Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#1
Folgende Situation:
Mutter hat Sorgerecht für unseren Sohn (1,5Jahre).
Umgang ist gerichtilich geregelt, alle 2 Wochen 3 Stunden.
Seit 4 Wochen wird mir der Umgang verweigert (ihre Begründung für die Verweigerung ist Mumpitz und eine nachweisbare Lüge ihrerseits)
Nun hatte ich mit der Mutter zusammen ein Treffen beim JA.
Noch im Flur, aber schon in Anwesenheit der JA-MA sagte die Mutter, es werde KEINEN weiteren Umgang mehr geben, weil ich pervers wäre und blablabla - Mumpitz halt.
Ich fragte die Frau vom JA, ob ich das richtig verstanden hätte.
Sie sagte, sie hätte das auch so verstanden. So musste ich dann gehen.
Nach einer Stunde rief ich die JA-MA nochmal an, da sie mit der Mutter nochmal einen Versuch eines vermittelnden Gesprächs hatte. Es blieb jedoch dabei - kein Umgang mehr.
Nun fragte ich die JA-MA, ob sie da nun tätig werden würde, da die vorige JA-MA, mit der ich vor der allerersten Gerichtsverhandlung sprach, damals sagte, wenn das mit dem Umgang nicht klappt, würde das JA eines Gerichtstermin einleiten.
Diesmal sagte mir die JA-MA aber, da schon ein Urteil bzgl. Umgang vorläge, muesse ich selber klagen.
Nun die Frage: Ich das richtig ? Muss ich selbst nochmal klagen, wenn der Umgang verweigert wird und das JA muss Nix machen?
Eine zügige Antwort wäre super.
Zitieren
#2
Ja, die JA-Mitarbeiter werden sicher keine Klage auf Umgang einleiten, das sind die typischen Beruhigungspillen.

Du hast ne Umgangsregelung vom Gericht? Dann schau mal an, was drin steht und versuche die verhängten Sanktionen durchzusetzen, falls dir das Kind nicht zu den angegebenen Zeitpunkten übergeben wird. Falls die Sanktionen nicht vorhanden oder zu lasch sind, dann musst du noch mal zum Gericht und einen neuen Antrag stellen.

Oft genügt die Drohung, bzw der Antrag beim familiengericht, damit Mutti dann zähneknirschend nachgibt, es sei denn du hast es mit ner Unbelehrbaren zu tun, die meint, sie sei gottgleich, dann hast du einen seeeehr langen und zermürbenden Weg vor dir.
Zitieren
#3
Ich kann MitGlied nur voll und ganz zustimmen.

Meine Frage an Dich ist:

Warum hast Du nur SO WENIG Umgang? Drei Stunden alle zwei Wochen ist absurd! Es müßten mindestens drei Stunden jeden zweiten Tag sein, sofern Du nicht sowieso eine hälftige Betreuung anstrebst.

Lies Dir UNBEDINGT die Trennungsfaq durch und suche Dir außerdem Hilfe bei einer Väterselbsthilfegruppe (VAFK oder andere), denn der Kampf gegen eine Gebärerin ist alleine kaum zu gewinnen. Zumal das JA Dir keine Unterstützung geben wird, wie Du schon gemerkt hast.

Simon II
Zitieren
#4
Danke für die Antworten.
Ich muss zugeben, dass mein Anwalt mir dazu schon sagte, dass wir uns nun auf das Hauptziel konzentrieren und mindestens auf Aufenthaltbestimmungsrecht klagen und daher irgendwelche Aktionen oder Sanktionen bzgl. Umgangsrecht aussen vor lassen, zumal Sanktionen oder Strafgelder unterm Strich eh nix bringen.
Ich wollte hier halt nur mal wissen, ob das JA nicht vielleicht gezwungen ist, etwas zu unternehmen, wenn so ne Mutter kackendreist einer JA-MA ins Gesicht sagt, Umgang ist nicht mehr. Die Mutter ist beim JA so krass abgegangen, war voll sauer, dass ich da auftauche, obwohl die JA-MA ihr per Mail zugetragen hatte, dass wir alle bzgl. Umgang miteinander sprechen wollten. Sie Mutter schrie dann da rum, ich sei ein perverses Schwein - VOR DEM KLEINEN! - ich sagte dann der JA-MA, dass ich nicht bereit sei, vor dem Kleinen im Flur des JA hier so ne Szene abzuziehen und ging mit den Kleinen eine paar Meter weg.
Zitieren
#5
Nein, das muss es nicht.

