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Unterhalt an die Frau
#1
Hallo,

habe eine frage an die, die sich vielleicht damit auskennen.
ich war von meiner ex-frau fast ein jahr getrennt, musste in höhe von 1200,- eur unterhalt zahlen 400,- eur an meine tochter was auch klar ist und 800,- eur an meine ex-frau wegen (lebensstandart ) beizubehalten.

however, ich hatte mich im januar`2011 getrennt und dann wieder im september`2011 zu ihr zurück...

wir waren vom september bis märz dieses jahres wieder zusammen...
im märz haben wr uns wieder getrennt, ich bin aus der gemeinsamen wohnung zum 01.07.2012 raus.

ich habe letztes jahr noch im schichtbetrieb gearbeitet, seit diesem jahr wurde unser nachtschicht uns genommen d.h. wir verdienen jetzt ca. 700,- eur weniger...

vor zwei tagen habe ich wieder von ihrem anwalt ein schreiben erhalten, wo sie wieder von mir 1200,- eur verlangt.;-) wieder wegen (lebensstandart) ;-)

ich habe jedemenge ausgaben die ich beweisen kann, zahle miete, verischerungen, auto, spritkosten was alles halt dazu gehört.
habe meine neue wohnung zum 01.07.2012 gemietet, keinerlei möbel nichts habe ich, musste nun alles wieder von neu beginnen sie dagegen hat alle möbel behalten und ich meine wirklich alles...

kann sie trotzdem diese summe von mir verlangen, oder ist das nur ein versuch von ihrem anwalt und ihr...???

wer kennt sich da aus, wer kann mir da helfen und mir ggf. TIIIPPPPPSSSS geben.

über den unterhalt meines kindes brauchen wir nicht zu reden, das ist selbstverständlich aber wieso soll ich meiner ex-frau noch 800,- eur zahlen obwohl sie in dem fast trennungsjahr keinen lebensstandart mit mir gemeinsam hatte....

ach ja, sie geht arbeiten und verdient selber netto: 1400,- das kommt auch noch dazu, plus meine 1200,- die sie haben möchte..:;-)


ps: mein verdienst zurzeit ca. 2300,- eur

ich danke euch für eure mühe...
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#2
2300 brutto oder netto? Wie alt ist das kind? Wie wird es betreut?
Was macht ex beruflich und wieviele stunden?

wie lange dauerte die ehe?
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#3
(29-07-2012, 21:57)Rosenkrieg schrieb: im märz haben wr uns wieder getrennt, ...
Somit hat das (neue) Trennungsjahr zu diesem Zeitpunkt angefangen. Bis mindestens 03.2013 ist also TU angesagt. Euer kurzzeitiges Zusammenleben gilt als Versöhnungsversuch. Was Du letztendlich zahlen mußt, entscheidet ihr unter euch, oder eben das Gericht. Wenn ein Teil Deines Gehaltes wegen weggefallener Nachtschichten niedriger ausfällt, dann kann es sein, dass das Gericht trotzdem die letzten 12 Monate als Grundlage nimmt. Es könnte ja sein, dass das Gehalt wieder mehr wird, wenn wieder Nachtschichten anfallen.

Meine damalige weggefallene Rufbereitschaft hatte das Amtsgericht nicht akzeptiert und somit das Gehalt fiktiv so gesetzt, als wäre nichts geschehen. Das OLG DUS hatte dies bestätigt.

Beim Familiengericht und auf offener See eben...Wink
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#4
(29-07-2012, 22:39)iglu schrieb: 2300 brutto oder netto? Wie alt ist das kind? Wie wird es betreut?
Was macht ex beruflich und wieviele stunden?

wie lange dauerte die ehe?

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Hallo Iglu,

mein netto gehalt beträgt 2300,-
meine prinzessin ist im märz`2012 vier jahre alt geworden...
sie arbeitet nur 25 stunden woche, verdient 1400,- netto...
wir haben 2005 geheiratet, 2011 - trennungsjahr, und dann wieder zusammen...

also insgesamt wären das jetzt ca. 8 jahre verheiratet...

