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(09-10-2012, 11:21)Pogo schrieb: Hast du schon einen Titel oder nicht? Nein, kein Titel bisher. War bisher immer unter dem Selbstbehalt.
Schliesst sich Frage 4 an: Hab dieses Jahr bereits Auskunft über meine Einkünfte gegeben. Kann ich jetzt warten, bis sich die JCs wieder bei mir melden (nach 2 Jahren) oder muss ich dann den Unterhalt ab meiner Lohnerhöhung nachzahlen? Schliesslich bin ich ja verpflichtet mein Einkommen zu melden, wenn es sich um mehr als 10% ändert... UVG für meinen Kurzen werd ich ja wohl nachzahlen müssen ab dem Zeitpunkt, wo ich genug verdiene, oder?
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mischka schrieb: Zitat:Nein, kein Titel bisher. War bisher immer unter dem Selbstbehalt.
Wenn du genug verdienst wirst du eben nach Tabelle zahlen müssen, mit oder ohne Titel. Hast du einen Titel so musst du weiter zahlen selbst wenn du weniger/nichts verdienst oder gegen den Titel klagen müssen.
mischka schrieb: Zitat:Schliesslich bin ich ja verpflichtet mein Einkommen zu melden, wenn es sich um mehr als 10% ändert
Woher weist du das?
mischka schrieb: Zitat:UVG für meinen Kurzen werd ich ja wohl nachzahlen müssen ab dem Zeitpunkt, wo ich genug verdiene, oder?
Die UVG-Schulden musst du sicher nachzahlen wenn du diese anerkannt hast. Hast du diese anerkannt?
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(09-10-2012, 11:48)mischka schrieb: Schliesslich bin ich ja verpflichtet mein Einkommen zu melden, wenn es sich um mehr als 10% ändert. Nein. Bist du nicht!
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(09-10-2012, 12:16)Pogo schrieb: Die UVG-Schulden musst du sicher nachzahlen wenn du diese anerkannt hast. Hast du diese anerkannt? Noch hab ich ja keine Schulden, da ich bisher nachgewiesen leistungsunfähig war. Aber ab nächstem Monat bis zum erneuten Auskunftsverlangen (in anderthalb Jahren) bin ich ja leistungsfähig. Also muss ich den UV für Nov2012-Jan2014 zurückzahlen, richtig? Was ist aber mit dem restlichen Unterhalt (die Differenz zwischen UV und Unterhaltsbetrag nach DDT) - muss ich die dann auch nachzahlen (für Nov2012-Jan2014) oder erst ab der neuen Auskunftsanfrage?
(09-10-2012, 12:21)beppo schrieb: (09-10-2012, 11:48)mischka schrieb: Schliesslich bin ich ja verpflichtet mein Einkommen zu melden, wenn es sich um mehr als 10% ändert. Nein. Bist du nicht! Oh, das ist gut
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mischka schrieb: Zitat:Noch hab ich ja keine Schulden, da ich bisher nachgewiesen leistungsunfähig war.
Da wird vermutlich bald ein Mahnbescheid kommen, aber gegen den kannst du dann klagen. Ausgang hängt dann wohl vom Gericht ab.
Wie lange läuft schon UVG?
mischka schrieb: Zitat:muss ich die dann auch nachzahlen (für Nov2012-Jan2014) oder erst ab der neuen Auskunftsanfrage?
Ja, die wirst du zahlen müssen, also laufen sicherlich als zu zahlende Schulden auf.
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09-10-2012, 16:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-10-2012, 16:14 von mischka.)
(09-10-2012, 14:18)Pogo schrieb: mischka schrieb:Zitat:Noch hab ich ja keine Schulden, da ich bisher nachgewiesen leistungsunfähig war.
Da wird vermutlich bald ein Mahnbescheid kommen, aber gegen den kannst du dann klagen. Ausgang hängt dann wohl vom Gericht ab.
Wie lange läuft schon UVG? Nee, da kommt nix - ich hab den Bescheid schon, dass nix nachgefordert wird für die letzten 3,5 Jahre. Ich war nicht leistungsfähig und das hat das JA auch so akzeptiert
(09-10-2012, 14:18)Pogo schrieb: mischka schrieb:Zitat:muss ich die dann auch nachzahlen (für Nov2012-Jan2014) oder erst ab der neuen Auskunftsanfrage?
Ja, die wirst du zahlen müssen, also laufen sicherlich als zu zahlende Schulden auf. Sehen das hier alle so?
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11-10-2012, 13:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-10-2012, 13:54 von mischka.)
(09-10-2012, 10:38)mischka schrieb: 1800 netto - 241 Kind 1 - 356 Kind 2 = 1203 für mich
Frage 1: Bleiben mir tatsächlich 1203 Euro übrig (eh schon ziemlich wenig bei 3000 Euro brutto) oder kommt dann das JC oder JA noch auf die Idee, mich an den Kindergartenkosten o.ä. zu beteiligen?
Frage 2: wenn ich jetzt einen Titel nur über den Mindestunterhalt mache (oder gar noch darunter), wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das JC klagt? Beispiel: für Kind 1 (3,5 Jahre alt) 225€ (oder nur 200€); für Kind 2 (knapp 13 Jahre alt) 334€ (oder nur 300€). Meine Überlegung: Kind hat ja nix von meinem Unterhalt - nur der Staat kassiert. Ich würde gern weniger offiziell zahlen und lieber inoffiziell noch ein paar Euro drauflegen, die dann auch bei meinem Kind ankommen...
Frage 3 (theorie): vor allem @Ibykus ist ja der Meinung "Kein Sorgerecht, kein Unterhalt." Das entspricht auch meiner Meinung - entweder ich bin der Vater, mit ALLEN Rechten und Pflichten, oder eben nicht. Für meine Große habe ich das Sorgerecht und der Umgang klappt auch ganz wunderbar, daher würde ich dort auch Unterhalt zahlen. Bei meinem Kurzen isses anders - KM verweigert jeden Kontakt, hab ihn seit fast einem Jahr nicht gesehen - an Sorgerecht ist nichtmal zu denken. Wie kann ich es verhindern, da Unterhalt zu zahlen, ohne dass ich große Schwierigkeiten bekommen (§170 lässt grüßen). (09-10-2012, 14:18)Pogo schrieb: mischka schrieb:Zitat:muss ich die dann auch nachzahlen (für Nov2012-Jan2014) oder erst ab der neuen Auskunftsanfrage?
Ja, die wirst du zahlen müssen, also laufen sicherlich als zu zahlende Schulden auf.
Keine weiteren Meinungen?!?
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(11-10-2012, 13:52)mischka schrieb: 1800 netto - 241 Kind 1 - 356 Kind 2 = 1203 für mich
Frage 1: Bleiben mir tatsächlich 1203 Euro übrig (eh schon ziemlich wenig bei 3000 Euro brutto) oder kommt dann das JC oder JA noch auf die Idee, mich an den Kindergartenkosten o.ä. zu beteiligen?
Frage 2: wenn ich jetzt einen Titel nur über den Mindestunterhalt mache (oder gar noch darunter), wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das JC klagt? Beispiel: für Kind 1 (3,5 Jahre alt) 225€ (oder nur 200€); für Kind 2 (knapp 13 Jahre alt) 334€ (oder nur 300€). Meine Überlegung: Kind hat ja nix von meinem Unterhalt - nur der Staat kassiert. Ich würde gern weniger offiziell zahlen und lieber inoffiziell noch ein paar Euro drauflegen, die dann auch bei meinem Kind ankommen...
Frage 3 (theorie): vor allem @Ibykus ist ja der Meinung "Kein Sorgerecht, kein Unterhalt." Das entspricht auch meiner Meinung - entweder ich bin der Vater, mit ALLEN Rechten und Pflichten, oder eben nicht. Für meine Große habe ich das Sorgerecht und der Umgang klappt auch ganz wunderbar, daher würde ich dort auch Unterhalt zahlen. Bei meinem Kurzen isses anders - KM verweigert jeden Kontakt, hab ihn seit fast einem Jahr nicht gesehen - an Sorgerecht ist nichtmal zu denken. Wie kann ich es verhindern, da Unterhalt zu zahlen, ohne dass ich große Schwierigkeiten bekommen (§170 lässt grüßen).
1. Nein, das ist keineswegs sicher.
Es könnte sonstwas passieren, das sich das ändert.
Nicht mal auf den SB 950,- bzw. 1.050,- kannst du dich verlassen.
2. Hoch. Wie hoch kann aber niemand vorhersagen.
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Zu 1.) Was dir übrig bleibt, wird man sehen. Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, das ich hinsichtlich Kindergartenkosten etc. nicht mehr leistungsfähig bin und mich auch niemand darauf bisher angesprochen hat.
Leistungsfähig bist du auf jedenfall bis mind. 950 Euro Selbstbehalt.
2.) Deine Ideale sind für das JC irrelevant. Sie müssen kostendeckend arbeiten. Das du KM querfinanzierst, ist hinzunehmen. Obwohl die DDT keine Gesetzeskraft hat, ist sie das Maß aller Dinge, zumindest in D.
3.) Leistungsunfähigkeit gerichtlich feststellen lassen. Wird bei
den Voraussetzungen aber schwer.
Es gibt m. W. einige Fälle, da hat der Pflichtige einfach nur Glück und wird kaum drangsaliert.
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Na ihr macht mir ja Mut Da brauch ich ja meinen Job auch nicht wechseln...
(11-10-2012, 14:00)beppo schrieb: 1. Nein, das ist keineswegs sicher.
Es könnte sonstwas passieren, das sich das ändert.
Nicht mal auf den SB 950,- bzw. 1.050,- kannst du dich verlassen. Was könnten die denn, außer dem DDT-Betrag noch so von mir wollen? Kindergarten? Und sonst noch?
(11-10-2012, 14:00)beppo schrieb: 3. Auswandern Ist keine Option für mich - Freundin, Kids, Eltern sind hier...
(11-10-2012, 14:26)Sixteen Tons schrieb: 3.) Leistungsunfähigkeit gerichtlich feststellen lassen. Wird bei
den Voraussetzungen aber schwer. Nee, das wirds auf keinen Fall. Nich bei 3,5k brutto.
(11-10-2012, 14:26)Sixteen Tons schrieb: Es gibt m. W. einige Fälle, da hat der Pflichtige Glück und wird kaum drangsaliert. Bisher hatte ich da ja immer Glück - die Ämter haben zwar immer getön, sie könnten von mir 20-20 Bewerbungen pro Monat verlangen, gemacht haben sie das aber nie.
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11-10-2012, 14:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-10-2012, 14:53 von Skipper.)
Wie hoch ist Deine Warmmiete?
An wievielen Tagen/Monat ist Kind 1 bei Dir?
Wie hoch sind für Kind 1,
wären für beide Deine Umgangsfahrtkosten jeweils?
Sieh zu, daß Du auch für das 2. Kind Umgang bekommst und für beide Kids der KU möglichst hoch wird...
Dann
1. ...
2. ...
3. ...
4. selbst aufstocken, weil mit schmalen 3K Brutto uU selbst Sozialfall
Wenn Du für die Muttis auch noch zu BU oder so verdonnert wirst, dann wird es noch schöner!
.
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(11-10-2012, 14:50)Skipper schrieb: Wie hoch ist Deine Warmmiete? Keine Miete, wohne mietfrei...
(11-10-2012, 14:50)Skipper schrieb: An wievielen Tagen/Monat ist Kind 1 bei Dir? 4 Tage pro Monat, dazu ca. 4 Wochen Ferien pro Jahr
(11-10-2012, 14:50)Skipper schrieb: Wie hoch sind für Kind 1,
wären für beide Deine Umgangsfahrtkosten jeweils? Umgangsfahrtkosten für Kind 1 ca. 320€ pro Monat - für Kind 2 quasi Null Euro, da gleiche Stadt.
(11-10-2012, 14:50)Skipper schrieb: Sieh zu, daß Du auch für das 2. Kind Umgang bekommst Daran arbeite ich seit fast 2 Jahren vergeblich
(11-10-2012, 14:50)Skipper schrieb: Sieh zu, daß [...] für beide Kids der KU möglichst hoch wird...
Dann
1. ...
2. ...
3. ...
4. selbst aufstocken, weil mit schmalen 3K Brutto uU selbst Sozialfall 3k brutto sind reichlich 1850€ netto, abzüglich rund 600€ Unterhalt nach DDT bleiben noch 1250€ für mich.
Nach der Probezeit sinds 3,5k brutto, da bleiben dann rund 1,5k für mich...
Warum sollte ich mich da mit den Idioten vom Jobcenter rumschlagen um aufstocken zu können?
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Mietfrei? Keine Strom-, Wasser- und Heizkosten?
Das ist ganz schlecht!
Bei 3Kilo Brutto, Warmmiete mal mit preiswerten 500 € angesetzt und beide Kids an 4 Tagen bei Dir, würde das Amt mit ca. 400 € aufstocken.
Das lohnt den JC-Streß vermutlich nicht.
Bedenke aber, daß nicht nur das Einkommen steigt!
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(11-10-2012, 15:05)mischka schrieb: (11-10-2012, 14:50)Skipper schrieb: Wie hoch ist Deine Warmmiete? Keine Miete, wohne mietfrei... Wenn du ein paar Hundert Euro rausholen, un dir den Papiertiger antun willst, dann ändere das!
Ärgerlich ist, dass du dann den Verwaltern und Juristen die Existenz rechtfertigst. Aber du hast, bzw deine Kinder haben, ein paar hundert Euros mehr.
Seid ihr (du und deine Kinder) wirklich auf ein paar hundert Euro angewiesen?
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Am Besten wird es sein erst einmal ganz in Ruhe abzuwarten wie sich Dein Einkommen wirklich entwickelt und ob Probezeit und aehnliches ueberstanden werden. Die Mutties auf keinen Fall informieren und den Mund halten und abwarten und informier Dich gut bevor Du dann irgendwann einmal, wenn Dein Einkommen wirklich sicher ist, etwas unternimmst. Leg Geld beiseite, denn es werden sicherlich Nachzahlungen gefordert werden wenn Du es so machst. Am Wichtigsten sind Ruhe und Verschwiegenheit gegenueber den Mutties und den Aemtern!!!!!!!! Strafbar machst Du dich dabei eventuell schon, aber das waere mir erst einmal egal, da Du ja zahlen moechtest. Vermeide auf jeden Fall in Verzug gesetzt zu werden indem Du zu frueh irgendjemand informierst. Sichere erst die Situation und informiere dich gut und handele dann. 2-3 Monat Zeit hast Du ganz bestimmt ohne etwas offiziell zu machen.
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(11-10-2012, 20:08)wunder1 schrieb: Hallo mischka,
so leid es mir tut die werden dich fertig machen.
Ich hatte darmals ca.3,5 netto aber für mich nicht mal 600€ ich konnte noch nicht mal die wohnung bezahlen da ich aus meinen eigenen haus rausgeworfen wurde dann habe ich den hasenfuss gemacht.
Jetzt geht es mir gut und ich habe meine ruhe.
dein/euer wunder Kannst Du mir das genauer erklären (gern auch per pn)? Wie haben die dir 2900Euro im Monat abgenommen? War da BU oder EU dabei? Die hab ich ja nicht zu befürchten, weder hab ich ein Kind unter 3, noch war ich verheiratet...
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12-10-2012, 11:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2012, 11:12 von JahJahChildren.)
(12-10-2012, 10:25)mischka schrieb: [quote='wunder1' pid='88726' dateline='1349978937']
Wie haben die dir 2900Euro im Monat abgenommen? War da BU oder EU dabei? Die hab ich ja nicht zu befürchten, weder hab ich ein Kind unter 3, noch war ich verheiratet...
Bei mir war es ähnlich. Im ersten Quartal hatte ich zB sagenhafte MINUS 770 Euro von denen ich aber noch nicht gegessen oder getrunken habe.
Danach kam ich dann so langsam in Richtung Hartz IV Niveau.
Ich hatte etwas mehr Netto als wunder...
Du wirst bis auf das Maximum verdonnert. Welche Kosten (auch ehe-bedingte) du hast, interessiert nicht. Dass meine gEf nicht ihren Anteil (von meinem Unterhalt) an der gemeinsamen Ehewohnung zahlte, ist mein Privatvergnügen. Nach Maximierung durfte ich dann noch vom "Selbstbehalt" die teuerste Private KV für sie oben drauf legen.
Schuldentilgung von vor der Ehe wurde vom Richter unter den Tisch fallen lassen. Lediglich die Zinsen plus Aufrundung auf den nächsten Euro wurden berücksichtigt. Richter meinte, dass ich so ja schließlich in 12/2040 schuldenfrei sei. Merci. Nachdem man dann schon zig mal unter dem Selbstbehalt liegt, kommt dann das FA und will die die Steuern vom Unterhaltseinkommen der gEf. Ist ja alles aus dem Selbstbehalt zu zahlen.
Warum glaubst du, dass BU für dich nicht in Frage kommt? Glaube nicht, dass unverheiratet und Kindesalter >3 Jahre dich zwangsläufig schützen. Dass mit den 3 Jahren ist ein Märchen aus 1001 BGB.
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Wegen BU: Der Kurze geht seit Monaten in den Kindergarten, seine "Mutter" hat bereits wieder ein neues Kind, wegen dem sie zu Hause ist. Das Jobcenter hat mir im letzten Auskunftsersuchen selbst geschrieben, dass es nur um KU geht:
Jobcenter schrieb:Wie bereits erwähnt wird ein Unterhaltsanspruch der betreuenden Mutter nicht weiter geprüft. (die hatten erst Auskunft wegen KU und BU von mir gefordert, woraufhin ich geschrieben hab, dass ich keine Auskunft geben werde, da KM keinen Anspruch auf BU mehr hat. "Wenden Sie sich bezüglich BU bitte an den Vater des neugeborenen Kindes der KM")
Wenn überhaupt, kann sie BU von dem Vater ihres letzten Kindes (knapp ein Jahr alt) bekommen, den sie mittlerweile auch geheiratet hat, sich aber wohl schon wieder von ihm getrennt hat.
Das was du weiter schreibst ist doch nur der Fall, weil du verheiratet warst!?! Ich war noch nie verheiratet (mit der KM meines Sohnes hab ich noch nicht mal zusammengelebt), daher kann auch keine Mutter irgendwelchen Unterhalt von mir verlangen. Es geht bei mir "nur" um Kindesunterhalt.
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Ich denke, es kommt darauf an, ob die Sache wirklich vor Gericht geht, bzw.,
die Unterhaltsberechtigten anwaltlich vertreten werden.
Dort kann es tatsächlich sein, das der TO penunziös kahlrasiert wird und er
das BGB und die Leitlinien dermaßen aufs Haupt geschmettert bekommt,
das ihm schwindelig wird.
Außerhalb des Gerichtsaals hat man es gelegentlich auch noch mit Menschen zu tun, die auch mal fünfe gerade sein und dem Pflichtigen den
Selbstbehalt oder gar ein bisschen mehr lassen. Das hat eventuell damit zu tun, weil die Bediensteten der Behörden auch noch andere Fälle abwickeln müssen, die nicht zwingend mit Forderungsbeitreibung zu tun haben und sich so etwas Arbeit sparen wollen.
So hat z. B. die 1. Anwältin meiner Ex meinen Dienstwagen nicht als geldwerten Vorteil gesehen, da ja auch noch der Umgang finanziert werden muß.
Mittlerweile hat Ex aber den 3. Anwalt binnen 2 Jahren.
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(12-10-2012, 11:36)Sixteen Tons schrieb: Außerhalb des Gerichtsaals hat man es gelegentlich auch noch mit Menschen zu tun, die auch mal fünfe gerade sein und dem Pflichtigen den
Selbstbehalt oder gar ein bisschen mehr lassen. Ich verstehe es immernoch nicht bzw. hat mir bisher noch keiner auf meine Frage 1 qualifiziert geantwortet. Welche Kosten könnten die Gegner noch geltend machen, damit ich mehr als den Betrag nach DDT zahlen müsste und so an die Selbstbehaltgrenze (oder gar darunter) käme? WAS?
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Eine qualifizierte Antwort bekommst du vielleicht bei einer
Rechtsberatung und selbst dann ist das keine Garantie, das deine
Berechnung von der Gegenseite auch so hingenommen wird.
Sie kann dir zum einen höheres Einkommen unterstellen, weil du
mietfrei wohnst (geldwerter Vorteil).
Sie kann die Werbungskosten nur teilweise oder gar nicht anerkennen.
Sie kann Verbindlichkeiten (Bankkredit etc.) teilweise oder gar nicht anerkennen.
Sie kann verlangen, das du einen Teil der Kindergartengebühren oder
sonstige Belastungen mit trägst, weil dir bei den von dir propagierten 1203 Euro immer noch 253 Euro bis auf 950 Euro Selbstbehalt fehlen.
Es ist aber davon auszugehen, das dein Selbstbehalt geringer ausfällt, wenn man dir die Mietfreiheit als Einkommen unterstellt.
PS: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
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(12-10-2012, 11:28)mischka schrieb: Jobcenter schrieb:Wie bereits erwähnt wird ein Unterhaltsanspruch der betreuenden Mutter nicht weiter geprüft. (die hatten erst Auskunft wegen KU und BU von mir gefordert, woraufhin ich geschrieben hab, dass ich keine Auskunft geben werde, da KM keinen Anspruch auf BU mehr hat. "Wenden Sie sich bezüglich BU bitte an den Vater des neugeborenen Kindes der KM")
Wenn überhaupt, kann sie BU von dem Vater ihres letzten Kindes (knapp ein Jahr alt) bekommen, den sie mittlerweile auch geheiratet hat, sich aber wohl schon wieder von ihm getrennt hat.
Nicht, wenn dieser ausfällt, weil er zB zu wenig verdient, oder sich abgesetzt hat, oder oder oder.
Was die JC Tante geschrieben hat, hat keinerlei Relevanz. Sie mag es ehrlich gemeint haben, muss aber nicht. Wäre ich JC, würde ich auch vielleicht erstmal sagen, BU interessiert nicht. Insbesondere, wenn du dich woher geweigert hast, Auskunft bezüglich KU UND BU zu erteilen. Die nehmen die Zahlen für KU und wissen dann schon mal eine grobe Hausnummer, ob für BU auch noch Luft wäre. Kann Taktik sein, kann Einsicht sein.
Ich male den schwarzen Peter nicht an die Wand - allerdings sollte man(n) immer mit allem rechnen ;-) Also net böse sein.
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(12-10-2012, 11:44)mischka schrieb: Ich verstehe es immernoch nicht bzw. hat mir bisher noch keiner auf meine Frage 1 qualifiziert geantwortet. Welche Kosten könnten die Gegner noch geltend machen, damit ich mehr als den Betrag nach DDT zahlen müsste und so an die Selbstbehaltgrenze (oder gar darunter) käme? WAS? Das wird dir niemand beantworten können. Du wirst erleben, was mit dir passiert. Deutschland ist nämlich ein Rechtsstaat.
(11-10-2012, 14:46)mischka schrieb: Was könnten die denn, außer dem DDT-Betrag noch so von mir wollen? Kindergarten? Und sonst noch? Sonderbedarf. Das ist genauso schwammig wie der Begriff "Kindeswohl".
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Mehr Unterhalt, indem sie dir willkürlich ein höheres Einkommen andichten.
Mein OLG-Schwengel, hat sich von mir z.B. 3 Jahre als Einkommensauskunft geben lassen, um dann willkürlich das höchste mittlere Jahr zum Durchschnittseinkommen zu erklären.
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