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Eine Frage an die Kenner:
- es ist bekannt, das alle Auslandsüberweisungen (auch innerhalb EU) über bestimmte Schwelle (10k€ ???) an deutsche Behörden ( BAFIN ?) reportet werden.
Wie lange werden diese Informationen dort gespeichert? Werden diese Transaktionen auf mögliche Verletzungen der UH-pflicht gescannt? Nutzt die StAnwaltschaft diese Quelle für die Ermittlungen?
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(13-10-2012, 20:04)MLCer schrieb: Wie lange werden diese Informationen dort gespeichert? Willst du wissen, wie lange sie gespeichert werden dürfen, oder wie lange sie gespeichert werden?
(13-10-2012, 20:04)MLCer schrieb: Werden diese Transaktionen auf mögliche Verletzungen der UH-pflicht gescannt? Wer Daten hat, krakt auch darin herum. Die Frage ist nur, wie das gegen dich verwendet wird
(13-10-2012, 20:04)MLCer schrieb: Nutzt die StAnwaltschaft diese Quelle für die Ermittlungen? Wenn sie es nicht darf, wird sie sich, nachdem sie durch diese Daten auf etwas aufmerksam geworden ist, eine andere Geschichte ausdenken.
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Es bringt nichts, hier ins Paranoide abzugleiten - weder Flugdrohnen noch Staatstrojaner oder Geheimdienste werden vom StA genutzt. Der telefoniert rum oder schreibt bestimmte Institutionen an. Und um da weiter zu kommen, braucht auch der dann noch einen Gerichtsbeschluss. Davon, dass ein StA Euro-Transaktionen bei der Bundesbank nachfragt, um einen Unterhaltspflichtigen ausfindig zu machen, ist bisher noch nicht in der Presse gewesen - aber wenn das so weiter geht, erleben wir auch das noch.
Bei Transaktionen über 10k würde ich mir lieber über das Finanzamt Gedanken machen
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-10-2012, 02:30 von Das Nerdliche Orakel.)
(14-10-2012, 01:29)Petrus schrieb: Es bringt nichts, hier ins Paranoide abzugleiten - weder Flugdrohnen noch Staatstrojaner oder Geheimdienste werden vom StA genutzt. Der telefoniert rum oder schreibt bestimmte Institutionen an. Das macht ein Staatsanwalt, wenn es um Fälle geht, die ihn persönlich nicht interessieren. Da macht er nur seinen Job, und kriegt dafür seine Bezahlung.
Interessant wird es, wenn der Staatsanwalt persönlich involviert ist, wenn zum Besispiel seine Schwester diejenige ist, die den Unterhalt haben will.
(14-10-2012, 01:29)Petrus schrieb: Davon, dass ein StA Euro-Transaktionen bei der Bundesbank nachfragt, um einen Unterhaltspflichtigen ausfindig zu machen, ist bisher noch nicht in der Presse gewesen - aber wenn das so weiter geht, erleben wir auch das noch. So etwas wird nicht in der Presse erscheinen, weil der Grund, den der Staatsanwalt für die Nachfrage angibt, ein ganz anderer ist, und das sich dann zufällig so ergeben hat.
Es gibt eine ganz einfache Regel: Wenn du nicht willst, dass andere Leute erfahren, dass du über 10 Kiloeuro an jemanden gibst, dann überweis es nicht.
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Das läuft anders als du denkst.
Wenn du irgendwie aufgefallen bist, bekommst du von der Kripo eine Vorladung wegen Verdacht auf Geldwäsche.
Bei folgenden Verhör wirst du ähnlich wie man es in Filmen sieht ausgequetscht.
Freundlicherweise hat zuvor deine Bank dem Beamten bereits alle Kontenbewegungen der letzten Monate überlassen.
Das ist kein Märchen, denn genau so ist es bei mir und meiner Zweitfrau 2009 gelaufen.
Wem das noch nicht passiert ist, der hatte einfach nur Glück.
Ich machte mich verdächtig, weil ich mehrere male Bargeld am Schalter einzahlte, das war aber teilweise über 10.000 Euro.
Eine Bekannte von mir hat es dieses Jahr auch erwischt, die hatte sogar nur Kleinstbeträge unter 10.000 Euro über einen längeren Zeitraum eingezahlt.
Bei ihr wurde genau das gleiche Programm wie bei mir abgespult.
Staatsanwaltschaft, Finanzamt, Handelskammer, Zoll usw.
Das ist keine Paranoia, sondern gelebte Realität in der heutigen BRD.
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(14-10-2012, 02:29)Das Nerdliche Orakel schrieb: (...) Lauter Antworten auf Fragen, die er nicht gestellt hat.
Für die 10000 EUR bei Überweisungen kenne ich keinen Beleg, 10000 EUR ist die Grenze für eine Anmeldungspflicht bei Bargeld. Gemeldet wird laut §10 Geldwäschegesetz ans das Bundeskriminalamt und bei Verdacht auf Steuerhinterziehung ans Finanzamt. Laut §26 Aussenwirtschaftsgesetz gibt es eine Grenze von 12500 EUR für Überweisungen nach Deutschland, ab der eine Meldepflicht besteht, zu melden ist die Zahlung vom Empfänger an die Bundesbank.
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Das Geldwäschegesetz wird doch nur als Aufhänger verwendet.
Bei den Banken laufen inzwischen automatisch Suchprogramme die insbesondere nach folgenden Kriterien programmiert sind:
Indikatoren für Geldwäsche sind:
viele Konten
hohe Bareinzahlungen
Mitführen/Lagerung hoher Barbeträge
Geldtransporte
Akzeptanz schlechter Konditionen bei der Geldanlage
Niemand muß sich an die 10.000 Euro Grenze halten.
Wie gesagt, bei meiner Bekannten waren es unter 10.000 Euro und über einen längeren Zeitraum.
Mit dem Bundeskriminalamt hatte ich damals nichts zu tun.
Bei mir kam das über den Zoll in Frankfurt.
neuleben
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Man gucke hier: Wikipedia: Geldwäsche
Zitat:Überwachungs- und Meldepflichten
...
Sollten Personen von Beamten des Zolls oder der Bundespolizei (alt: Bundesgrenzschutz) zum Beispiel an einem Flughafen angehalten werden, sind sie gemäß § 12a Abs. 2 ZollVG (Zollverwaltungsgesetz) auf Befragen verpflichtet, Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel von 10.000 EUR oder mehr (bis 15. Juli 2007: 15.000 EUR) anzuzeigen. Bei einer Falschanmeldung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 31a ZollVG), die auch einen Verdacht auf Geldwäsche begründen kann (§ 261 StGB). Bußgeld kann gemäß § 31a Abs. 2 ZollVG bis zur Höhe von einer Million Euro verhängt werden. (Bis 15. Juli 2007: von einem Viertel der nicht angemeldeten Summe bei fahrlässigem Verstoß über die Hälfte der Summe bei vorsätzlichem Verstoß bis zur gesamten Höhe der nicht angemeldeten Summe bei Vorliegen eines besonders schweren Falls)
Daneben normiert § 12a Abs. 1 ZollVG in Verbindung mit der Verordnung (EG) 1889/2005 seit dem 15. Juli 2007 die Pflicht beim Bargeldverkehr aus oder in den EU-Wirtschaftsraum, Bargeldbestände über 10.000 Euro vorher schriftlich anzumelden. Bei Verstößen kann gemäß § 31b Abs. 2 ZollVG ebenfalls ein Bußgeld bis zu einer Million Euro verhängt werden.
und
Zitat:Legitimationsprüfung
...
Weiters ist inzwischen auch der Zugriff auf noch anonyme Sparbücher nur noch mit Legitimation möglich, auch wenn der Betrag unter 15.000 Euro liegt. Bareinzahlungen am Schalter (z. B. Devisentausch oder Edelmetallhandel) sind ab 15.000 Euro ebenfalls Legitimierungspflichtig.
Zusammengefasst, darf die Bank bis zu 14.999 € in bar annehmen und, weil die Zoll-Vorschriften überall gelten und der Zoll und die Bundespolizei praktisch auch überall rumläuft, darf man nur 9.999 € in der Tasche haben.
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Wie immer in der Gesetzgebung fehlen aber die Zeitangaben......................
Z.B. bei Überweisungen, gilt das innerhalb einer Woche ? eines Monats ? eines Quartals ? eines Jahres ? vielleicht innerhalb von 10 Jahren ?
Es gibt sehr viel Auslegungsspielraum und daher sind die ganzen Angaben eigentlich wertlos.
Weil bei der Bank ist es in jedem Fall gespeichert was geloffen ist und darauf können die Behörden inzwischen einfach zugreifen.
Im Familienrecht ist das doch nicht anders, entschieden wird nach belieben, auch wenn es auf tausenden von Seiten mehrfach zuvor anders gedruckt wurde...............
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(14-10-2012, 12:15)neuleben schrieb: Das Geldwäschegesetz wird doch nur als Aufhänger verwendet.
Bei den Banken laufen inzwischen automatisch Suchprogramme die insbesondere nach folgenden Kriterien programmiert sind:
Indikatoren für Geldwäsche sind:
Auf welcher Grundlage? Welches Gesetz zwingt Banken, von sich aus was an wen zu melden, im Falle von MLC bei Auslandüberweisungen? Vermutungen haben vielleicht Unterhaltswert, konkrete Fakten würden den Fragesteller weiterbringen.
(14-10-2012, 12:15)neuleben schrieb: Mitführen/Lagerung hoher Barbeträge
Geldtransporte
Das Suchprogramm einer Bank würde ich gerne kennenlernen, das es schafft das Geldbündel unterm Kopfkissen aufzuspüren und an die Staatsmacht zu melden.
(14-10-2012, 12:15)neuleben schrieb: Niemand muß sich an die 10.000 Euro Grenze halten.
Die 10000 kenne ich wie gesagt auch nur für die Anmeldung von Bargeld.
(14-10-2012, 12:15)neuleben schrieb: Mit dem Bundeskriminalamt hatte ich damals nichts zu tun.
Bei mir kam das über den Zoll in Frankfurt.
Der Zoll ist laut Geldwäschegesetz eine der meldenden Stellen. Auch wenn der Zoll mit dir in Kontakt ist, geht trotzdem eine Meldung auch ans Bundeskriminalamt.
(14-10-2012, 12:18)Petrus schrieb: Zusammengefasst, darf die Bank bis zu 14.999 € in bar annehmen und, weil die Zoll-Vorschriften überall gelten und der Zoll und die Bundespolizei praktisch auch überall rumläuft, darf man nur 9.999 € in der Tasche haben.
Fürs Bargeld war das bereits geklärt. Allerdings sind deine Zahlen veraltet, die Grenze bei Einzahlungen wurde von 15000 auf 10000 gesenkt. Die Frage war nach Überweisungen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-10-2012, 12:51 von neuleben.)
Bei Wikipedia steht folgendes:
Zitat:Datenbanken zur Kontrolle der Geldwäsche
Erledigte Daten oder erloschene Konten werden noch drei Jahre gespeichert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Geldw%C3%A4....C3.A4sche
Ich wurde damals direkt von der Bank, bei der ich jahrelang war, angezeigt.
Ich stochere nicht rum, bei der Kripo haben die mir gesagt, daß bei den Banken solche Programme laufen, die nehmen sich regelmäßig jedes Konto vor.
Weil, mich hat natürlich interessiert wie die darauf kommen.
Es geht ja auch nicht um dein Geld unterm Kopfkissen p
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(14-10-2012, 12:38)p schrieb: Fürs Bargeld war das bereits geklärt. Allerdings sind deine Zahlen veraltet, die Grenze bei Einzahlungen wurde von 15000 auf 10000 gesenkt. Die Frage war nach Überweisungen. Sorry - hier hatte ich die falsche Zahl aus dem Text gepickt - steht ja auch so in dem Wikipedia Artikel - die Grenze liegt im Bezug auf Bargeld jetzt generell bei 10k€.
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(14-10-2012, 12:49)neuleben schrieb: Ich stochere nicht rum, bei der Kripo haben die mir gesagt, daß bei den Banken solche Programme laufen, die nehmen sich regelmäßig jedes Konto vor.
Das sagtest du bereits. Aber nicht, auf welcher Grundlage.
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Also, wenn ich mehr als 10000 Euro zu transferieren hätte, dann würde ich ein bisschen Kreativität an den Tag legen.
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(14-10-2012, 12:49)neuleben schrieb: Bei Wikipedia steht folgendes:
Zitat:Datenbanken zur Kontrolle der Geldwäsche
Erledigte Daten oder erloschene Konten werden noch drei Jahre gespeichert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Geldw%C3%A4....C3.A4sche Das ist Müll - Banken sind verpflichtet, Dokumente 10 Jahre vorzuhalten:
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen in Deutschland
Es kann natürlich sein, dass es irgendwelche Spezialvorschriften gibt, die dann aber sicher nicht unter diesen Werten liegen.
Mit den Prüfalgorithmen hast Du Recht @neuleben - die gibts bei den Banken.
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(14-10-2012, 12:38)p schrieb: (14-10-2012, 12:15)neuleben schrieb: Das Geldwäschegesetz wird doch nur als Aufhänger verwendet.
Bei den Banken laufen inzwischen automatisch Suchprogramme die insbesondere nach folgenden Kriterien programmiert sind:
Indikatoren für Geldwäsche sind:
Auf welcher Grundlage? Welches Gesetz zwingt Banken, von sich aus was an wen zu melden, im Falle von MLC bei Auslandüberweisungen? Vermutungen haben vielleicht Unterhaltswert, konkrete Fakten würden den Fragesteller weiterbringen. Eine Bank braucht dafür kein Gesetz. Sie hat die Daten. Sie kann daraus Information holen. Sie wäre blöd, wenn sie das nicht täte.
Die Bank kann die Information für zwei Zwecke nutzen. Zum einen kann sie dadurch Verdächtige erkennen, bevor es die Behörden tun, und dann möglicherweise handeln, bevor sie in Schwierigkeiten kommt. Zum anderen kann sie damit uninteressante kleine Fische an die Behörden melden, was die Behörden dazu veranlasst, bei dieser Bank nicht so genau hinzusehen.
Ich habe selber als Datenkrake gearbeitet, und weiß, wie mit den Vorschriften zur Erhebung und Löschung von Daten umgegangen wird. Datenschützer sind entweder naiv oder dreist. Was technisch möglich ist, wird auch gemacht. Inzwischen gibt es so viele Datenschutzrichtlinien, dass man oft, um eine einzuhalten, eine andere brechen muss. Wenn ein Jurist einen Stein sucht, kann er einen finden. Das ist die ganz gewöhnliche Entwicklung eines Rechtsstaats.
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Kam vorhin in den Nachrichten und passt irgendwie hier her:
Schäuble schnürt Steuerabkommen mit Singapur
http://www.welt.de/finanzen/article10982...gapur.html
Das ist das was ich hier auch immer predige, ruckzuck sitzt man in der Falle und dann kriegt man sein Geld da nicht mehr so ohne weiteres raus.
Wir sind inzwischen global und da können Morgen schon wieder ganz andere Bedingungen wie Gestern gelten.
Da werden jetzt so einige schwer ins Schwitzen geraten.............
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(14-10-2012, 17:06)Das Nerdliche Orakel schrieb: Eine Bank braucht dafür kein Gesetz.
Du willst damit also sagen, dass Banken Arbeitszeit von Angestellten bezahlen, die aus Spass an der Freude Suchprogramme schreiben um irgendwelche Transaktionen aus Milliarden anderer Transaktionen herauszufiltern, die sie dann aus eigenem Antrieb unter Verletzung von Bankgeheimnis und Datenschutz an alle möglichen Behörden melden. Einfach nur so, ohne Rechtsgrundlage. Dann hat sich die Eingangsfrage ja erledigt.
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(14-10-2012, 19:07)p schrieb: Du willst damit also sagen, dass Banken Arbeitszeit von Angestellten bezahlen, die aus Spass an der Freude Suchprogramme schreiben um irgendwelche Transaktionen aus Milliarden anderer Transaktionen herauszufiltern, Die müssen solche Programme haben, weil die Behörden nachfragen könnten. Und diese Programme müssen ja auch getestet werden.
(14-10-2012, 19:07)p schrieb: die sie dann aus eigenem Antrieb unter Verletzung von Bankgeheimnis und Datenschutz an alle möglichen Behörden melden. Einfach nur so, ohne Rechtsgrundlage. Ich bin schon oft von Banken aus Jux überprüft worden. Einmal wollte ich 4000 Euro in bar haben. Ein anderes mal wollte ich 2000 Euro in bar in eine andere Währung umtauschen. Noch ein anderes mal wollte ich 400 Euro an jemanden in Afrika überweisen.
Ich gehe mal davon aus, dass es dafür die passenden Ausnahmeregelungen gab. So wie immer. Und wenn die mich nicht überprüft hätten, wäre es auch in Ordnung gewesen. Hurra Rechtsstaat!
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(14-10-2012, 19:07)p schrieb: (14-10-2012, 17:06)Das Nerdliche Orakel schrieb: Eine Bank braucht dafür kein Gesetz.
Du willst damit also sagen, dass Banken Arbeitszeit von Angestellten bezahlen, die aus Spass an der Freude Suchprogramme schreiben um irgendwelche Transaktionen aus Milliarden anderer Transaktionen herauszufiltern, die sie dann aus eigenem Antrieb unter Verletzung von Bankgeheimnis und Datenschutz an alle möglichen Behörden melden. Einfach nur so, ohne Rechtsgrundlage. Dann hat sich die Eingangsfrage ja erledigt.
P, ich habe vor einigen Jahren solche Programme für eine Bank in DE entwickelt. Als "Grundlage" diente eine Sanktion von US-Behörden gegen eine europäische Bank. Angeblich wurden über diese Bank Terroristen mit Geld versorgt. Meines Wissens hat es keine deutsche Vorschriften für solche Systeme gegeben. Es gibt was gegen Geldwäsche, man bohrt aber diesen Begriff (im vorauseilenden Gehorsam) gern auf. Das tut man bei sehr vielen Banken, soweit ich weiss.
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Wo steht das im Geldwäschegesetz? Haben solche Aktionen (falls es sie in der behaupteten Form gibt) wirklich eine gesetzliche Grundlage oder finden sie im luftleeren Raum statt? Auch das existiert, gewiss mit Löchern, aber wo sind die Löcher für welche Beträge für Auslandsüberweisungen, mit welchen Gründen, mit welchen Folgen?
Über Spekulationen kann man tonnenweise lesen und auch dieser Thread gleitet sofort darin ab. Wo sind die belegbaren Grundlagen dafür?
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(14-10-2012, 23:16)p schrieb: Wo steht das im Geldwäschegesetz? Haben solche Aktionen (falls es sie in der behaupteten Form gibt) wirklich eine gesetzliche Grundlage oder finden sie im luftleeren Raum statt? Auch das existiert, gewiss mit Löchern, aber wo sind die Löcher für welche Beträge für Auslandsüberweisungen, mit welchen Gründen, mit welchen Folgen?
Über Spekulationen kann man tonnenweise lesen und auch dieser Thread gleitet sofort darin ab. Wo sind die belegbaren Grundlagen dafür?
Ich bin gewiss kein Experte für Datenschutz, -transfers oder was auch immer.
Zwei Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit gaben mir jedoch zu denken:
1. Unser IT-ler in der Firma gab uns eine Auswertung, welcher Kunde oder Interessent (hierzu stand die e-mail-Adresse des Kunden/Interessenten in der Auswertung) auf unserer Website welche Info angeklickt hatte, wie oft und wie lange. Diese Auswertung sollte uns im Vertrieb weiterhelfen. Bei Übergabe dieser Auswertung wurde uns gesagt, dass wir diese lesen und anschliessend vernichten sollten, da diese Art der Datengewinnung "nicht ganz unproblematisch" sei.
2. Ein Kollege berichtete, dass er vom Jobcenter zu einem Gespräch mit seiner Fall-Managerin eingeladen worden sei (bevor er bei uns anheuerte), und diese ihm während des Gesprächs von ihrem Computer-Bildschirm ALLE seine Kontostände bei seiner Hausbank, bei der Bausparkasse und seinem Postsparbuch vorgelesen hat.
Ich glaube nicht mehr an den Datenschutz. Und ich bin mir sicher, wie es auch das Nerdliche Orakel weiter oben beschreibt: was technisch machbar ist wird gemacht. Legal, illegal, scheißegal. Wo kein Kläger, da kein Richter.
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Bei euch wollte man mit dieser Auswertung mehr Umsatz machen, bei Banken führt diese Zusatzarbeit dazu, dass man Kunden los wird. Ich zweifle ja auch nicht an den Möglichkeiten, aber finden die in Banken wirklich freischwebend im rechtfreien Raum statt?
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(15-10-2012, 09:51)p schrieb: Bei euch wollte man mit dieser Auswertung mehr Umsatz machen, bei Banken führt diese Zusatzarbeit dazu, dass man Kunden los wird. Ich zweifle ja auch nicht an den Möglichkeiten, aber finden die in Banken wirklich freischwebend im rechtfreien Raum statt?
Ich glaube, es ist andersrum. Die Banken beherrschen dieses Land, und die Politiker sind ihre Büttel.
Von daher kann eigentlich nichts, was eine Bank macht, illegal sein- weil die Banken letztlich die Normen schaffen lassen, was als legal oder illegal zu gelten hat.
Vor wem sollte sich ein Geldhaus wie die Deutsche Bank fürchten, wenn schon ihr Chef seine Geburtstagspartys im Bundeskanzleramt zu Berlin abhält?
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(15-10-2012, 09:51)p schrieb: Ich zweifle ja auch nicht an den Möglichkeiten, aber finden die in Banken wirklich freischwebend im rechtfreien Raum statt?
Grundlage der Aktivitäten sind im Wesentlichen das Kreditwesengesetz und das Geldwäschegesetz, aus denen sich die Pflichten für die Banken ergeben.
Zitat:Die Deutsche Bank hat weltweit über 30 Millionen Kunden in mehr als 70 Ländern. Mit Hilfe gründlicher Prüf- und Eskalationsverfahren, die von anerkannten Experten entwickelt wurden, sowie automatisierter Filter- und Überwachungssysteme werden Neu- und Bestandskunden sowie laufende Transaktionen überprüft.
Unser Anti-Geldwäsche-Programm unterstützt die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere kriminellen Handlungen. Der Anti-Geldwäsche-Standard der Deutschen Bank entspricht allen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, einschließlich der Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) sowie der Empfehlungen und Standards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht. Darüber hinaus gehört die Deutsche Bank der Wolfsberg-Gruppe an, einem Zusammenschluss führender internationaler Banken, um Prinzipien für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu entwickeln.
Wir überprüfen kontinuierlich unsere Anti-Geldwäsche-Strategien und-Zielsetzungen. Das deutsche Geldwäschegesetz wurde im Zuge der dritten EU-Geldwäscherichtlinie korrigiert. Die Änderungen gelten über die Landesgrenzen hinaus, und wir setzen sie innerhalb der Bank mit Hilfe einer abteilungsübergreifenden, globalen Arbeitsgruppe um.
Wir erwarten von unseren Führungskräften und Mitarbeitern, dass sie die hohen Standards konsequent einhalten, denen wir uns verpflichtet haben. So können wir verhindern, dass die Bank oder unsere Produkte und Dienstleistungen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.
http://www.banking-on-green.com/de/conte...esche.html
Hier noch eine gute Zusammenfassung:
http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/D...onFile.pdf
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