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13-10-2012, 03:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2012, 03:41 von Levin.)
Hallo Ihr.
Mich hat es auch erwischt. Meine Ex hat sich mit meinem Sohn bei einer "Freundin" abgesetzt. Ich hatte meiner Ex mal gesagt, dass sie nicht so in unserem Leben reinschauen soll. "Die Kinder verstehen sich soo gut". Mein Sohn hat viele Freunde der an der Junge wohl nur meinen Sohn………. Es benimmt sich mir sehr seltsam gegenüber. Selbst seinen Tieren gegenüber will er nicht wissen bzw. ruft nicht an. Heute ist mir auch bekannt, das ich mehr präsent hätte zeigen müssen. Von Dienstag bis heute......
Am letzten Dienstag sind die ausgezogen. Die "Freundin" rief mich an, dass das Kind bei ihr ist…. Ja schwerer Fehler von mir, darum ist der kommende Montag so wichtig.
Könnt Ihr mir helfen……
1.Ich brauche für das Gericht am Montag exakt formulierte Anträge, dass ich ihn in meine Wohnung haben will.Mit Abforderungen der Unterlagen!!?
2. Die Mutter des Kindes, hat ohne meines Wissens folgende Dinge mitgenommen: Stammbuch. Gelder, Mietvertrag, Unterlagen ect ect Nur Ihre Sachen, meinte sie........
Mietvertrag auf uns beide. Sieh wollte mir heute nicht den Schlüssel geben, weil sie selber noch keine Wohnung hat. Natürlich soll ich die Wohnung zum Wohl des Kindes verlassen.
Sie hat schon einiges gegen mich unternommen.Vom RA noch kein Schreiben, hat sie mir so neben bei mit geteilt, dass sie sofort Zugang zur Wohnung hätte wegen eines schulpflichtigem Kind........ uns so.
Schloss wechseln legitimiert!!??.
Erst heute, Datum, erhielt ich von ihr das Schreiben mit Trennung (2 Zeiler) nach meinen Aufforderungen.....
Ich vermute, sie will das einseitige Sorge Recht bekommen. In Moment ist sie Krank geschrieben, wenn das ihr Chef wüsste. Sonst hätte sie unregelmäßigen Dienst.. Zu hause ist sie ca. um 21.30 Uhr.
Es geht auch um die Wohnung. Sie hat mir heute gesteckt, dass sie beider Arge einen Termin hatte. Auch ich muss am Montag zur Arge. Mir stehen mir 50qm zu. Klar will ich die Wohnung behalten. wegen meines Sohnes. Evtl: Anträge für das Gericht zur Arge mitnehmen? Nach dem Gerichtseingabe. Welchen Antrag für die Wohnung behalten zu können, muss ich stellen. Vllt jemandem bekannt??
Vor ihren heutigen plötzlichen Besuch mit dieser „Freundin“ habe ich diese Infos http://www.trennungsfaq.com/trennung.html#nachtundnebel,
erhalten. Glück !? Es war fast 1 zu 1. Ich hoffe, ich habe die Regeln beachten können .
Heute hat, bzgl. Um / Abmeldung das Einwohnermeldeamt und die Schule
die Info erhalten
Ich bitte um Nachsicht, das ich sehr unkonzentriert bin, aber……….. Könnt ihr mir weiterhelfen?
Danke
G
levi
wie alt ist das kind und wer hat es bislang betreut.
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Hallo Levi,
Erst mal Willkommen hier.
Am besten, Du sammelst Dich erst mal und schreibst Dein Problem strukturiert auf.
Ich werde aus dem, was Du oben geschrieben hast jedenfalls nicht schlau.
Daran, dass noch keine Ratschläge gekommen sind, kannst Du sehen, dass es nicht nur mir so geht..
Also, Kopf freimachen und ran an die Tasten!
Gruß Clint
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Lass den Text von einem Freund gegenlesen, sonst versteht man nichts. Schreibe chronologisch geordnet, Schritt für Schritt. Für welches genaue Ziel fragst du um Hilfe? Die Uhrzeit deines Postings legt nahe, dass du in einer Ausnahmesituation bist. Schlaf dich aus, werde nüchtern, schreib es nochmal.
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13-10-2012, 13:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2012, 13:35 von Absurdistan.)
wichtig ist wie die Sorge geregelt ist. Gemeinsame Sorge hast du nur wenn ihr verheiratet ward oder eine gemeinsame Erklärung abgegeben habt. Beziehung zum Kind ist wichtig. Hast du das Kind auch betreut?
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13-10-2012, 16:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2012, 17:28 von Levin.)
Vielen Dank, auch für Euer Verständnis
Nach meinen gestrigen Zeilen, habe ich mich hier noch weiter eingelesen. Nach einem heutigen Telefongespräch und meinen Beobachtungen von Gestern Abend, muss ich meine naive Hoffnung begraben, dass kein(e) Helferlein dahinter steckt. OK:
Der Junge ist 10 Jahre alt.
Außerhalb der Kindergartens Schule; Halbtages Schule; habe ich ihn betreut (wegen unterschiedliche Arbeitszeiten meiner Ex). Großeltern sind dafür nicht vorhanden gewesen.
Wir sind 11 Jahre verheiratet.
Die Trennung erfolgte am letzten Dienstag, also ganz frisch. Erst gestern Abend, erhielt ich nach meinen Aufforderungen dazu die schriftlich Bekundung. Mit Datum
Wie könnt Ihr mir helfen?:
Ich brauche eine Möglichkeit, mit Unterstützung des Gerichts, falls jetzt schon möglich,. dass mein Sohn mir nicht vorenthalten werden soll. Na Klar. nicht beweisbar.
Und für den späteren Kampf.,. Das ist das wichtigste.
Wie verhalte ich mich korrekt, falls möglich, mit dem Schloss/Schlüsseln. Meine Unterlagen sind weg, auch die gemeinsamen Unterlagen. Stammbuch ect.
Es kann noch niemand gegenlesen, Aber vllt. falls es Eure Zeit erlaubt, könnt Ihr mir Fragen stellen!??
.
Danke
G
levi
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13-10-2012, 17:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2012, 17:45 von PolyTrauma.)
Wegen Deinen Sachen sofortige Herausgabe verlangen und bei Weigerung sofort Strafanzeige erstatten. Hast Du für das Kind die Vaterschaft anerkannt? Wenn ja, dann Anzeige wegen Kindesentziehung.
Gegenüber der Ex niemals laut werden oder drohen. Wegen Wohnung: Türöffnung mit Schlosser und Polizei als Zeugen. Nicht, dass sie Dir hinterher Gewalt vorwerfen kann.
Wenn es bei Deinem Auszug bleibt, dann sofort Heizung, Strom, Telefon kündigen und Vermieter bitten, Dich aus dem Mietvertrag zu entlassen. Mietzahlungen vorsorglich einstellen. Alternativ sie ausziehen lassen (wenn gemeinsames Sorgerecht, dann natürlich ohne Euer Kind mitzunehmen).
Soviel zu meiner Meinung. Wie sehen die anderen das?
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
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Also, erst mal ruhig bleiben und versuchen, zu strukturieren.
(Falls ich etwas Falsches schreibe, bitte korrigieren)
Die Trennung ist ganz frisch, Ihr lebt beide von Hartz IV.
Das Problem "Trennungsunterhalt" hast Du also schon mal nicht, da nicht leistungsfähig.
Wichtig ist erst einmal nur Dein Sohn.
Das Sorgerecht verliert man nicht so einfach, aber Umgang musst Du bekommen.
Dass der Junge wieder bei Dir einziehen wird, ist möglich, aber die Wahrscheinlichkeit spricht gegen Dich.
Bei einem 10-jährigen spielt der Wunsch des Kindes bei einer Gerichtsverhandlung eine große Rolle.
Euer Kind liebt beide Eltern, versuche nicht, das Kind negativ gegen die Mutter zu beeinflussen.
Du musst zuallererst wieder Kontakt zum Kind bekommen. Falls die Mutter nicht auf Deine Kontaktversuche reagiert, musst Du beim Familiengericht einen Antrag auf Umgang stellen.
Entweder mit Anwalt (VKH beantragen) oder ohne (direkt bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts).
Auf alle Fälle gilt: ruhig bleiben. Keine Dramen vor der Schule, kein Gebrülle, etc. Das dürfen nur Frauen, bei uns Männern wird das immer gegen uns ausgelegt.
Was ARGE, etc. angeht, kann ich Dir leider nichts raten, da ich keine Erfahrungswerte hier habe, ich denke aber, dass die Dich nicht gleich aus der Wohnung schmeißen.
Wichtig ist: Kontakt mit Deinem Kind zu bekommen. Alles andere ist zweitrangig.
Rede mit ihm und versuche, die Situation zu erklären.
Sag' ihm, dass Du ihn liebst und immer für ihn da sein wirst.
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13-10-2012, 18:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2012, 18:26 von PolyTrauma.)
Vorhin überlesen. Ihr seid ja verheiratet.
Somit hat sie sich ganz klar strafgemacht. Auch, wenn sie nicht bestraft wird (Mütter sind ja sooo unantastbar.), solltest Du Anzeige wegen Kindesentziehung erstatten, alleine schon, um zu dokumentieren, dass Dir Euer Kind wichtig ist. Auch sofort die vorläufige Übertragung des alleinigen ABR auf Dich veranlassen. Ebenso bei Meldebehörde und Schule vorsorglich einer einseitigen Ummeldung des Kindes durch die KM widersprechen.
Wenn Du nichts tust, nicht entschlossen genug etwas tust oder Dein Engagement nicht nachweisen kannst, dann kann es sein, dass man Dir später, wenn es um Umgang geht, vorwirft, Du habest kein Interesse am Kind.
Da die KM sowieso schon schwere (und unfaire) Geschütze aufgefahren hat, solltest Du bei der Wahl Deiner (legalen und angemessenen) Mittel auch nicht zimperlich sein.
Nachtrag:
Sowohl Euer Kind als auch Du seid in der Ehewohnung zuhause. Will sie das ändern, hat SIE zu klagen. Wurde ihr Euer Kind (und evtl. die Wohnung) dann zugesprochen, dann und erst dann geht es um Umgang.
Alles, was sie diesbezüglich vorher "einfach so" macht, um vollendete Tatsachen zu schaffen, verstößt gegen geltendes Recht und sollte man sich entschlossen gegen wehren.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
wenn du sorgeberechtigt und wirklich! die hauptbetreuungsperson bist, dann holst du deinen sohn am montag von der schule ab, sofern bei euch nicht gerade ferien sind und gut ist.
schlösser austauschen nicht vergessen!
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Wer Hauptbetreuungsperson in der Ehe war, wird doch erst später wichtig?! Auch wenn Levi vorher mehr gearbeitet als betreut hat, hat er das Recht, sein Kind von der Schule abzuholen und mit nach Hause zu nehmen!?
Nur sollte er das durch die o. g. Schritte (vorl. ABR + Willenserklärung gegenüber Meldebehörde) dokumentieren, damit die KM den Spieß nicht umdreht und ihrerseits Anzeige wg. Kindesentziehung erstattet.
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entziehung minderjähriger kommt hier gar nicht in betracht, weil die tatbestandsmerkmale fehlen erstrecht nicht, wenn er das kind mit nach hause nimmt.
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13-10-2012, 18:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2012, 20:02 von Levin.)
Danke, ihr beiden. (Sorry,mein Rechner spinnt auch noch,nein kein Virus).
Zur ARGE kommt es jetzt weil durch die Trennung ein Gewisser Satz im Raum steht.
Schaun wir mal. Ach so…. Ich habe das Glück von zu hause aus arbeiten zu können.
Darum ging das ja auch……..mit der Betreuung
Nach der Schule „abfangen“ habe ich nicht gemacht.
Antrag auf Umgang stellen ,Ab wann!? Montag und wie
und den das Kind nicht mitnehmen lassen müssen, sobald die eine Wohnung gefunden hat
Auch gleich fertig machen. Wenn ja, wie?
Sind Dafür schon Links vorhanden?
Ich will die Wohnung behalten, für meinen Sohn, ohne das die EX einfach so reinspazieren kann.
Das mit dem Schloss austauschen ist wohl nicht sooo rechts kompatibel…….
Was könnte passieren…..
ohne das ich die Ex “nachträglich“ schriftlich darüber informiert habe…………..
Ja; meine Gefühle habe ich schon unter Kontrolle. Zu mindestens denke ich daran
Ich bin eigentlich auf was schlimmes; dank der Infos vorbereitet, schreib ich mal soooo.
Mal schauen, ich hoffe für mich Nachhaltig.
Gruß
levi
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(13-10-2012, 18:48)iglu schrieb: entziehung minderjähriger kommt hier gar nicht in betracht, weil die tatbestandsmerkmale fehlen...
Objektiv gesehen ja. Nach allem, was ich hier im Forum lesen durfte, bin ich mir nicht sicher, was im Sinne von Frau einfach so "hingebogen" wird.
Auch finde ich es wichtig, ihr klare Grenzen zu setzen, damit sie nicht immer unverschämter wird.
Da haben die Cracks hier sicher mehr Erfahrungen mit. Bin gespannt auf die Meinungen.
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13-10-2012, 19:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2012, 19:42 von Levin.)
Vielen Danke.
eeeh.... was ist eine ABR ????
OK: Was muss ich komplett tun!!?? Außer Beratung beim Jugendamt wahrnehmen wollen
Ich gehe davon aus, dass ich keinen Kontakt bekomme.
Sie (die) sollen es merken, na klar legal nach Liste…...
Bitte erst einmal keine Kürzel außer KM
Gruß
levi
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(13-10-2012, 18:53)levi schrieb: Nach der Schule „abfangen“... Abholen, nicht abfangen!
Zitat:Antrag auf Umgang stellen...
Erst, wenn sie Euer Kind mitnimmt. Wenn's geht, würde ich das Kind zur Schule bringen und wieder abholen.
Die Sache mit Anzeige und ABR erst, wenn sie Euer Kind rechtswidrig dauerhaft mitnimmt.
Frage @all: Sie darf ja auch das Kind mal mit zu Oma nehmen oder zu Shoppen. Was ist dann dauerhaft? Wann fängt Kindesentziehung an?
Zitat:Ich will die Wohnung behalten, für meinen Sohn, ohne das die EX einfach so reinspazieren kann.
... Das mit dem Schloss austauschen ist wohl nicht sooo rechts kompatibel…….
Du arbeitest von zu Hause aus, hast also die Möglichkeit, sie zeitnah hereinzulassen. Das Austauschen der Schlösser ansich ist unproblematisch. Sie hat halt ein Recht auf Zutritt. Tauschst Du Schließzylindet aus und hängst Du (evtl. vor Zeugen), wenn Du Einkaufen gehst, Zettel an die Tür: "Hallo Exi, bin in der Nähe. Ruf an, und ich mach Dir auf. Nr.: 0123-4567890".
Ihr schriftlich mitteilen geht auch, ist vllt. sogar besser.
Zitat:Was könnte passieren…..
Sie könnte (und dürfte) Schlüsseldienst holen, evtl. Polizei als Zeugen. Das solltest Du vermeiden.
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(13-10-2012, 17:54)Clint Eastwood schrieb: Wichtig ist erst einmal nur Dein Sohn.
Das Sorgerecht verliert man nicht so einfach, aber Umgang musst Du bekommen.
Dass der Junge wieder bei Dir einziehen wird, ist möglich, aber die Wahrscheinlichkeit spricht gegen Dich.
Bei einem 10-jährigen spielt der Wunsch des Kindes bei einer Gerichtsverhandlung eine große Rolle.
Genau so sehe ich es auch. Ob Du das ABR haben willst, musst Du für Dich entscheiden, je nach Deinen realen Möglichkeiten, das Kind zu versorgen.
Dann natürlich Antrag auf ABR und alles andere wie Umgang nur ersatzweise und vorübergehend bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Alleiniges ABR für den Vater ist aber sehr selten. Zur Zeit habt Ihr es beide.
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(13-10-2012, 19:14)levi schrieb: eeeh.... was ist eine ABR ????
Aufenthaltsbestimmungsrecht (Wer bestimmt den Aufenthalt des Kindes.)
Das habt Ihr gemeinsam, solange kein Gericht etwas daran ändert.
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levi schrieb; Zitat:Ich hatte meiner Ex mal gesagt, dass sie nicht so in unserem Leben reinschauen soll."Die Kinder verstehen sich soo gut"
Kannst du uns das genauer erklären?
ABR ist Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hast du das Sorgerecht?
levi muss erstmal nur dafür sorgen, dass das kind nicht "verschwindet".
An allem anderen kann sich dann die mutti abarbeiten.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2012, 19:43 von PolyTrauma.)
(13-10-2012, 19:25)karlma schrieb: Antrag auf ABR (...) ersatzweise und vorübergehend bis zur gerichtlichen Entscheidung.
ABR für den Vater ist aber sehr selten.
Geht auch nur um vorläufig, damit die KM keine vollendeten Tatsachen schafft.
Vorläufig sollte kein Problem sein, wenn die KM einfach mitnimmt. Endgültig ist natürlich etwas anderes, sitzt Frau am längeren Hebel.
Wenn Levi später um Umgang kämpft, ist es wichtig, dass die KM das Kind nicht vorher schon wochen- oder monatelang "in Gewahrsam" hatte.
Das kennen viele hier ja schon. KM manipuliert Kind und Richter sagt: "Kontakt zum Vater stürzt das Kind in Konflikte. Umgang nix gut, kann man nichts machen."
.
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(13-10-2012, 19:14)levi schrieb: Ich gehe davon aus, dass ich keinen Kontakt bekomme. Zum Kind? Dann las ich das erste Durcheinander doch richtig. Sie hat es also schon mitgenommen?
Fragen:
Wer ist aktuell in der Ehewohnung, und wo wohnt der andere?
Wo hält sich das Kind auf?
Wurde einer Ummeldung schriftlich widersprochen?
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So eben mit meinem Sohn gesprochen (Tel) Ich könnte heulen. Das war doch nicht mein Sohn.
Ich bin kurz weg
Ich muss jetzt feuern.
Danke
Gruß
levi
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Hi Levi, ich habe nun den gesamten Thread gelesen und verstehe eigentlich nur, dass Du getrennt worden bist. Strukturire Dich bitte. Wichtig ist im Moment wirklich nur der Umgang mit Deinem Sohn und eventuell die Wohnung. Kann die Mutti so wie Du die Betreuung des Sohnes wahrnehmen? Wenn nein, dann mach es so wie im Thread beschrieben, hol ihn von der Kita ab und bring Ihn hin und bestehe darauf, das das schon immer so war und auch so bleibt. Bestehe auf der Wohnung - das heisst bleib da einfach wohnen und lass nicht zu das da irgendetwas geaendert wird - bestehe auf die gesamte Wohnung insgesamt aller fuer die Kids notwendigen Einrichtungsgegenstaende - sei hier sehr stur und lass die Mutti zur Not per Gesetz (hier nutze die selbem Gesetze die Muttis so gerne nutzen - habe einfach Mut diese auch zu nutzen und warte nicht bis die Mutti diese Gesetze gegen dich nutzt) rausschmeissen, den die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt der Kids.
GANZ WICHTIG: DREH NICHT DURCH!!!!!!!!
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14-10-2012, 00:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-10-2012, 00:37 von Levin.)
Hey Ihr alle und Danke.
@Danke Iglu, gilt das aber nicht für beide!?
@ PolyTrauma, Das mit dem Schlüssel und Zettel ist gut. Dazu noch der KM, ein Schreiben geben, zu kommen lassen, mit den Begründungen.. Auch das Schreiben dem Gericht (mit Anträgen) hinzu fügen mit Forderung der Unterlagen…... Das müsste doch reichen!!!.
Vorläufige ABR müsste doch gehen, was geht noch!!!
weil sie mit dem Kind bei fremdem Leute wohnt. Vorläufig, wie KM sagt, bis sie eine eigene Wohnung hat........ Das ist aber für mich nicht offiziell, erst seit gestern (Freitag abend durch Zettel.mit Zeugin "Freundin").
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber meinem kleinen ist das wohl nicht so bewusst, das er aus ziehen muss für immer hmm.. Wer weis, was KM dem Jungen "beigebracht" hat.
@PolyTrauma. Ich wohne in Ehewohnung, Kind und KM bei "Freunden": Diese Freunde haben wohl auch keine Lust mehr, dass die da wohnen. "Ich konnte es heraus hören" Ich vermute die KM wird mit RA auf diese/meine Ehe- Wohnung spekulieren.
Es gab noch keine Ummeldung, Einwohnermeldeamt und Schule habe ich schon informiert ohne meine Unterschrift möchte ich keine Ab/Ummeldung incl. §.
Also den Junge ganz normal zur Schule bringen und wieder abholen. also ganz normal betreuen, als ist nichts gewesen. Na klar, ich komme meinem Kind entgegen. Aber die KM wird ........... , kann aber nichts machen.
Danke, so einfach, so gut!
Dann müssen die Anträge sofort dem Gericht vorliegen und vorläufig wirken oder so ähnlich….
@Absurdistan, ja.
@Tigerfish: Nein, die KM kann nicht die Betreuung so wahrnehmen, weil KM ca 90 Min. Fahrt Zeit, hin und zurück zzgl. 9 Std. Arbeit/Pause hat. Darum war das doch so ideal wie wir es hatten.
Übrigens, max. 3 Tage in Woche, meistens 2 Tage pro Woche hat KM Dienst. Grundsätzlich werden jeden Freitag oder Samstag, (nur) für die folge Woche, neue Tage und Stunden festgelegt. Das bedeutet natürlich jede Woche neu organisieren.
Ich weis auch garnet, wie KM das vor hat. Nur mit dieser „Freundin“ …möglich.
Klar; der Junge wird älter aaaber.... Jetzt ist mir auch klar, warum KM die letzte Zeit mir einen erzählt will, ich hätte keine Zeit für den Jungen……….so nebenbei. .Ist das etwa ein wichtiger Punkt.
Ich streite in Moment über nichts mit der KM; Wie ich hier; rechtzeitig gelesen habe. (Die Regeln).
Welche Gesetze nutzen den die Muttis so gerne??
@Poge, ich kann dir das noch nicht mal genau erklären, es wahr damals so ein Gefühl, nicht mehr….. ,aber es gab für KM nur noch diese "Freundin" und für meinen Sohn deren Sohn...
Die Sorge, haben KM und ich gemeinsam.
Wenn man davon ausgeht, dass ich eventuell noch nicht mal die Vorläufige bekommen sollte, dann liegt auf alle Fälle dem Gericht was vor……und KM weis Bescheid
Was kann man noch beantragen??
Danke für Eure Geduld
Gruß
levi
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