26-09-2012, 22:54
Hallo Leute,
hab am Freitag eine Umgangsverhandlung. Meine Ex macht ne Fortbildung die jede 1. Woche im Monat stattfindet. Daher soll meine Tochter jetzt in der Zeit von einer Tagesmutter betreut werden. Ich habe angeboten in dieser Zeit mein Tochter zu betreuen was die KM ablehnt. Da dadurch mein jetziger Umgang verändert wird kommt es nun zu einer Anhörung wegen Umgang.
Habe gehört es gibt ein BGH Urteil das Betreuung durch den Umgangsberechtigten statt Fremdbetreuung vorzuziehen ist, wenn dies ernsthaft angeboten wird.
Möchte meinem Anwalt zuarbeiten und ihm dieses präsentieren. Hab es heute nicht gefunden und wäre dankbar wenn dieses jemand parat hat.
lg
hab am Freitag eine Umgangsverhandlung. Meine Ex macht ne Fortbildung die jede 1. Woche im Monat stattfindet. Daher soll meine Tochter jetzt in der Zeit von einer Tagesmutter betreut werden. Ich habe angeboten in dieser Zeit mein Tochter zu betreuen was die KM ablehnt. Da dadurch mein jetziger Umgang verändert wird kommt es nun zu einer Anhörung wegen Umgang.
Habe gehört es gibt ein BGH Urteil das Betreuung durch den Umgangsberechtigten statt Fremdbetreuung vorzuziehen ist, wenn dies ernsthaft angeboten wird.
Möchte meinem Anwalt zuarbeiten und ihm dieses präsentieren. Hab es heute nicht gefunden und wäre dankbar wenn dieses jemand parat hat.
lg