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Vaterschaft als Student
#1
Hallo Forum,

ich versuche mich kurz zu halten und alle Fragen aufzulisten die ich habe. Ich hatte mir schon einiges zurechtgelegt, stehe momentan aber etwas auf dem Schlauch.

Aus einer kurzen Bekanntschaft ist ein Kinder hervorgegangen. Der Vater bin ich, das ist inzwischen durch ein Vaterschaftstest erwiesen.
Momentan bin ich noch Student. Und es ist ja davon auszugehen, dass das Jugendamt will, dass ich den Titel gleich unterschreibe.

Für mich ergeben sich folgende Fragen:
- Wie werden ohne ein bisheriges regelmäßiges Einkommen die zu zahlenden Beträge errechnet?

- Wie läuft das genau mit einer Verhandlung und dem Streitwert? Angenommen das Jugendamt sagt ich solle 10 Euro zahlen, aber ich willige nur zu 8 ein. Heißt das, dass der Streitwert bei 2 Euro liegt?

- Ist es als baldiger Berufseinsteiger sinnvoll eine lange Laufzeit des Titels zu wählen (entgegen dem Tipp der FAQ), da davon auszugehen ist, dass in den ersten paar Jahren mein Gehalt steigen wird?

- Wie ist es mit Gehaltserhöhungen? Ich meine noch in Erinnerung zu haben, dass die Mutter alle zwei Jahre die Berechtigung besitzt, nach dem Einkommen des Vaters zu fragen. Muss sie da selbst in Aktion treten, oder tut das Jugendamt das von sich aus?


Das wären erstmal alle Fragen.
Ich bitte zu enschuldigen, dass ich über das Wochenende nicht mehr hier vorbeischauen werde.
Ich versuche mich etwas abzulenken und melde mich am Sonntagabend oder Montagfrüh wieder.

Falls Fragen eurerseits bestehen, dürfen diese selbstverständlich schon gestellt werden.


Ich wünsche ein schönes Wochenende
Mit freundlichen Grüßen
Michi
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#2
(31-08-2012, 15:16)michi schrieb: Ich versuche mich etwas abzulenken und melde mich am Sonntagabend oder Montagfrüh wieder.

Hi Michi,

Sehr gute Einstellung und Danke für die Vorab Info. Sehr löblich.
Und willkommen hier im Forum.

JJC
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#3
Tja, dann wollen wir mal.

Zu 1. Das Jugendamt wird versuchen, Dich auf 100% der Düsseldorfer Tabelle festzunageln.

Zu 2. Der Streitwert errechnet sich aus der Differenz, also aus 2.- Euro, um bei deinem Beispiel zu bleiben. Ist ja auch logisch, die 8.- Euro sind ja nicht strittig- darum wird nicht gestritten, daher kein Streiwert.

Zu 3.Es ist am sinnvollsten, selbst zum Notar zu gehen und sich bei diesem einen Titel machen zu lassen. Zahlbetrag nach Wunsch, Laufzeit bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn Jugendamt oder Kindesmutter nicht einverstanden sidn mit Höhe des Zahlbetrags, müssen sie klagen.

Zu 4.Ja, alle zwei Jahre darfst Du offenlegen. Aber erst nach Aufforderung.

Schönes Wochenende noch.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
(31-08-2012, 15:32)Austriake schrieb: Zu 1. Das Jugendamt wird versuchen, Dich auf 100% der Düsseldorfer Tabelle festzunageln.

Zu 2. Der Streitwert errechnet sich aus der Differenz, also aus 2.- Euro, um bei deinem Beispiel zu bleiben. Ist ja auch logisch, die 8.- Euro sind ja nicht strittig- darum wird nicht gestritten, daher kein Streiwert.

Zu 1: Das JA ist schon froh, wenn sie € 133 bekommen, denn soviel würden die zahlen, wenn von dir gar nichts käme. 100% werden sie erstmal versuchen. Allerdings geht meines Wissens die Erstausbildung des Pflichtigen VOR Unterhaltsverpflichtungen.
Ist das deine Erstausbildung (also keine Lehre gemacht oder so)? Machst du das Ding zügig oder eierst du rum?

Zu 2: Ist der Streitwert nicht die Differenz *12?
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#5
Mit 1, 2 und 4 - würde man so sehen.

Bei 3. hätte ich Einwände:
(31-08-2012, 15:32)Austriake schrieb: Zu 3.Es ist am sinnvollsten, selbst zum Notar zu gehen und sich bei diesem einen Titel machen zu lassen. Zahlbetrag nach Wunsch, Laufzeit bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn Jugendamt oder Kindesmutter nicht einverstanden sidn mit Höhe des Zahlbetrags, müssen sie klagen.

