Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Heute Mahnbescheid bekommen, was tun
#26
Kann es sein, dass ein Versäumisurteil ergangen ist?
Zitieren
#27
hin und wieder soll es ja so etwas wie fehler und irrtümer geben.

mir wollte das jugendamt einmal einen nicht beanspruchten kitaplatz berechnen.
Zitieren
#28
(20-09-2012, 17:57)p schrieb: Irgendwann hast du was freiwillig unterschrieben oder wurdest zu Unterhalt verurteilt. Anders können keine Rückstände entstanden sein, die man mit Mahnbescheid mahnen kann. Nur durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss an Mutterkind entstehen keine Schulden.
das muss nicht sein.
Wenn die KM ihn aufgefordert hatte, Unterhalt zu zahlen und er dieser Aufforderung nicht nachkommt, dann bleibt die Möglichkeit -so es denn im Unterhaltsrecht gesetzlich nicht ausgeschlossen ist (was mir aber nicht bekannt ist)- die Forderung im Wege des MB beizutreiben.

Manch einer zahlt daraufhin, um sich die Kosten eines Verfahrens zu ersparen.
Zahlt man nicht, sondern legt Widerspruch ein, gehts ziemlich fix zu Gericht.
Legt man keinen Widerspruch ein, ergeht Vollstreckungsbescheid.

Dann hat Mama was sie will!
Zitieren
#29
Das ist mir neu. Ein Mahnbescheid aufgrund der vorigen blossen Aufforderung, Unterhalt zu zahlen?
Zitieren
#30
Im gerichtlichen Mahnverfahren (MB) muss nur der Anspruch und die verlangte Leistung bezeichnet werden.
Ob der Anspruch tatsächlich besteht, interessiert -zunächst- niemanden (§§ 690, 692 ZPO).
Zitieren
#31
Aha, Danke. Kommt in die faq.
Zitieren
#32
Kann ich so bestätigen. Ich habe das Ding sowohl als Empfänger als auch den Antrag auf Erlass eines MB in den Händen gehalten und dort steht auch, das im Mahnverfahren die Begründung des Anspruchs nicht geprüft wird.

Das ist auch eine immer noch beliebte Betrugsmasche, alte Leute abzuzocken.
Es reicht die Zusendung eines MB mit dem Text
(z. B.) "Bearbeitungsgebühr Zustellung MB". Die armen Senioren halten das für Werbung oder sonstigen unwichtigen Kram und MB und Vollstreckungsbescheid landen dann im Papiermüll.

Unerwartet und plötzlich taucht dann der GV auf und zwackt sich etwas von Omas Rente ab.

Jetzt kann Oma nur noch auf dem Klageweg gegen die Forderung aus dem so entstandenen Titel angehen.
Weil Oma das aber nicht mehr auf die Reihe bekommt, zahlt sie einen moderaten Betrag, damit sie ihre Ruhe hat.

(21-09-2012, 09:10)Ibykus schrieb: Im gerichtlichen Mahnverfahren (MB) muss nur der Anspruch und die verlangte Leistung bezeichnet werden.
Ob der Anspruch tatsächlich besteht, interessiert -zunächst- niemanden (§§ 690, 692 ZPO).
Zitieren
#33
Das kann ich bestätigen.
Deswegen gehe ich auch nicht davon aus, dass der MB vom JA ist. Eigentlich sollte das aber auch auf dem MB stehen.
Geltend machen kann man ja erstmal viel. So ein MB ist nicht teuer und scheint bei einigen Wunder zu wirken.

@papan - Wenn du diesem Unterhaltsrückstand entgehen willst, widersprich dem Mahnbescheid und lege deine Leistungsunfähigkeit dar (ob nun Attest oder genügend erfolglose Bewerbungen). Mit nichts tun machst du es nur schlimmer.
Psychiater beißen nicht.
Zitieren
#34
(21-09-2012, 09:54)Jessy schrieb: Deswegen gehe ich auch nicht davon aus, dass der MB vom JA ist.

