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... der wirklich um meine Rechte kämpft.
Nach zwei üblen Jahren des Rosenkriegs in Vollendung, suche ich einen Anwalt, dem ich nicht wie meinem EX Anwalt, Gesetzestexte und Urlteile zukommen lassen muss.
Einer, der mit allen Wassern gewaschen ist und für meine Rechte auch tatsächlich vor Gericht kämpft.
Kennt jemand im Umkreis von Villingen-Schwenningen einen motivierten, dynamischen Anwalt. Ich bin für jeden Tipp wirklich dankbar.
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Hallo @EvaGeschädigter,
das ist alles immer eine Frage des Geldes. Und die zweite Frage ist, was Du erreichen willst. Aus Sicht eines Anwalts ist ein männlicher Mandant in einer strittigen Familiensache ein Problem, weil er fast sicher jeden Prozess verliert, sich dabei einen Haufen Ärger einfängt und jede Menge Arbeit hat.
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17-07-2012, 19:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-07-2012, 19:00 von EvaGeschädigter.)
Ich bin seit letzten Mittwoch geschieden. Meine Ex ist Beamtin bei der Bundeswehr und arbeitet 50% Teilzeit. Durch die Auflösung des Standorts verliert sie jetzt ihren Job. Ist aber eigentlich kein Problem, weil sie Bundesbeamtin ist und somit verpflichtet ist jeden Job egal wo in dieser Republik anzunehmen. Mutti ist jedoch der Meinung, da sie keine Lust auf arbeiten hat, dass ihr mehr als 50% Arbeit nicht zugemutet werden kann. Der Sohn ist 8 und lebt bei ihr. Ich habe jedoch schriftlich von ihrem Heimatort, dass die Ganztagsbetreuung von 7 Uhr bis 17:30 einschließlich Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung sichergestellt wird. Alleinerziehende werden sogar bei der Vergabe der Plätze bevorzugt.Außerdem wohnen Oma und Opa noch im Haus. Aus meiner Sicht spricht überhaupt nichts dagegen, dass sie ganztags arbeiten geht. Jetzt brauche ich halt einen Anwalt, der motiviert ist kämpft und sich in der Sache einigermaßen auskennt.
Geld spielt keine Rolle, habe ich genug. Trotzdem sehe ich nicht ein, dass sich Mutti auf meine Kosten ein schönes Leben macht.
Kurz Offtop.
Ich persönlich kann dir da leider nicht weiterhelfen, aber dazu möchte ich etwas sagen :
Zitat:Geld spielt keine Rolle,
Hoffentlich ist es nicht dort gelagert, wo Exe und -Geier
darauf zugriff haben..
Am besten. Bunkern!
@DerGedanke : Yepp, darüber sollte man sich beizeiten Gedanken machen ;-)
@EvaGeschädigter : Also mit etwas Geld im Rücken ist zumindest gesichert, dass ein Anwalt sich ein klein wenig mehr Mühe gibt. Aber einen Anwalt empfehlen? Schwierig. Camper und ich haben einen gemeinsamen Anwalt. Der scheint gut zu sein. Sitzt in Bayern.
Und wenn Du Dein Kind nimmst? Kann doch auch in die von Dir beschriebene Ganztagsbetreuung?
(17-07-2012, 19:00)EvaGeschädigter schrieb: Ich bin seit letzten Mittwoch geschieden. So wie ich das verstehe, geht´s wohl um BU oder AU. Wenn ja, dann schreib doch mal, wie das im Scheidungsurteil begründet wurde. Eheliche Nachteile? Wie lange verheiratet? Kind krank? Bist Du in Beschwerde gegangen? Bei (nur einem) Kind von 8 Jahren kann der BU zumindest verringert oder sogar befristet werden.
Eine Abänderungsklage kommt allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.
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(18-07-2012, 08:43)blue schrieb: Eine Abänderungsklage kommt allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.
Muttis lassen sich gerne scheiden, um DANN in einem weiteren Verfahren Unterhalt einzuklagen. Hat meine nicht anders gemacht. Bei zwei gesonderten Verfahren (Scheidung/Unterhalt) springt schließlich auch mehr Geld für die Anwälte raus.
Ich vermute mal, dass EvaGeschädigter nach der Scheidung am Mittwoch nunmehr das Thema BU/AU auf den Tisch bekommt. Er schreibt nicht, dass er hierzu erst am Mittwoch verurteilt wurde.
Also warten wir noch mal auf ein bissel mehr Futter vom TE.
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Zitat:Geld spielt keine Rolle, habe ich genug.
Na, mit der Ausgangsposition würde ich bis zum europäischen Gerichtshof ziehen, um das Unrechtssystem einen gehörigen Dämpfer zu verpassen. Jedoch würde ich mich NIE auf meinen Anwalt verlassen. Ich habe einen, aber der schiebt nur meine Schriftsätze durch, und das ist auch gut so, denn wie er selbst immer sagt "den Sachvortrag können sie am besten selber leisten". Und er hat Recht damit, denn nur wer in der Scheisse sitzt, weiss wie sich das anfühlt und kennt sich mit der entstandenen Sch... am Besten aus.
Einen Anwalt braucht man, wenn man sich selbst in die Thematik reinkniet, nur als Korrekturleser. Ich hätte echt Freude daran, mit viel Geld und damit ohne Druckmittel der Gegenseite durch alle Instanzen zu gehen. Bei mir scheitert es aber derzeit schon an der VKH, die mir die Richterin versagen möchte.
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Ich wurde letzten Mittwoch wie bereits geschrieben geschieden. Obwohl Mutti den Scheidungsantrag gestellt hat, hat sie auf Rechtsmittel nicht verzichtet. Über nachehelichen Unterhalt wurde nicht gesprochen, obwohl die Gegenseite das haben wollte.
Dafür hae ich jetzt Post von Muttis Anwalt gekriegt mit der Aufforderung meine Gehaltsbescheinigungen und den Steuerbescheid des letzten Jahres vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass jetzt die Forderung auf nachehelichen Unterhalt kommt.
Die Ehe hat 9 Jahre und 6 Monate gedauert. Kind ist acht. Betreuung kann im Ort ganztags sichergestellt werden und Oma und Opa wohnen im Haus. Meine Ex war bereits Beamtin in Vollzeit als ich sie geheiratet hatte. Nach 2 Jahren kam dann das Baby und sie hat 5 Jahre pausiert (gegen meinen Willen). Seit Januar 2009 arbeitet sie wieder in ihrem alten Job, allerdings auf eigenen wunsch nur halbtags. Da ihre Dienststelle ikj November aufgelöst wird ist sie eigentlich als Bundesbeamtin verpflichtet dahin zu gehen, wo die BRD denkt, dass sie da arbeiten soll. Sie wird 2 Angebote kriegen. Wenn sie diese ablehnt fliegt sie raus. Gemäß Beamtengesetz dürfen ihr durch Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Telearbeit usw keine Karrierenachteile entstehen.
Ich bin der Meinung: Der Kleine kann betreut werden und Mutti muss ganztags arbeiten gehen.
Mein Anwalt hat der Gegenseite so eine völlig bescheuerten ganz soft formulierten Brief geschrieben.
Ich werde ihm jetzt das Madat entziehen und mir einen neuen Anwalt suchen. Habe auch schon jemanden in Wiehl gefunden.
(18-07-2012, 20:56)EvaGeschädigter schrieb: Da ihre Dienststelle ikj November aufgelöst wird... Ist ja interessant. Letzte Woche Mittwoch Scheidungsurteil ohne BU-Verurteilung. Und jetzt schon für kommendes Jahr November Bedürftigkeit anmelden?
Ist ja mal was ganz neues.
1.) Erstmal solltest Du Dich freuen, dass bisher kein BU ausgeurteilt wurde!
2.) Kann ich mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt.
3.) Das sollte ein ganz normaler "unprofessioneller" Familienanwalt schaffen können!
4.) Mach mal ein paar Absätze in Deinen Postings. Macht es leserlicher. ;-)
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Auf Rechtsmittel verzichtet man üblicherweise nicht, damit der TU noch einen Monat weiterläuft. schließlich wird das Scheidungsurteil dadurch erst einen Monat später rechtskräftig.
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(18-07-2012, 20:56)EvaGeschädigter schrieb: Dafür hae ich jetzt Post von Muttis Anwalt gekriegt mit der Aufforderung meine Gehaltsbescheinigungen und den Steuerbescheid des letzten Jahres vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass jetzt die Forderung auf nachehelichen Unterhalt kommt.
Wie ich vermutete - sie machen zwei Verfahren draus. Klassiker!
Aber was fordert denn ihr Anwalt konkret. Es wird ja nicht im Brief stehen "Schicken sie mal alles rüber - wir haben Spaß am Rechnen"
Mit Rechtskraft der Scheidung fällt zunächst TU weg. Evtl. bist du ja jetzt einfach leistungsfähiger bezüglich KU?!
Ohne Angabe von §§, wonach sie fordern, würde ich zunächst gar nichts schicken. Wenn er BU fordert, muss er auch die Gründe nennen. Hier ist Mutti erstmal darlegungspflichtig, welche Kinds-bezogenen Gründe vorliegen, warum BU über ein Kindesalter von 3 Jahren hinaus zu leisten wäre. "Lieber Richter, ich hab mir das so schon auf der Couch eingerichtet" sollte hier nicht reichen dürfen.
Wie lange ist denn die letzte Auskunft her? Schon 2 Jahre rum?
Was anderes: Du schreibst, KM müsste wegziehen (andere Dienststelle) und forderst dieses auch von ihr. Wie sieht es denn da mit Umgang bei dir aus? Hierdurch entsteht doch eine vermutlich ordentliche Distanz, oder?
Es hört sich so an, als hättest du auch heute schon wenig oder keinen Umgang. Hintergrund ist natürlich, dass du als Betreuungsteil ausfällst/nicht in Frage kommt, um Mutti zu entlasten bei ihrem Weg zurück in die Vollzeit.
