07-09-2012, 08:13
Hallo,
in der FAQ heißt es
Dazu habe ich eine generelle Fragen. Mein Nettoeinkommen liegt inklusive Weihnachtsgeld bei 1497,- € Plus 33,- €, die vorher schon für die VWL abgezogen werden, hätte ich diese nicht, hätte ich also 1530,- € Netto.
Kann ich grundsätzlich diese 5 % geltend machen? Würden auch wirklich meine Fahrtkosten entsprechen.
Denn dann würde ich in die erste Stufe fallen. Wie in einem anderen Thread schon gesagt, will das JA eine Änderung des Titels, dann hätte ich eine bessere Verhandlungsposition.
MfG
in der FAQ heißt es
Zitat:Vom Einkommen abgezogen werden können je nach Oberlandesgericht meistens:
- 5% berufsbedingte Aufwendungen.
Dazu habe ich eine generelle Fragen. Mein Nettoeinkommen liegt inklusive Weihnachtsgeld bei 1497,- € Plus 33,- €, die vorher schon für die VWL abgezogen werden, hätte ich diese nicht, hätte ich also 1530,- € Netto.
Kann ich grundsätzlich diese 5 % geltend machen? Würden auch wirklich meine Fahrtkosten entsprechen.
Denn dann würde ich in die erste Stufe fallen. Wie in einem anderen Thread schon gesagt, will das JA eine Änderung des Titels, dann hätte ich eine bessere Verhandlungsposition.
MfG