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Betreuungsunterhalt von der Steuer absetzen
#1
Hallo,

ich möchte gerne meinen BU von der Steuer absetzen. Mußte im vergangenen Jahr ab April bezahlen (9 x 1000 €). Insgesamt also 9.000 €. Habe entsprechend versucht den Höchstbetrag (8.004 €) geltend zu machen.

Als Antwort bekomme ich einen Hinweis auf das Einkommessteuergesetze § 33 a (3): "Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigen sich die dort bezeichneten Beträge um je ein Zwölftel. 2Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person oder des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, vermindern die nach Satz 1 ermäßigten Höchstbeträge und Freibeträge nicht. 3Als Ausbildungshilfe bezogene Zuschüsse mindern nur die zeitanteiligen Höchstbeträge und Freibeträge der Kalendermonate, für die die Zuschüsse bestimmt sind."

Es gibt also nur 8.004/12*9 = 6003 € die anerkannt werden.

Ist das so korrekt oder gibt es eine schlüssige Gegenargumentation?
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#2
Leider weiss ich das nicht, aber es klingt nach unglaublicher Beutelschneiderei. Beim Einkommen zählt auch immer das Jahreseinkommen und nicht monatliche Schwankungen.
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#3
(18-09-2012, 10:25)i-wahn schrieb: Habe entsprechend versucht den Höchstbetrag (8.004 €) geltend zu machen.
Also als außergewöhnliche Belastung. Dieses geltend zu machen hat grundsätzlich andere und insbesondere schwierigere Voraussetzungen, als über die Sonderausgaben (Realsplitting) zu gehen.

Ich gehe davon aus, dass das korrekt vom Finanzamt berechnet wurde. Habe selbst nur gute Erfahrungen mit denen gemacht. Ich würde einfach mal dort anrufen. Tel.-Nr. steht auf dem Bescheid.
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#4
Hilft Dir das weiter?

http://www.finanztip.de/recht/steuerrech...erhalt.htm

Zu schade, in 2 Jahren könnte ich Dir das haarklein erklären...

http://www.haz.de/Ratgeber/Verbraucher/R...-absetzbar
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#5
Meine LG gerade gefragt. Sie ist Diplom-Finanzwirtin. Müsste allerdings noch nachlesen. Aus der Erinnerung aber :
Stimmt ihres Erachtens nach. (Sie regt sich selbst auf darüber, nützt ja aber nichts)
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