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(18-07-2012, 23:18)IPAD schrieb: Auf Rechtsmittel verzichtet man üblicherweise nicht, damit der TU noch einen Monat weiterläuft. schließlich wird das Scheidungsurteil dadurch erst einen Monat später rechtskräftig.
Genau so habe ich mir das schon gedacht.
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(19-07-2012, 09:22)JahJahChildren schrieb: (18-07-2012, 20:56)EvaGeschädigter schrieb: Dafür hae ich jetzt Post von Muttis Anwalt gekriegt mit der Aufforderung meine Gehaltsbescheinigungen und den Steuerbescheid des letzten Jahres vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass jetzt die Forderung auf nachehelichen Unterhalt kommt.
Wie ich vermutete - sie machen zwei Verfahren draus. Klassiker!
Aber was fordert denn ihr Anwalt konkret. Es wird ja nicht im Brief stehen "Schicken sie mal alles rüber - wir haben Spaß am Rechnen"
Mit Rechtskraft der Scheidung fällt zunächst TU weg. Evtl. bist du ja jetzt einfach leistungsfähiger bezüglich KU?!
Ohne Angabe von §§, wonach sie fordern, würde ich zunächst gar nichts schicken. Wenn er BU fordert, muss er auch die Gründe nennen. Hier ist Mutti erstmal darlegungspflichtig, welche Kinds-bezogenen Gründe vorliegen, warum BU über ein Kindesalter von 3 Jahren hinaus zu leisten wäre. "Lieber Richter, ich hab mir das so schon auf der Couch eingerichtet" sollte hier nicht reichen dürfen.
Wie lange ist denn die letzte Auskunft her? Schon 2 Jahre rum?
Was anderes: Du schreibst, KM müsste wegziehen (andere Dienststelle) und forderst dieses auch von ihr. Wie sieht es denn da mit Umgang bei dir aus? Hierdurch entsteht doch eine vermutlich ordentliche Distanz, oder?
Es hört sich so an, als hättest du auch heute schon wenig oder keinen Umgang. Hintergrund ist natürlich, dass du als Betreuungsteil ausfällst/nicht in Frage kommt, um Mutti zu entlasten bei ihrem Weg zurück in die Vollzeit.
Mutti hat schön dafür gesorgt, dass ich den Kleinen seit Anfang Mai nicht mehr sehen darf. Angeblich will er keinen Kontakt mehr. Kann ich verstehen, da sie ihm erzählt hat, ich wäre der leibliche Papa der sechsjährigen Tochter meiner Freundin.
Aber ab Rechtskraft der Scheidung starte ich einen neuen Versuch auf Umgang.
Zitat von Mutti unter Zeugen. "Mit der getroffenen Umgangsvereinbarung vom Jugendamt kannst Du Dir den A.... abputzen)."
(19-07-2012, 19:48)EvaGeschädigter schrieb: Zitat von Mutti unter Zeugen. "Mit der getroffenen Umgangsvereinbarung vom Jugendamt kannst Du Dir den A.... abputzen)." Da hat sie nicht ganz Unrecht. Eine Umgangsvereinbarung beim JA ist in der Tat für den Ar... Dass Du Dich auf so einen Schwachsinn, ohne vorher hier ins Forum vorbeizuschauen eingelassen hast, steht auf einem anderen Blatt.
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(17-07-2012, 17:54)EvaGeschädigter schrieb: ... der wirklich um meine Rechte kämpft.
Nach zwei üblen Jahren des Rosenkriegs in Vollendung, suche ich einen Anwalt, dem ich nicht wie meinem EX Anwalt, Gesetzestexte und Urlteile zukommen lassen muss.
Einer, der mit allen Wassern gewaschen ist und für meine Rechte auch tatsächlich vor Gericht kämpft.
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Wie schön gesagt. Mein Anwalt hat vielleicht keine Ahnung.
Er kann mir fogende Frage nicht beantworten:
Ich wurd am 11.07.2012 geschieden. Das Urteil wird eini Monat später rechtskräftig. Muss ich jetzt für den ganzen August bezahlen. Die Gegenseite fordert das. Mein Anwalt meint aber nur einen Monat nach der Zustellung des Urteils.
Was denn jetzt?? Sind die alle inkompetent. Das muss für einen Scheidungsanwalt doch Tagesgeschäft sein.
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21-07-2012, 12:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-07-2012, 12:18 von EvaGeschädigter.)
Irgendwie verstehe ich es gerade nicht.
Ich wurde am 11.7. geschieden. Logischerweise verzichtete die Gegenseite nicht auf Rechtsmittel, weil Mutti dann noch bis zur Rechtskraft der Scheidung titulierten TU erhält.
Muss jetzt noch für den gesamten Monat August der volle TU gezahlt werden oder anteilig. Die Zustellung des Urteils erfolgt am 14.07.
Der gegnerische Anwalt fordert den vollen August, mein Anwalt meint anteilig.
Was denn jetzt??
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