Mein MB kam damals vom Jugendamt und gefordert wurde Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss. Unterhaltsklage von der KM war parrallel dazu vor Gericht anhängig.
Zitieren
#35
Wenn es um Unterhaltsvorschuß ging, dann kam der MB mit Sicherheit von der Unterhaltsvorschußkasse. Das sind zwei paar Stiefel.
Zitieren
#36
(21-09-2012, 09:35)p schrieb: Aha, Danke. Kommt in die faq.
das funktioniert natürlich nur bei Unterhaltsforderungen, die in der Vergangenheit liegen.

Sind die bezahlt -und (was ja in solch einem Fall nicht zu erwarten ist) der Unterhaltsschuldner stellt die Zahlung wieder ein- muss das ganze Prozedere neu angegangen werden.

Aber in der Regel ist der "Folgebescheid"  dann auch mit einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung 'gekoppelt'.
Denn dass der Unterhaltschuldner zu zahlen in der Lage ist, leitet der Denunziant erst einmal genauso frech von der Bedienung des MB ab, wie er frecht diesen MB zu erlassen beantragt hatte.

Frechheit siegt !

Hast Du ein Kind, dass bei der KM wohnt und von dieser -ob recht oder ob schlecht- betreut wird, bist du zur Hälfte zwar kein Verbrecher, aber jedenfalls ein Krimineller.

Leider sind die meisten betroffenen Väter wegen der Kosten nicht in der Situation, sich mit anwaltlicher Hilfe zu wehren.
Das hat zur Folge, dass -so stelle ich mir es jedenfalls vor- sehr viele von ihnen zu unrecht in Anspruch genommen werden oder verurteilt werden.

Hinzu kommt (ich hatte das in meinem Fall an anderer Stelle publiziert), dass auch Richter(innen) und Staatsanwälte (Amtsanwältinnen wohl erst recht) oftmals selber nicht genügend rechtskundig sind.

Eine wahre Schande für die Justiz.

Wenn man dann noch die Fälle Nappo bedenkt, in denen zum Einen frech einem unverteidigten Angeklagten Rechtsmittelverzicht unterstellt wurde, ohne die Belehrung  oder auch nur ein Wort dazu protokolliert zu haben, zum Anderen der Fortgang eines Umgangsverfahrens von der Einzahlung eines Kostenvorschusses für eine Begutachtung des Umgangsrechtsantragstellers abhängig gemacht wurde, ist mir unverständlich, warum noch keine Familiengerichte oder Strafgerichte in Flammen aufgegangen sind ...
Schließlich kann man schon lange nicht mehr von Ausnahmefällen ausgehen.
Allein, was mir im Väterwiderstand und hier in diesem Forum über den Schreibtisch gelaufen ist, wäre geeignet, genügend Hass für väterliche Exzesse zu begründen.

Die brutalen Methoden deutscher Jugendämter dürfen ja auch nicht in Vergessenheit geraten!
Zitieren
#37
Antragsteller ist: Land NRW, vertreten durch die Stadt ......... Ressort Kinder, Jugend und Familie

also Jugendarmt, die Frau, die mir das vorher angekündigt hatte.

@ Ibykus
''''''Wenn die KM ihn aufgefordert hatte, Unterhalt zu zahlen und er dieser Aufforderung nicht nachkommt, dann bleibt die Möglichkeit -so es denn im Unterhaltsrecht gesetzlich nicht ausgeschlossen ist (was mir aber nicht bekannt ist)- die Forderung im Wege des MB beizutreiben.''''''

Die Kindesmutter hatte mich nicht aufgefordert zum Unterhalt zu bezahlen. Sie ist selbt ALG2 Bezieherin und Ihr ist es egal woher dass Geld kommt. Ihr wurde das Geld vom Arbeitsamt für das Kind gestrichen und es wurde Ihr geraten den Unterhaltvorschuß zu beantragen.
Zitieren
#38
Okay, du hast also einen MB von der Unterhaltsvorschußkasse. Du wurdest auch zum Unterhalt aufgefordert, hast aber nichts unterschrieben.
Bleibt also weiterhin nur eine Frage: Kannst du - auch für die Vergangenheit - deine Leistungsunfähigkeit oder entsprechend ernsthafte und ausreichende Bewerbungsbemühungen nachweisen?

