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Unterhalt
#1
wegen der umgangsproblematik teilte ich gegen die ex in letzter zeit ein paar harte schläge aus. Jetzt kommt die vorhergesehene reaktion: sie fordert über ihre anwältin unterhalt.

Jetzt brainstorme ich gerade ein bisschen vor mich hin.

Ich könnte den unterhalt natürlich, wie bekannt, aufstocken. Ich könnte auch unterhalt in höhe des UV Titulieren und sehen, was dann passiert.
Eine ausbildung zu beginnen, finde ich auch einen schönen gedanken.

Ich muss mich nochmal informieren, ob eine beistandschaft besteht.

Vielleicht habt ihr ja noch meinungen und ideen.
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#2
gehts denn um KU, BU oder EU ? Was macht Deine Ex und was machst Du, dass Du von Ausbildung sprichst ?
https://t.me/GenderFukc
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#3
es geht um den mindest ku. ex ist lehramtsreferendarin und bezieht mehrere sozialleistungen darunter UV.
Das ganze ist für sie also ein finanzielles nullsummenspiel.

Es geht nur darum mich zu treffen.

Ich jobbe in freier mitarbeiterschaft und stocke auf.
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#4
Wenn es ein Nullsummenspiel ist und es mehr oder weniger egal, würde ich gar nichts machen. Abwarten, Ausbildung beginnen und Tee trinken. Den Rest erledigen die Behörden. Immer freundlich Termine wahrnehmen und darauf hinweisen, dass Du bereits aufstockst aber natürlich jeder Umverteilung .. meinte Änderung gerne zustimmst.
https://t.me/GenderFukc
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#5
Hmmh... Ähmm...

harte Schläge gegen die Ex...

Du arbeitest noch sehr an der Ex.

In Verbindung mit Deinem anderen Tröt 'Wie abschließen...' habe ich den Eindruck, daß Du Dich noch nicht getrennt hast.
.
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#6
(13-10-2012, 18:13)Skipper schrieb: ... harte Schläge gegen die Ex...
Du arbeitest noch sehr an der Ex.
In Verbindung mit Deinem anderen Tröt 'Wie abschließen...' habe ich den Eindruck, daß Du Dich noch nicht getrennt hast.
Verarbeiten im Sinne von nicht mehr hinterherheulen, sich nicht mehr vom eigenen Hass zerfressen lassen oder sich rächen wollen, ist eine Sache.

Vergessen, was sie tat, um später dann ohne Gegenleistung Milde zu zeigen, käme für mich aber auch nicht in Frage.

Manche Sachen schreibe ich mir sogar auf, damit ich sie nicht vergesse und wieder in die selben Fallen tappe.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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#7
iglu spricht hier von 'Schlägen' gegen die Ex und beschwert sich hier und an anderer Stelle, daß sie retour in sein Leben greift.

So kann man auch Beziehungen aufrecht halten und weiter führen - noch dazu unter Instrumentalisierung des Kindes.
.
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#8
@skipper

wenn du mich schon anhand meiner threads analysieren willst, dann bezieh doch bitte meine umgangsthreads ein.

mutti hält sich nicht an vereinbarungen, weswegen ich bald wieder vor gericht darf. aus strategischen und prozesstaktischen gründen, war es sinnvoll diese "schläge" zu führen, weil sie ein fettes loch in ihre argumentation reißen. nicht mehr und nicht weniger.


nun hat sie fast ein jahr keinen unterhalt gefordert. ist das relevant?
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#9
(13-10-2012, 18:01)Petrus schrieb: dass Du bereits aufstockst aber natürlich jeder Umverteilung .. meinte Änderung gerne zustimmst.

Nicht zu bereitwillig! Das JC wird sehen wollen, dass Du mindestens vorträgst, dass Du wegen fehlender Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig bist. Wenn dann ein anders lautendes Urteil kommt, müssen sie es mit in die Aufstockung nehmen.
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#10
u einem verfahren wird es wohl sowieso kommen.
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#11
nach rücksprache mit meinem anwalt fahren wir im falle des falles die ausbildungsschiene.

momentan ist es ja eh so, dass ich zahlungen mit befreiender wirkung nicht an die km leisten kann, selbst wenn ich wollte.
ansonsten riet er mir gemäß faq, es auf ein verfahren ankommen zu lassen und keinesfalls einen titel erstellen zu lassen.

bin gespannt ob die ex das durchzieht.
da in der unterhaltsforderung nicht einmal ein empfängerkonto angegeben war, ist das ganze entweder ein bluff oder die gegenseite sitzt geistig sowieso schon im gerichtssaal.
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#12
update:

die gegenseite hat nunmehr vkh beantragt.
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#13
dazu ein paar fragen:

da unterhaltsvorschuss gezahlt wird, ist mein kind doch gar nicht gläubiger der forderung, insofern scheidet vkh doch vvh aus, oder nicht?

zum zweiten hätte die km doch kostenfrei im laufe des letzen jahres eine beistandschaft einrichten können, insofern ist ihre rechtsverteidigung doch mutwillig, oder nicht?
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#14
Ob die KM nun eine Beistandschaft einrichtet (kostet den Staat Geld) oder VKH beantragt (kostet den Staat auch Geld) bleibt wohl ihr überlassen, da ist keine Mutwilligkeit erkennbar.

Dein Kind ist tatsächlich nicht Gläubiger der UV-Summe. Aber hier wird ja der Mindestunterhalt eingeklagt, und da ist das Kind (jedenfalls für die Zukunft) Berechtigter.
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#15
ja, aberBig Grin

die forderung wird rückwirkend geltend gemacht.


außerdem ändert das juristisch gar nichts. solange unterhaltsvorschuss bezogen wird ist, er nicht der gläubiger. ich bin versucht zu schreiben basta.Wink

formal müsste km ja erstmal auf den vorschuss verzichten. tut sie aber nicht.
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#16
Das Recht, den Unterhalt einzuklagen kann die UVK ohne Weiteres an das Kind zurückgeben. Ansonsten kann das Kind alle Beträge, die über den Vorschuss hinausgehen, selbst einklagen.
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#17
Ich bekomme es nicht mehr so ganz auf die Reihe, aber ich meine bei mir lief es damals so:
- Antrag UV seitens der KM (da sie ergänzend H4 bezog)
- Inverzugsetzung
- Einrichtung Beistandschaft
- Klage
Da wunderte eich mich darüber, wie die Beistandschaft gleich die (schon ausgekehrte Summe) von der UVK gleich mitforderte.
Denn es wurde ja im namen meines Sohnes geklagt, mit seiner VKH.
Warum sollte den ER die Summe einklagen, die er schon bekommen hatte?
Das trug ich vor, und dann faselten sie irgendwas von "Überleitungen"
Später vorm OLG trug ich es noch einmal vor, da wurde die Klage umformuliert und da wurde wiederum alles "übergeleitet".
Mein RA meinte, es währe nicht ganz rechtens, aber zwecklos dagegen vorzugehen.Huh
Ich hoffe es hilft dir ein wenig weiter. Für genaueres müsste ich den Stapel Papiere durchforsten.
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#18
Für die Differenz Vorschuß - Mindestunterhalt ist das Kind auf jeden Fall Gläubiger, soweit die KM nicht noch andere Leistungen bezogen hat.
Und wenn du dir so sicher bist, dass es nicht geht, was fragst du dann hier überhaupt?
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#19
ich frage um die formaljuristischen details für mich zu klären.
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#20
Auch an dieser Front geht es weiter.

Nach dem üblichen Geplänkel und Prozedere, teilte mir mein RA mit, dass er telefonisch vom Richter erfahren habe, dass mir VKH verweigert würde.

Je nach Begründung will er Beschwerde einlegen.
Ansonsten werde er sich aus dem Verfahren verabschieden, um die Kosten kleiner zu halten, was dann zu einem Versäumnisurteil führen würde.
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#21
(21-02-2013, 13:54)iglu schrieb: Ansonsten werde er sich aus dem Verfahren verabschieden, um die Kosten kleiner zu halten, was dann zu einem Versäumnisurteil führen würde.
Was ist denn das für ein Seppel? Er hat wohl Angst um sein Honorar, wenn du keine VKH kriegst. Aber so einfach sollte er sich nicht verdrücken dürfen.

Mache den Forderungs- und Gerichtsschriftverkehr dem Jobcenter bekannt. Beantrag die Übernahme der Anwaltskosten als "unabweisbaren Bedarf", hilfsweise als Darlehen.(Das wird zwar wohl abgelehnt, aber es geht darum es aktenkundig zu machen). Verlange von Ihnen eine Anweisung, ob du dich gegen die KU-Forderung (die dich weiter bedürftig macht) verteidigen sollst? Frage, ob du zur Vermeidung des Rechtsstreits die Forderung anerkennen kannst und sie dir Absetzung nach §11b Abs 1 Nr 7 zusichern. Biete ihnen an, deine Vertretung in dem Verfahren zu übernehmen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#22
Zitat:Er hat wohl Angst um sein
Honorar, wenn du keine VKH
kriegst.

So sieht es aus. Aber die Angst ist nicht unberechtigtBig Grin

Danke für den Tipp.
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#23
Vor ein paar Tagen erreichte mich ein Schreiben der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises, in dem mein Sohn jetzt wohnt. Ich gebe einmal das Fettgedruckte wieder:

"Das Ausbleiben von Unterhaltszahlungen ohne Angabe von Gründen stellt eine Unterhaltspflichtverletzung dar und ist eine Straftat!...Bei Ausbleiben der Unterhaltszahlungen kann von hier Klage gegen Sie erhoben werden, was für Sie mit weiteren Kosten verbunden wäre!"

Also dass mich die UVK verklagen kann ist mir neu.

Ist das nicht Amtsanmaßung oder so? Doch zumindest Nötigung.
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#24
Siehe

§ 7 UhVorschG
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvors...40979.html
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#25
(04-03-2013, 16:54)iglu schrieb: Ist das nicht Amtsanmaßung oder so? Doch zumindest Nötigung.
Nö. Das ist wohl gesetzlich so vorgesehen.

Um sich mit den Grundlagen vertraut zu machen, empfehle ich immer wieder die gründliche Lektüre davon:
http://www.buergerservice.bremen.de/sixc...202011.pdf
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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