige Einkommen als Grundlage für Unterhaltsverpflichtungen machen.
Da ist eine Einzelfirma auf den eigenen Namen ungünstig, da die Gegenseite dir das Leben durch Pfändungsversuche schwer machen kann.

Was ist daran anstößig in der Firma des Bruders, der Schwester, der Eltern etc. zu arbeiten und nur relativ wenig Einkommen zu haben?
Diese Firma kann ruhig im HR drin stehen, sie gehört einem ja nicht selbst.

1€GmbH ist eine UG haftungsbeschränkt

Sowas kannst du deiner verwandtschaft am ehesten schmackhaft machen: Bei einer "normalen" Personengesellschaft besteht immer das Haftungsrisiko. bei der UG/GmbH ist das auf die Höhe der Einlage beschränkt.
Beispiel: du gibst deinem Bruder 3000€, er gründet die UG haftungsbeschränkt mit 3000€ und legt das Kapital ein. Er hat kein weiteres Risiko mehr. Jetzt liegt es an dir die UG im Plus zu halten, damit sie nicht insolvent wird.
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#16
Hi,

ich weiss worauf tumi hinaus wollte.

Bei der Ltd. sieht niemand wirklich, wem die Firma gehört. Eine UG ist auch sinnvoll.

Aber HRB usw. würde ich mir alles sparen. Ich bin auch selbständig, habe aber eine ganz normale Einzelfirma gegründet.

Wenn es auf jemanden anderes läuft - tumi, kannst du dort ja (mit-)arbeiten. Die Tätigkeit wirft dann einfach nur so und soviel ab und basta.

Eine andere Möglichkeit hast du mehr oder weniger nicht, weil sie dir alles was du so verdienst unter dem Allerwertesten wegziehen werden wie Wölfe.
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#17
Ich könnte problemlos mein Hauptwohnsitz nach Italien verlegen. Habe dort eine Anschrift in der ich erreichbar wäre.

D.h.:
1. zum Meldeamt gehen mich abmelden und die neue Adresse (Italien)angeben?
2. eine UG Gründen lassen (Freund oder Verwandte)
3. als Geschäftsführer der UG handeln

Das kann doch nicht so einfach sein...
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#18
Wenn in Deutschland ein Unterhaltstitel besteht könnte über das deutsche Gericht ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens an das zuständige Gericht in Italien könnte auch dort gepfändet werden.

Das Feuer wäre mir zu heiss. Denn wenn in Deutschland dann Schulden auflaufen, mit allen unschönen Nebenwirkungen, brauchst du in Deutschland wahrscheinlich nirgendwo mehr Fuß fassen.
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#19
In Italien, Frankreich, etc. wird aber nach den dortigen Regelungen gepfändet, da gibt es ganz andere Freigrenzen und kein Pfänden bis zum Anschlag speziell für Unterhaltsschulden, wie in Deutschland.
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#20
Also das mit dem Einzelunternehmen fällt dann auch ins Wasser. Schade.
Ich will eigentlich meine Fähigkeiten in Deutschland ausüben, das ist aber gar nicht so einfach, wenn man mal eine Familie gegründet hat und die Gegenseite nun nicht mehr will.

Da kommt mir wieder Korea in den Sinn...
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#21
(11-07-2012, 13:04)tumi schrieb: Da kommt mir wieder Korea in den Sinn...

www.magna.com

Die haben einige Jobs anzubieten....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#22
Also Leute, wie Ihr gemerkt habt, weiss ich nicht was ich will.
Das liegt daran, dass ich noch am Anfang der Trennung stehe und mich jeden Tag tausende Gedanken plagen.

Ich habe mitte August die Verhandlung um die Zuweisung der Ehewohnung, will mich aber bis dahin nicht ausruhen, sondern umfassend informieren.
Obwohl die Kinder (13,17 J.) in dem vom Gericht verlanten Jugendamtsbericht erklärt haben, dass sie bei mir bleiben wollen, werde ich mal zur Sicherheit davon ausgehen dass gegen mich entschieden wird.

Ich habe hier im Forum in verschiedenen Threads geschrieben, mit verschiedenen Themen. Das zeigt meine Unsicherheit. Auch wenn ich den Prozess gewinnen sollte, sehe ich schwere Zeiten auf mich zukommen. Ich versuche das beste zu finden.
Das ist gar nicht so einfach bei der Fülle an Informationen. Bei jedem ist die Entwicklung der Zukunft anders, das einzige gemeinsame ist, dass Väter am schluss immer bezalen müssen, weil man eine Familie gegründet hat. Das sehe ich nicht ein.

Für mich persönlich kommt alles in Frage:
- Psychisch krank werden
- Auswandern
- UG oder Treuhand Limited gründen
- ...

Deshalb habe ich es so schwer. Wie es für mich weitergeht kann nur ich entscheiden, und die Informationen und Tipps hier im Forum sind Spitze. Ich bin euch allen dankbar dafür.

Wie gesagt, ich bin noch verwirrt über die Situation, weiss aber, dass etwas passieren muss. Wie war das bei euch? Wusstet ihr sofort was zu tun ist?

Wäre froh über jeden Tipp, die mir helfen meine Gedanken wieder zu ordnen.
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#23
@tumi

Dir fehlt alles was einen Mann ausmacht: Entschlossenheit, Durchsetzungskraft, Kreativität ... Du solltest in Deutschland bleiben und anständig Unterhalt zahlen. Für alles andere fehlt Dir die Eignung. Wieviele Varianten brauchst Du für eine Entscheidungsfindung?
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#24
unsicherheit ist immer schlecht, sei es im beruf oder im der familie. wenn man nicht weiß was man will, entscheiden das eben andere. natürlich eher zu ihren eigenen gunsten, aber das versteht sich von selbst.
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#25
@tumi: mach' Dich locker.

Deine Kinder sind wichtig für Dich, das merkt man. Warum wartest Du nicht einfach den Ausgang des Verfahrens ab? Danach kannst Du bestens vorbereitet immer noch die Biege machen. Schaff' ein bisschen Geld auf die Seite, widerrufe alle Kontenvollmachten für Deine Noch-Frau, ausser die für das Ehe-Konto (natürlich ohne Dispo) - musst Du ihr halt entsprechend verkaufen..

Vergiss' die Akrobatik mit Deinem Arbeitgeber, das wird so nix, der Richter nimmt Dir das eh nicht ab und wird fiktives Einkommen draufbrummen.

Psychisch krank werden ist auch eine ziemlich doofe Variante. Ob echt oder gefaked.
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