Wenn Ja: Mahnbescheid widersprechen und auf das dann sicherlich eingeleitete Verfahren warten, dort deine Leistungsunfähigkeit nachweisen und hoffen, dass das Gericht deiner Argumentation folgt.

Wenn Nein: Tja, dann sind die Möglichkeiten vielfältig. In Zukunft zahlen. In Zukunft nicht zahlen. Rückstand anerkennen oder sich drum streiten. Der JA-Tussi deine Situation nochmal darlegen. Gar nichts machen und auf den Gerichtsvollzieher warten. Etc...
Zitieren
#39
(20-09-2012, 10:27)papan schrieb: @ Pago

der Unterhaltvorschuss läuft seit einem Jahr. Wo hast Du Klage eingereicht?
Wie sieht es mit Bewerbungsnachweiss aus, das JA hatte von mir immer 20 Bewerbungen pro Monat verlangt?
12X180=2160€.

Wo? Ich glaub es ist die Bayerische Staatsoberkasse, hab den RA von Camper und Nappo, PKH ist beantragt. Wird wohl nicht deiner werden da du aus NRW bist.

Bin selbstständig und und schreib 3 Bewerbungen für Minnijobs. wenn JC mehr Bewerbungen will so werde ich meine Unterhaltszahlung als Ausgaben verrechnen und wenn die das nicht anerkennen so haben die sicherlich die 4. Klage beim SG in München.
Zitieren
#40
(21-09-2012, 22:41)papan schrieb: Die Kindesmutter hatte mich nicht aufgefordert zum Unterhalt zu bezahlen.
das ist auch nicht erforderlich (auch wenn ich das oben erwähnt hatte. Deine Unterhaltspflicht ergibt sich aus dem Gesetz. Die fruchlose Aufforderung begründet Deinen Verzug. Der ist aber für den Erlaß eines MB meines Wissens nicht Voraussetzung.

papan schrieb:Sie ist selbt ALG2 Bezieherin und Ihr ist es egal woher dass Geld kommt. Ihr wurde das Geld vom Arbeitsamt für das Kind gestrichen und es wurde Ihr geraten den Unterhaltvorschuß zu beantragen.
gut und schön!
Das hindert sie (oder andere Forderungsberechtigte) nicht, einen MB zu beantragen.
Zitieren
#41
Was Ibykus schreibt ist richtig.

Im normalen Leben kann jeder einem anderen einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen mit einem beliebigen Betrag.
Das Gericht prüft bei so einem Mahnbescheid nicht, ob dieser der Wahrheit entspricht oder nicht. Er wird zugestellt.
Reagiert der Empfänger bei Erhalt dieses Mahnschreibens innerhalb einer Frist nicht, gilt er als "Schuldanerkenntnis" und als vollstreckbar.

Genauso ist es hier mit der Unterhaltsforderung über das Jugendamt!
Der Unterschied ist jediglich, dass das Jugendamt einen, sagen wir "effektiveren" Mahnbescheidsbogen ausfüllen kann im Sinne des "vereinfachten Unterhaltsverfahrens" laut Gesetz.
Dieser Unterhaltsbogen, wie ihn "p" hier schon als Link gezeigt hat, ist nichts anderes als ein ANTRAG auf Unterhaltsfestsetzung!
Der hat also jetzt, zu diesem Zeitpunkt, noch keine Wirkungskraft und stellt auch keine Anerkenntnis dar weil die Frist läuft.
Wenn vorher ein Titel unterschrieben worden wäre, würde dieser "Antrag" oder auch Mahnbescheid, um den es hier geht, auf Festsetzung des Unterhalts, gar nicht zugestellt werden, weil ja dann schon ein Titel bestehen würde und somit gleich ein Gerichtsvollzieher in Bewegung gesetzt werden könnte.

