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Kindesunterhalt Haushälfte Teilungsversteigerung Angebot der KM
#1
Ich habe hier eine wichtige Frage an euch, da mir Eure Einschätzung sehr viel wert ist.
Vorab zur Erklärung hierzu ein paar Fakten :

Ich weiß, dass die KM diese Haushälfte unbedingt haben muß. Auf Ihre erneute Anfrage hin, machte ich Ihr ein Angebot. Unter Anderem auch, dass mir die titulierten Urkunden ausgehändigt werden. Ich machte die Übetragung der Hälfte auch abhängig, von dem Übetragen des Sorgerechtes bezüglich meiner jüngsten Tochter. Habe also mal voll rein gehauen, da ich ja nicht unter Druck stehe. Natürlich ist sie in Bezug auf das Sorgerecht nicht darauf angesprungen. Auch (noch) kein Kommentar bezüglich der Aushändigung der Urkunden. Nachdem meine LG und ein Freund meine Mail las, konnten sie sich vor Lachen kaum halten und meinten, meine Ex würde niemals antworten. Naja, dachte ch. Das könnte schon anders sein. Ich weiß ja, dass sie was will (Haus). Die Zahlen, die sie in der Mail nennt, sind nicht ganz richtig. Aber das ist jetzt mal egal. Bleibt noch zu bemerken, dass ich ja in 06/11 wegen des § 170 StGB verurteilt wurde und weiterhin ein neuer Termin am 23.09. an steht.

Nun meine wichtigste Frage :

- Wie kann ich mich absolut absichern, dass der rückständige Unterhalt TATSÄCHLICH als erlassen gilt ?

- Wie kann ich die Urkunden rechtlich abgesichert tatsächlich kassieren bzw. platt bekommen ?

Ich werde sie jetzt noch was zappeln lassen und ein wenig nachlegen, aber als Fundament für eine Verhandlung ist die Mail ja schon mal ganz ordentlich.


Hallo,
ich wollte Dir nun meinerseits einen Vorschlag zur Überschreibung der Haushälfte mitteilen:
- ich erlasse Dir alle bisher angelaufenen Schulden aus nicht gezahltem Unterhalt bis März 2012 (wie Du weißt, ist das ein Betrag in 5-stelliger Höhe).
Damit einher geht natürlich das Wegfallen der Unterhaltsklage und die daraus resultierenden Auflagen etc. , was für Dich sehr angenehm sein wird.

- Alle bisherigen Forderungen die Mietwohnung und deren Renovierung betreffenden Forderungen verfallen. Ebenso werde ich keine Rückforderungen geltend machen, was
deinen Teil der monatlichen Kosten (Ausgleich des Mietkontos) seit 2007 angeht.

- Ich bin auch gerne bereit, über die Höhe des Unterhalts zu verhandeln. Einem kompletten Wegfall des Unterhalts stimme ich hingegen nicht zu. Das Geld ist nicht für mich,
sondern für die Kinder
- Was den nicht gezahlten Unterhalt seit März 2012 angeht, werde ich keine Anklage erheben - sollten jedoch wieder irgendwelche anonymen bzw. nicht anonymen Schreiben oder Anzeigen gegen mich oder meinen Mann bei Behörden oder Ämtern eingehen, werde ich die Unterhaltsforderung sofort geltend machen.

Das Angebot ist mehr als fair, wenn man bedenkt, dass die Haushälfte zu 100% verschuldet ist, die Schulden rund 61.000 Euro betragen und dies bei den derzeitigen Immobilienpreisen geradezu lächerlich ist. Der Gegenwert, den Du bekommst, beläuft sich demnach auf ca. 25.000 Euro (also ungefähr die Summe an Unterhalt, die Du den Kindern schuldest) plus den ausstehenden Summen aus Renovierung und Ausgleichszahlungen auf das Mietkonto.

Also zusammengefasst gilt: dein Anteil an der Mietwohnung gegen Schuldenerlass in mehreren Bereichen, Rücknahme der Anklage auf von Dir bestimmte Zeit, Anpassung des Unterhalts für die Kinder (sofern man sich diesbezüglich einig wird).


Gruß
XXX
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#2
Absicherung (egal auf was ihr euch am Ende einigt): Mit je einem Anwalt auf deiner und der KM-Seite ab zum Notar. Das dürfte dann ziemlich wasserdicht sein.
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#3
@ Nappo

Ich habe ganz erhebliche Zweifel, dass so eine Vereinbarung "wasserdicht" abgeschlossen werden kann.

Bekanntlich dürfen nach deutschem Recht nicht zwei Parteien Verträge zu Lasten Dritter schliessen. Eine Kindsmutter kann gar nicht rechtswirksam auf Kindesunterhalt verzichten- weil es gar nicht ihr eigener Anspruch ist, sondern der Anspruch der Kinder. Die Eltern würden sich gegenseitig Vermögensvorteile verschaffen zu Lasten ihrer Kinder. So ein Vertrag ist in aller Regel unwirksam.Und wenn es ganz kraß kommt, dann konstruiert so ein Robenständer, man habe mit einer solchen Vereinbarung auch noch die Zahlung von Grunderwerbssteuer vermeiden wollen und zieht euch noch wegen Steuerhinterziehung zur Verantwortung.

Im Klartext: deine Exe kann einen solchen Vertrag mit dir schliessen und denselben nächstes Jahr für nichtig erklären lassen. Dann hat sie das Haus, und du hast einen wertlosen Fetzen Papier, und immer noch Unterhaltsschulden und das Verfahren wegen §170 StGB am Hals.

Mir wäre das zu gefährlich. Ich hatte an anderer Stelle vorgeschlagen, die Immobilie ordentlich und wasserdicht an Exe + Mr. Next zu verkaufen und vom Kaufpreis resp. vom Verkaufserlös die Unterhaltsschulden zu bezahlen. Im Übrigen macht sich ein solcher Vorschlag ganz gut, wenn es denn wieder zu einer Verhandlung wegen dem §170 StGB kommen sollte. Nach dem Motto: "ich würde meinen rückständigen Unterhalt ja gerne bezahlen, aber Exe will mich beim Kaufpreis für die Immobilie besche...en, deshalb meine Mittellosigkeit.."

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
@Austriake : Ja, die Befürchtung habe ich auch und mache mir auch darüber Gedanken. Der letzte Absatz bezüglich des Hauses erscheint nun in einem anderen Licht. Es wäre eine Idee. Mal sehen....
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#5
(31-08-2012, 08:23)Austriake schrieb: Mir wäre das zu gefährlich. Ich hatte an anderer Stelle vorgeschlagen, die Immobilie ordentlich und wasserdicht an Exe + Mr. Next zu verkaufen und vom Kaufpreis resp. vom Verkaufserlös die Unterhaltsschulden zu bezahlen. Im Übrigen macht sich ein solcher Vorschlag ganz gut, wenn es denn wieder zu einer Verhandlung wegen dem §170 StGB kommen sollte. Nach dem Motto: "ich würde meinen rückständigen Unterhalt ja gerne bezahlen, aber Exe will mich beim Kaufpreis für die Immobilie besche...en, deshalb meine Mittellosigkeit.."

Ich würde kein Auge mehr zumachen bei dem Deal und schließe mich Austriake an. Im Vorfeld würde ich parallel checken, wieviel die Hütte evtl Wert ist, sprich andere potentielle Käufer finden. Dann hast du nicht nur ein Preisgefühl, sondern auch Alternativen und musst mit deiner Ex nicht 'Teppichbasar' spielen. Das stärkt deine Position. Wenn sie die Hütte patu haben will, soll sie ruhig Angst haben, dass ein Dritter sie bekommt.
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#6
Bei meinem Haus damals hat das Wertgutachten ca. 1.400.- Euro gekostet. Das war sehr gut angelegtes Geld!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Laufender und zukünftiger Kindesunterhalt kann über eine Erfüllungsübernahme durchaus zwischen den Elternteilen verschoben werden. Erfüllung heisst aber Erfüllung und nicht Verschiebung zu einem Dritten.
Die Feststellung, dass keine Unterhaltsrückstände bestehen ist ebenso problemlos möglich. Auch hier gilt das Prinzip der Erfüllungsübernahme, Rückstände aus übergegangenen Ansprüchen können somit nicht erfasst werden.

Der Immobilienmarkt ist zur Zeit brandheiss. Die Flucht aus dem Geld raus und rein in Sachwerte ist seit etwa zwei Jahren in vollem Gange. Auch bei Teilungs- und Zwangsversteigerungen stehen die Bieter oft gepackt im Saal und bis zur Türe hinaus. Ich wäre vorsichtig mit Angeboten, Immobilienteile einzutauschen.
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#8
(31-08-2012, 08:23)Austriake schrieb: Bekanntlich dürfen nach deutschem Recht nicht zwei Parteien Verträge zu Lasten Dritter schliessen.
Ich habe mal gelernt, dass man, wenn jemand "bekanntlich" oder so etwas sagt, genauer hinschauen soll. Welcher Vertrag ist eigentlich nicht zu Lasten Dritter?

Es kommt am Ende nur darauf an, ob ein Richter behauptet, dass der Vertrag zu Lasten des Kindes sei.
Vielleicht sieht er es wie p, dann hast du Glück. Vielleicht aber auch nicht, dann hast du Pech.

Was ist, wenn die Frau sich nicht an den Vertrag hält? Wer sorgt dann für das Kind ... und für die Frau?
Wird die Frau in diesem Rechtsstaat so für voll genommen, dass man sie auf den Vertrag festnageln kann? Wenn nicht, also wenn Nappo dadurch seine Verpflichtung nicht los wird, dann sollte Nappo die alleinige Sorgepflicht haben.
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#9
[Vollquote des Vorpostings gelöscht]

Eben, weil es zu viele Risiken sind- Abhängigkeit von der Tagesform eines Richters, Abhängigkeit von der Zukunftsgestaltung der Exe usw.-
rät hier jeder Nappo ab.

Aber dazu ist ja dieses Forum da, dass man sich vor schwierigen Entscheidungen Rat holen kann.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Hier noch eins der Urteile, die man der immer wieder geäusserten Meinung entgegenhalten kann, man könnte angeblich "nicht auf Kindesunterhalt verzichten": http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=441
Das Zauberwort heisst wie schon genannt "Erfüllungsübernahme". Und die kann erst recht auch nachträglich für Schulden vereinbart werden.
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#11
(03-12-2008, 15:12)p schrieb: Fakt ist: Die Eltern können vereinbaren, was sie wollen, solange kein Dritter für das Kind zahlen muss. Solche Vereinbarungen sind nicht unzulässig, erst wenn jemand was vom Staat will werden sie es.
Das kann die Frau ja erreichen. Manchmal geht es nicht nur darum, möglichst viel Geld zu ergattern, sondern vor allem, dem Ex zu schaden.
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#12
Gibt es bezügl. der Erfüllungsübernahme entsprechende Hinweis / Geetz aus dem BGB das brauchbar ist?
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#13
Hat sich erledigt. Ich habs gefunden.
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#14
Bitte um Rat Eurerseits:


Unten seht Ihr eine Mail meiner Ex. Die Formulierung des Textes ist etwas "verwunderlich". Es handelt sich nicht um ihren üblichen Schreibstil. Die Wohnung ist fremdvermietet.

Mail der Ex:

Hallo,

ich hatte in der vergangenen Zeit eine rege Kommunikation unter anderem mit der XX-bank, bei der wir ja noch unseren gemeinsamen Kredit für die Mietwohnung haben. Auf Grund des Dir bevorstehenden Insolvenzverfahrens hat mir die Commerzbank mitgeteilt, dass sie vor hat, den gemeinsamen Kredit zu kündigen. Da jedoch kein Zahlungsverzug der Zinsraten vorliegt, hat man mir großzügig angeboten, einen neuen Vertrag ausschließlich mit mir zu machen. Nachdem ich denen die Sachlage erklärt habe, hat mir die XX-bank geraten, eine Teilungsversteigerung einzuleiten, bei der die XX-bank bereit wäre, den neuen Kredit zu stellen. Nun, im Prinzip nichts Neues, da mir mein Anwalt ebenfalls dazu geraten hat.

Eine Teilungsversteigerung ist jedoch mit einem enormen Aufwand verbunden und stellt einen sehr zähflüssigen und langwierigen Prozess dar. Aus diesem Grund möchte ich dir das Angebot machen, deine Haushälfte für den Betrag von 3000,- Euro abzukaufen.
Du hast jedoch nicht mehr allzu viel Zeit, eine Entscheidung zu treffen, da es Dir mit fortschreitendem Insolvenzverfahren nicht mehr möglich sein wird, Barvermögen zu bekommen.

Auf Grund der neuen Situation gibt es bzgl. der Lebensversicherung, die zur Absicherung bei der Commerzbank liegt, leider höchstwahrscheinlich grundlegende Änderungen. Im Normalfall wird diese - im Falle einer bevorstehenden Insolvenz eines Kreditnehmers - von der Bank sofort gekündigt und als Abtrag verwendet. Im Falle einer Weiterfinanzierung des anderen Partners, kann die Commerzbank die LV als Absicherung bestehen lassen. Wie sich die Commerzbank in unserem Fall entscheidet, macht sie von der kommenden Situation abhängig.

Es wäre also sowohl in deinem, als auch in meinem Interesse, wenn Du Dir mein Angebot bzgl. der Haushälfte durch den Kopf gehen lässt. Und Du kannst ganz beruhigt sein, da weder Du, noch ich einen Nutzen aus der LV ziehen können...



P.S.: Ich habe Unterhaltsrückstände. Die 3 Mille würde sie sich doch sowieso bei mir wieder holen.
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#15
Wie hoch ist denn der Wert des Hauses und wieviel von dem Kredit wurde bereits getilgt?
https://t.me/GenderFukc
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#16
Thema zusammengefügt, Threadnamen aussagekräftiger gemacht. Es ist schwierig, so freischwebend Sachverhalte zu beurteilen, besser an bestehende Schilderung deines Falls anhängen und verständliche Threadtitel wählen.

Was deine Vorteile der Angelegenheit sein sollen, bleibt weitgehend im Dunkeln. Offen sind aber die Vorteile für die Ex.

Bargeld vor einer Insolvenz zu bekommen ist wohl eine der dümmsten Ideen, die man dir unterschieben kann. Das kannst du gleich anzünden, dann wirds wenigstens warm. Was die Story mit der Lebensversicherung für dich für einen Vorteil bei einem Verkauf hätte, ist mir nicht klar. Mir scheint, hier wird das Übliche versucht: Ex probiert es mal wieder, um einen für sie möglichst günstigen Abgriff zu machen.

Schreiben von der würde ich gar nicht mehr annehmen. Eine Figur, die PAS bei den Kindern erzeugt hat, beim Staatsanwalt offen lügt, deren Hauptziel bleibt dich ins Gefängnis zu bringen - was soll da noch irgendeine Kommunikation? Mehr wie manipulierenden Schwachsinn kann die gar nicht bringen.
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#17
@Danke "p" !
Ich sehe es genau so und hatte mir im Laufe des Tages aus gleichen Gründen vorgenommen, überhaupt nicht zu antworten. Fertig.
Da es auch Andere so sehen, bin ich bestätigt. Dies genügt mir.

Danke für den Hinweis und das Zusammenfügen des Threads.
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#18
Nappo, sei vorsichtig, da ist was im Busche.
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#19
@Bügeleisen: Mmmhh. Bei der ist immer was im Busch. Dieser Natter darfst Du nicht einmal die Tageszeit glauben, wenn sie sie Dir sagt.
Im Moment brennt ihr der Kittel. Sie muss an die Haushälfte. Egal wie. Weshalb das so ist, kann uns hier egal sein. Wenn bei mir das Inso-Verfahren eröffnet ist, hat der Inso-Verwalter das Haus.

Ob der aber an die Ex verkauft ist eine andere Sache, denn die Wohnung wirft ja Mieteinnahmen ab und die schnappt sich der Inso-Verwalter. Alleine was der also macht, wäre interessant zu beobachten.
Rest interessiert mich nicht. Ex hat nicht kapiert, dass es mir egal ist, ob der Inso Verwalter viel oder wenig bekommt und was er mit der Hütte macht.

Der Nachteil liegt bei der Exe. Wie soll sie also vorgehen? Wie mich unter Druck setzen? Sie kann nicht sicher sein die Bude zu bekommen.

@Petrus: Wert (klein und auf dem Lande) : Vielleicht 60.000
Hinterlegte LV: Wert: Ca. 15.000 / Wird also von den 60 K abgezogen.

Ich wills aber behalten. Macht Spaß! Kostet nix und bezahlt sich selber. Verhökert es der Inso-Verwalter, ists eben so. Verhökert er es nicht und kassiert die Miete, passiert folgendes:

Ich: Nach 7 Jahren Restschuldbefreit. Haushälfte ist meiner einer.
Ex: Gesamtschuldnerische Haftung: Zahlt Kredit alleine fertig....
Na, klingelts?
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#20
(28-10-2013, 22:50)Nappo schrieb: Sie muss an die Haushälfte. Egal wie. Weshalb das so ist, kann uns hier egal sein.

Kann sein dass sie finanzielle Probleme oder gar Schulden hat?
Da ist was im Busche, ich rieche sowas sofort.
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#21
@Bügeleisen: Deine Nase täuscht Dich nicht ;-)

Der brennt so der Kittel, dass die Natter heute die gleiche Nachricht per Mail vom Account meiner Tochter aus verschickt hat, weil ich ihr mal sagte, ihre (die der Ex) Mails gingen dahin wo sie hin gehören - in den Spam Ordner...

Es hätte mich auch nicht gewundert, wenn sie meine Tochter instruiert hätte, mir eine Bettelmail zu schreiben.

Der Inso-Anwalt hat heute auch dazu geraten, um Gottes Willen die Finger davon zu lassen. Täte ich jetzt ein solches Geschäft durchziehen, würde der Inso-Verwalter es wohl ohnehin rückabwickeln....

Tja, da hat die Ex gerade Pech.
Immer drauf schießen.
Existenzen zerstören
In den Knast bringen wollen....
Staatsanwaltschaft belügen
Drohen
Kinder manipulieren

und dann wenn man was will, merken, dass es fünf nach zwölf ist .... So zynisch kann Geschichte sein.
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#22
Es ist kein Pech, wenn mal ausnahmsweise eine besondere Dreistigkeit nicht einschlägt. Dafür sind zehn andere dieser Person eingeschlagen.

Dokumentiere die Aussage der Insolvenzanwalts. Nur, falls dir später mal vorgeworfen wird nicht an "Einigungen" interessiert gewesen zu sein.
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#23
@ Nappo

Guck'mal hier wie Frauen ticken, die die Hälfte einer Immobilie bzw. des dafür erziehlten Preises wollen:

http://bfriends.brigitte.de/foren/trennu...nnung.html

Achte beim Lesen darauf, WER von den beiden das Darlehen weiter bezahlt. Sad
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#24
Tja, Ex. Zu lange rum gezockt. Nun hat sie Post vom Insolvenzverwalter.

Sie muss die Hälfte der Mieteinnahme auf das Anderkonto abdrücken und darf aber die gesamte Rate an die Bank zahlen. Alleine.

Da die Mieter noch leben und auch noch zahlen, verdient die Bank sich eine goldene Nase und niemand hat ein Interesse daran, die Bude zu versteigern. So ist es mal zur Zeit Big Grin
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#25
Sieht das ganz so aus, dass der Alten jetzt auch aus der Immobilienkiste mit der gesamtschuldnerischen Haftung für den Kredit die Insolvenz droht oder hat sie genügend eigene Mittel/Einnahmen?

Tja, da hat die Alte eine wesentliche Haftungsbrücke übersehen, als sie dich über die Klippe jagte!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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