Danke und Gruss

Rosenkrig
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#5
(30-07-2012, 08:25)blue schrieb:
(29-07-2012, 21:57)Rosenkrieg schrieb: im märz haben wr uns wieder getrennt, ...
Somit hat das (neue) Trennungsjahr zu diesem Zeitpunkt angefangen. Bis mindestens 03.2013 ist also TU angesagt. Euer kurzzeitiges Zusammenleben gilt als Versöhnungsversuch. Was Du letztendlich zahlen mußt, entscheidet ihr unter euch, oder eben das Gericht. Wenn ein Teil Deines Gehaltes wegen weggefallener Nachtschichten niedriger ausfällt, dann kann es sein, dass das Gericht trotzdem die letzten 12 Monate als Grundlage nimmt. Es könnte ja sein, dass das Gehalt wieder mehr wird, wenn wieder Nachtschichten anfallen.

Meine damalige weggefallene Rufbereitschaft hatte das Amtsgericht nicht akzeptiert und somit das Gehalt fiktiv so gesetzt, als wäre nichts geschehen. Das OLG DUS hatte dies bestätigt.

Beim Familiengericht und auf offener See eben...Wink

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Hallo Blue,

da ist das problem zusammen wie erwachsene menschen sich zu einigen…;-(
das gehalt wird garantiert nicht mehr, und wie schon erwähnt durch den wegfall der nachtschichten fehlen mir auch die summe die nich ihr vor einem jahr gegeben habe…

danke und gruss

Rosenkrieg
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#6
Du solltest Dich jetzt schon auf das Schlimmste vorbereiten. Nämlich, dass man Dir den TU und später BU vom Gehalt direkt beim Arbeitgeber pfänden wird. Ist mir auch passiert. Wink

Achte darauf, dass im Pfändungs-und Überweisungsbeschluss der KU ausgeschlossen wurde. Macht sich besser für´n Lebenslauf. Smile
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#7
bin kein experte aber n tausender +- solltest du wohl einplanen.
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#8
(30-07-2012, 16:03)blue schrieb: Du solltest Dich jetzt schon auf das Schlimmste vorbereiten. Nämlich, dass man Dir den TU und später BU vom Gehalt direkt beim Arbeitgeber pfänden wird. Ist mir auch passiert. Wink

Achte darauf, dass im Pfändungs-und Überweisungsbeschluss der KU ausgeschlossen wurde. Macht sich besser für´n Lebenslauf. Smile

_________________________________________________________________

danke dir...
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#9
(30-07-2012, 16:18)iglu schrieb: bin kein experte aber n tausender +- solltest du wohl einplanen.

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1000`der...;-( schauen wir mal was die anwälte sagen das kostet ja auch alles GELD ;-(

danke dir trotzdem...
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#10
(30-07-2012, 20:02)Rosenkrieg schrieb: schauen wir mal was die anwälte sagen
Nun wird es aber mal langsam Zeit, zu schreiben, was Du persönlich überhaupt erwartest, und insbesondere hier im Forum.

Um was geht es Dir? So wie Du "posaunst", scheinst Du trotzdem irgendwelche Hoffnungen in den RattInnen-Schreiben zu finden/suchen.

Um was geht es Dir?
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#11
(30-07-2012, 20:10)blue schrieb:
(30-07-2012, 20:02)Rosenkrieg schrieb: schauen wir mal was die anwälte sagen
Nun wird es aber mal langsam Zeit, zu schreiben, was Du persönlich überhaupt erwartest, und insbesondere hier im Forum.

Um was geht es Dir? So wie Du "posaunst", scheinst Du trotzdem irgendwelche Hoffnungen in den RattInnen-Schreiben zu finden/suchen.

Um was geht es Dir?

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Hallo blue,

was ich erwarte, ganz einfach blue es gibt menschen in forumen die bestimmt ahnung haben und auch so was garantiert durch gemacht haben das zu deiner frage was ich hier überhaupt in einem froum suche…

ideen, und erfahrungen von anderen person zu lesen und mir darüber gedanken zu machen…

ich posaune hier nicht rum, anscheinend macht es dir den eindruck es so zu sehen du muss ja auch nicht antworten danke dir trotzdem für deine kurze nette hilfe…

ja, ich suche und habe hoffnungen wo ich was erlesen kann da ich nicht so oft mich scheiden lasse kann ich hier nur erfahrungen sammeln.

