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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#26
Hallo alle zusammen und Entschuldigung Azrael1966 das ich in deinem Thema was los werden möchte was dich auch nicht betrifft.
Ich bin Tituliert und laut Titulierung muss ich in Moment nur 225 € an KM zahle nun ist dir Sache so dass ich seit April wieder Arbeite und bis jetzt KU regelmäßig bezahlt und jetzt verlangt RA von KM das ich die monatliche Abrechnungen vorliegen die Frage muss ich oder muss ich nicht.
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#27
Eigentlich ist eine Auskunft nur alle 2 Jahre vorgeschrieben, es sei denn deine Einkommensverhältnisse haben sich erheblich verändert, dann kann eine Neuauskunft verlangt werden.
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#28
(27-07-2012, 13:20)MitGlied schrieb: Eigentlich ist eine Auskunft nur alle 2 Jahre vorgeschrieben, es sei denn deine Einkommensverhältnisse haben sich erheblich verändert, dann kann eine Neuauskunft verlangt werden.

bis April 2012 war ich Arbeitsuchend
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#29
(27-07-2012, 13:23)Aaron schrieb: bis April 2012 war ich Arbeitsuchend

Dann ergäbe sich aus § 1605 Abs. 2 BGB ein erneuter Anspruch auf Auskunft.

Zitat: Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann davon ausgegangen werden dass du nunmehr wesenlich höhere Einkünfte erzielst.

Die Wesenlichkeitsgrenze wird bei 10% festgemacht.
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#30
(27-07-2012, 14:37)Eifelaner schrieb: Die Wesenlichkeitsgrenze wird bei 10% festgemacht.
Die im Wesentlichen natürlich immer greift, wenn das Gehalt nach "oben" gehen sollte. Theoretisch gilt diese Grenze auch, wenn weniger verdient werden sollte. Die Hürden, das in so einem Fall durchzukriegen, liegen allerdings deutlich höher! Wink
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#31
Jiut,..mal der aktuelle Stand.

Ich hatte ja dem JA eine Mail geschickt mit Fristsetzung um Zusendung der aktuellen Schulbescheinigung im Original.
Normalerweise kam dann auch immer sofort eine Rückantwort wenn wir Kontakt hatten, diesmal nix...Schweigen im Walde..mal abwarten.

Was soll man tun wenn da gar nix kommt?.

Next...ich bin gerade dabei alle Unterlagen für das Jobcenter zusammenzustellen für aufstockendes ALGII und möchst alles möglichst komplett abgeben (ist immer problematisch wegen meiner Arbeitszeiten).
Welches Formular ist für den Kindesunterhalt zuständig?...UH3?

Mit einem Anwalt wird es evtl problematisch werden, war beim Amtsgericht wegen Beihilfe und jene wurde abgelehnt weil ja für den Fall schon einmal ein Anwalt eingeschaltet wurde.
ich legte zwar seinen Brief vor in dem hervorging das er im Grunde nichts gemacht hat, hat aber die Dame nicht sonderlich interessiert.
Hat jemand nen Tipp?
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#32
@Azrael1966

Der UH 3 stimmt, sofern es sich um Kinder ausßerhalb Deiner Bedarfsgemeinschaft handelt.

Anwaltskosten? Hast Di keine private Rechtschutzversicherung?

Die würde Sozialrecht übernehmen. Bliebe noch der VDK oder die Gewerkschaft.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#33
Ah,..ok...also UH3

ne private Rechtsschutz habe ich nicht, könnte ich mir derzeit eh nicht leisten.
Ich wühle mich da nun einfach Stückchen für Stückchen durch, habe da zu lange die Füße stillgehalten und alles auf einmal geht ja nich.
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#34
Es ist mE unwichtig, auf welchem Formular Du den tutulierten KU als nicht bereite Mittel und als Absetzbetrag geltend machst.
Im Zweidel einfach formlos beantragen, Kopie des Titels dazu, fertig und ab. Wenn die vom JC noch 'was Formalisiertes haben wollen, dann werden die sich schon melden.

Wenn über 18 hinaus tituliert wurde, dann würde ich es zunächst dem JC überlassen, was die dagegen machen. Es sei so tutuliert und von Dir zu zahlen und daher zu berücksichtigen. Ich würde mir da keinen unnötigen Stress machen. Vielleicht ziehen die das vom JC auch an sich und fordernd übergeleitet von Kind bzw. Mutter Belege.

Denke daran, die Mietkosten aufgeschlüsselt vorzulegen:
Kaltmiete, Betriebskosten, Wasser, Heizung. Die Stromkosten gehen extra und sind NICHT Bestandteil Deiner Bedarfsberechnung.
Die angemessene Kaltmiete richtet sich nach örtlichem Spiegel, der Rest fließt in voller Höhe 'as is' in den Bedarf ein.

Weise vorsorglich auf eine Notlage hin, denn nach Abzug von Miete und Kindesunterhalt hast Du noch 266 € zum Leben - und damit zu wenig, selbst wenn Du die Stromkosten (angenommen 50 €) korrekt berücksichtigtest.
.
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#35
Ist nicht Anlage Uh3,..sondern nur EK, dann noch den Titel dazu und jut is.

@Skipper

Bei mir in der Miete ist nichts aufgeschlüsselt, da ist alles drin bis aufs Telefon, denke mal das dieses auch langen müsste.
Theoretisch müsste ich nun alles beisammen haben,..werde dann die nächsten Tage nach dem Nachtdienst direkt dorthin tigern und vorsprechen.

Mal gespannt was da bei rumkommt:\.
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#36
Schreib Deinen Vermieter an. Er soll Dir das aufschlüsseln. Das JC wird das garantiert verlangen!
.
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#37
Zitat:Schreib Deinen Vermieter an. Er soll Dir das aufschlüsseln. Das JC wird das garantiert verlangen!

Soeben erledigt, Mail ist raus und das wird dann recht schnell kommen.

Und kann mich nur nochmals bedanken für die Hilfe hier,...hätte das Forum schon früher finden sollen!!
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#38
So,..aufstockendes ALG II ist beantragt.

Ich habe allerdings noch keine aktuelle Schulbescheinigung oder sonst eine Regung seitens des Jugendamtes erhalten und die Frist von 14 Tagen ist bald vorbei.

Was sollte man dann als nächstes tun?
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#39
So,..die 14 Tage Frist sind verstrichen und es ist nichts passiert.
Keine Schulbescheinigung oder sonstwie eine Regung.

Was sollte/müsste ich nun tun?

Und ich mache mir bisserl Sorgen das mir das Jugendamt evtl das aufstockende ALG II wegpfändet, geht das denn überhaupt?.

Und wenn das aufstockende ALG II eintrudelt, dann die Differenz zur Pfändung bezahlen?,..da kommt momentan ja noch nichtmal der Mindestunterhalt von 174 rum sondern nur etwa 40,-€,..von etwaigen Unterhaltsrückständen ganz zu schweigen.

Und wie bekommt man dann die Lohnpfändung wieder weg, immerhin wollen sie ja auch Unterhaltsrückstände und wenn ich da anfange abzutragen stehe ich finanziell ganz fix wieder genauso bescheuert da wie die ganze Zeit.

Und ab wann sollte man die Abänderungsklage wegen Volljährigkeit anstreben?...erst zu Beginn der Volljährigkeit oder wieviel Monate im vorraus?.

Sorry für die ganzen Fragen aber das ganze ist so gar nicht mein Gebiet und blöderweise emotional eingebunden (ich platze irgendwie vor Wut und bisserl Bammel habe ich auch).

Wäre es etwas aus dem medizinischen oder sozialpsychologischen Breich, no Prob,..da bin ich zuhause aber hier?Sad
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#40
(08-08-2012, 12:17)Azrael1966 schrieb: Und ab wann sollte man die Abänderungsklage wegen Volljährigkeit anstreben?...erst zu Beginn der Volljährigkeit oder wieviel Monate im vorraus?.

Am Tag der Volljährigkeit. Aber nachdem keine Schulbescheinigung da ist, musst du jetzt klagen. Vermutlich wirst du längst betrogen, das Kind macht eine Ausbildung mit Vergütung oder wohnt gar nicht mehr bei der Sorgeberechtigten.
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#41
So,..ich habe nochmals ein Schreiben aufgesetzt und wollte euch fragen ob dieses so okay ist oder ob ich noch etwas ändern sollte.
Falls dahingend wieder nichts passiert,..Klage erheben.
Möchte nicht das der Eindruck entsteht ich hätte nichts unversucht gelassen um Auskunft zu bekommen.

Zitat:Guten Tag Frau XXX,

Leider bekam ich von ihnen weder eine Rückmeldung noch die angeforderte Schulbescheinigung.
Da ich weder den Wohnort der Kindesmutter oder des Kindes kenne und Sie die Beistandschaft für das Kind XXXXX übernommen haben sind sie daher mein Ansprechpartner.
Ich darf sie daran erinnern das sie mir dahingehend nach § 1686 BGB zur Auskunft verpflichtet sind.

Ich bitte sie daher nochmals mir eine aktuelle Schulbescheinigung im Original zuzusenden.
Desweiteren hätte ich gerne noch folgendes:

- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Von ihnen eine Bestätigung das Wohnort/Aufenthaltsort und Meldeadresse des Kindes XXXXXXX mit dem Wohnort/Aufenthaltsort und Meldeadresse der Kindesmutter XXXXXXX übereinstimmen und identisch sind.

Dafür setze ich ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens.
Sollte ich wieder keine Rückmeldung bzw. die angeforderten Schriftstücke erhalten, obwohl dieses problemlos möglich sein sollte zumal ein Rechtsanspruch darauf besteht, werde ich umgehend Auskunfts und Abänderungsklage erheben da dann anzunehmen ist das die geforderten Unterlagen gar nicht vorgelegt werden können und der Unterhaltsanspruch neu geprüft werden muss.

Mfg
[/quote]
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#42
Sehe ich anders. Ein typisches Väterproblem besteht darin, nochmal nachzufragen, nochmal Frist setzen, nochmal hoffen, nochmal, nochmal.

Das ist grundsätzlich problematisch. Man wird nicht ernst genommen, man muss eventuell Unterhalt aufgrund eines Betruges weiterbezahlen (die erneuten "Fristen" bezahlt man also teuer selbst!). Die Klage gehört am ersten Tag nach Fristende angegangen.

Kein weiteres Schreiben. Ladungsfähige Anschrift feststellen, Klage einleiten. Kein Gerede, keine erneuten höflichen Nachfragen, keine Verhandlungen. Die angeforderten Papiere haben dir fristgerecht vorgelegt zu werden. Das war nicht der Fall. Nächsten Schritt gehen.
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#43
Hmm,..auch wieder wahr, wollte das eigentlich parallel anlaufen lassen.
Gang zum Amtsgericht wegen Verfahrenskostenbeihilfe dann nen guten Anwalt suchen etc.. .
Ich kann das ja leider nur machen wenn meine Dienste das zulassen, ackere ja im 3 -Schichtsystem und frei kann ich mal eben nicht machen.

Hab aber irgendwie doch Bammel das die es schaffen mir irgendwie wieder einen reinzudrücken von einer Seite mit der ich nicht rechne.

Kann man mir denn das aufstockende ALG II wegpfänden?.

Ohmann,..eigentlich bin ich ja nicht son Schisser aber befürchte die letzten Jahre waren bisserl heavy,..immerhin gingen paar Arbeitstellen wegen dem Mist schon flöten und irgendwie hinterlässt das alles Spuren.
Naja,..[Unterschreitung des Mindestniveaus] anne Wand und durch,..anders wirds wohl nicht gehen.


Nachtrag:
Eben kam der Bewilligungsbescheid vom Jobcenter und meine finanzielle Situation hat sich schlagartig verbessert.
Man kann sagen,..der Staat zahlt nun meinen kompletten Kindesunterhalt, gibt noch bisserl Trinkgeld, ein Sozialticket und GEZ-Befreiung als Bonus draufSmile

Danke für den Hinweis Skipper,..dein Rat war im wahrsten Sinne des Wortes "Gold wert"!Smile
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#44
...und eben kam per PIN-Ag die Schulbescheinigung.
Im Orginal und diesmal ohne irgendwelche Androhungen von irgendwas.
Nur "Zur Kenntnisnahme" und das wars,..normal isse gesprächigerSmile

Bis nächstes Jahr ist wohl Büffeln angesagt und dann Abitur.

Jut, soll mir Recht sein, verringert sich wenigstens da der Stress.

Durch die Aufstockung bin ich in der Lage den festgelegten Mindestunterhalt zu zahlen ohne zu verhungern.

Ich werde also die Differenz zur Lohnpfändung an das JA überweisen ( auf das Konto der Kindesmutter überweise ich nix, das stellte ich schon vorher klar als noch gesprochen wurde und bekam ne Kontonummer).

Also sammeln sich dann keine weiteren Unterhaltsschulden mehr an.

Nächster Schritt wäre dann ganz fix in die Privatinsolvenz weil dann auch nicht mehr wegen Unterhaltsschulden gepfändet werden kann und meine Lohnpfändung dann hinfällig ist, richtig?.
Bzw müsste dann doch der Titel ausser Kraft gesetzt sein wenn die PI anläuft, oder?

Und da ich ja dann den Mindestunterhalt leiste, kann man mir ja auch nicht mehr kommen mit "gesteigerter Erwerbsobliegenheit" da ich diesen ja zahle,..habe ich das auch korrekt verstanden?.

Oder muss ich auch Bewerbungen vorlegen um Unterhaltsschulden zu tilgen?.

Ok,..meine nächste Frage...ich hatte ja eine Seite vorher den Titel eingescannt, endet jener automatisch mit dem 18. Geb oder läuft dieser einfach mit Pfändung sonst weiter?.
Denn der Titel ist ja auf die Kindesmutter und ab dem 18, ist ja dann das Kind der Gläubiger, muss jener nicht irgendwie umgeschrieben werden und muss das Kind dann nicht eine erneute Pfändung beantragen?.

Sind meine Gedankengänger so weit okay oder habe ich irgendwo einen Fehler in der Reihenfolge wie ich was angehen möchte?.

Mann, auch wenns blöde klingt, mir fiel heute eine ganze Lawine vom Herzen...sind nur kleine Schritte aber wenigstens habe ich das Gefühl es geht ein ganz klein wenig vorranSmile.
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#45
Na Glückwunsch, läuft doch erst mal alles ganz gut an!

(10-08-2012, 13:49)Azrael1966 schrieb: Oder muss ich auch Bewerbungen vorlegen um Unterhaltsschulden zu tilgen?.
Nein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#46
(10-08-2012, 13:49)Azrael1966 schrieb: ich hatte ja eine Seite vorher den Titel eingescannt, endet jener automatisch mit dem 18. Geb oder läuft dieser einfach mit Pfändung sonst weiter?

Ja, steht auch in der Trennungsfaq. Erst muss die Unterhaltssituation geklärt sein, bevor die Insolvenz begonnen wird. Das dürfte frühestens der Fall sein

- entweder wenn sich mit der Volljährigkeit herausstellt, dass die Mutter mehr verdient wie du und somit jetzt und in Zukunft den grössten Unterhaltsteil zu tragen hat
- oder erst wenn der Unterhaltsberechtigte die Schule verlässt, kein privilegierter Volljähriger mehr ist. Für die weitere Ausbildung steigt der Selbstbehalt und die gesteigerte Erwerbsobliegenheit wird zu einfachen Erwerbsobliegenheit.

Titel prozessual angreifen, Insolvenz einleiten.
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#47
Hmm,..also auf gut deutsch die Insolvenz vorbereiten und noch ein Jahr warten bis die Unterhaltsgeschichte durch ist.

Warum eigentlich?...was kann denn da noch schiefgehen wenn der laufende Unterhalt regelmässig bezahlt wird?.
Und wie schaut das mit der Lohnpfändung aus, jene beruht ja auf laufenden und rückständigen Unterhalt,..der laufende ist ja nun kein Problem mehr, für rückständigen fehlt allerdings das Geld.

Also die Lohnpfändung auch noch ein jahr "ertragen" oder kann man die irgendwie wegbekommen?
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#48
(11-08-2012, 07:36)Azrael1966 schrieb: Also die Lohnpfändung auch noch ein jahr "ertragen" oder kann man die irgendwie wegbekommen?

Unterhaltsschulden, die älter als ein Jahr sind werden nach §850c statt nach §850d ZPO gepfändet, es gilt also die Pfändungstabelle. Bis 1360 EUR Nettoeinkommen und einem Unterhaltsberechtigten liegst du bei Pfändungssumme Null.

Wenn bei dir für Altschulden mehr gepfändet wird, musst du sofort vors Vollstreckungsgericht und den Betrag erhöhen lassen.
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#49
Erstmal sorry das ich dauernd nachfrage aber ist wirklich Neuland für mich.

Also, wenn ich das so recht verstanden habe, ich zahle die Differenz zur Pfändung, habe also dann den Mindestunterhalt gezahlt. Schnappe mir den Bewilligungsbescheid und die Nachweise und marschiere damit zum Vollstreckungsgericht.
Dort lasse ich dann den Betrag erhöhen und teile dieses dann meinem Arbeitgeber mit.

Im Moment hat man meinen Selbstbehalt ja auf 850,-€ festgelegt und jener müsste dann auf 1350 erhöht werden.

Habe ich das so richtig verstanden?.
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#50
Der Selbstbehalt ist etwas anderes wie das pfändungsfreie Betrag. Selbstbehalt ist Unterhaltsrecht, pfändungsfreier Betrag ist Vollstreckungsrecht. Deine Pfändung geht nach Vollstreckungsrecht, dein Kindesunterhalt nach Unterhaltsrecht, dein aufstockendes ALG 2 nach Sozialrecht. Du siehst, wir haben schon lange kein Leben und Normalität mehr, sondern nur noch verschiedene labyrinthartige Rechtsgebiete, deren Aufgabe es ist, uns zu verknechten, zu verseckeln aber den äusseren Anschein von Korrektheit aufrechterhalten wollen.

Unterhalt zahlst du jetzt ja. Wenn der dem titulierten Betrag entspricht, entstehen ab jetzt keine neuen Schulden, die Pfändung kann sich dann nur noch auf ältere Schulden beziehen. Werden bei dir Altschulden gepfändet, die vor mehr als einem Jahr entstanden sind? In diesem Fall: Vollstreckungsgericht, pfandfreien Betrag auf den Wert der Pfändungstabelle nach §850c ZPO erhöhen lassen.

Wenn deine Unterhaltsschulden auch die letzten Monate entstanden sind, nutzt dir das nichts. Die müssen erst mehr als ein Jahr her sein oder abgetragen sein, um §850c statt §850d zu unterfallen.

Dass das Neuland für dich ist, ist keine Schande. Dass es lange Jahre für dich Neuland war, schon eher. Du hast sehr, sehr lange einfach alles weggeschoben. Jetzt solltest du beginnen, dich zu informieren, nicht nur hier in der faq, Aktivität entwickeln, weitere Schritte gehen.
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