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Dienstaufsichtsbeschwerden !
#1
Formlos - Fristlos - Nutzlos ?

Dabei darf man allerdings nicht übersehen, das "fruchtlos" immer relativ ist.
Auf welche Früchte stellt man denn ab?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfordert vom Dienstvorgesetzten eine Überprüfung der Sachangelegenheit, ggf. eine Korrektur oder eine innerdienstliche Maßnahme.

Auf all das kann es uns nur sekundär ankommen, wenn wir davon ausgehen, dass es eine Korrektur in nur ganz seltenen Fällen geben kann, weil ja meistens die Sachbearbeiter entsprechend geschult sind und innerdienstliche Anweisungen ja gerade deren Handlungsgrundlage bilden.

Wir wollen mit unsereren Dienstaufsichtsbeschwerden erreichen,

- dass man uns als wehrhafte Väter wahrnimmt
- dass man z.K. nimmt, dass wir Verwaltungsaufwand zu verursachen in der Lage sind
- dass wir die familienrechtlichen Schweinereien bis in die höchsten Gremien zu tragen bereit sind, das sind:

1. Dienstvorgesetzte
2. Kreisjugendhilfeausschuss
3. Petitionsausschüsse
oder, weil eine ohnehin nur sehr beschränkte Fachaufsicht nur schwer zu aktivieren ist,
4. der Rechtsweg (Verwaltungsgericht, Familiengericht)

Indem wir Väter davon mehr -vielmehr- Gebrauch machen, indem wir uns besser organisieren und absprechen, schaffen wir erst die Möglichkeit, dass eine sich formierende Gegenbewegung Änderungen zu erkämpfen/ zu erzwingen in der Lage ist.

Der momentane Zustand der Väterbewegung ist einfach nur lächerlich.

Man hampelt und strampelt sich die Beinchen ab, um sich in eigenen Verfahren über Wasser zu halten und nicht unter zu gehen.
Das ist vertretbar, solange man "im Risiko" steht.
Aber auch in dieser Phase ist Zusammenarbeit und Zusammenwirken möglich. Wenn man bspw. vollmundig auf gerichtlichen Maßnahmen hinweist, die man erreicht zu haben vorgibt, dann besteht ggü uns anderen Vätern auch eine -wenigstens anonymisierte- Informationspflicht: Eine Hand wäscht die andere!

Eine Möglichkeit, sich abgestimmt Gehör zu verschaffen, wäre, ein einheitliches Briefformular zu benutzen, wenigstens unter einem einheitlichen Logo zu schreiben.

Der Briefvordruck "Väterwiderstand.de" wird mittlerweile öfter verwendet, als wir denken. Das jüngste Beispiel ist auch @Indosolar, dem es immerhin gelungen ist, Väterwiderstand.de ins Fernsehen zu tragen.

Erfahrene Väter dieses Forums helfen bei Allem auf der juristischen und exekutiven Schiene - Webmaster schaffen die technischen Voraussetzungen.
Ich sehe darin einen guten, ausbaufähigen Anfang.

Paul McCartney schrieb:“Life is very short and there's no time, for fussing and fighting my friend.
We can work it out!
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#2
Richtig !
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#3
sich zu beschweren geht schneller und ist einfacher als man denkt:

Dienstaufsichtsbeschwerde

Ausdrucken, abzeichnen, abschicken .....

Wenn nach vier Wochen keine Antwort eintrudelt, an den Vorgang erinnern.

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde ist auf Initiative des Mathieu Carriere entstanden (@blue hatte mich in den gelöschten Thread daran erinnert ..)

Den Link per eMail verbreiten!
(wie soll sich denn was ändern, wenn wir uns auf Forendiskussion, Kerzen und Ommmm-Gejammer beschränken?)

Aller Widerstand fängt klein an. Daran werden wir doch an jedem dritten Oktober erinnert!
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#4
Moin.

Was rät denn die mit Stacheldraht verstärkte VäWi-Faust, wenn der Eingang von Beschwerden zwar bestätigt wird, dann aber monatelang nichts weiter passiert, trotz Bitten, den Sachstand mitzuteilen?

Ich mag Aufsichtsbeschwerden, weil sie noch tiefere Blicke in den Sumpf freilegen und genauer markieren, wo Torf* an- und abzustechen ist... Wink

*Torf ist ein Sediment aus teil-zersetzter pflanzlicher Substanz.
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#5
Skipper schrieb:.... wenn der Eingang von Beschwerden zwar bestätigt wird, dann aber monatelang nichts weiter passiert, trotz Bitten, den Sachstand mitzuteilen?
dann drohst du ihnen, solange Wind vor die Tür zu schaufeln, bis sie ihren Amtssitz nicht mehr zu verlassen in der Lage sind.

Mann Skippermännlein ...
Mach doch einfach mal was, ohne 1000 "wenn" und "aber" voranzustellen!
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#6
Pardon!?

Mehr machen geht kaum und beim VG bin ich schon Stammkläger.
Und im Übrigen wird MEIN Leben nicht von Streit bestimmt. Wink

Und selbst?
Konnte das Ibylein schon an und mit wichtigen Verfahren wachsen?
Oder will es doch lieber im Kleinklein und an Petitessen weiter jammern?Rolleyes
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#7
Skipper schrieb:Mehr machen geht kaum und beim VG bin ich schon Stammkläger.
Zähne zusammen beissen! Der Tag hat 24 Stdn. !

Es gibt dann bestimmt auch ne Menge Entscheidungen?
Oder ist es vielleicht so gewesen, dass das VwGericht in nur einer Sache entschieden hatte, nicht zuständig zu sein?

Gegen wen und um was geht's denn vor dem VwGericht?
Die Kindschaftsangelegenheiten sind doch alle zum Besten geregelt, denke ich.
Dürfen wir auf Veröffentlichung hoffen?
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#8
Ich bin hier inhaltlich zwar nicht ganz richtig aber es geht auch um dienstaufsichtsbeschwerden.

Auf meine letzte beschwerde wurde mir von dem amtsträger angedroht rechtliche schritte gegen mich zu ergreifen, falls ich mich erneut beschwerte.
Für mich erfüllt das den straftatsbestand der versuchten nötigung.

Es ist auch nicht davon auszugehen, dass er die beschwerde, soweit sie gegen ihn gerichtet war, an die zuständige aufsichtsbehörde weiterleitete, wozu ich ihn aufforderte.

Das könnte den straftatsbestand des verwahrungsbruchs erfüllen.

Ich gedenke strafantrag zu stellen. Was meint ihr dazu?
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#9
Ob das für einen Strafantrag reicht, weiß ich nicht. Aber ich seh es als Inhalt einer weiteren Beschwerde. Davon würde ich dann eine Kopie zu der übergeordneten Dienststelle senden.
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#10
ich piesacke den guten schon länger mit beschwerden. In der vergangenheit hat er sich auch schlichtweg geweigert beschwerden gegen seine lakaien zur akte zu nehmen und wollte mir weißmachen, dass meine beschwerden notwendige kriterien nicht erfüllten.

Daher stehe ich sowieso schon in kontakt mit der aufsichtsbehörde, dem ministerium.

Insofern bin ich äußerst dankbar für diese erneute vorlage und will diese zum anlass nehmen, etwas lauter auf die tonne zu hauen.
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#11
Mein Lieblingsamtsrichter hat 6 Dienstaufsichtsbeschwerden von mir bekommen. Dazu eine Anzeige wegen Rechtsbeugung. Das Landgericht, das mich abwimmeln wollte, bekam 2 Dienstaufsichtsbeschwerden deswegen und wegen des immer unverschämter werdenden Tones. Beim Ministerium habe ich dann die Verzögerungsrüge eingereicht. Dann war der Amtsrichter endlich bereit, meinen Vergleichsvorschlag mitzutragen. Anfangs sagte er dazu: "Ich kann doch nichts beschließen, wobei Ihre Frau Ihnen Geld zahlen muss."

Danach bekam ich es wegen der Umzüge meiner Ex mit noch 3 weiteren Amtsrichterlein zu tun, aber da gab es keinen Grund für Beschwerden.

Kriterien gibt es nicht: "fff = formlos, fristlos, fruchtlos"
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#12
(12-12-2012, 13:54)iglu schrieb: Es ist auch nicht davon auszugehen, dass er die beschwerde, soweit sie gegen ihn gerichtet war, an die zuständige aufsichtsbehörde weiterleitete, wozu ich ihn aufforderte.

Das könnte den straftatsbestand des verwahrungsbruchs erfüllen.

Ich gedenke strafantrag zu stellen. Was meint ihr dazu?
ich denke eher, es könnte der Tb des § 274 StGB vorliegen.
Es geht ja um Beschwerdeunterdrückung, mithin um Unterdrückung von Urkunden i.S.d. 274 StGB.

133 bereitet mir hinsichtlich der Tathandlung Kopfzerbrechen.

Aber immerhin! Versuch macht klug!
Es gibt einfach viel zu wenige Väter unter uns, die solche Gelegenheiten nutzen und handeln.
Die meisten reden über Jahre hinweg nur immer über ihre Probleme, die sie mit der Exekutive oder den Gerichten haben und steigern sich oft in Sphären hinein, die dann ein Kopfschütteln über sie selbst rechtfertigen.
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#13
danke für den hinweis ibykus. ich werde das berücksichtigen.

ich denke die versuchte nötigung ist klar.
und was alles andere betrifft, kann sich der staatsanwalt den kopf zerbrechen.
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#14
(12-12-2012, 18:47)iglu schrieb: ich denke die versuchte nötigung ist klar.
Wieso Versuch?
Die Nötigung ist vollendet, wenn der Nötigungserfolg eingetreten ist.

Und du hast es wegen der "freundlichen Ermahnung" (Drohung mit einem empfindlichen Übel) aus Angst (schließlich warst du sehr beeindruckt und eingeschüchtert) unterlassen, von deinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen ....

Fraglich ist allerdings, ob der Staatsanwalt die Tat als "verwerflich" i.S.d. Abs. 2 bewertet und so die Rechtswidrigkeit bejaht....

Dazu würde ich ihm von Anfang an gute Argumente liefern (damit er gar nicht erst auf dumme Gedanken kommt ...).

Bei Bedarf kann ich Auszüge aus der Kommentierung Schönke/ Schröder kopieren und hochladen!
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#15
Vielleicht entwickelich ja noch eine panikattackeBig Grin

wenn ich von meinem verfassungsmäßigen recht petititionen einzureichen, abgehalten werden soll, ist das wohl verwerflich genug.
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#16
just heute kam ein brief aus dem ministerium wegen meiner früheren beschwerden.

man habe sie geprüft, werde aber aufgrund des persönlichkeitsrechts der betreffenden keine angaben machen.

Schön und gut, aber man muss mir doch mitteilen, ob meinen beschwerden stattgegeben wurde, oder nicht?
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#17
(30-09-2012, 13:53)Ibykus schrieb: Wir wollen mit unsereren Dienstaufsichtsbeschwerden erreichen,

- dass man uns als wehrhafte Väter wahrnimmt
- dass man z.K. nimmt, dass wir Verwaltungsaufwand zu verursachen in der Lage sind
- dass wir die familienrechtlichen Schweinereien bis in die höchsten Gremien zu tragen bereit sind:

Das JA hat mir mitgeteilt, wo sich meine Kinder aufhalten/befinden/wohnen!

Damit hatte ich in der Tat nicht gerechnet!

Der Bundsverband des DKSB hat mich angeschrieben!

Passiert da gerade etwas?
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#18
blue,

diese Reaktionen sind Folge welcher Aktion?
.
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#19
Wir hatten das Thema Dienstaufsichtsbeschwerde ja schon oft, z.B. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4541

Schadet nichts (mehr), kostet nichts, Wirkung sehr mässig aber oft vorhanden.
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#20
(13-12-2012, 21:06)Skipper schrieb: diese Reaktionen sind Folge welcher Aktion? .
- Beim DKSB, der hauptverantwortlich dafür war, dass ich meine Kinder verloren hatte, ständig auf die Füße getreten.
- Das zuständige JA hat mehrfach die "Dame" gewechselt.
(Es ist also nicht auszuschließen, dass sie sich "vertan" haben) Huh

Mehr als eine Weihnachtskarte kann ich nicht schreiben. Aber das mache ich natürlich! Wink
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#21
(13-12-2012, 21:17)p schrieb: Schadet nichts (mehr), kostet nichts, Wirkung sehr mässig aber oft vorhanden.
Und Nachts ist es kälter als draussen? Huh
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#22
Was war dir nicht klar? Es ging um Dienstaufsichtsbeschwerden, die Essenz der früheren Threads dazu.
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#23
(13-12-2012, 21:24)p schrieb: Es ging um Dienstaufsichtsbeschwerden, die Essenz der früheren Threads dazu.
Sie haben wirklich nix gebracht.

Ich kann mir nicht erklären, warum mir die JA-Dame plötzlich die Adresse der Kinder mitteilt!

Es kann nur ein Fehler ihrerseits sein!
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#24
so, strafantrag ist gestellt.
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#25
Ich habe in meinen Sozialgerichtsverfahren auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter eingereicht. Allerdings direkt beim Sozialministerium.

Gestern kam ein Brief, dass Richter unabhängig sind, dass aber meine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Sozialgerichtes weiter geleitet wird, und dass ich in Kürze seine Stellungnahme erhalte.

Ich bin gespannt, was der schreibt.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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