Es muss und kann nur beratend tätig werden.
Früher hing in Hamburg noch ein Schild an der Wand:
"Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen findet nicht statt!"
Das war zumindest noch offen und ehrlich.
Heute ist dieses Schild verschwunden.
Aber nur von der Wand, nicht aus den Köpfen.
Zitieren
#6
Zivilrechtlich und sofern keine Zwangs- und Ordnungsmittel bereits enthalten (wie leider noch immer üblich): § 1696 BGB

Im (abgeänderten) Beschluss enthalten, haben zu sein: § 35 FamFG, § 89 Famfg, §90 FamFG

Strafrechtlich relevant: § 235 StGB (leider nicht gern von Staatsanwälten angefasst, aber im Zweifel einen Versuch wert)

Hier kann man nur noch klare Kante zeigen. Mehr als einmalige Anzeigen und Bekunden von Gesprächsbereitschaft hierzu, im JA, sind Zeitverschwendung.
Außerdem sind 3h, alle zwei Wochen nun ohnehin zu wenig. Das Kind ist >1 LJ. und ganztätige Aufenthalte bei Vätern durchaus angemessen.
Zudem auch mal die Großeltern motivieren eigene Umgangsrechte einzufordern (wird dann vermutlich mit dem des Vaters kombiniert, aber insoweit ist der Umgang ausbaufähig).
Umgang vorausschauend beantragen (Ab Datum Umgang mit Übernachtung/en, Feiertage usw.).
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
Zitieren
#7
Die Aussage Deines Anwaltes kann ich leider nicht nach voll ziehen.

Wie kommt Er darauf, dass notwendige und viel zu geringe Umgangsrecht nicht als falsch an zu sehen, aber gleichzeitig das Thema ABR und vielleicht auch Sorgerechtsklage (!?) zu favorisieren, dass ungleich schwerer ist durch zu setzen?

Nachdem Du nun die Vermittlung des JA in Anspruch genommen hast, was ja gescheitert ist, hast Du die erste Hürde genommen. Grund : Hättest Du das Familiengericht sofort angerufen, dann hätte man erst auf einen Vermittlungsversuch beim JA verwiesen. Obwohl dies dem Urteil des OLG Hamm II-8 WF 34/11 entgegen steht. Sie machen es aber trotzdem.

Nun solltest Du der Ordnung halber einen Bericht des JA bekommen. Ist dieser halbwegs richtig, dann müsste darin stehen, dass keine Einigung erzielt werden konnte. Geh mal davon aus, dass die in dem Bericht das schlechte Benehmen Deiner renitenten Ex nicht erwähnen werden, denn Mammi muß beschützt werden.

Der nächste sofortige (!) Schritt ist der Antrag auf Umgang durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung, also:
"Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung" / "Antrag auf Umgang".

SOFORT deshalb, weil wenn Du zu lange wartest, watscht das Gericht die Sache ab, weil es ja nun keine Dringlichkeit mehr sieht. Ich weiß, es klingt bekloppt. Ist es auch.

Geht Dein Anwalt nun her und macht nur ein Vermittlungsverfahren draus, dann wartest Du erst mal ein Jahr auf einen Termin um Dir dann evtl. sagen lassen zu müssen, Du musst jetzt erst mit der Keule in eine Mediation. (So erging es mir).

Irgendwie habe ich den Eindruck, Dein Anwalt geht das falsch an. Kann mich ja irren......
Zitieren
#8
Herzlichen Dank an Euch,
folgende Infos möchte ich noch nachreichen:
Die Mutter hat vor Kurzem ihr erstes Kind (8 Jahre) an den (anderen) Vater abgegeben müssen, nachdem sie ihn geschlagen hatte. Mehrere Gutachter waren hierfür eingesetzt.
Leider habe ich das Urteil dieses Verfahrens noch nicht bekommen (der andere Vater gibt mir das Akt.KZ. aus unerklärlichen Gründen nicht, sodass mein Anwalt seit über einer Woche dabei ist, Einsicht in das Verfahren zu bekommen, um auch zu sehen, was die Gutachter, die wohl verschiedener Meinung waren, sagten.
Dies soll dann die Grundlage meiner Klage sein.
Ich denke, ich werde diese Woche noch Infos diesbzgl. bekommen, die ich dann umgehend hier mitteilen möchte.
Kurzer Nachtrag: nach dem letzten Verfahren gab es eine gemeinsame Mediation, die sie dann aber nach 4 Treffen abbrach mit den Worten: "Was soll der Scheisss denn hier bringen?"
Ich werd Euch umgehend Bescheid geben, wenn ich das Urteil des anderen Vaters habe, dies müsste noch diese Woche passieren.
Zitieren
#9
Moin.

Es kommt hier mE auch § 165 FamFG in Betracht.

Ich würde jetzt einen Haupt- mit einem Nebenantrag stellen. Im Feld von § 1696 BGB und § 165 FamFG kann sich das Gericht dann den hübschesten Strauß aussuchen...

Ordungsmittel könnten dann moch im Verfahren beantragt werden, wenn sich die Mutter weiterhin uneinsichtig zeigt.

Die derzeitige URegelung ist leider gar nicht so selten.
Vor diesem Hintergrund und bei diesem Gericht auf 's ABR zu gehen, das halte ich für gewagt.
.
Zitieren
#10
Danke Skipper,
ich denke, es ist schwierig abzuschätzen, was zu gewagt ist und was nicht, wenn man nicht alle Zusammenhänge kennt bzw. nicht über alle Zusammenhänge informiert wurde.
Die Frau hat sich definitiv schon diverse Klöpse geleistet und steht seit geraumer Zeit unter besonderer Beobachtung des JA (sie hatte z.B. schon ein halbes Jahr eine Familienhelferin 10h pro Woche, was ja auch nicht die Regel ist).
Wie gesagt, ich bekomme wohl diese Woche hoffentlich das Urteil bzgl. ihres ersten Sohns und was da drin steht, ist für das weitere Vorgehen entscheidend.
Ich werde Euch den Inhalt nicht vorenthalten.
Danke auf jeden Fall für eure Äusserungen dazu.
Zitieren
#11
Lidi,
natürlich ist die Einsicht Außenstehender begrenzt, genauso wie DU nicht wissen kannst, mit welchem Wissens- und Erfahrungshorizont Dein Fall mit veröffentlichten Daten hier betrachtet, wie Situation und Verlauf eingeschätzt werden können.
.
Zitieren
#12
es wäre ganz sinnvoll, wenn du die informationen gebündelt an den anfang setztest.
Zitieren
#13
Entschuldigt, aber ich wollte anfangs eigentlich nur wissen, ob das JA handeln muss.
Aufgrund meiner psychisch etwas angespannten Situation komm ich wohl im Moment nicht grad besonders strukturiert rüber.
Ist schon heftig, wieviel Zeit und Energie bei sowas draufgehen und das einem Worte wie Muße fremd werden.
Zitieren
#14
das ja handelt nur, wenn sie das kindeswohl in gefahr sehen. Väterlicher umgang, das ausbleiben des selben, gehört für die nicht in diese kategorie.
Zitieren
#15
Grundsätzlich hat des JAmt im Entscheiden und Handeln (leider) einen weiten Ermessensspielraum.
(Habe in eigener Sache das JAmt gerade durchs Verwaltungsgericht getrieben.Smile)

Ob überhaupt und welches Maße an Kindsgefährdung vorliegt, ob das Gericht nur informiert wird oder von der eigenen Klagebefugnis Gebrauch gemacht wird, das liegt im Ermessen des Amtes.

Bei Kindsgefährdung ist das 'Erschließungsermessen' nahe Null, bei begründetem Verdacht MÜSSEN die zumindest ermitteln.
Im 'Auswahlermessen' leitet das JAmt dann Maßnahmen ein oder eben nicht.

Jede Ermessensentscheidung muß, besser müßte begründet und dokumentiert werden.

Entsorgte Väter haben aber außergerichtlich kaum Möglichkeiten der Einsichtnahme und auch in Verfahren lassen sich JÄmter sehr ungern in die meist schlechten und gezinkten Karten bzw Akten schauen.
.
Zitieren
#16
nach höchstrichterlicher rechtsprechung des bgh musst du ersteinmal den sanktionskatalog abarbeiten:

ordnungsgeld

umgangspflegschaft...

Sich ohne sorgerecht aufs abr zu stürzen ist m.e. Quatsch.
Zitieren
#17
(31-07-2012, 08:59)Lidi schrieb: Nun hatte ich mit der Mutter zusammen ein Treffen beim JA.
Noch im Flur, aber schon in Anwesenheit der JA-MA sagte die Mutter, es werde KEINEN weiteren Umgang mehr geben, weil ich pervers wäre und blablabla - Mumpitz halt.
Dann darf man unterstellen, dass die Mutter Deines Kindes zu jenen gehört, die von vornherein den Vater nicht als gleichberechtigt ansehen.

Es gibt andere, liebevolle und dem Kind ggü verantwortungsvolle Mütter.
Die interessieren aber nicht.
Über die müssen wir hier nicht schreiben.
Derenwegen würde ich auch meinen PC nicht einschalten oder sonstwie Zeit investieren.

Wenn ich mich zu oder über Umgangsangelegenheiten äußere, dann beziehe ich mich auf Problemfälle.
Das sind Fälle, in denen Mütter uneinsichtig und unnachgibig den Kontakt des Vaters zu seinem Kind zu verhindern oder zu erschweren oder zu minimieren versuchen.

In diesen Fällen helfen in der Regel keine Vergleiche. - und schon gar keine Vergleiche, denen die Vollstreckungsklausel des § 89 II FamFG fehlen. Denn auch ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist reine Makulatur und somit das Papier, auf dem er geschrieben steht nicht wert, wenn er nicht im Vollstreckungswege durchsetzbar ist.

Wenn man gegen allein sorgeberechtigten Müttern oder aufenthaltsbestimmungsberechtigten Müttern Umgang ERSTREITEN muss,
sollte man auf einen vollstreckbaren Umgangsbeschluss bestehen, der auch
Feiertage,
Ferien und
Ausfälle regelt.

Die mir bekannten Fälle, zwingen immer wieder zu der Schlussfolgerung, dass Gutmütigkeit und Goodwill gnadenlos ausgenutzt und bestraft werden.
Darunter leidet nicht nur der Vater, sondern insbesondere auch das Kind.

Jugendämter -unabhängig davon, ob sie dazu gesetzlich verpflichtet sind (meiner Meinung nach müssen sie das FamG einschalten, wenn ihnen -wie vorliegend- gravierende und das Kindeswohl verletzende Umgangsbehinderungen bekannt sind)- sind wenig hilfreich bis kontraproduktiv.
Man sollte es dem FamGericht überlassen, diese grundsätzlich väterfeindliche Sturmtruppe feministischer Interessenvertreter zu beteiligen.

Eine Umgangsregelung, die für ein 1 1/2 jähriges Kind drei Stunden alle zwei Wochen vorsieht, ist von vornherein unsinnig, weil sie dem Gedanken, den der Gesetzgeber in § 1684 BGB verfolgt, entgegen steht.

Du musst beim FamGericht einen Umgangsrechtsantrag stellen, der auf die Interessen und auf das Kindeswohl des betreffenden Alters abgestimmt ist.

Zitat:... wird in Abänderung des bestehenden Umgangsbeschlusses vom ... Az.: ...., beantragt, den Umgang wie nachfolgend zu beschließen: ....

Begründung: (nicht vergessen auf die Umgangsbehinderungen einzugehen, die es schon jetzt erforderlich machen, den Umgang auch für eine überschaubare Zukunft zu regeln ...
-auf den Vorfall im JA hinweisen!)

Wir Väter können nicht erwarten ernst genommen zu werden, wenn wir uns selber zu Hampelmännern machen, indem wir unser eigenes inkonsequentes Verhalten den Müttern ggüber bejammern anstatt zu handeln und die Initiative zu ergreifen.

Auch wenn Dein Kind noch keine zwei Jahre alt ist, solltest Du beantragen, dass mit seiner Vollendung des zweiten Lj eine 14-tägliche Übernachtung stattfindet.

Und noch etwas:
Wenn Du zu diesem Zeitpunkt zögerst, signalisierst Du der KM Schwäche, die sie immer mehr und immer öfter ausnutzen wird.

Verlaß Dich darauf!
Zitieren
#18
(31-07-2012, 15:49)iglu schrieb: nach höchstrichterlicher rechtsprechung des bgh musst du ersteinmal den sanktionskatalog abarbeiten:

ordnungsgeld

umgangspflegschaft...

Sich ohne sorgerecht aufs abr zu stürzen ist m.e. Quatsch.
Das ABR zu beantragen erfordert eine Situation, die es in der Regel nicht gestattet, einen "Katalog" abzuarbeiten.

Wenn ich also das ABR zu beantragen hätte, dann würde das im Wege einer e.A. geschehen!
Zitieren
#19
@ibykus

ich bezog mich in meinem statement ausschließlich auf den umgangsboykott.
Zitieren
#20
(31-07-2012, 12:31)Lidi schrieb: Entschuldigt, aber ich wollte anfangs eigentlich nur wissen, ob das JA handeln muss.
Es ist nur zum Handeln verpflichtet, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist. Da das aber ein völlig undefinierter Begriff ist, bleibt´s denen überlassen, wann sie was machen. Big Grin
Zitieren
#21
(31-07-2012, 16:47)blue schrieb:
(31-07-2012, 12:31)Lidi schrieb: Entschuldigt, aber ich wollte anfangs eigentlich nur wissen, ob das JA handeln muss.
Es ist nur zum Handeln verpflichtet, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist. Da das aber ein völlig undefinierter Begriff ist, bleibt´s denen überlassen, wann sie was machen. Big Grin
das wäre dann die pessimistischere Sichtweise (zugegeben eine sehr reale!).