Was mein anwalt betrifft, natürlich kann ich zum anwalt gehen was ich ja auch bestimmt am ende machen muss aber das kosten auch viel geld…

Ich werde jetzt schauen, was ich hier durch die netten menschen die ihre meinungen schreiben das beste heraus nehmen und auch so zu reagieren.

Dir noch einen schönen abend…

Danke und gruss

Rosenkrieg….
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#12
(30-07-2012, 20:20)Rosenkrieg schrieb: ja, ich suche und habe hoffnungen wo ich was erlesen kann ...
Welche Hoffnungen hast Du denn? Aus Deinem Eingangspost ist recht wenig zu erkennen, somit sich wohl wenig weitere aufschlussreiche Meinungen hier in diesem Thread zukünftig finden werden.
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#13
(30-07-2012, 20:26)blue schrieb:
(30-07-2012, 20:20)Rosenkrieg schrieb: ja, ich suche und habe hoffnungen wo ich was erlesen kann ...
Welche Hoffnungen hast Du denn? Aus Deinem Eingangspost ist recht wenig zu erkennen, somit sich wohl wenig weitere aufschlussreiche Meinungen hier in diesem Thread zukünftig finden werden.
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schauen wir mal Blue, was die zeit ergibt was ich habe, habe ich ansonsten muss ich weiter schauen...
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#14
@Rosenkrieg

Falls Du während Eurer Ehe immer im Urlaub mit der Familie warst, beantrage das als Bedarfserhöhend bei Dir.

Berufe Dich dabei (natürlich mit Hilfe anwaltlicher Vertretung) auf das Aktenzeichen II - UF 19/12 des OLG Düsseldorf, das Du hier

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6287

nochmals nachlesen kannst.

Dort geht es zwar um die betreuende Person, aber gleiches Recht für alle. Wenn deren Bedarf schon erhöht wird, dann muss Dein Selbstbehalt auch erhöht werden, wenn es ehebedingt immer so war.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#15
@ camper

was hast du denn immer mit den urlaubskosten? Ich glaube, du hast da etwas missverstanden.

Interessant sind für den to die stichworte nacheheliche solidarität, ehebedingte nachteile und selbstbehalt.

Nachdem die ex ein kind im kindergartenalter betreut, wird sie wohl abschöpfen können, was abzuschöpfen ist.
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#16
(31-07-2012, 08:49)iglu schrieb: @ camper

was hast du denn immer mit den urlaubskosten? Ich glaube, du hast da etwas missverstanden.

Auch wenn ich es missverstanden habe. Ich würde auf jeden Fall probieren, dass die ehelichen Verhältnisse, das müssen nicht unbedingt die Urlaubskosten sein, auch für mich zählen und versuchen meinen SB möglichst hoch zu treiben.

Das geht über höhere Wohnkosten bis zu den Kosten für die Bestreitung des Umgangs, Arztkosten usw.

Es gibt so vieles, was ein Umgangselternteil finanziell für sich verbuchen könnte, wenn es bereits während der Ehe bestanden hat. Jeder hat da natürlich andere Dinge, die bereits während der Ehe bestanden haben. Ein anderes teures Hobby, während der Ehe immer geduldet, vielleicht sogar erwünscht, und plötzlich soll das Ganze weg fallen?

Nicht (mehr) mit mir.

Das ist nun mal meine Auffassung.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#17
(31-07-2012, 09:15)Camper1955 schrieb: [quote='iglu' pid='83656' dateline='1343717354']
Es gibt so vieles, was ein Umgangselternteil finanziell für sich verbuchen könnte,
Wie schrieb Frau BMJ Zypries mir doch mal so schön bei Abgeordnetenwatch:
"Die Interessen des Pflichtign sind durch die Pfändungsfreigrenzen ausreichend geschützt!"

Und so wie es der Chef dirigiert, spielt die Combo.
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