Jetzt hat man die Möglichkeit, diesen "Antrag" zu widersprechen.

Der Unterschied ist aber gegen einen normalen Mahnbescheid, das man bei dem hierigen sofort Beweise vorlegen muss das man nicht leistungsfähig ist.
Bei einem normalen Mahnbescheid kann man dem ohne irgendwelche Gründe widersprechen und dann hat sich die Sache für die Person erstmal erledigt!

Im übrigen ist das hierige "Mahnverfahren" etwas unglücklich in den Worten ausgewählt, es ist eigentlich ein "Antrag", weiter nichts, ABER mit sogenannter umgekehrter Beweislast, papan muss also beweisen, das er nicht leistungsfähig ist ansonsten wird das gericht ihn annehmen und stattgeben.

Das ist aber genau das Perfide in diesem "Antrag", man bekommt einen Bescheid dieses Antrags und hat sofort die Beweislast am Hals, das man nicht leistungsfähig ist.
Der "Antrag auf das vereinfachte Verfahren" beweist aber auch, das papan schon eine Unterschrift geleistet hat, nämlich die der Vaterschaft beim Standesamt!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#42
Gegen den Mahnbescheid habe ich Wiederspruch eingelegt.
Es wird wahrscheinlich ein strittiges Verfahren folgen, weil es schon im Mahnbescheid angekündigt worden ist, falls ich dem wiedersprechen.
Wie ist das eigentlich, wenn ich mich vom Arbeitsamt abmelde und diesen Winter im Ausland (z.B Pilgern nach Santiago) verbringe. Ist man in dieser Zeit zahlungsfähig oder unfähig und kann die Angelegenheit ruhen?
Zitieren
#43
dann hagelts wohl eine anzeige wegen unterhaltsplichtverletzung.
Zitieren
#44
So gut ich Deinen Wunsch nach Ferne und Freiheit nachvollziehen kann, aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Dranbleiben erstmal! Lass Dich nicht in Abwesenheit verurteilen, sondern wirke daraufhin, a) über Beratungsgilfe-Antrag nen guten Anwalt und b) von nem Facharzt (!) ne AU wg. Deiner Depressionen zu bekommen. Dabei muss Du schon über deine Probleme, Symptome und Beeinträchtigungen reden. Und echt sollten sie sein...
Zitieren
#45
Was mich an dieser ganzen Geschichte doch sehr wundert, warum er mit seinen Hartz IV nicht gleich über die SGBII - Schiene den KU vom Jobcenter ans Jugendamt weiterleiten lässt bzw. ließ ?
Zitieren
#46
(08-10-2012, 21:03)IPAD schrieb: Was mich an dieser ganzen Geschichte doch sehr wundert, warum er mit seinen Hartz IV nicht gleich über die SGBII - Schiene den KU vom Jobcenter ans Jugendamt weiterleiten lässt bzw. ließ ?
weil papan im 1. Beitrag schrieb:
Zitat:Einen Unterhaltstitel habe ich bisher noch nicht untershcrieben.
Zitieren
#47
(08-10-2012, 21:03)IPAD schrieb: Was mich an dieser ganzen Geschichte doch sehr wundert, warum er mit seinen Hartz IV nicht gleich über die SGBII - Schiene den KU vom Jobcenter ans Jugendamt weiterleiten lässt bzw. ließ ?
Und weil Papan wohl augenscheinlich nicht arbeitet. (heisst aber nicht, dass er nicht einen kleinen Minijob findet :-) )
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Mahnbescheid ohne Vorwarnung erhalten Markus Müller 5 2.693 14-11-2020, 16:03
Letzter Beitrag: Gast1969
  Mahnbescheid wegen Unterhaltsvorschuss Depressiv 11 15.747 03-11-2015, 13:13
Letzter Beitrag: Depressiv

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste