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Iss natürlich nicht nett.
Aaaber SIE Muss es lernen.
Vorspiel:
"Quixote, Mach dich nackig, Wir wollen alles wissen"
Quixote aber erweist sich als Stoffel und sacht: "Nöö"
Gestern erhalten vom Kinderklauamt...
Die hatten mich angeschrieben...
Nä, iss klar.
Heute ist der Elfte, und Die fordern, und fordern und bedrängen und nötigen...
Hallo, Morgen ist der zwölfte und mein Kind ist volljährig.
Bepisst euch und belästigt keine friedfertigen Väter mehr!
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Quixote schrieb:Heute ist der Elfte, und Die fordern, und fordern und bedrängen und nötigen...
Hallo, Morgen ist der zwölfte und mein Kind ist volljährig.
Und morgen ist der Zwölfte
und der wird wie der Elfte
und der war wie der Zehnte
ich hab', was ich ersehnte ....
(Hermann van Veen)
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(12-07-2012, 00:22)Ibykus schrieb: Quixote schrieb:Heute ist der Elfte, und Die fordern, und fordern und bedrängen und nötigen...
Hallo, Morgen ist der zwölfte und mein Kind ist volljährig.
Und morgen ist der Zwölfte
und der wird wie der Elfte
und der war wie der Zehnte
ich hab', was ich ersehnte ....
(Hermann van Veen)
Sauber!
´türlich iss der bekloppt..
Stilles Glück, trautes Heim
Die Abendglocken läuten
und wieder geht ein Tag
der Dienstag liegt im Sterben
das Radio spielt Bach
die Kinder werden zapplig
sie sind längst schon viel zu müd
ein trauliche Idylle
solang das Lämpchen glüht
Und morgen ist der Zwölfte
und der wird wie der Elfte
und der war wie der Zehnte
ich hab', was ich ersehnte
Stilles Glück, trautes Heim
stilles Glück, trautes Heim
jahraus, jahrein.
Du sitzt so stumm und liest was
und ich ruf dann und wann
ganz leise deinen Namen
erstaunt schaust du mich an.
Der neue Teppichboden
passt farblich unerhört
zur Schlafcouch, die wir kauften
weil dich mein Schnarchen stört.
Und morgen ist der Zwölfte
und der wird wie der Elfte
und der war wie der Zehnte
ich hab', was ich ersehnte:
Stilles Glück, trautes Heim
stilles Glück, trautes Heim
jahraus, jahrein.
Die Nachbarn haben oben
wieder Krach, und in mein Ohr
dringt sein Fluchen und ihr Keifen
das kommt bei uns nicht vor
Du hast mich aus den Kneipen
und der Einsamkeit befreit
doch die Dumpfheit ist geblieben
und jetzt ist Schlafenszeit.
Und morgen ist der Zwölfte
und der wird wie der Elfte
und der war wie der Zzehnte...
ich hab', was ich ersehnte:
Stilles Glück, trautes Heim
stilles Glück, trautes Heim
jahraus,jahrein
http://www.youtube.com/watch?v=queDnG9ZeNk
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p.com ist tot.
Die alten p.com-Kämpfer leben in neuer Heimat weiter!
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Heute einen dicken gelben Brief bekommen..
Väter! Öfnett solche Briefe nicht!
Montatg ist auch noch Zeit
Das ist pure Absicht, Lasst euch das WE nich vermiesen.
Ich weiss, wovon ich schreibe...
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ich kenne deinen fall nicht deshalb ist mein beitrag allgemeiner natur :-)
ich wuensche dir das dein kind nen ausbildungsvertrag hat (nicht studiert oder rumhaengt) oder deine exe richtig dicke kohle verdient im gegensatz zu dir - dann bist da raus und kannst tausend, abertausend kreuzzeichen machen.
ansonsten geht der spass erstmal weiter ob mit oder ohne JA - hab das durch.... "krieg zu fuehren" ab volljaehrigkeit mit JA ist billiger ($$) als mit anwaelten" kenn deinen fall nicht - ist mehr ne generelle ansage.
"gemach, gemach gefetter tod" - wenn wir schon bei gedichten und zitaten sind....
das JA "darf" ab volljaehrigkeit "nur" noch beraten und je nach faktenlage wird das ausgekostet.... (titel ect.) nur wegen volljaehrigkeit ist man noch nicht wirklich raus aus der nummer... haengt immer von den fakten ab...
man ist verplichtet unterhalt zu leisten bis zur ersten qualifizierenden ausbildung (ob studium oder berufsausbildung "classic" ist egal dieser wird nach den einkommensverhaeltnissen der eltern anteilig errechnet - die auskunftpflicht ist hierbei ein eigenes streitthema!!!!!) ob man nun die jeweiligen zahlugsverpflichtungen per JA oder RA auskartelt haengt im grunde von den finanzmitteln jedes einzelnen ab. die rechtslage ab volljaehrigkeit ist meines erachtens uebelst und bietet nach wie vor streitmoeglichkeiten ohne ende.... die anwaelte freuen sich!
ich habs hinter mir und ich hasse es nach wie vor - wie das typisch deutsch geregelt ist!
- orientierungsphase
- das JA darf berechnen wer wie viel zu zahlen hat
- bei unstimmigkeiten sollte man nen guten anwalt haben
- welchen "draht" hat man zu seinem kind
- was ist mit praktikas - wann werden diese angerechnet wann nicht?
- wieviele praktikas duerfen gemacht werden
- was passiert wenn das kind die ausbildung, studium etc. abbricht, das JA darf bis 21 " beraten und das kosten die aus, nie im sinne des kindes sondern um deren daseinsberechtigung.... die "muessen" ja auch fuer volljaerhige in die presche springen koennnen - ob sinnvoll oder nicht ist egal.... die muessen ja fuer die verbeamteten huehner jobs vorhalten...
vielleicht geht bei dir mit volljaehrigkeit des kindes alles gut - ich wuensch es dir!!!!
das jungendsuperspitzenkindswohlmegatraumamt ist defenitiv erst raus wenn dein kind seine erstausbildung erfolgreich abgeschlossen hat!
dann kannst ihnen schreiben: f...t e...h i...s k..e i..r p....er!!
wuensch dir das beste!!!!
(14-07-2012, 00:05)camparsoneu schrieb: man ist verplichtet unterhalt zu leisten bis zur ersten qualifizierenden ausbildung Zur Orientierung: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4907
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Hi Quixote,
zunächst einmal herzlichen Glückwunsch!
Allerdings muß ich Dir ein kleinwenig Wasser in den Wein gießen:
Nach meinem Wissen mußt Du für den Monat, in dem das Kind 18 wird, noch zahlen.
Übrigens habe ich gerade dasselbe durch: Mein mittleres Kind ist jetzt auch kürzlich 18 geworden, hat die Schule geschmissen und gedacht, sich auf Papas Kosten einen schönen Lenz zu machen (nachdem ihm das JA gesagt hat, daß ich zu zahlen hätte, bis das Kind 23 wäre. Wuhahahah).
Im Moment guckt das Kind ganz schön dumm aus der Röhre, weil das Geld ausbleibt, Papa dem Kind klar gesagt hat, daß er nicht mehr zu zahlen bereit ist, und das Kind sich jetzt eine Arbeit oder eine Berufsausbildung suchen muß (immerhin hat das Kind einen Realschulabschluß).
Simon II
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Es ging ihm glaube ich nicht um das Ende der Unterhaltspflicht, sondern um das Ende der Jugendamtsbeistandschaft.
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(14-07-2012, 16:45)p schrieb: Es ging ihm glaube ich nicht um das Ende der Unterhaltspflicht, sondern um das Ende der Jugendamtsbeistandschaft.
Korrekt.
Es geht mir auch nicht ums nicht zahlen wollen.
Ab nun ist meine Tochter aber selbst der "Vertragspartner".
Muss sie sich überlegen ob sie mich vor Gericht zerren will, anzeigen oder auf einer vernünftigen Basis miteinander umgehen möchte.Ich habe unklare Infos, dass sie seit der Trennung ein steile By proxy Therapiekarriere hinter sich hat. (Der KM ist nicht zu helfen).
Von zwei Therapien weiss ich sicher weil da noch Infos über Gericht kamen.
Den gelben, amtlichen! Brief werde ich morgen öffnen und die zwei anderen, auch bedrohlichen ebenfalls.
Sicher bin ich nicht ganz, ob der Titel ein befristeter ist. Habe 2006 alles in die Ecke geknallt und finde den Wisch nicht wieder.
Das wird auch bestimmt Auswirkung haben wegen mögl. Kontopfändung (Dann wäre ich voll am [Unterschreitung des Mindestniveaus]), und wegen STGB §170 ist wohl auch relevant ob ich den Unterhalt "kündige" oder den bisherigen weiterbezahlen würde?
Ich werd mal fleissig weitersuchen ob ich den "Titel" wiederfinde.
Ich habe mich zwar seinerzeit reingehangen und sortiert und gemacht, ist aber nich so meine Sache mit Büroarbeit...
Gruss Frank
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Für den verlorenen Titel bekommst du eine Zweitschrift bei der damals beurkundenden Stelle. Die Briefe jetzt werden vermutlich das Schreiben über die Beendigung der Beistandschaft sein und die übliche Bettel/Erpressungskombination zum (schlechten) Schluss. Weiterzahlen, sonst sofortige Erschiessung oder so was.
Das Kind wird sich jetzt einen Anwalt nehmen, ob das anders oder gar besser wird darf bezweifelt werden. Du solltest auf jeden Fall nicht weitermachen wie bisher, immerhin ist die Mutter jetzt auch voll barunterhaltspflichtig.
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Einen befristeten Titel gibt es ja eigentlich nur, wenn du dieses energisch durchsetzt und dann würdest du dich sicher auch daran erinnern.
Insofern solltest du davon ausgehen, dass er unbefristet ist.
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Frank, wenn Du einen unbefristeten Titel hast, dann solltest DU jetzt aktiv werden.
Wie, steht in den Trennungs-FAQ.
Ich habe das Glück, daß zumindest dieser Titel tatsächlich befristet war und ich somit jetzt raus bin aus der Zahlung.
Simon II
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@simon II
Willkommen im Board. da pappa.com nicht mehr ist, hast du hier ein neues zu Hause gefunden.
Zum Thread:
Das ist ja die Niederträchtigkeit im deutschen Familienrecht. Bei nem unbefristeten Titel muss der Schuldner gegen den Titel klagen, und vorher hat der Berechtigte sogar einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel und auch bei einem KU Urteil wird immer unbefristet ausgeurteilt.
Aber mir ist das wurscht, sollen die sich meinigen Titel gegen mich an den Hintern nageln, den werde ich nie wegklagen und Kohle sehen die mit dem auch nie!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Moin,
habe es in Sachen Erwachsenen UH und Bafögantrag gehalten wie der graue Riese aus Oggersheim. Aussitzen.
Das so etwas auf Dauer nicht funktioniert ist mir klar.
Nachdem das Kinderklauamt sich nochmals an mich wand in Sachen UH, liegt mir nun die Aufforderung der Abt. Soziales,Senioren und Ausbildungsförderung vor.
Androhung von zunächst € 200,- Zwangsgeld. Wobei ich die Lhnbescheinigung bereits vorliegen hae. Werde sie absenden müssen.
in anderer Sache tat sich das übrige. Tochter über Fachanwältin Meier minus Müller.
Warum sind "die" eigentlich so geil auf ein minus im Nachnamen?
Wie gesagt, Fachanwältin für Vätervernichtung, stellv. Dingsdabums, Gleichstellungsbeauftragte, Honorin, Mäzenin, und die unvermeidliche Visage wie ein Romika Schuh. (Wie die letzte feministische Anwältin meiner Ex auch).
Da ich Aufgrund der Vernebelungstaktiken des Kinderklauamts die Anschrift meiner Tochter nicht kenne, weiss ich auch nicht, ob sie noch bei der Ex ist. (Wegen deren evtl. Zahlpflicht).
Habe im Trennungsfaq gelesen, dass UH Pflicht vorrangig ist und eher die Privatinso bevorzugt wird, dies wäre keine Option für mich.
verdiene eigentlich recht gut in 2010 waren das ca. 45 Tsd. habe aber auch hohe Ausgaben (man gönnt sich ja sonst nichts).
Die letzten Jahre immer am finanz. Limit, u.a. weil ich mitbekam, dass selbst Dispos gepfändet werden können .
Es geht mir also um Schadensbegrenzung. dazu wäre es aber wichtig zu wissen, ob die Ex (wiederverheiratet) evtl. auch pflichtig ist.
Anwalt kann ich und will ich nicht bezahlen.
Ach ja. Gegenseite fordert aktuell neben der Lohnbescheinigung Uh in Höhe von € 441,- ab Juli. Bislang bezahle ich € 312,- statisch von vor 2007 (Alte DDT).
Ausserdem wollen die Steuerbeschg. `11 . Habe ich aber nicht. (letzter Ausgleich war so ´03, ´04, und aktuelle Lohnnachweise).
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(20-08-2012, 10:41)Quixote schrieb: Da ich Aufgrund der Vernebelungstaktiken des Kinderklauamts die Anschrift meiner Tochter nicht kenne, weiss ich auch nicht, ob sie noch bei der Ex ist. (Wegen deren evtl. Zahlpflicht).
Die Pflicht zum Barunterhalt durch beide Eltern ist ab Volljährigkeit unanbhängig davon, wo das Kind lebt. Der Kindeswohnort kann sich nur auf den Anspruch des Kindes auswirken. Kinder mit eigenem Hausstand haben einen höheren Anspruch.
(20-08-2012, 10:41)Quixote schrieb: Habe im Trennungsfaq gelesen, dass UH Pflicht vorrangig ist und eher die Privatinso bevorzugt wird, dies wäre keine Option für mich.
Den Satz verstehe ich nicht. Um was gehts eigentlich konkret? Bist du in Privatinsolvenz und willst wissen, ob das Einfluss auf deine Unterhaltshöhe haben könnte? Oder planst du, in Privatinsolvenz zu gehen? Unterhaltspflichten laufen trotz Privatinsolvenz weiter.
(20-08-2012, 10:41)Quixote schrieb: Es geht mir also um Schadensbegrenzung. dazu wäre es aber wichtig zu wissen, ob die Ex (wiederverheiratet) evtl. auch pflichtig ist.
Ihr Familienstand spielt keine Rolle. Es kommt nur auf ihre Einkommenshöhe an. Wenn sie Hausfrau ohne eigenes Einkommen ist, wäre sie bei volljährigen privilegierten Kindern zwar de jure gesteigert erwerbsobliegen und hätte zu arbeiten, aber de facto drücken die Richter dann beide Augen zu.
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Hallo p,
Danke für die schnelle Reaktion.
Konkret geht es um die Frage, ob ein neu berechneter Unterhalt für mich machbar wäre.
Habe bisher ja auch bezahlt. Darum die Frage, ob KM evtl. auch zahlen muss.
Wie bereits geschrieben, eine Privatinso wäre für mich nicht denkbar.
Neue Gerichtsverfahren kann ich mir nicht leisten. Komme gerade so klar mit dem Geld.
Gruss Frank
Schaue nach der Arbeit noch mal rein.
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(20-08-2012, 11:15)p schrieb: Die Pflicht zum Barunterhalt durch beide Eltern ist ab Volljährigkeit unanbhängig davon, wo das Kind lebt. Der Kindeswohnort kann sich nur auf den Anspruch des Kindes auswirken. Kinder mit eigenem Hausstand haben einen höheren Anspruch.
Das stimmt so nicht!
Der TS hatte nach eigenen Angaben ein Einkommen von 45.000 im letzten Jahr.
Dies würde bereits zu einer Einstufung in die 7. Einkommensstufe der DDT führen. Tabellenbetrag 664,-€.
Nun kommt noch das Einkommen der Mutter hinzu. Selbst wenn dieses nur ein paar Hundert Euro betrüge, wirkte sich dieses bedarfserhöhend für den Unterhaltsanspruch des Kindes aus.
Deshalb gehe ich davon aus, dass der Bedarf des Kindes im Haushalt der Mutter höher wäre, als wenn es einen eigenen Hausstand hätte.
Zu beachten ist jedoch, dass @Quixote anteilig nie mehr zahlen müsste als wenn er allein barunterhaltspflichtig wäre.
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Das stimmt. Ich hatte es der Einfachheit halber nicht weiter ausdifferenziert.
(20-08-2012, 12:42)Eifelaner schrieb: Dies würde bereits zu einer Einstufung in die 7. Einkommensstufe der DDT führen. Tabellenbetrag 664,-€. Ich denke, wenn der TS wirklich 45K -netto- hätte, würde dieser sich hier nicht rumtreiben.
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21-08-2012, 10:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-08-2012, 10:16 von Quixote.)
(20-08-2012, 13:33)blue schrieb: Ich denke, wenn der TS wirklich 45K -netto- hätte, würde dieser sich hier nicht rumtreiben.
stimmt!
Wäre dann wohl in Pattaya nebst Altenpflegerin.
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moin,
folgendes habe ich gemacht.
Gegnerischer ( :-( ) Fledermaus geschrieben, dass ich ab sofort keinen UH mehr auf das Konto der Dreckfrau überweise. Bitte um neue Kto. Verbindung (Der Tochter). Habe für diesen Monat noch den bisherigen UH bezahlt. seinerzeit 128% der alten DDT. (Gefordert wurde ca €130.- mehr). Ich fordere auf, dass Tochter mir ihre lebensverhältnisse/Einkommenssituation offenlegt. (Damit ich einen UH Anspruch und ggf. in welcher Höhe berechnen kann). Hinweis auf die Unterhaltspflicht der EX.
Weiter habe ich die geforderte Einkommenserklärung an das Bafög Amt geschickt.
Abwarten und Tee trinken.
Grüsse Frank
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