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Sozialgerichte: Zuschlag zu ALG 2 wegen Umgangskosten
#1
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Celle vom 21. Juni 2007, Aktenzeichen L 8 AS 491/05. Da es nun mehrere parallele Entscheidungen dazu gibt, kann man das als gängige Rechtssprechung betrachten.
Sollte es noch irgendwo verweigert werden: Sofort klagen.
http://www.live-pr.com/teilzeit-eltern-h...175749.htm
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#2
Hallo zusammen

Vom (überwiegend) betreuenden Elternteil kann nicht verlangt werden, dass er dem umgangsberechtigten Elternteil die Kosten für den Umgang erstattet.

Das Jobcenter muss den Regelsatz an den Tagen raus rücken, wo sich die Kinder überwiegend beim umgangsberechtigten Elternteil aufhalten.

Dabei ist nicht die feste 12-Stunden-Regel vorgesehen, wenn die Kinder sich aufgrund ihres Alters im KiGa oder in der Schule aufhalten.

Nachzulesen ist das Ganze hier:

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayU...FDBCC70E47}

und ergibt eine ganz schöne Summe.

Für Juli 2007 hat das Gericht immerhin 346,50 € für 2 Kinder errechnet. Noch nach dem alten Regelsatz und für die kleine Altersstufe.

Nach heutigem Regelsatz wären für 2 Kinder unter 7 Jahren 365 € fällig und 418,50 €, wenn beide Kinder bereits 7 sind.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#3
(22-08-2008, 18:43)p schrieb: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Celle vom 21. Juni 2007, Aktenzeichen L 8 AS 491/05. Da es nun mehrere parallele Entscheidungen dazu gibt, kann man das als gängige Rechtssprechung betrachten.
Sollte es noch irgendwo verweigert werden: Sofort klagen.
http://www.live-pr.com/teilzeit-eltern-h...175749.htm

Der Link funzt bei mir nicht. Ich komm immer nur auf die Startseite. Wenn ich dann erweitern will, kommt auch nur die Startseite.

Mach ich (Internetbaby) was falsch?

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#4
Erster Treffer nach Eingabe des Aktenzeichens bei Google: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...S%20491/05 - dort weitere Links zum Urteil, zu Besprechungen, Kommentaren, Verfahrensgang, Urteilen in denen dieses Urteil zitiert wird.

Deswegen ist es so wichtig, Aktenzeichen und Datum in die Urteilspostings zu schreiben. Damit erhält man den Schlüssel, um jederzeit selbst zu recherchieren, wenn ein Link mal hops geht.
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