Wenn man einen Titel macht, dann ist es meist beim Notar am sinnvollsten.
Die Frage jedoch, OB man in der Situation einen Titel macht, müßte zuerst geklärt werden.

Wenn er Student ist und in Erstausbildung (??) ist, dann wäre er ohne entsprechendes Einkommen&Vermögen (??) auch nicht unterhaltspflichtig. Zwar wird das JA es dennoch versuchen und ihm alles möglich einzureden, vorallem aber eine Unterschrift bekommen wollen, z.B. für die "Stundung" des UVG. Solange er solche Fehler nicht macht, kann ihm jetzt einiges besseres passieren, als ein Titel bis 18.

In vielen Fällen (da hier, wie immer Hintergrundinfos fehlen) könnte er es
a) drauf ankommen lassen
b) eine Titel auch für 2 Jahre befristen oder bis Ende Studium
c) einen kleinen Titel beim Notar über 10-30€ machen und die klagen lassen (evtl läuft die Klage eh schon aus dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren(??) )

Die vorschnelle Unterschrift beim JA ist zwar jetzt kostenlos - später kann sie aber teuer zu stehen kommen. Insbesondere das beachten:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid84507
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
(31-08-2012, 15:16)michi schrieb: Aus einer kurzen Bekanntschaft ist ein Kinder hervorgegangen. Der Vater bin ich, das ist inzwischen durch ein Vaterschaftstest erwiesen.
Wie ist das Verhältnis zwischen dir und der Frau? Gab es Streit um das Abstammungsgutachen oder um eine Abtreibung?
Wenn ihr beide friedlich miteinander auskommen könnt, und euch beiden das Kind am Wichtigsten ist, dann haltet die Geier vom Jugendamt und Juristerei da so weit wie möglich raus, und seht zu, dass ihr drei unterm Strich möglichst viel abgreift. Möglicherweise erkennt die Frau, dass es besser ist, als formal Alleinerziehende mit 730 Euro pro Monat in einer warmen 60 qm großen Wohnung zu leben und dich als Freund zu behalten, als 100 Euro mehr zu ergattern, und für jeden Handschlag Hilfe vom anderen anfordern zu müssen.
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#7
Hallo Michi,

Du solltest bitte nicht so naiv (wie ich vor etlichen Jahren) sein und hier irgendetwas unterschreiben.
Wenn man in so einer neuen Situation ist, dann ist man vielleicht geneigt zu denken: das Jugendamt hält sich ja an die Gesetzeslage und das hat dann schon alles seine Richtigkeit...

Das ist falsch !!!

Das Jugendamt ist keine neutrale Grösse in dieser Geschichte sondern vertritt mit allen Mitteln die Interessen dieses Staates (im Namen Deines Kindes).
Mit einer Titulierung kannst und wirst Du ganz schnell gepfändet werden, wenn Du den unterzeichneten Betrag aus welchen Gründen auch immer nicht leisten kannst.
Mir ist das in einer Zeit der Arbeitslosigkeit passiert und ich wünsche das keinem - man kommt buchstäblich in Deine Wohnung und versucht Dir im Namen Deines Kindes die Möbel wegzunehmen - das ist eine traurige Realität hier in Deutschland.
Oder aber die Unterhaltsbeträge werden gestundet und es laufen immense Summen auf, die Du irgendwann begleichen musst.
Ich hatte seinerzeit auch als Student ein Kind und musste damals nichts zahlen, solange ich studiert habe. Das Jugendamt hat damals Unterhaltsvorschuss geleistet, so dass mein Kind versorgt war. Diesen Vorschuss musste ich damals nicht zurückzahlen.
Ich glaube, Du hast einen Anspruch darauf, Deine Ausbildung in Ruhe zu beenden und das würde ich tun !
Sobald Du berufstätig bist, wist Du nicht nur für Unterhalt Deines Kindes herangezogen werden, sondern drei Jahre lang auch für den Unterhalt der Mutter - was ein wesentlich größerer Betrag ist.
Da kommen dann schnell Beträge von über tausend Euro pro Monat zusammen.

Also beende doch erst einmal in Ruhe Dein Studium.
Unterhalt zahlen wirst Du dann sowieso noch 15 bis 20 Jahre lang.
Überlege Dir jetzt, ob für Dich eine weitere Ausbildung (Aufbaustudium) sinnvoll ist.
Sei Dir bewusst: Sobald Du einmal anfängst zu zahlen und tituliert bist, ist es damit wohl endgültig vorbei ! Da lässt dann niemand mehr mit sich reden - die wollen dann alle Dein Geld.

Leider habe ich auch die Erfahrung machen müssen, dass Anwälte der Sparte Familien / Unterhaltsrecht Dir nicht unbedingt zeigen, was für Dich in Deiner Situation am besten zu tun ist.

Merke Dir:
In Deutschland werden Familien und Eltern sehr gefördert.
Du bist aber leider nur Unterhaltszahler und gehörst nicht zur Familie.
Du wirst nicht gefördert, möglicherweise aber gnadenlos erpresst werden.

Tja, so ist das hier.....


Viele Grüsse
Paul
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#8
Solange du kein Einkommen über 770€ (Zahlen könnten sich bereits geändert haben) hast und dich noch in der Erst-Berufsausbildung befindest, bist du nicht unterhaltspflichtig. Daher auch keinen Titel unterschreiben oder dir was stunden lassen oder sonst was einreden lassen.
Sogar wenn du bereits einen Beruf hast und das Studium darauf aufbaut, hast du Chancen bis zum Ende des Studiums ohne Unterhaltspflicht zurchzukommen. Wenn das Studium rum ist, dann hängt alles vom Einkommen ab. Reicht das am Anfang nicht und zeichnet sich nach und nach ein höheres Einkommen ab, bist du am Anfang auch nicht unterhaltspflichtig, weil du dich ja bemühst, es zu werden.

Also reize es aus und lass dich in aller Ruhe gut ausbilden, komme nicht auf die Idee zu unterbrechen und später weiter machen zu wollen. Versuche die ersten 3 Jahre der Vaterschaft nichts oder unterdurchschnittlich zu verdienen. Denn auch Mutti hat Anspruch auf Unterhaltszahlung an sie, solttest du genug Einkommen haben.

Der Streitwert errechnet sich aus der Differenz aus dem, was du titulieren lassen hast und zu dem, was die Gegenseite fordert mal 12 Monate. Also wenn du nichts hast ist der Streitwert sehr hoch, wenn die Gegenseite meint, du könntest fiktiv was verdienen. Lass dich da nicht einschüchtern, es bringt nichts 3 Jahre lang Unterhaltsschulden aufzubauen, die kriegst du nie wieder los.

Wenn du dann arbeitest musst du selbst kalkulieren, was für eine Titellaufzeit du akzeptierst. Die Gegenseite hat am liebsten dynamisch und unbefristet. Mit etwas Glück zieht Mutti um, kündigt die Beistandschaft und du brauchst nicht alle 2 Jahre Auskunft zu erteilen. Irgendwann ist es ihr vielleicht zu wenig und es wird wieder nachgehakt.
Maximal bis 18 titulieren, ab da wird sowieso alles anders, vielleicht auch nur bis zum Übergang zur nächsten Altersstufe. Wenn der Beistand und du in der Höhe einig sind, hast du gute Chancen, dass eine Befristung auf 2 oder 4 Jahre akzeptiert wird. Fordert der Beistand mehr und du willst noch befristen, dann könnte das vor Gericht landen und am Schluss hast du unbefristet und den höheren Betrag an der Backe.

Wenn du Gehaltserhöhungen hast, dann lege sie am besten kurz nach den Zeitpunkt der Auskunft, dann hast du unter'm Strich etwas mehr davon. Allerdings wird dich ein Kind unterhaltstechnisch nicht umbringen, wenn du nach dem Studium einen gutbezahlten Beruf hast. Was richtig reinhaut ist Betreuungsunterhalt für die Muddi.
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#9
Noch etwas bezüglich 2 Jahresfrist und Auskunft. Die ist obsolet sobald die Mutter Im ALG II Bezug ist. Dann kommt Wind vom JC. Aber auch hier keine Angst. Die Brüllen viel sind aber ehr als Entertainment Einlage zu sehen, wenn man hier die Bullet Points beachtet, die auch fürs das JA weitestgehend gelten

Sie sind nicht meine Freunde
Ja, sie lügen mich an
Nein, ich unterschreibe niemals etwas, ohne dass ich das Kleingedruckte im Schlaf aufsagen kann
Wenn mir jemand mit "Kindeswohl" kommt, sag ich JaJa ;-)

Nach dem WE auswendig lernen :-)
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#10
(31-08-2012, 15:16)michi schrieb: - Ist es als baldiger Berufseinsteiger sinnvoll eine lange Laufzeit des Titels zu wählen (entgegen dem Tipp der FAQ), da davon auszugehen ist, dass in den ersten paar Jahren mein Gehalt steigen wird?

- Wie ist es mit Gehaltserhöhungen? Ich meine noch in Erinnerung zu haben, dass die Mutter alle zwei Jahre die Berechtigung besitzt, nach dem Einkommen des Vaters zu fragen. Muss sie da selbst in Aktion treten, oder tut das Jugendamt das von sich aus?

Sehr interessant, dass Du nix verstanden hast und diese beiden Fragen stellst. Obwohl auch Du verstanden haben solltest, dass unabhängig von der Laufzeit eine Auskunft alle zwei Jahre "gerechtfertigt" anfallen wid.

Schon die faq gelesen?
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#11
Hallo,

schön, schon so viele Antworten erhalten zu haben. Dank euch.


Zitat:Ist das deine Erstausbildung (also keine Lehre gemacht oder so)? Machst du das Ding zügig oder eierst du rum?
Es ist eine Erstausbildung, die sich dem Ende nähert. Die Regelstudienzeit ist allerdings überschritten.


Zitat:Wenn man einen Titel macht, dann ist es meist beim Notar am sinnvollsten.
Die Frage jedoch, OB man in der Situation einen Titel macht, müßte zuerst geklärt werden.

Wenn er Student ist und in Erstausbildung (??) ist, dann wäre er ohne entsprechendes Einkommen&Vermögen (??) auch nicht unterhaltspflichtig. Zwar wird das JA es dennoch versuchen und ihm alles möglich einzureden, vorallem aber eine Unterschrift bekommen wollen, z.B. für die "Stundung" des UVG. Solange er solche Fehler nicht macht, kann ihm jetzt einiges besseres passieren, als ein Titel bis 18.

In vielen Fällen (da hier, wie immer Hintergrundinfos fehlen) könnte er es
a) drauf ankommen lassen
b) eine Titel auch für 2 Jahre befristen oder bis Ende Studium
c) einen kleinen Titel beim Notar über 10-30€ machen und die klagen lassen (evtl läuft die Klage eh schon aus dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren(??) )
Es ist eine Erstausbildung, Vermögen besteht keines.
Der Vaterschaftstest wurde außergerichtlich gemacht.
Heißt dass, solange ich studiere soll ich erstmal gar nichts unterschreiben?

Zitat:Wie ist das Verhältnis zwischen dir und der Frau? Gab es Streit um das Abstammungsgutachen oder um eine Abtreibung?
Es ist ein schlechtes Verhältnis. Deswegen war es auch nur eine äußerst kurze Angelegenheit mit ihr. Ich erfuhr es erst, als ich sie schon vergessen hatte und es für eine mögliche Abtreibung sowieso schon längst zu spät war.

Zitat:Also beende doch erst einmal in Ruhe Dein Studium.
Unterhalt zahlen wirst Du dann sowieso noch 15 bis 20 Jahre lang.
Überlege Dir jetzt, ob für Dich eine weitere Ausbildung (Aufbaustudium) sinnvoll ist.
Sei Dir bewusst: Sobald Du einmal anfängst zu zahlen und tituliert bist, ist es damit wohl endgültig vorbei ! Da lässt dann niemand mehr mit sich reden - die wollen dann alle Dein Geld.
Ich hätte unter normalen Umständen nach meinem Bachelor noch den Master angehängt. Der geht nur drei Semester. Ist es realistisch den durchzuboxen? Die Ausbildung geht immerhin auch mit einem höheren Gehalt und dadurch mehr Kindesunterhalt einher.

Zitat:Mit etwas Glück zieht Mutti um, kündigt die Beistandschaft und du brauchst nicht alle 2 Jahre Auskunft zu erteilen. Irgendwann ist es ihr vielleicht zu wenig und es wird wieder nachgehakt.
Ist nur das Jugendamt vor Ort zuständig?

Zitat:Solange du kein Einkommen über 770€ (Zahlen könnten sich bereits geändert haben) hast und dich noch in der Erst-Berufsausbildung befindest, bist du nicht unterhaltspflichtig. Daher auch keinen Titel unterschreiben oder dir was stunden lassen oder sonst was einreden lassen
So ein Einkommen habe ich nicht.
Also erstmal gar nichts unterschreiben. Dem Jugendamt die Immatrikulationsbescheinigung vorlegen und weiter studieren?
Was bedeutet stunden lassen?

Zitat:Wenn du Gehaltserhöhungen hast, dann lege sie am besten kurz nach den Zeitpunkt der Auskunft, dann hast du unter'm Strich etwas mehr davon. Allerdings wird dich ein Kind unterhaltstechnisch nicht umbringen, wenn du nach dem Studium einen gutbezahlten Beruf hast
So weit es sich planen lässt, ein guter Tipp. Danke.

Zitat:Noch etwas bezüglich 2 Jahresfrist und Auskunft. Die ist obsolet sobald die Mutter Im ALG II Bezug ist. Dann kommt Wind vom JC.
Was ist das JC?

Zitat:Sehr interessant, dass Du nix verstanden hast und diese beiden Fragen stellst. Obwohl auch Du verstanden haben solltest, dass unabhängig von der Laufzeit eine Auskunft alle zwei Jahre "gerechtfertigt" anfallen wid.

Schon die faq gelesen?
Die Fragen entstanden erst aus der FAQ heraus.
Ich frage mich aber, ob das Jugendamt nach meinem Gehalt fragt oder die Mutter. Theoretisch könnte sie es ja vergessen oder erst gar nicht wissen.
Bei einer kurzen Laufzeit würden die Beträge nach der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle immer wieder neu ausgehandelt werden, wodurch eventuell höhere Kosten enstehen könnten.
Bei einer langen Laufzeit mit einem statischen Titel wären die Kosten fix und vermutlich etwas geringer, da ich als Berufseinsteiger kein hohes Gehalt bekommen werde. Würde die Mutter zusätzlich vergessen regelmäßig nach dem Gehalt zu fragen, wäre das ein gewisses Einsparpotential.


Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag.
Herzlichen Danke für die schnellen Antworten und die Mühe.
Michi
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#12
Miene 5 ct:

Also ich denke genau wie Tora und der Mann mit dem Glied: Nix unterschreiben. Mit Titel bist du geliefert. Am besten gar nichts mit dieser Mafia (von Einigen liebevoll auch JA genannt) zu tun haben. Du hast 2 Jahre Zeit dich arm zu rechnen, was nicht schwierig sein wird, als Studi haste eh wenig Geld, und gerade DAS ist dein Trumpf: Die Mafia arbeitet auch mit Erfahrungswerte. Die Erfahrung sagt z. B. dass von Studis ist meistens eh nix zu holen, und da sie (aus Zeit- und Personalmangel) Prioritäten setzen müssen, konzentrieren sich auf Zahlesel die auch zahlen können, am besten reiche Zahlesel.
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#13
(02-09-2012, 19:39)michi schrieb:
Zitat:Noch etwas bezüglich 2 Jahresfrist und Auskunft. Die ist obsolet sobald die Mutter Im ALG II Bezug ist. Dann kommt Wind vom JC.
Was ist das JC?

JC=JobCenter, die fragen sooft nach, wie ihnen beliebt. Die 2 Jahre greifen hier nicht.
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#14
Es darf nur eine Behörde Geld fordern, entweder JC oder JA.

Ich sehe zwei Möglichkeiten:
Nix unterschreiben, denn kriegst du ein vereinfachtes Verfahren, da musst du denn dein Einkommen angeben und ein Rechtspfleger berechnet die Höhe deines Unterhaltes.
(Wahrscheinlich null Euro)

Zweite Möglichkeit:
Du machst einen Titel, der über einen Euro lautet, Laufzeit bis zum Ende deiner Studienzeit.
JA kann dagegen nun klagen, ich glaube kaum das die es machen.

Gruss
Live or Die...Make Your Choice
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#15
macht die sache nicht so kompliziert!
er ist nicht leistungsfähig. ende und aus!

also schlicht und ergreifend gar nichts machen, außer auskunft geben.
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#16
Guten Abend

Zitat:Sie sind nicht meine Freunde
Ja, sie lügen mich an
Nein, ich unterschreibe niemals etwas, ohne dass ich das Kleingedruckte im Schlaf aufsagen kann
Wenn mir jemand mit "Kindeswohl" kommt, sag ich JaJa ;-)

Nach dem WE auswendig lernen :-)

Wurde mir schon beim Lesen der FAQ bewusst. Aber schön es so zusammengefasst zu haben ;-)


Also, ich fasse zusammen:
- Erstmal gar nichts tun.
- Auch nichts unterschreiben.
- Gehaltsfragen werden mit Sicherheit regelmäßig kommen.
- Wenn sich das Jugendamt meldet nachweißen, dass ich nicht unterhaltspflichtig bin, oder eventuell einen "minimalen" Titel beim Notar machen lassen.


Trotzdem noch ein paar Fragen:
- Wenn ich nicht unterhaltspflichtig bin, heißt dass, das ich einen Titel erstmal kategorisch ablehnen kann? Mit einem minimalen Gerichtsrisiko? Mit Nachweis selbstverständlich.

- Kann man es so einfach sagen, dass der Vorteil eines gerichtlichen Weges der ist, dass später gegengeklagt werden kann? Und der Nachteil der ist, dass das Gericht vemutlich höhere Summen festlegt, als man mit einem vom Notar erstellten Titel erreichen könnte?

Zitat:Nix unterschreiben, denn kriegst du ein vereinfachtes Verfahren, da musst du denn dein Einkommen angeben und ein Rechtspfleger berechnet die Höhe deines Unterhaltes.
(Wahrscheinlich null Euro)
Was passiert wenn ich mit dem Studium fertig bin? Folgt dann ein neues Verfahren?



Ich weiß, dass es als Themenstarter/Diskussionsteilnehmer in einem Forum nicht sehr höflich ist, nur so sporadisch vorbeizuschauen. Aber für dieses Thema brauche ich die richtige Stimmung - und manchmal den richtigen Druck.

Eure Antworten haben mir aber schon viel weiter geholfen. Vielen Dank.


Einen schönen Abend allen noch.
Michi
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#17
@ Michi

verinnerliche Dir bitte nochmals die Begriffe "Unterhaltspflicht" und "Leistungsfähigkeit".

Du bist und bleibst unterhaltspflichtig, bis dein Kind entweder 18 Jahre alt ist oder seine Erst-Ausbildung beendet hat und deines Unterhalts nicht mehr bedarf. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Aber Du bist als Student ohne Einkommen nicht leistungsfähig. Du müsstest eigentlich Unterhalt leisten, kannst aber nicht.

Jetzt kommen die juristischen Kniffe: bist Du nicht leistungsfähig, und unterschreibst du keinen Titel, dann musst Du nichts zahlen - so lange zumindest, wie deine "Nicht-Leistungsfähigkeit" besteht. Nämlich so lange, wie Du kein Einkommen erzielst. Falls Du jedoch einen Titel unterschreiben solltest, egal in welcher Höhe (auch eine sog. Stundung), und nicht bezahlst, dann laufen die nicht gezahlten Beträge als Schulden auf und werden sofort fällig, sobald Du Einkommen erzielst.

Ganz vereinfacht ausgedrückt: wenn Du die nächsten sechs Jahre nicht leistungsfähig bist, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes. Unterschreibst Du einen Titel, gibt diese Unterhaltsvorschusskasse eben dieses Geld der Kindsmutter als Kredit und treibt diesen Kredit dann bei Dir ein.

Das ist der Unterschied.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
Hallo Michi,

den Ausführungen von Austriake kann ich mich anschließen.

Solange Dein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes ist (900 € als Berufstätiger, etwas weniger, wenn Du arbeitslos bist, als Student ??), kannst und musst Du keinen Unterhalt zahlen, weil Du Dich ja auch selbst ernähren musst.

Das interessiert das JA aber nicht.
Da man hier nicht Deine Interessen vertritt, wird man versuchen den maximalen Betrag zu bekommen. Man wird Dir im Zweifelsfalle gar nicht sagen, dass es so etwas wie einen Selbstbehalt gibt.
Wenn Du eine Titulierung unterschreibst, die Du nicht bezahlen kannst, dann wirst Du halt gepfändet - also Vorsicht !

So lange Du nicht tituliert bist, ist das alles ziemlich locker - danach nicht mehr ;-).

Und denke daran:
Du bist prinzipiell nicht nur Deinem Kind unterhaltspflichtig, sondern auch der Mutter (drei Jahre lang). Das wäre dann möglicherweise die nächste Forderung, die käme, wenn der Kindesunterhalt schon tituliert wäre.
Frag doch einfach mal das Jugendamt, wie es mit dem Unterhalt für die Mutter denn aussehen würde, wenn Du Geld hättest...
Ich kann mir vorstellen, das man das Dir gegenüber gar nicht erwähnt, um Dich nicht zu erschrecken.

Also : den Ball immer schön flach halten ...

Gruß
Paul
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#19
freunde, jetzt quatscht den to nicht mit eigentlichs, wenns und abers voll.

bis zum ende des studiums nichts tun, und basta.

wenn er die eigentlichs, wenns und abers wissen will, wird er schon fragen.

was ihn betrifft, hat er es schon richtig erfasst und im zweifel ist das das einzige, was er wissen will.
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#20
(11-09-2012, 19:48)Austriake schrieb: Jetzt kommen die juristischen Kniffe: bist Du nicht leistungsfähig, und unterschreibst du keinen Titel, dann musst Du nichts zahlen - so lange zumindest, wie deine "Nicht-Leistungsfähigkeit" besteht. Nämlich so lange, wie Du kein Einkommen erzielst. Falls Du jedoch einen Titel unterschreiben solltest, egal in welcher Höhe (auch eine sog. Stundung), und nicht bezahlst, dann laufen die nicht gezahlten Beträge als Schulden auf und werden sofort fällig, sobald Du Einkommen erzielst.
Das klärt die Sache für mich erheblich auf. Bis jetzt war dieser Punkt recht nebulös.
Wenn man dem Jugendamt eine Leistungsunfähigkeit nachweist, kann man dann auf eine Titulierung erst zum Beginn der Leistungsfähigkeit hoffen?


tora17653 schrieb:Da man hier nicht Deine Interessen vertritt, wird man versuchen den maximalen Betrag zu bekommen. Man wird Dir im Zweifelsfalle gar nicht sagen, dass es so etwas wie einen Selbstbehalt gibt.
Wenn Du eine Titulierung unterschreibst, die Du nicht bezahlen kannst, dann wirst Du halt gepfändet - also Vorsicht !
Das Thema Pfändung ist noch ein heißes Thema. Wenn die Wohnung, das Auto, usw. auf jemand anderes geschrieben ist, ich also selbst keinen materiellen Besitz habe, was geschieht dann? Oder anderst gefragt, kann ich Dinge schützen, in dem ich sie in den Besitz anderer gebe?


tora17653 schrieb:Und denke daran:
Du bist prinzipiell nicht nur Deinem Kind unterhaltspflichtig, sondern auch der Mutter (drei Jahre lang). Das wäre dann möglicherweise die nächste Forderung, die käme, wenn der Kindesunterhalt schon tituliert wäre.
Frag doch einfach mal das Jugendamt, wie es mit dem Unterhalt für die Mutter denn aussehen würde, wenn Du Geld hättest...
Ich kann mir vorstellen, das man das Dir gegenüber gar nicht erwähnt, um Dich nicht zu erschrecken.
Damit muss ich mich noch befassen. Aber dass diese Pflicht vorhanden ist, ist mir bewusst.


iglu schrieb:freunde, jetzt quatscht den to nicht mit eigentlichs, wenns und abers voll.

bis zum ende des studiums nichts tun, und basta.
Ehrlich gesagt bin ich über jede kleine Information hocherfreut.
Es macht mir keinen Spaß mich hiermit zu beschäftigen. Aber man kann sich nicht zu gut vorbereiten.

Wenn sich das Jugendamt erstmal gemeldet hat, kann ich kaum auf meinem [Unterschreitung des Mindestniveaus] sitzen bleiben.



Viele Grüße
Michi
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#21
(12-09-2012, 16:07)michi schrieb: Das Thema Pfändung ist noch ein heißes Thema. Wenn die Wohnung, das Auto, usw. auf jemand anderes geschrieben ist, ich also selbst keinen materiellen Besitz habe, was geschieht dann? Oder anderst gefragt, kann ich Dinge schützen, in dem ich sie in den Besitz anderer gebe?

Nicht wirklich... komme nicht auf den Fachbegriff hierfür. Eine Schenkung/Überschreibung, etc kann rückgängig gemacht werden, damit der Gläubiger nicht leer ausgeht. Glaube bis zu 10 Jahre rückwirkend. Also Obacht! Dies gilt insbesondere für Häuser! So nen Haus ist halt keine Briefmarkensammlung, von der niemand etwas weiß.

ABER, das trifft für dich ja gar nicht zu, weil...

a) du KEINEN Titel unterschreiben wirst und deswegen
b) auch keine Schulden auflaufen, weswegen du eine Pfändung befürchten müsstest

;-)
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#22
(12-09-2012, 16:07)michi schrieb: Wenn man dem Jugendamt eine Leistungsunfähigkeit nachweist, kann man dann auf eine Titulierung erst zum Beginn der Leistungsfähigkeit hoffen?

Du sollst nicht darauf hoffen, sondern erst titulieren, wenn du leistungsfähig bist. Bestehe darauf, oder besser...

Sag dem JA, du meldest dich nach deiner Ausbildung bei Ihnen. Bis dahin wünscht du ihnen frohes Schaffen und verbleibst mit freundlichen Grüßen.
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#23
(12-09-2012, 16:07)michi schrieb: Wenn man dem Jugendamt eine Leistungsunfähigkeit nachweist, kann man dann auf eine Titulierung erst zum Beginn der Leistungsfähigkeit hoffen?
Ja, darauf solltest Du hinarbeiten.


(12-09-2012, 16:07)michi schrieb: Das Thema Pfändung ist noch ein heißes Thema. Wenn die Wohnung, das Auto, usw. auf jemand anderes geschrieben ist, ich also selbst keinen materiellen Besitz habe, was geschieht dann? Oder anderst gefragt, kann ich Dinge schützen, in dem ich sie in den Besitz anderer gebe?
Wenn Du wirklich eine Immobilie besitzt, ist es vielleicht ratsam, sie auf Deine Eltern zu überschreiben - es gibt da Fristen, innerhalb derer die Überschreibung wieder rückgängig gemacht werden kann - Du brauchst aber ja niemanden darüber zu informieren, das Du mal eine Immobilie besessen hast ;-) .
Ansonsten sind Überschreibungen so Spielchen, die kurzfristig vielleicht Sinn machen können, langfristig eher nicht.
Du wirst ja irgendwann Besitz haben wollen und dann kannst Du auch gepfändet werden. Wichtig ist, das Du Dich erst dann zu Zahlungen verpflichtest, wenn Du regelmäßiges Einkommen hast und mit Deiner Ausbildung fertig bist.
Und wenn Du vor Deiner Berufstätigkeit noch einmal das Leben geniesen willst (Auslandssemester, etc.) , dann solltest Du das auch tun.
Die Unterhaltspflicht für ein einziges Kind ist nicht so viel, dass es sich lohnen würde deswegen ins Ausland zu gehen - irgendwann wirst Du also anfangen, Unterhalt für Dein Kind zu zahlen.

Noch etwas:
Jugendämter sammeln gerne Informationen über Väter, um sie im Falle eines Zahlungsausfalls schnell im Zugriff zu haben.
Wenn das JA z.B. Deine Krankenkasse wissen möchte - das ist Deine Privatsache und geht das Jugendamt nichts an.
Ebenso Kontoverbindungen - die solltest Du auf keinen Fall preisgeben !

Ansonsten keine Panik - bleib bei der Konversation mit dem JA immer sehr höflich aber nicht unbedingt kooperativ.

Ich habe wohl vier Jahre lang mangels Einkommen nicht gezahlt und das JA konnte erst aktiv werden, als ich eine Anstellung gefunden hatte.
Nach Unterzeichnung der Titulierung hatte ich prinzipiell Ruhe vor dem Jugendamt. Die hatten ihren Job dann getan.
Danach sind es die Mütter, die ggf. alle zwei Jahre einen Einkommensnachweis von Dir haben wollen, um zu schauen, ob nicht noch mehr Unterhalt drin ist und sie die Titulierung auf einen höheren Betrag setzen können.


Gruß
Paul
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#24
Weil das aus deinem Posting nicht ganz klar hervorgeht: Hast du vor, für dein Kind überhaupt mehr zu sein als der Zahlvater?
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#25
(19-09-2012, 15:30)Johann_Behrens schrieb: Weil das aus deinem Posting nicht ganz klar hervorgeht: Hast du vor, für dein Kind überhaupt mehr zu sein als der Zahlvater?

Nun, was die Mutter angeht versuche ich den Kontakt möglichst gering zu halten.
Weder habe ich vor mein Elternhaus mit ihr belasten, noch meine zukünftige Familie, noch mich selbst.
Welche Konsequenzen dies für das Kind haben wird, bin mich mir noch nicht ganz schlüssig.



Für die Kommunikation mit Notaren habe ich mir eine kleine Zusammenfassung angefertigt, die ich hier zur Verfügung stelle.
Sie darf gerne vewendet, erweitert, korrigiert oder verbessert werden.

Da die odt-Datei nicht als Attachment zugelassen wurde habe ich die Endung in .odt.pdf geändert. Wer sie mit seinem Office-Programm bearbeiten will, muss die Endung ".odt.pdf" einfach wieder zu ".odt" ändern.
Falls die Betreiber der FAQ damit nicht einverstanden sind, kann die Datei natürlich auch entfernt werden.


edit:
Umbenennen hat sich erledigt. Die Datei kann jetzt direkt geöffnet werden.


Gruß
michi


Angehängte Dateien
.pdf   notar-vorgehen-paragraphen-oeff.pdf (Größe: 77,41 KB / Downloads: 13)
.odt   notar-vorgehen-paragraphen-oeff.odt (Größe: 18,71 KB / Downloads: 5)
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