Ich gehöre zu jenen (man mag das auch als arrogant bezeichnen), die sich nicht gerne vorschreiben lassen, ob, wann und wie ich Kontakt zu meinem Kind habe (haben darf).

Wenn ich also über eine Übertragung des ABR nachzudenken Grund sähe, dann würde ich natürlich das Verhalten der dafür ursächlichen KM so schildern, dass beim ersten Durchlesen des Antrags die beteiligten Entscheidungsträger nasse Augen und volle Hosen kriegen würden ...

Anders machts ja auch keinen Sinn.
Die bloßen entscheidungserheblichen Tatsachen sachlich zu schildern bezweckt in der Regel ein "erst mal abwarten".
Zitieren
#22
Sozialarbeiter mit den entsprechenden Aufgaben lassen sich der "Garantenpflicht" wegen, die sie bei der Sorge für Minderjährige haben, besser bezahlen. Ich würde den Kollegen durchaus auch darauf mal ansprechen. Eine tatsächliche Bedeutung hat das aber wenig. Allerdings sind solche Leute beim Verstoß gegen die Garantenpflicht auch schon mal verurteilt worden. Dann ging es meistens um tote Kinder.
Zitieren
#23
Ich möchte mal ein kleines Zwischenfazit ziehen.

(31-07-2012, 08:59)Lidi schrieb: Folgende Situation:
Mutter hat Sorgerecht für unseren Sohn (1,5Jahre).
...
Die Frau hat sich definitiv schon diverse Klöpse geleistet und steht seit geraumer Zeit unter besonderer Beobachtung des JA (sie hatte z.B. schon ein halbes Jahr eine Familienhelferin 10h pro Woche, was ja auch nicht die Regel ist).
...
Aufgrund meiner psychisch etwas angespannten Situation komm ich wohl im Moment nicht grad besonders strukturiert rüber.

Meiner bescheidenen Meinung nach sollte hier darauf hingewiesen werden, dass das Kind eher in eine Fremdbetreuung kommen könnte, als zum Vater.
Immerhin nicht ganz "unbeliebt", so ein Kind von 1,5. Dodgy

Von daher könnte es besser sein, wenn Mutter und Vater sich irgendwie zusammenreißen, bevor der "GAU" eintritt!

Nur so´n Gedanke von mir....
Zitieren
#24
Eigentlich verfehle ich jetzt das Thema dieses Threads, aber andererseits ist das hier halt Teil meines Falles, daher die Frage:
Weiss hier jemand, wie lange es maximal dauern kann, bis man ein AKtenzeichen ermittelt bekommt?
Ich warte nun schon 10 Tage darauf, dass mein Anwalt Einsicht in ein Urteil bekommt, welches bzgl. des anderen, ein paar Jahre älteren Kindes meiner Ex gefällt wurde. Das dafür nötige Ermitteln des Aktenzeichens kann wohl 2 Wochen dauern, hörte ich.
Es ist wahrscheinlich momentan so, dass der ältere Sohn (unter 10) nun bei seinem Vater wohnt, nachdem er zuvor immer bei der Mutter wohnte.
Sie hat ihren Sohn zuvor wohl verletzt oder so, worauf das JA den Sohn erstmal beim Vater untergebracht hat. Dann kam die Verhandlung und soweit ich weiss, haben die ihn beim Vater gelassen.
Das ist alles vor kurzem passiert.
Ich krieg leider keine Infos vom anderen Vater, sodass ich täglich beim ANwalt anrufe und frage, ob er Post hat.
Das kranke ist, dass ich mir gar nicht rational vorstellen kann, was in dem Urteil drinsteht. Falls da drin steht, dass die Mutti z.B. erziehungsufähig ist, hätte ich ja bzgl. meines Kindes ne Info gekriegt oder so. Falls nicht, frage ich mich, warum der andere Sohn beim Vater zu leben scheint.
Leider beschäftigt mich dies quasi 24/7, sodass ich für irgendwelche Antworten echt dankbar bin. Confused

P.S. Das ist hier übrigens die Fortsetzung des Falles, den ich hier im Forum unter "In die Vollen gehen" vor einiger Zeit angefangen habe zu schildern. Damals haben blue, ibikus etc. mir auch schon sehr geholfen. Danke dafür.
Zitieren
#25
Hänge es an deinen alten Thread an.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht? NewMetal85 6 916 17-09-2024, 13:51
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste