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Bindung Umgang nach Alter des Kindes
#1
Ich möchte Vater sein und kein Besuchsonkel werden. Ich bin felsenfest davon überzeugt das meine Tochter (fast 20 Monate) mich braucht.

Vor ein paar Tagen war eine Umgangsverhandlung. Wegen eines Trauerfalles ist niemand vom JA bzw. Beratungsstelle dabei gewesen.
Seit Februar ist durch einen Vergleich meine Tochter Mittwochs 11- Donnerstags 14 Uhr bei mir. Also über Nacht.

Seit Juli bringt meine Ex die kleine 1 Woche pro Monat ganztägig zur Tagesmutter und ansonsten täglich für ein paar Stunden.
Da ich Teilzeit arbeite kann ich die Betreuung übernehmen statt Tamu.
Das war der Einstieg ins Umgangsverfahren.
Da die Vorstellungen wegen Umgang zu unterschiedlich sind hat der Richter eine neue Verhandlung angesetzt und vorher sollen wir zu einer Beratungsstelle. Die Beraterin ist dann bei der neuen Verhandlung dabei.
Die Mutter will Umgang reduzieren auf alle 2 Wochen am WE eine Übernachtung und an den Wochen dazwischen 3 Stunden Nachmittags.
Ich will mind. 2 Übernachtungen in Folge wöchentlich.

Das Hauptargument der Mutter gegen eine Ausweitung des Umgangs ist das Alter des Kindes. Es würde der kleinen Schaden wenn sie noch mehr von der Mutter getrennt wäre. Ausserdem wäre sie nicht ausgeschlafen oder zu überdreht wenn sie von mir kommt. Dann hat sie sich noch an die Tamu gewöhnt inzwischen und sozialen Kontakt zu den anderen Kindern dort aufgebaut.

Meine Argumente sind das die kleine sich bei mir sehr wohl fühlt, ich immer viel Kontakt zu ihr hatte, es dem Kindeswohl dienen würde wenn die kleine ein 2. sicheres Standbein bei mir hat. Ich kann dadurch den Kontakt zu meiner Familie fördern. Es gibt meinerseits 3 Großeltern. (Meine Mutter und ihr Mann und mein Vater) alle 3 sind sehr angagiert. Zu meinem Bruder hat sie auch eine gute Beziehung.
Meine Familie und ich werden immer für die kleine dasein. Es kann nur besser sein dies zu fördern anstatt sie ständig fremdbetreuen zu lassen von wechselnden Leuten. Eine starke Bindung zur Familie prägt das ganze Leben. Wer kann sich schon an seine ersten Babysitter erinnern. Ein enger Kontakt zu Eltern und Großeltern wirkt sich das ganze Leben auf ein Kind aus. Mütterlicherseits gibt es keine Familie. Sie steht völlig alleine da. Neben der Fortbildung die sie jetzt macht kümmert sie sich um ihre schwer krebskranke und demente Oma. Alle 2 Wochen sind ihre anderen beiden Kinder bei ihr die sie nach einer Psychose und Psychiatrieaufenthalte verloren hat. Sie wollte diese erst ins Heim geben, der Vater (ihr Ex-Mann) hat sie dann bekommen. Sie wurde mit der Verdachtsdiagnose Borderline entlassen. Verdacht nur weil sie sich weigerte von ihrer Kindheit zu erzählen. (häftigere Kindheit kann man kaum haben. Das setzt sich seit 3 Generationen fort.) Insgesamt hat sie 5 Kinder verloren. 2 an Ex, 2 abgetrieben, eine Fehlgeburt. Bei den anderen Kindern wollte das JA sogar Umgangsausschluss und das ihr die gemeinsame Sorge entzogen wird.
Der Richter hat damals die Verhandlung kurzfristig eine Stunde vorverlegt so das die JA-Tante zu spät kam. Da war alles gelaufen. Sie ist wütend davon gestapft und meinte: "Sie werden sehen man sieht sich bald wieder". Gemeinsame Sorge blieb erhalten, und sie wurde zu einem Vergleich gezwungen das die Kinder beim Vater bleiben. Die Verhandlungen waren damals sehr strittig. Sie warf ihrem Ex Vergewaltigung vor (gelogen), er hat gedroht sie und die Kinder umzubringen (das hat er sogar zugegeben). (Ich denke bei strittigen Fällen ist eine gemeinsame Sorge nicht möglich!?) Damit das die Kinder weg sind ist sie nie klar gekommen. Sie hat immer gesagt man hätte ihr die Kinder weggenommen. Das sie die Kinder unbedingt los werden wollte verdrängt sie.
Die jetzige Umgangsverhandlung wird von dem gleichen Richter geführt( er konnte sich wohl an den Fall nicht erinner. Am Ende gab mein Anwalt einen Hinweis), ich habe inzwischen den gleichen Anwalt von ihrem Ex-Mann und sie die gleiche Anwältin von damals. Die vom JA damals ist nicht mehr zuständig und inzwischen Beiständin.
Paralel läuft bei uns ein Sorgerechtsverfahren. Ich werde bald die alleinige Sorge beantragen Hilfsweise die gem. mit ABR bei mir.
Daher hat ihre Weigerung der Umgangserweiterung natürlich auch Sorgerechtstaktische Gründe.

Jetzt bereitet mir das Gespräch bei der Beratungsstelle Kopfzerbrechen. Die werden wieder mit dem Alter des Kindes kommen und das der vamv und ander häufige kurze Kontakte empfehlen. Das ich da mit Väter verglichen werde die Umgang wollen und bis dahin wenig bis garkein Kontakt haben scheint nicht zu zählen denke ich. Da werden ganz einfach Dogmen zitiert und ich als Besuchsonkel degradiert. Ich habe glaube ich keine Wahl als sie zu pathologiesieren.

Was soll ich bloss machen. Obwohl ich der Meinung bin das die kleine bei mir sicherer und besser aufgehoben ist, möchte ich am Liebsten das Wechselmodell. Auch wenn die Mutter psychische Probleme hat braucht unser Kind beide Eltern.
Da sich die Mutter aber konsequent weigert bleibt mir nur die Möglichkeit wie mein Anwalt sagt ordentlich mit Dreck zu schmeissen jetzt.
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#2
gerade in diesem jungen alter ist eine hohe umgangsfrequenz für die Bindung notwendig. jeder, der etwas von der sache versteht, wird das bestätigen.

auf die ganzen scheinargumente würde ich nicht eingehen.
wenn mutti meint, sie würde zu wenig zeit mit dem kind verbringen, dann soll sie gefälligst prioritäten setzen und ihren alltag anders organisieren.
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#3
(01-10-2012, 11:26)iglu schrieb: gerade in diesem jungen alter ist eine hohe umgangsfrequenz für die Bindung notwendig.
Deswegen will sie ja von den langen Umgängen zu mehr ganz kurzen Umgängen switchen. Mir ist es aber wichtig das die kleine auch bei mir das Gefühl bekommt zu Hause zu sein und ich ohne Zeitnot was vernünftiges mir ihr unternehmen kann. Sie fühlt sich bei mir wohl, haben immer sehr viel Spass. Sie kennt meine Wohnung seit ihrer Geburt. Die Schlafenszeiten sind sowas von einfach umzusetzen bei mir. Ich leg sie hin und sie schläft immer sofort. Sie fühlt sich einfach pudelwohl bei mir.
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#4
das eine schließt das andere ja nicht aus.
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#5
In diesen Ratgebern für Umgang steht ganz platt. Das bei ganz kleinen Kindern der Umgang beim Umgangsberechtigten kurz (ein paar Stunden) sein soll und dafür oft.
Es muss doch der bisherige Kontakt mit berücksichtigt werden und die momentane Bindung. Solche Aussagen sind einfach zu platt. Wenn die Sorge aus welchem Grund auch immer auf mich wechseln würde, würde das ja bedeuten das die Mutter dann die Umgangsberechtigte wäre. Da würde bestimmt niemand auf die Idee kommen und nur Stundenweise Umgang festlegen.
Dann kann man ja gleich Elternzeit für Väter verbieten die nicht mit der Mutter zusammenleben. Im ausserfamiliengerichtlichen Leben interressiert das niemanden wenn die Kinder mal 2-3 Tage beim Oma oder Opa sind.
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#6
Moin Abs.

Ein ET will dies, der andere das. Das JAmt schütz Mütter, die Justiz bevorzugt ideologisch getrieben die Ehe. Die Wissenshaften sagen zu Bindung und Entwicklung des Kindes wieder etwas anderes.

Was hältst Du davon, alles an
- wissenschaftlichen Erkenntnissen und
- Urteilen
zu filtern, was für möglichst gleichwertige Betreuung durch Vater und Mutter spricht?

Anhand dieses Filtrates könntest Du auf das Kindeswohl fokussieren und An- und Vorträge begründen. Deine Interessen könntest Du - im Gegensatz zur Mutter etwa - hintanstellen und dem Kindes unterordnen.
Das Kind steht im Mittelpunkt und die Mutter isoliert sich mit sachfremdem An- und Vortrag.
.
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#7
wor wissen doch alle, dass das was innerhalb der beziehung selbstverstänlich war hinterher mit großen reden zum tabu erklärt wird.
wir wissen auch welchen stellenwert ein vater hat.

bei mir rennst du doch offene türen ein.

aber nochmal. was spricht dagegen, deinem umgangstag um ein oder zwei nachmittage zu erweitern. für die bindung wäre das prima und für die gegenseite schwer dagegen anzuargumentieren.
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#8
das will ich ja, ich würde es schon gut finden wenn der Umgang 1 x pro Woche von 10 Uhr bis nächsten Tag ca 17 Uhr wäre und dann nochmal 7 Stunden einmal die Woche. Das halte ich immer noch für wenig könnte aber zähneknirschend mit Leben. Die Mutter will aber weniger!

Habe beim VafK grad folgendes gelesen:
Die alten Faustregeln müssen sehr kritisch hinterfragt werden, viele halten den neuen Erkenntnissen
nicht mehr stand: Je jünger ein Kind ist, desto häufiger sollte es Kontakt haben zu dem
Elternteil, mit dem es nicht mehr zusammenlebt. Das ergibt sich aus den Bedürfnissen dieser
Entwicklungsstufe. Bis zum Schulalter sollte es ca. ein Drittel der Jahreszeit mit diesem Elternteil
verbringen. Diese Zeit wird als Voraussetzung dafür betrachtet, daß eine Eltern-Kind-Beziehung
wirklich gelebt werden und sich weiterentwickeln kann.
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#9
also nochmalWink:

du quantifizierstcdie dauer und willst vor gericht um stunden feilschen. verfahrenstaktisch mag das auch sinnvoll
sein.

dein inneres ziel sollte ein anderes sein. was du im sinn hast ist nicht kindgerecht. kleinkinder haben kein zeitgefühl. demzufolge ist es für die bindung völlig egal, ob das kind 3, 5 oder 7 stunden mit dir verbringt. kleinkinder haben nur ein gefühl für rituale und häufigkeit.
kämpfe für häufigkeit und nicht für dauer.
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#10
Genau, die bestehenden Rituale wie das toben Abends und vieles mehr nach dem aufwachen und so weiter sollen ihr nicht genommen werden. Ich hab ja auch nicht gesagt das ich meine Tochter ausserhalb der von mir gewünschten Regelung nicht sehen will. Sehr gerne sogar. Ich sehe nicht was an Übernachtungen nicht kindgerecht sein soll.

Diese kurzen Zeiten wenn da dann noch Essenszeiten, Schlafenszeiten mit integriert sind mit vorbereiten von zurückbringen u.s.w. sind fürs Kind und mich stressig. Ich möchte regelmässigen Umgang wo das Kind bei mir auch wirklich ankommt. Nicht das es das Gefühl hat gerade ZUHAUSE zu sein und wieder weg muss. Das Kind wird ja auch älter.

Ein Beispiel: Anfangs der Trennung vor der ersten Umgangsverhandlung hatte die Mutter auf Rat ihrer Anwältin (JA hat deutlich mehr empfohlen) nur 3 Stunden zugelassen. Das war 14-17Uhr. Genau die Zeit in der sie schläft. Hab sie also bekommen, was zu essen gegeben und dann schlafen gelegt. Als sie aufgewacht ist war die Zeit um und musste sie zurückbringen.
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#11
Ich würde als Minimalziel eine Übernachtung pro Woche akzeptieren (war bisher ja auch so, wird im Sinne des Kindes also kein Problem darstellen), plus zwei weitere volle Nachmittag (nach oder vor dem Mittagessen bis vor dem Abendessen). Das sind dann drei Umgänge wöchentlich, was Kindern in dem Alter zugute kommt.

Wir haben erst kürzlich festgestellt, dass die drei Minuten Krokodilstränen unserer Kleinen (dreieinhalb), wenn wir sie von der Kita ins We abholen, problemlos abzustellen sind, wenn wir sie einen weiteren Nachmittag pro Woche nehmen.

Ausserdem würde ich auch das grundlegende Ziel nicht außer acht lassen: Wozu die Fremdbetreuung durch die KM, wenn du willens und in der Lage bist, das Kind in diesen Zeiten zuverlässig zu betreuen...
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#12
Das hört sich schon nicht schlecht an wobei ich gerne ein ganzes Wochenende im Monat mit ihr hätte damit sie auch was von Oma und Opa hat. Vielleicht funktiniert es so das man dann für das WE einen Nachmittag hergibt. Wenns sein muss. Dieses Basar geschachere geht mir super auf den Keks.
Vor der letzten Verhandlung bin ich selbstbewusst rein und dachte ich erreiche 2 Übernachtungen in Folge/Woche + ? und ein WE / Monat. Das geb ich auch noch nicht auf.
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#13
Hat deine Kleine denn schon eine gute Bindung zu den Großeltern...? Rein theoretisch haben die nämlich auch einen eigenen Umgangsanspruch, den du - wo du ja schonmal dabei bist - natürlich gerne in die Zeiten integrierst, die das Kind sowieso bei dir ist, um der KM den unnötigen Aufwand zu ersparen... vorausgesetzt, es sind genügend Umgangszeiten da... Wink
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#14
Ich finde, du hast eine recht gute Art, die Situation und dein Anliegen zu beschreiben.
Wenn du es schaffst, das in ruhigem Ton auch beim Gericht vorzubringen sieht das für dich nicht ganz schlecht aus.

Du bist doch auch aus Hamburg, zu welchem Gericht rennst du denn da?
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#15
Meine Schlussfolgerung ist:
Es ist Grundsätzlich kindeswohlgefährdent wenn Kinder in Doppelresidenz leben die das 3. Lebensjahr nicht vollendet haben. Elternzeit für Trennungsväter deren Kinder in dem Alter sind sollte sofort verboten werden (oder ist es das?).
Umso ausführlicher der Umgang gestaltet ist desto größer die Gefahr für´s Kind. Ein Nutzen den das Kind eventuell hätte ist nicht wirklich ersichtlich und könnte die Gefahr auch nicht kompensieren.

Ganz schön sarkastisch, trotzig und patzig. Möchte auch zur Diskussion anregen. Ist das tatsächlich Praxis und noch aktuell?

Bin gespannt was da gesagt wird: http://www.vafk-koeln.de/fachtagung2012/referenten2012
Fachtagung des vafk zum Thema Wechselmodell/Doppelresidenz
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#16
Wikipedia bezieht sich bei Vorteilen der Doppelresidenz auf Trennungsfaq.
Das zeigt das der Einfluss größer wird.
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#17
Heute meine Tochter abgeholt. Treffen mit Ex immer bei der U-Bahn. Hab sie gefragt ob wir die Übergabe morgen um eine Stunde verschieben können damit die kleine ihren Mittagsschlaf zu Ende machen kann.
Vor Gericht wird mir ja vorgeworfen ich würde meine Tocher nicht ausgeschlafen zurückbrinbgen. Dann würde sie bei ihr übermüdet und überdreht sein und dadurch immer stürzen.

Da schreit die doch plötzlich völlig hysterisch in die voll besetzte Bahn rein ich hätte gefälligst zur vereinbarten Zeit da zu sein, sonst würde sie mit dem Zettel zur Polizei gehen. Peinlicher gehts jawohl nicht.

Wenn sie in der Karre schläft heisst es auch sie wäre übermüdet.
Es wird fast unmöglich gemacht die Ruhephasen meiner Tochter einzuhalten und mir dann vorgeworfen.
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#18
Nicht verrückt machen lassen von so was.

Wenn tatsächlich jemand relevantes das Thema aufgreifen sollte, kannst du ja sagen, dass du die Umgangszeiten gerne ausdehnst, bis euer Würmchen ausgeschlafen ist.
Das hätte Exe bisher aber immer abgelehnt.
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#19
Würde es schon fast gerne drau ankommen lassen. Vielleicht denkt sie ja die GSG9 oder SEK stürmt meine Wohnung weil meine Tochter ihren Mittagsschlaf macht.
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#20
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Hast du ihre Handynummer?

Falls beides ja, würde ich einfach, wenn die Kleine schon bei dir ist, eine sms schreiben "Unsere Süße schläft gerade so schön, ich möchte sie nur ungern wecken, sie braucht ihren Schlaf. Du verzeihst sicher, dass wir uns eine Stunde verspäten."
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#21
ne, unverheirateter Vater. Das war in der Beziehung schon Streitthema.
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#22
Einfach einseitig einbehalten halte ich für schädlich.
Und das vielleicht ohne Bescheid zu sagen halte ich für schädlich.
Das liefert ihr nur Munition.

Die Begründung, das Kind schläft kauft dir hinterher keiner ab.
Damit wirst du defensiv.

Dann lieber anrufen und bescheid sagen, ggf. auf AB sprechen und ankündigen.
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#23
ne, ohne Bescheid sagen natürlich nicht. Werde morgen mal sehen. Vielleicht wird die kleine ja auch früh wach und sie macht dann früher den Mittagsschlaf. Hab schon überlegt sie morgens früher zu wecken damit das alles passt. Aber wie blöd ist das denn.!
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#24
solche spielchen machen nur mütter. lass es bleiben!

übergib das kind einfach schlafend.
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#25
So, heute war das gemeinsame Beratungsgespräch mit Ex bei Kind(ge)recht.

Gut war schon mal das je mehr Ex redet die Leute auch merken das die ein an der Waffel hat. Vor Gericht is sie ja meistens der stumme Fisch und lässt Anwältin reden.

Hab Anfangs erzählt das ich mir die paritätische Doppelresidenz wünsche. Da dieses nicht strikt als absurd erklärt wurde war ich erstmal zufrieden.
Dann ging es darum wie der Umgang erweitert wird. Derzeit gibt es Umgang von Mi 11 Uhr bis Do 14 Uhr. Also eine Übernachtung pro Woche. Die Beraterin will jetzt zu Gericht schreiben das sie 3 x im Monat eine Übernachtung pro Woche und ein Wochenende von Freitag bis Sontag befürwortet.
Der Mutter war das zu viel und mir zu wenig. Zur Mutter sagte die Beraterin es gehe nicht nur darum was sie will sondern auch darum was der Vater will.
Zu mir sagte sie das wenn die Mutter den Wechsel des Kindes zum Vater nicht unterstützt das Kind das merken würde und das dem Kind dan schadet. würg

Donnerstag ist Gerichtsverhandlung. Mal sehen. Vielleicht bekomme ich doch noch mehr hin.
lg
Ach so, das soll dann 2-3 Monate so laufen und wenn die Mutter meint die kleine verkraftet 2 Übernachtungen kann man das auch noch ausbauen. Sowas ist natürlich dreist. Kann man sich ja denken was dann von der Mutter kommt.
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