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Broschüre zun Auslandsunterhalt
#1
http://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/...erhalt.pdf
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#2
Interessanter Stoff...

Was man nicht alles kann, müsste, sollte, darf....

Es fängt schon an mit Seite 24, Ermittlung Adresse...
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#3
Wer die Broschüre aufmerksam liest und die Schlussfolgerungen daraus zieht wird feststellen daß es nur möglich ist Ansprüche geltend zu machen falls der Antragsteller finanziell gewaltig in Vorleistung geht. Somit ist die Wahrscheinlichkeit des Geldflusses aus dem Ausland nach D praktisch null. Jetzt warte ich auf den Kommentar zur Broschüre von unserem Mitglied und Auslandssachverständigen L.D.Big Grin
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#4
(23-08-2012, 14:00)Zahlmeister schrieb: Jetzt warte ich auf den Kommentar zur Broschüre von unserem Mitglied und Auslandssachverständigen L.D.Big Grin

Haben wir hier schon zigmal behandelt. Alles heisse Luft
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#5
Big Grin ich kann dazu auch ein bisschen was sagen:

Ich picke mal die ganz wichtigen Sätze aus der PDF Datei heraus, denn im Umkehrschluss wird man merken, was Leutnant und ich schon seit Jahren gebetsmühlenartig hier immer wieder posten, damit der "unterhaltsverweigerer" im Ausland seine Ruhe hat:

Seite 16, Absatz 2, 3. Satz
Zitat:Hier ist jedoch zu beachten, dass sich die Ermittlung des
Wohnsitzes nicht in jedem Vertragsstaat als unproblematisch darstellt. Es
ist daher ratsam alle Informationen über den Aufenthalt, seien sie auch
noch so vage, dem Antrag beizufügen.

und Seite 24, Punkt 6

Zitat:6. Kann die Adresse des Unterhaltsschuldners im Ausland ermittelt
werden? / Gibt es im Ausland Melderegister?

Sollte die Anschrift einer unterhaltsverpflichteten Person nicht bekannt
sein, wird die ausländische Empfangsstelle entsprechend ihrer rechtlichen
und tatsächlichen Möglichkeiten, versuchen, den Aufenthaltsort zu ermitteln.
Ein Melderegister, wie auch eine Meldepflicht gibt es zwar in vielen, jedoch nicht in allen Staaten. Dementsprechend unterscheiden sich die
Möglichkeiten zur Aufenthaltsermittlung von Staat zu Staat sehr. Es ist
daher zu empfehlen der ausländischen Stelle alle vorhandenen Informationen bezüglich des Aufenthaltsortes der verpflichteten Person zu übermitteln, mögen sie auch noch so vage sein (ehemalige) Adresse, Wohnort, Arbeitgeber etc.).


Das soll heissen, wer in ein Land geht, das keine Meldepflicht inne hat, entgeht der Suche mit hoher Warscheinlichkeit, wenn die EX mit oder ohne Kind nicht weiss, wo sich der Verpflichtete nun aufhält.
Also, Mund halten über das Ziel seiner neuen Heimat steigert die Aussichten, das man in Ruhe gelassen wird, extrem.
Deswegen: In Deutschland beim Einwohneramt abmelden!!! Als Ziel ein anderes Land angeben als das wirkliche Land, wo man sich niederlassen will!
Wer das schonmal beachtet, der braucht sich über die folgenden Zitate viel weniger Sorgen zu machen, denn es geht hier nach dem Kettenprinzip, also nacheinander. Schaltet man das erste Glied der Kette aus, sind die folgenden Glieder sinnlos geworden.

Seite 16, Absatz 3, Satz 1 und 2
Zitat:Gegebenenfalls kann die Empfangsstelle Ermittlungen bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsgegners durchführen, um die Leistungsfähigkeit für Unterhaltszahlungen feststellen zu können. Die grundsätzliche Leistungsfähigkeit eines Antragsgegners bestimmt sich nach dem Recht des ersuchten Staates.

Das soll heissen, das es nach den Gesetzen des Vollstreckerstaates geht in dem man seine neue Heimat gefunden hat. Wer dort also wenig verdient, entgeht der Vollstreckung. Wenn man mit seinen neuen Arbeitgeber in der neuen Heimat einen "Deal" macht und nur die unterste Einkommensgrenze als offiziellen Lohn hat, der hat grosse Chancen, der Vollstreckung zu entgehen.

Folgendes ist sehr wichtig:

Seite 16, Absatz 3, Satz 3 und 4
Zitat:Auch hinsichtlich der Vollstreckung gilt das
Recht des Staates, in dem die Vollstreckung stattfindet, was mitunter zu
vom deutschen Verständnis abweichenden Pfändungsmöglichkeiten und
–grenzen führt. Möglicherweise wird zunächst auf eine einvernehmliche
Lösung ohne Zwangsvollstreckung hingewirkt.

Das sollte man immer im Hinterkopf haben! Es gelten die Gesetze des Vollstreckerstaates! Hier kann man, wenn man sich in den Gesetzen der neuen Heimat auskennt, sehr viel "drehen".
Das wissen die in Deutschland sehr genau, das in anderen Ländern die Bereitschaft dort für Deutschland Unterhalt zu vollstrecken, nicht sehr hoch ist, deswegen der letzte Satz dort! Nichts anderes soll das heissen!

Vorsorglich setzen sie dann schon folgenden satz rein:

Seite 16, Absatz3, Satz 5

Zitat:Das Bundesamt für Justiz hat keinen Einfluss darauf, welche konkreten
Maßnahmen zur Durchsetzung des Unterhalts im Ausland ergriffen werden.

Soll heissen, wenn der andere Staat keinen Bock hat oder die Sache nur halbherzig ran geht (wie auch in meinem Fall deutlich zu erkennen war für die, die meine Geschichte kennen), dann haben die in Deutschland eben Pech gehabt! Das kann der Pflichtige aber nicht selbst steuern!

Seite 21, Absatz 1, Satz 1

Zitat:Bereits 2007 wurde das neue Haager Unterhaltsübereinkommen geschaffen, das bislang jedoch noch von keinem Staat ratifiziert wurde.

Naja, Norwegen hat es ratifiziert, sonst noch keiner und das Abkommen gibt es seit geschlagenen 5 Jahren. Sehr eilig haben die es also nicht...Big Grin


Hier wird es interessant:

Seite 21, Absatz 2, Satz 2

Zitat:Das Auslandsunterhaltsgesetz sieht vor, dass auch juristische Personen wie zum Beispiel Unterhaltsvorschusskassen einen Antrag stellen können. Allerdings sind die Erfolgsaussichten in einigen Gegenseitigkeitsstaaten
gering.

Das soll heissen, die vom Staat an die Mutter ausgezahlen Unterhaltsvorschüsse sind fast NIE im Ausland vollstreckbar, weil es sowas in den anderen Ländern einfach nicht gibt.
Deswegen ist das ein sehr grosser Hebel, falls in der neuen Heimat die Vollstreckung drohen sollte und man sich wehren muss, denn oft werden die Gesamtbeträge (also alle Unterhaltsschulden) in den Anträgen beziffert mitsamt den in Deutschland geleisteten Unterhaltsvorschüssen, was in den bis jetzt von mir betreuten Fällen IMMER komplett für unvollstreckbar erklärt wurde, ausser Österreich.
Hier gilt also, bei einer Vollstreckung in der neuen Heimat genau prüfen, ob Unterhaltsvorschüsse im Vollstreckungsbetrag einbezogen sind!
Den Fehler begehen die Jugendämter immer wieder und somit lassen sich solche vom Staat an das Kind oder die Mutter geleisteten Beträge im Ausland nicht vollstrecken und lassen solche Vollstreckungen im Ganzen platzen!

Zusatz:

Ebenfalls sehr wichtig:

LINK DIREKT!

Absatz 3, Satz 1:
Zitat:Die Neuerung erlaubt es, dass nach dem 18. Juni 2011 ergangene Titel unmittelbar und ohne Einleitung weiterer Verfahren zur Vollstreckung in fast allen EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden können.

Alle Titel, die vor dem 18. Juni 2011 erstellt wurden, sind NICHT in dieser neuen Unterhaltsverordnung vollstreckbar und müssen weiterhin über das frühere Abkommen von 2004 abgewickelt werden (das sind die meisten Titel noch)!
Das dauert erheblich länger, teils bis zu mehreren Jahren!!!

Zitat:Für vor dem 18. Juni 2011 ergangene Titel, was noch die Mehrheit der Fälle betreffen dürfte, muss auch weiterhin das sog. Vollstreckbarerklärungsverfahren durchgeführt
werden (vgl. Art. 75 EG-UntVO).

Das wissen viele nicht und Deutschland versucht es aber trotzdem mit dem Trick, das alte Titel mit dieser neuen Verordung vollstreckt werden sollen! Dagegen kann man dann aber leicht vorgehen und solche Tricks werden im Ausland nicht gern gesehen und der nächste Versuch wird dann meist abgelehnt denn verarschen lassen die anderen Staaten sich nicht gern von Deutschland!


Später gehts weiter....


gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#6
(23-08-2012, 14:00)Zahlmeister schrieb: Somit ist die Wahrscheinlichkeit des Geldflusses aus dem Ausland nach D praktisch null. Jetzt warte ich auf den Kommentar zur Broschüre von unserem Mitglied und Auslandssachverständigen L.D.Big Grin

In anderen westliche Länder hat man noch nicht so eine Kultur von Verknechtung/ Unterdrückung von Männer, alles ist lockerer, wie im Orient abläuft brauchen wir nicht zu diskutieren, da hat eine deutsche „Frau“ (ungläubige!) keine Chance etwas zu erreichen, Frauen haben nicht die gleichen Rechte wie die Männer.
Jeder Staat ist sich selbst der Nächste: Wenn diese Länder keine Unterhaltsgelder aus der BRD holen können (was meistens der Fall ist, denn es fehlt an Geld, Technik, Sprache, Personal etc.), dann werden sie logischerweise auch keine krumme Finder bewegen um Unterhaltsgelder in die BRD zu schicken (wenn welche da wäre).
Alle sagten, das das nicht geht. Da kam dann einer, der wusste nicht, das das nicht geht.
Und der hats dann gemacht.
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#7
@gleichgesinnter: Da möchte man dir ja für deine Mühe gleich ein Bewertungs-Bienchen Heart geben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
Und ich frag mich immer noch was die deutsche Obrigkeitsstaatlichkeit sich eigentlich einbildet: Dass Behörden in anderen Ländern ganz ohne Gegenleistung, also UMSONST jemanden suchen, der weder eine Gefahr für die lokale bevölkerung darstellt, noch auf deren Tasche liegt um ihm dann Geld zu entziehen, welches er sonst dann vorzugsweise lokal ausgibt?
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#9
Hallo Freunde,

ich erlaube mir einen kleinen Kommentar. Ich bin derzeit in Begriff nach Land zu ziehen. Ich habe in erheblichen Umfang Unterstützung von einer großen Firma mit Dolmetscher, Einheimischen, Visaservice und Geld. Es ist äußerst aufwendig und zeitintensiv das Visum, die Wohnung usw. zu bekommen und nur mit Unterstützung von Geldleistungen. Nach dieser Erfahrung kann ich mir nicht vorstellen, das ein deutscher oder europäischer Beamter, Gerichtsvollzieher oder Helfeshelfer der Exen etwas erreicht. Ich hane Freunde auf dem Finanzamt, die schaffen es noch nicht einmal innerhalb von Europa Geld einzutreiben. Diese Länder (Land und gelobtes Land) haben ihre eigenen Probleme und haben sicher auf die selbstgerechte deutsche Justiz gewartet. Ich berichte gerne mal die nächsten Monate was sich so entwickelt.

Gruß

Pennfred
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#10
Ist das wirklich notwendig, dass man seinen neuen Aufenthaltsort geheimhält? Wenn jemand abhaut, 10.000km weit entfernt, welches Amt soll da denn noch was machen, selbst wenn Wohnort des Flüchtlings bekannt ist? Deportation, wie sie es gerne hätten, ist da wohl kaum drinnen.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#11
(23-08-2012, 19:28)Armer Tropf schrieb: Ist das wirklich notwendig, dass man seinen neuen Aufenthaltsort geheimhält?

Keine Post zu bekommen ist immer besser als die Droh- und Bettelbriefe des Jugendamtes lesen zu müssen. Und ausserdem muss man bei der Abmeldung in Deutschland noch nicht mal das Auswanderungsland angeben. Die blanke Abmeldung reicht gesetzlich aus. Der Rest geht denen schlichtweg nichts an.
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#12
Vielleicht sollte man mal die in TFAQ eine Liste der Länder anlegen in denen man sicher ist?! Vlt. noch mit kurzer Bemerkung dazu.
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#13
(23-08-2012, 19:47)L3NNOX schrieb: Vielleicht sollte man mal die in TFAQ eine Liste der Länder anlegen in denen man sicher ist?! Vlt. noch mit kurzer Bemerkung dazu.

Wenn Du keine Kohle hast ist jedes Land sicher. Wenn Du ne Menge Kohle hast ist auch jedes Land sicher sofern niemand über Deine finanziellen Möglichkeiten Bescheid weiß...Big Grin
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#14
Ich hab als Adresse die Botschaft von ExenLand in Land2 angegeben. Die wetden sich freuen vom eigenen Gericht in Exenland zu hören, haha. Kann leider die Gesichter nicht sehen, haha.
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#15
Achso, wenn Zaster, dann Offshore. Das ist sicher.
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#16
Das ist ja urkomisch, der deutsche Staat stellt sich mit den geleisteten Unterhaltsvorschuessen der Vorschusskassen bei der Auslandsvollstreckung selbst ein Bein!
Da sieht man mal wieder, dieses Pamphlet ist nix als die uebliche staatliche Einschuechterungspropaganda. Die deutschen Familien-Gesetze mal wieder nicht international kompartibel, Schall und Rauch und dank dieses Forums auch keine gewuenschte Abschreckung fuer Auswanderungsplaene.
Danke Gleichgesinnter fuer die 'Aufklaerung', dann ist Mann gewappnet.
Anmerken moechte ich noch, ach das wisst ihr natuerlich viel besser, wurde auch schon vom Leutnant in seinem Ratgeber erwaehnt, ich erwaehn's trotzdem, dass man Kindesunterhalt im Ausland von der Steuer absetzen kann. Warum sollte das neue Heimatland, welches ueber Einkommensteuern an meinem Partner und mir partizipiert, ein Interesse daran haben ihm ein 'Steuersparmodel' zur Verfuegung zu stellen? Konvertiert man den Euro in unsere neue Waehrung - trotz derzeitiger Schwaeche - kommen noch abstrusere Betraege dabei heraus.
Man bedenke die deutschen KU-Saetze sind im Ausland utopisch hoch. Koennte ein Grund sein warum deutsche Vollstreckungsgesuche im Papierkorb landen, man haelt das von so einer reichen sozialstaatsueberbordenen Nation wie Deutschland schlichtweg fuer Satire oder eine Faelschung!
German Family Law is morally bankrupt
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#17
...Und so werden Steuergelder für Broschüre/Papiere ausgegeben, die keinen Sinn machen. Ab in die blaue Tonne Big Grin
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#18
(27-08-2012, 12:21)AlterSchwede schrieb: ...Und so werden Steuergelder für Broschüre/Papiere ausgegeben, die keinen Sinn machen. Ab in die blaue Tonne Big Grin

Die Broschüre ist so unnötig, das ist schon Sondermüll...Big Grin

Das ist, schön ausformuliert, eine Erklärung warum aus dem Ausland keine Unterhaltsforderungen eingetrieben werden können.
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#19
Das Buch "Die Unterhaltsflucht" kann der interessierte Leser von http://wikimannia.org/Deutschlandflucht als PDF kostenlos downloaden. Es existieren 2 Versionen aus 2008 und 2010. Beide Versionen sind interessant und immer noch aktuell.

Nun bleibt die Entwicklung nicht stehen und weitere wichtige Erfahrungen habe ich sammeln können. Kontakte mit Staatsanwälten, Richtern und eine weitere Scheidung in Österreich haben neue Erkenntnisse gebracht. Es wird an der Zeit das Thema Unterhaltsflucht, Passentzug und Passverweigerung sowie der Umgang mit Zierfischen in heimischen Gewässern zu ergänzen. Auch die Verfahrensweise und der Umgang mit Jugendämtern wird ausführlich behandelt. Eine völlig neue Rubrik wird das legale Abtauchen innerhalb der Europäischen Union sein. Konkrete Anleitungen und Verfahrenswege werden präzise benannt. Aus eigener Erfahrung werde ich über die erfolgreiche Abwehr einer Strafanzeige nach §170 Stgb. berichten.

Das Label "Leutnant Dino" wird um ein weiteres Highlight ergänzt werden und die Exfrauen können sich schon heute einen Job suchen, denn der Ex wird nun ganz bestimmt den Hasenfuss machen.

Buchtitel: "Ein Unterhaltspreller on Tour"
Erscheinungsdatum: 10.12.2012
Ausstattung: ca. 210 Seiten, PDF
Preis: 0,00 €
Autor: Detlef Bräunig alias Leutnant Dino
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#20
Hallo Dino, da freu ich mich jetzt schon drauf. Obwohl ich nicht vorhabe auszuwandern werd ich mir das Buch holen, da mir Dein Schreibstil sehr gut gefällt.

vergiß nicht im Downloadbereich einen Spendenbutton anzugeben...Big Grin
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#21
Sehr schön, bei dem Preis werde ich wohl gleich zwei Exemplare nehmen!
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#22
Spenden kann ich wirklich nicht gebrauchen. Ich machs nicht für Geld sondern für die Allgemeinheit. Nichts geht über gute und substanzielle Informationen.

Vielleicht lasse ich einige Bücher drucken mit einen kleinen handschriftlichen Vers von mir. Als Gegenleistung erwarte ich dann 1 Kiste Club-Cola oder Halberstädter Würstchen ... über sowas freue ich mich Smile
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#23
(27-08-2012, 20:51)Leutnant Dino schrieb: ... der Umgang mit Zierfischen in heimischen Gewässern ....
Bestimmt ein nettes Kapitel.

(27-08-2012, 20:51)Leutnant Dino schrieb: Auch die Verfahrensweise und der Umgang mit Jugendämtern wird ausführlich behandelt.
... du meinst wohl "Weißglut bei Topfpflanzen" ;-)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#24
Hallo Detlef,

auch wir freuen uns auf dein neues Werk! Die beiden anderen Ratgeber waren ja schon sehr hilfreich.

Zitat: Das Label "Leutnant Dino" wird um ein weiteres Highlight ergänzt werden und die Exfrauen können sich schon heute einen Job suchen, denn der Ex wird nun ganz bestimmt den Hasenfuss machen.

Und die Jugendaemter koennen ihre Textbausteinsammlung umaendern *grins*
Die Horde gelangweilter Mitarbeiter von deutschen Auslandsvertretungen mit gaaanz viel Tagesfreizeit werden sich wundern, dass fast keine maennlichen deutschen Mitbuerger mehr einen Passantrag stellen werden. Immerhin traegst du zur Ausduennung des deutschen Beamtenapparates im Ausland bei, find ich klasse!
German Family Law is morally bankrupt
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#25
Ich bin dabei, Leutnant Dino!
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