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Aussetzen des Unterhaltes?
#1
Hallo zusammen, meine name ist frank, ich bin neu hier, schon länger geschieden und habe eine frage zum Kindesunterhalt:
meine es-gattin will am 18.09.12 eine Kur antreten (ich hatte mir einen anderen Termin gewünscht, habe meinen Kurtermin auch wunschgemäß legen können), die sechs wochen dauert.
meine tochter ist 15, ab jedem zweiten wochenende bei mir, ich bringe sie jeweils montags zur schule 8ca. 20 km fahrt).
in den ferien ist sie jeweils zur hälfte bei mir (sommer, herbst, winter, ostern und pfingsten) - ihren sommeranteil hatte sie (nrw) bereits bei mir verbracht.
sollte meine tochter vom 18.09.12 über sechs wochen bei mir bleiben, würde das einen erheblichen aufwand (schon die fahrten zur schule) bedeuten.
kann der unterhalt dann aussetzen oder muss ich weiter in vollem umfang zahlen?
gibt es eine kindergeld-anrechnung?
es wäre schön, wenn mir mir jeman weiter helfen könnte;-).
PS: ich finde mich in diesem forum in einigen beiträgen wieder;-)
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#2
Hallo frank, willkommen im Forum. Rechtlich wird es sehr schwierig werden, für diese sechs Wochen finanziell entlastet zu werden.

Vom OLG Köln gibt es ein Urteil, dessen Ausgangslage zwar anders ist (Zehnmonatiger Auslandsaufenthalt des fast volljährigen Kindes), aber die Begründungen der Richter treffen auf Deine Situation zu.

Das Urteil wurde hier behandelt:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3995
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#3
(14-08-2012, 16:45)frank schrieb: sollte meine tochter vom 18.09.12 über sechs wochen bei mir bleiben, würde das einen erheblichen aufwand (schon die fahrten zur schule) bedeuten.
kann der unterhalt dann aussetzen oder muss ich weiter in vollem umfang zahlen?

Zunächst hängt das davon ab, ob es einen Titel, Urteil, verbindliche Vereinbarung über den Unterhalt gibt. Falls nein, dann gibt es durchaus Verhandlungsspielraum (aber auch Streitpotential).

Das einfachste wäre, du triffst mit der Kimu eine einvernehmliche, schriftliche Regelung, wie das zu handhaben ist, bzgl. deines Aufwandes.

Ggfs. bei Einkommen unter ca. 1800 netto und geringem Vermögen, könnte auch der aufstockendes Bezug von ALGII geprüft werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#4
Im Innenverhältnis (Vater-Mutter) läßt sich alles regeln.

Rechtlich läßt sich die Unterhaltspflicht durch eine temporäre Betreuungsübernahme nicht beseitigen (das sagt nichts darüber, inwieweit eine Kostensaldierung möglich ist).

> BGH, Urteil vom 28.02.2007 (Az.: XII ZR 161/04):

Zitat:Solange der andere Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt, muss es dabei bleiben, dass er seine Unterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt. Anders kann es sein, wenn sich die Eltern die Verantwortung für ein Kind in etwa hälftig teilen. Zur Beantwortung der Frage, ob ein Elternteil die Hauptverantwortung für ein Kind trägt, kommt der zeitlichen Komponente der von ihm übernommenen Betreuung indizielle Bedeutung zu, ohne dass die Beurteilung sich allein hierauf zu beschränken braucht.
Im vorliegenden Fall entfällt auf den Beklagten ein Betreuungsanteil von etwas mehr als 1/3 (gerundet 36 %), so dass die Eltern keine Betreuung in einem Wechselmodel mit im Wesentlichen gleichen Anteilen praktizieren.
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#5
Ja, das ist die unselige Verrechtlichung unseres Zusammenlebens. Hinter "das steht mir zu" müssen alle Gesichtspunkte, die mit Vernunft oder gesundem Menschenverstand begründet werden, zurückstehen.
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#6
hat schon einmal jemand den break-even-point zwischen ungang und unterhalt ermittelt.Big Grin

ach, wenn es nicht so traurig wäre...
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#7
@iglu
Wenn du mir sagst wie ich die Umsatzfunktion der Umgangsfreude monetarisiere, kann ich das gerne tun.

Ansonsten habe ich noch im Ohr, was ich heute von einem Anwalt las: "Unterhalt kennt keinen Urlaub".
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
(14-08-2012, 20:36)iglu schrieb: hat schon einmal jemand den break-even-point zwischen ungang und unterhalt ermittelt.Big Grin

ach, wenn es nicht so traurig wäre...
wenn alles wenigstens gg 50:50 konvergiert (falls Du mit "ungang" "Umgang" meinst) Wink:
BGH schrieb:... Wechselmodel mit im Wesentlichen gleichen Anteilen praktizieren.
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#9
Moin frank,

Schulbesuch, Fahrtkosten usw. fallen außerhalb des üblichen Umgangs in den Bereich der Mutter. Sie hat das zu organisieren. Fällt sie aus, dann hat sie in dieser Zeit für Ersatz zu sorgen.

Es ist nicht Deine Aufgabe außerhalb des üblichen Umgangs, den Schulbesuch, Betreuung und Kosten für das Kind zu übernehmen.

Du könntest Dich aber entgegenkommend zeigen, wenn Dein Einspringen entschädigt wird.

An eine Verrechnung mit KU oder KG würde ich dabei zunächst nicht denken.
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#10
Muß Skipper in diesem Fall zustimmen. Es ist eine gute Taktik, Ihr das genau so nahe zu bringen, denn Ibikus hat ebenfalls Recht. es wäre sehr schlecht hier mit der "Ich-zahle-jetzt-mal-nix-Keule" zu kommen. Da werden die Exen direkt bissig. Außerdem hättest Du keine Chance im Verfahren.
Aber wenn nach dem Motto zu verfahren "Eine Hand wäscht die Andere", so wie es Skipper andeutete, könnte eine Möglichkeit sein.
Wenn sie sich stur stellt, ist das Ding aber gelaufen.
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#11
Sehr entscheidend ist hier meines Erachtens die Frage: "Ist die Ex darauf angewiesen, dass du für eure Tochter sorgst, oder hätte sie ggf. eine andere Möglichkeit, die Aufsicht sicherzustellen?"
Falls sie ohne deine Mithilfe das nicht hinkriegt und demnach auch nicht zur Kur fahren könnte, würde ich - wie die anderen schon schrieben - das "Eine Hand wäscht die andere"-Prinzip anwenden. Allerdings solltest du trotzdem den KU zahlen und dir die finanzielle Entschädigung für die Fahrerei wieder erstatten lassen von deiner Ex. Nicht dass du am Ende bei einem doch möglichen Streit dann als Zahlungsunwilliger dastehst.
Falls deine Ex allerdings nicht auf dich angewiesen ist, würde ich zwar höflich nachfragen, aber ggf. in den sauren Apfel beißen, wenn du möchtest, dass deine Tochter die Zeit bei dir verbringt.
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#12
Was sagt denn die Tochter dazu?
Einerseits ist es sinnvoll, das Kind da so weit wie möglich rauszuhalten. Andererseits kann man so etwas nicht komplett an der 15-jährigen vorbei organisieren.
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#13
Vielen Dank für die vielen Antworten - damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet!
Wir hatten schon einen Termin beim zuständigen JA zur Moderation vereinbart, an dem auch unsere Tochter teilnehmen sollte. Ich denke jedoch, dass es besser ist, erstmal die Eltern zu hören.
Notfalls cancel ich den Aufenthalt, falls es keine Einigung geben sollte, denn diesmal geht es nicht um Urlaub, sondern um eine sechswöchige Kur.
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#14
Deine Tochter ist 15!
Da kommt es ausschließlich auf ihren Willen an.
Wenn Du daran interessiert bist, Kosten zu sparen, dann kannst Du das im Wege einer gütlichen Einigung. Es mag auch gerichtlich möglich sein - das sollte man aber vorher genau prüfen.

Für mich war immer der Wille meiner Tochter (jetzt 11) maßgeblich.
Das sich anschließende "Bramboium" (der Druck der von der KM dann eingesetzten Helfer, wie RA, JA etc. der dann auf mich einsetzte) ging mir am Ar... vorbei.

Wenn die allein sorgeberechtigte Mutter nicht kann, dann ist der Vater (und keine anderen fremden Personen) zuständig.
Basta.
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#15
Das gleiche habe ich im September nun zum dritten mal vor mir. Meine EX geht in die Klinik für etwa vier Wochen.

Wir haben uns so geeinigt, dass der Unterhalt ausgesetzt wird und sie mir die Regelleistungen der Kinder, da sie Leistungen bezieht überweißt abzgl. der Fixkosten, welche anfallen (Vereinsbeiträge, Telefonanteil, Stromanteil etc.).

Rechtlich gesehen hast Du da wenig Möglichkeiten, außer du beantragst Leistungen nach dem SGBII sofern dir diese zustehen.
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#16
yepp, wir haben uns unter moderation beim ja darauf geeinigt, dass ich fast die hälfte weniger zahle;-)!
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#17
Hoffentlich habt ihr das irgendwie schriftlich und gemeinsam unterschrieben auch festgehalten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
nein, wird aber nicht notwendig sein. da alle drei beteiligte denselbe beruf haben, ist "augenhöhe" im gespräch eher erreicht. ich würde mich auch zur wehr setzen, sollte die mündliche einigung nicht umgesetzt werden.
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