Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Heute Mahnbescheid bekommen, was tun
#1
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe mir kann geholfen werden.

Heute ist ein Mahnbescheid für Unterhalt meinen 8 Jährigen Sohn über 2500,- euro angetroffen und nun weiss ich nicht recht wie ich damit umgehen soll.

Ich bekomme ALG2 und habe keinen Nebenverdienst, weil ich depressionen habe und nicht arbeiten kann.
Einen Unterhaltstitel habe ich bisher noch nicht untershcrieben. Als die ersten Forderungen angekommen sind, habe ich mich um einen Arbeitsplatz bemüht, aber ohne Erfolg und es auch beim JA vorgelegt.

Nun kann ich monatlich von ALG2 keine 180,-€ aufbringen.
Weiss gerade nicht wie ich aus diesen Kreislauf rauskomme.
Nachdem ich gelesen hatte wie langwierig und noch ohne Erfolg die meisten Unterhaltsschuldner es haben, weiß ich nicht ob ich es psychisch durchhalten kann.
Vielleicht lassen die sich auf 20,- euro monatlich ein, was meint Ihr wie man ohne große Gehirnschaden rauskommen kann.

Danke im vorraus,

papan
Zitieren
#2
Um was gehts denn bei den 2500 EUR? Kindesunterhalt? Titel existiert nicht, wie sind die Schulde also entstanden?
Zitieren
#3
Ja, genau diese Schulden sind von dem Kindesunterhalt aufgelaufen.
Zitieren
#4
ein Mahnbescheid, gegen den kein Widerspruch eingelegt wird, führt zu einem Vollstreckungsbescheid. Auch dagegen kann man sich noch mit einem Einspruch wehren.
Widerspruch und Einspruch führen beide direkt ins gerichtliche Verfahren.
Dort wird dann darüber entschieden, ob der beiden zugrunde liegende Anspruch, auf den sich der Gläubiger bezieht, rechtlich besteht.

Bei Dir werden Unterhaltsansprüche geltend gemacht, die aber nur bestehen, wenn du leistungsfähig bist. Beweist Du Deine Leistungsunfähigkeit im unterhaltsrechtlichen Verfahren nicht, dann wird Dein Einkommen fiktiv festgesetzt und danach der zu leistende Unterhalt errechnet.

Soweit Du also wegen Depressionen arbeitsunfähig geschrieben bist, bist Du auch nicht leistungsfähig. _Das solltest Du in Deinem Widerspruch darlegen (achte auf die Rechtsmittelfrist!).
Allerdings solltest Du bei der Gelegenheit ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen und dem Zauber so -wenigstens vorläufig- ein Ende machen.

Wenn Du krank bist, laufen auch Deine Hartz 4 Bezüge weiter.
Für eine Unterhaltsleistung i.H.v. 20 € besteht dann kein Anlaß.

Besteht geregelter Kontakt (Umgang)?
Zitieren
#5
(18-09-2012, 00:30)Ibykus schrieb: ein Mahnbescheid, gegen den kein Widerspruch eingelegt wird, führt zu einem Vollstreckungsbescheid. Auch dagegen kann man sich noch mit einem Einspruch wehren.
Ähh, nur mal so angemerkt: Was der @papan für einen "Mahnbescheid" hält ist gar keiner - das übliche Problem mit "frei nacherzählten Behördenschreiben".

Ich denke eher er hat ein Schreiben vom Jugendamt / der UVG-Kasse /dem Beistand bekommen, dass es eine "angebliche Unterhaltsschuld" gäbe...

Der wirksamste Widerspruch ist daher wohl auf gut schwäbisch "Mir habbet nix - mir gebbet nix" und das ganze untermauert mit der Hingabe des aktuellen ALGII-Bescheides.

Also @papan:
Von wem ist das Schreiben?
Wozu wirst du aufgefordert?
Wie lautet die Textzeile / der Satz, in dem der Betrag von 2500 Euros steht (bitte hier eintippen).....

Vorläufig:
1. Bloß nichts unterschreiben (keinen Titel, keine Stundung, keine Ratenzahlung, keine Fragebogen, usw.)
2. Auskunft über derzeitige Situation geben (nur durch Übersendung Bescheid - keine Fragebogen ausfüllen)
3. (Wenn meine obige Vermutung stimmt) dann folgendes Schreiben anfertigen und absenden:

Sehr geehrte JA-Tusse,
Ihr Schreiben vom .... hat mich tief beeindruckt. Leider bin ich in einer sehr mißlichen finanziellen Lage, wie Sie aus beigefügtem Bescheid entnehmen können. Tatsächlich sehe ich für das angesprochene Thema keine Lösung zu der ich derzeit nachhaltig beitragen könnte.
MFG

.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#6
Ganz wichig! Keinerlei Ratenzahlung (die 20€) anbieten. Damit erkennst Du die Schulden an.

Du bist nicht leistungsfähig und daher hast Du auch keine Schulden beim JA!
Zitieren
#7
@ sorglos.
das Schreiben ist vom Amtsgericht und die fordern die Unterhaltsrückstände ein. und für den Fall eines Wiederspruchs hat das JA die Durchführung eines streitigen Verfahrens beantragt.
Bisher war das Jugendamt nicht damit einverstanden, wenn ich denen im Wiederspruch den ALG2 Bescheid mitgeschickt hatte und erklärt habe das ich dass Geld nicht einbringen kann.

@ ibykus
es besteht geregelter Umgang jedes 2 Wochenende.
Seit 2009 wurde eine seltene Kranheit diagnostiziert die mit den Depressionen einen Zusammenhang hat, ansonsten war ich in keiner ärzlichen Behandlung, seit einem Monat bin ich in Behandlung und darüber gibt es einen ärtzlichen Befund, nach einem Attest habe ich nicht nachgefragt und in der Vergangenheit gab es auch keine Krankschreibungen.

Hat jemand eine Idee wie lange ich auf ein Gerichtsprozess warten muss, indem festellt werden kann ob ich Leistungsfähig bin oder nicht.
Persönlich habe ich große schwierigkeiten zum Gericht zu gehen und mich da zu rechtferigen, weil mir dem ganzen Druck schlecht entgegenstehen kann. So überlege ich ob es nicht besser wäre auf 20€ monatlich einzulassen.

Trotzdem will ich nicht einfach so den ungerechten Gesetzen und schikanierenden JA Leuten nicht nachgeben.
Zitieren
#8
@ pappan

zuerst: Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Du hast keine Schulden beim Jugendamt!

dann: Krank schreiben lassen! Meine Exe wird von ihrer Ärztin seit zweieinhalb Jahren ununterbrochen krank geschrieben wegen schlechter Laune als Folge der Trennung/Scheidung. Wenn es bei Dir eine diagnostizierte Krankheit gibt, sollte das kein Problem sein.

danach: wenn Du krankheitsbedingt nicht selbst bei Gericht erscheinen kannst/willst, dann wirst Du dir einenAnwalt suchen müssen, der das für dich macht.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#9
Alles nicht ganz klar. Ich vermute mal: Es ist das sogenannte "vereinfachte Verfahren" zur Kindesunterhaltfestsetzung, das sie bei dir jetzt probieren. Dieses Formular hier: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/..._09_09.pdf

Stimmt das? Vermutung zur Vergangenheit: Befehl zur Auskunftserteilung durch Jugendamt, du erteilst Auskunft und weist nach, dass du nichts zahlen kannst. Jugendamt will trotzdem Unterhalt, hättest dich halt bewerben sollen und fordert Titulierung des Mindesunterhalts. Du machst nichts mehr. Jetzt kommt obiges Formular.

Kurzfristig: Fristgerecht Widerspruch einlegen, normales Verfahren beantragen, Verfahrenskostenhilfe beantragen. Es herrscht Anwaltspflicht.
Zitieren
#10
(18-09-2012, 01:08)sorglos schrieb: Ähh, nur mal so angemerkt: Was der @papan für einen "Mahnbescheid" hält ist gar keiner - das übliche Problem mit "frei nacherzählten Behördenschreiben".
wenn sich in den letzten 100 Jahren nichts geändert hat, dann müßte
"MAHNBESCHEID"
über dem Ganzen stehen.

Ich gehe immer davon aus, dass wer schreiben kann auch des Lesens mächtig ist.

@papan
lies mal vor!

Wink
Zitieren
#11
Dürfte nun klar sein, dass es sich um einen Mahnbescheid handelt ;-) Also lieber "papan", dieses Ding in einem GELBEN Umschlag, ne ?

Du machst jetzt folgendes :

1. Du nimmst das darin befindliche Formular und trägst die fehlenden Daten ein. Dann kreuzt Du an : Ich widerpreche dem vollständigen Forderungsbetrag. ( Dafür findest Du ein extra Kästchen im Formular!)

Qutiiung aufbewahren und auch unbedingt den gelben Umschlag !

Dann bitte noch das Datum auf dem Formular nicht vergessen und eintragen ! Du hast eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen ! Behalte die Nerven und nutze die Fristen immer aus ! Das verzögert die Verfahren.

Eine Begründung gibst Du NICHT an ! Du musst den Widerspruch nicht begründen.

Danach muß das JA ein Verfahren einleiten. Das dauert erst mal wieder bißchen.

Aufgrund Deines Gesundheitszustandes suchst Du Dir einen Anwalt. Leider gibt es viele Mamma-Anwälte. In welcher Ecke wohnst Du? Kennst Du Jemanden, der schon mal einen Vater gut vertreten hat oder Ähnliches ?

Wenn Du einen Anwalt hast, mailst Du hier, was der meint. Dann kann man sagen, ob der für Dich arbeitet oder nur für Mamma und für sich.

2. Oft beim Arzt vorbei schauen. Dir geht es immer schlechter ;-) Alles klar!?

3. Um es ganz klar zu sagen : Legst Du keinen Widerspruch ein, hast Du als nächstes einen Vollstreckungstitel im Haus und der Ärger nimmt seinen Lauf, nur damit das nochmal klar rüber kommt.
Zitieren
#12
(18-09-2012, 17:21)Nappo schrieb: Dürfte nun klar sein, dass es sich um einen Mahnbescheid handelt ;-)
ich befürchte, dass @sorglos nicht grundlos Bedenken angemeldet hatte ...
Zitieren
#13
Danke erstmal für die vielen Antworten!!!

Nochmal zu dem Brief, es ist ein Mahnbescheid im gelben Umschlag.

ein Anwalt oder ein gesetztlicher Betreuer wäre gut in meiner Situation, aber wo ist der Unterschied?
Kennt Jemand einen guten Anwalt in Solingen ( NRW ) oder Umgebung?
Zitieren
#14
(18-09-2012, 20:44)papan schrieb: Nochmal zu dem Brief, es ist ein Mahnbescheid im gelben Umschlag.
Im gelben Umschlag kommt so manches daher. Deshalb muss es noch immer KEIN Mahnbescheid sein.

@papan
Hast du mal auf den Link von @p gesehen, ob es das ist? Hola, schreib mal was ab und hör auf zu spekulieren....

@nappo
Deine Antwort wäre OK, wenn es ein normaler Mahnbescheid wäre. Aber es handelt sich hier um Kindesunterhalt. Eher ein gerichtlicher Festsetzungsantrag.

Dagegen kann man per Auskunftserteilung Einspruch einlegen und durch entsprechendes Kreuzchen das sog. "streitige Verfahren" verlangen. Da du dann eh einen Anwalt brauchst, gehst du zu Wohnort-Amtsgericht und holst dir unter Vorlage des Gerichtsschreibens einen Beratungsschein. Damit gehst du zu einem Anwalt.....

@rumpel
Sich für geschäftsunfähig erklären lassen und einen Betreuer bekommen, mag zwar gehen, ist aber nicht für jeden erstrebenswert.So einen Betreuer wird man wohl nicht so leicht los, wie einen Anwalt...

(18-09-2012, 20:44)papan schrieb: ein Anwalt oder ein gesetztlicher Betreuer wäre gut in meiner Situation, aber wo ist der Unterschied?
guuggln hilft
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#15
Der RA der KM kann die Unterhaltsforderung auch im Wege des MB/ VB versuchen durchzusetzen.
(oder steht irgendwo geschrieben, dass das in Bezug auf Unterhalt rechtlich unzulässig ist?)
Den MB beantragt er beim Amtsgericht.
Das verschickt ihn an den Schuldner.
So war es früher. Als man Kocke noch mit "a" schrieb.
Und Passe mit "i".
Zitieren
#16
1. Wenn es ein Mahnbescheid ist (kommt im gelben Umschlag vom Amtsgericht und steht ganz groß "Mahnbescheid" drauf, ist eigentlich nicht zu verwechseln), dann einfach "Ich widerspreche der Forderung" ankreuzen, unterschreiben, per Einschreiben fristgerecht wegschicken (ohne irgendwelche zusätzlichen Unterlagen, das interessiert zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht) und auf das Verfahren warten. Da @ papan nach eigenen Angaben noch keinen Titel unterschrieben hat, kann das eigentlich nur der Versuch eines mütterlichen Rechtsanwaltes sein, Druck auszuüben und auch ohne Titel an den Kindesunterhalt zu kommen - das mit dem Druck hat ja offensichtlich auch geklappt.

2. Wenn dann vom JA oder wem auch immer das Verfahren zur Unterhaltsfestsetzung eingeleitet wird, darlegen, dass keine Leistungsfähigkeit vorliegt.

3. Wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, Verfahrenskostenhile beantragen, wenn das Verfahren losgeht.

4. Von einem Betreuer lieber Abstand nehmen, es sei denn, man kann wirklich längerfristig nicht mehr eigenverantwortlich handeln. So einen Betreuer wird man nur sehr schwer wieder los.
Zitieren
#17
@ Jessy
(Da @ papan nach eigenen Angaben noch keinen Titel unterschrieben hat, kann das eigentlich nur der Versuch eines mütterlichen Rechtsanwaltes sein, Druck auszuüben und auch ohne Titel an den Kindesunterhalt zu kommen - das mit dem Druck hat ja offensichtlich auch geklappt.)

der Rechtsanwalt der Mutter kann es nicht sein, meiner Meinung kann es in diesem Fall nur das Jugendamt selber sein.

Wenn ich den Wiederspruch eingelegt habe, wie lange kann es in der Regel dauern bis das JA mich wieder belangt?
Wie ist es wenn, ich mich bereit erkläre in kleinen 20€ Raten den Betzrag abzubezahlen, und wenn es mir gesundheitlich besser geht ich dann verweigere zu bezahlen, wird es dann für mich von Nachteil sein, wenn ich mich vorher auf eine Ratenzahlen eingelassen habe?
Zitieren
#18
Hallo papan,
deine Angelegenheit scheint wie meine zu sein. Rückforderung von Unterhaltsvorschuss.
Papan schrieb:
Zitat:Nun kann ich monatlich von ALG2 keine 180,-€ aufbringen.
Da du ALGII beziehst solltest du Klage einreichen.
Papan schrieb:
Zitat:Wenn ich den Wiederspruch eingelegt habe, wie lange kann es in der Regel dauern bis das JA mich wieder belangt?
Also ich habe nun seit einigen Monaten ruhe, die Bayerische Staatsoberkasse wollte nochmals eine Unterschrift zur Schuldanerkenntniss aber RA antwortete, dass sie doch wüssten dass ich nicht leistungsfähig bin und die Klage läuft weiter.
Zitat:Wie ist es wenn, ich mich bereit erkläre in kleinen 20€ Raten den Betzrag abzubezahlen,
Diese Frage wurde dir schon beantwortet. Wenn du leistungsunfähig bist und du zahlst dennoch!!! Was werden die sich denken?
Willst du allerdings die 2500 zurückzahlen so sind 20 schon ein kleiner Anfang.

Wie lange läuft schon der Unterhaltsvorschuss?
Zitieren
#19
@ Pago

der Unterhaltvorschuss läuft seit einem Jahr. Wo hast Du Klage eingereicht?
Wie sieht es mit Bewerbungsnachweiss aus, das JA hatte von mir immer 20 Bewerbungen pro Monat verlangt?
Zitieren
#20
Nochmal um die Situation zu verdeutlichen: Du hast keinen Titel unterschrieben.
Hast du denn vom JA mal eine Aufforderung bekommen, UH zu zahlen? Kam ein Schreiben von der UVK Kasse, dass sie Anspruch gegen dich geltend machen? Wenn das JA dem Mahnbescheid geschickt hast, muss schon vorher Post da gewesen sein, zumindest mal wärest du über die Beistandschaft unterrichtet worden.

Es ist entscheidend, ob der Anspruch aus dem Mahnbescheid rechtens ist oder nicht.
Wenn du dem JA deine Leistungsunfähigkeit schon einmal dargelegt, bzw. nachgewiesen hast, dürfte so ein Mahnbescheid eigentlich gar nicht kommen, denn dann bist du - selbst wenn das Kind UV bekommt - nicht leistungsfähig und damit auch nicht zur Rückstandszahlung verpflichtet.

Wenn du dem Mahnbescheid widersprichst, wird es schon ein paar Wochen dauern, bis du wieder Post bekommst, da der Widerspruch der Gegenseite zugeschickt wird, und die dann das streitige Verfahren eröffnen müssen. Das kostet alles Geld und Zeit. Im Zweifelsfall bleiben diese Kosten an dir hängen, falls du das Verfahren verlierst. Also kläre vorher deine Sachlage.

Wenn du die 20 € zahlst, wird das JA dich darauf festnageln. By the way: Wenn du schon den laufenden Unterhalt nicht zahlen kannst, welchen Sinn macht bitte eine Rückstandszahlung (die im übrigen bei 20 € etwas über 10 Jahre Schuldentilgung bedeuten würde)?
Zitieren
#21
Zitat:Wie sieht es mit Bewerbungsnachweiss aus, das JA hatte von mir immer 20 Bewerbungen pro Monat verlangt?
Ich hatte innerhalb 3 Monate 117 Bewerbungen vorgelegt.
Dem AG war es dann zu viel(Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbungen) dem OLG waren es zu wenig,zu enger Radius, in einem zu kurzen Zeitpunkt zusammengeschrieben, und ,und,und
Also lass dir was einfallen,denn mir fällt dazu nichts mehr ein Huh
Ich habe ja noch keine schriftliche Begründung dafür.
Zitieren
#22
@ Jessy
Ja, genau ich habe keinen Unterhaltstitel unterschrieben.

Ab dem letzten Jahr im Sommer sollte ich Unterhalt bezahlen (180,-€) monatalich. Damals hatte ich den auch schon mitgeteilt dass ich nicht arbeiten kann wegen Depressionen und arbeitslos bin. Das JA wollte trotzdem monatliche Nachweise über Bewerbungen sehen oder einen ärtzlichen Attest. Daraufhin hatte ich Bewerbungen vorgelegt, so war es für mich einfacher, als zum Artz zu gehen und über meine Probleme zu sprechen. Dann wurde mir das zu viel mit den irrsinnigen Bewerbungen.
In diesen Sommer habe ich dann wieder einen Brief bekommen, nun tippe ich den mal ab.

Sie belegen damit Ihre Erkrankung, die im Übrigen bereits seit 2009 besteht und diagnostiziert ist. Eine andauernde Leistungs-/ Arbeitseinschränkung ist damit nicht belegt.
Insofern verbleibt es daher bei der bestehenden Verpflichtung intensive Arbeitsbemühungen nachzuweise, damit eine Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung erfolgen kann. Diese Nachweise haben Sie trotz Aufforderung ab Juli 2011 nicht mehr erbracht.
Meine Unterhaltsforderung vom 22.01.2012 halte ich aus diesem Grunde aufrecht.
Per 30.06.2012 besteht ein Unterhaltsrückstand in Höhe von 2000€
Ich gebe Ihnen hiermit letztmalig Gelegenheit, Ihren Unterhaltspflichen unverzüglich nachzukommen. D.h. den auflaufenden Unterhaltsrückstand anzuerkennen und ab sofort monatliche Zahlungen in Höhe meiner Unterhaltsvorschussleistungen (180€) aufzunehmen oder durch Nachweis intensiever Arbeitsbemühungen für die Zukunft wieder in der Unterhaltsverpflichtung herabgesetzt zu werden.
Solltenbis zum 16.08.12 keine Arbeitsbemühungen vorliegen und auch keine Anerkennung des Unterhaltrückstandes erfolgt sein, besteht die Forderung des Unterhaltsbeitrages von 180,€ auch ab Juli 2012 weiter. Darüber hinaus werde ich sodann gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung meiner Untehaltsforderung in Anspruch nehmen.
Als Anhang ist noch die Verpflichtungserklärung beigefgügt.

Nun kam danach vor ein Paar Tagen der Mahnbescheid mit der Forderung.
Ich sehe einen Ausweg wenn mir ein Psychologe einen Attest ausstellt, was mir gerade total schwer fällt hinzugehen.

Aufforderung bekommen zu bezahlen, Krankschreibung oder Bewerbungsnachweise vorzulegen.
Zitieren
#23
Irgendwann hast du was freiwillig unterschrieben oder wurdest zu Unterhalt verurteilt. Anders können keine Rückstände entstanden sein, die man mit Mahnbescheid mahnen kann. Nur durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss an Mutterkind entstehen keine Schulden.
Zitieren
#24
Tipp doch mal die Verpflichtungserklärung ab. Dann wissen wir mehr.
Zitieren
#25
@ P

Nein, da habe ich darauf geachtet, bloß nichts zu unterschreieben.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Mahnbescheid ohne Vorwarnung erhalten Markus Müller 5 2.706 14-11-2020, 16:03
Letzter Beitrag: Gast1969
  Mahnbescheid wegen Unterhaltsvorschuss Depressiv 11 15.854 03-11-2015, 13:13
Letzter Beitrag: Depressiv

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste