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Auskunft der Krankenkasse
#1
Hallo an alle,

Ich habe kürzlich schriftlich um Auskunft bei der Krankenkasse über Arztbesuche, Behandlungen etc. meiner Tochter erbeten. Die telefonische Rückantwort dazu lautete in etwa, dass bei der kassenärztlichen Vereinigung eine Anforderung über die Daten gestellt wird und dass das mehrere Monate dauern kann.
Hat jemdand damit Erfahrung? Es ist die TK.
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#2
@bio: Also ich habe meine Ausbildung bei der KK gemacht (KKH) und habe danach einige Jahre bei der DAK gearbeitet. Da war es auch so, wenn ein Mitglied solch eine Auskunft haben wollte, mussten wir das an unsere Hauptverwaltung weiterleiten, und die haben dann eine Anfrage an die Kassenärztliche Vereinigung gestellt. Dies hat in einem besonderen Fall tatsächlich mal knapp 8 Monate!!! gedauert, bis die Antwort da war. Ist wohl nicht so einfach, weil alles nur anonym abgerechnet wird.

Das heisst: Deine Krankenkasse bekommt in der Regel gar keine Info, welcher Arzt Dich wie behandelt hat, und wieviel € er dafür verlangt. Die Ärzte rechnen ausschließlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, und die geben das dann an die KK weiter. Aber gesammelt. Also Kassenärztliche Vereinigung schreibt z.B. an DAK:
Dr. XY hat im 1. Quartal 1384 Patienten von ihnen behandelt, dafür sind Kosten in Höhe von X€ entstanden. (Hab es jetzt stark vereinfacht geschrieben und erklärt).

Du darfst auch nicht vergessen, dass die Abrechnungen immer nur quartalsweise erfolgen.
Das heisst, die Ärzte haben in den letzten zwei Wochen z.B. erst die ganzen Abrechnungen des kompletten ersten Quartals an die Kassenärztlichen Vereinigungen gesandt.

Ich weiss nur, dass die TK Dir auf Verlangen eine Übersicht ausdrucken kann, wann Du welches Medikament verordnet und aus der Apotheke bezogen hast. Ich war nämlich selbst mal Mitglied bei der TK und hatte mir nach einer schweren Erkrankung solch eine Übersicht ausdrucken lassen, weil es mich auch interessiert hat, wie teuer diese speziellen Medikamente waren.

Angeblich besitzt die AOK ein System, indem sie jeden Arztbesuch nachvollziehen kann. Habe ich aber nur mal gerüchteweise gehört. Also von KKH, DAK und BKK kenne ich das nicht. Kenne da nur den o.g. Weg über die Kassenärztliche Vereinigung, und das kann tatsächlich zwischen 6-9 Monaten dauern.

Hoffe, ich konnte Dir damit ein bisschen weiterhelfen. Ist ein ganz komplexes Thema.


Lg, Familienmensch!Heart
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#3
Dzombo,
was sind das für Räuberpistolen?

Im Allgemeinen hat eine KK zu ihren Mitgliedern keine konkreten Informationen zu Krankheiten, Verläufen und Gesundheitszuständen.
Selbst wenn sie diese hätte, dürfte sie diese nur mit strenger Prüfung der Berechtigung des Auskunftbegehrenden herausgeben.

Zu solch einem Vorgehen kann auch deshalb nicht geraten werden, weil der allein sorgeberechtigte ET per Rückfrage Wind davon bekommen könnte, was das Elternklima sicher nicht günstig beeinflussen wird. Wäre ICH der allein sorgeberetige ET, würde es für die KK und den anderen ET Haue geben, wenn der Datenschutz verletzt wäre.

Auch in diesem Fall führt der steinige Weg nur über den zur Sorge berechtigten ET bzw. über die Feststellung der Elterlichen Sorge beider Eltern.
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#4
Nix Theoretiker, mein lieber Dzombo.

Ich habe Kinder oft und lange bei mir, bunt gemischt, mit und ohne SR, mit Vollmachten. Da bleibt nicht aus, auch mal mit ihrer KK sprechen zu müssen.

Die Angaben im obigen Beitrag sind sogar frisch nach Auskunft meiner Kasse vom heutigen Datum. Also erzähl hier keine Märchen.

Ich weiß ja nicht, in welcher Klitsche Du bzw. Dein Kind versichert ist.
Wink
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#5
Also in meinem Fall liegt gemeinsame Sorge vor und ich bin selbst bei der TK versichert.
Ich war vorab persönlich dort und habe höflich gefragt, ob man mir eine Liste der behandelnden Ärzte (meiner Tochter) geben kann. Dann folgte ein Lamenti und ich habe den Brief überreicht (der Vorduck stammt von der Trennungsfaq).
Heute morgen der Anruf von der TK. Und was @Familienmensch schreibt, hat auch die TK.-Person gesagt. Ich dachte immer, dass zumindest behandelnde Ärzte gelistet sind.
Ich warte nun einfach mal ab und schreibe regelmäßig einen netten Brief, um Auskunft über den Stand der Dinge zu erhalten Smile.

Der Grund für meine Anfrage war, dass die KM mit unserer Tochter Tests bei einem Kinderpsychiater gemacht hat.
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#6
@dzombo : Ich wollte nur sagen, dass ich diese Aktion von Dir COOL fand ^^
Man muß eben lernen sich zu helfen in diesem Land, oder? Wenn man in Germanistan ständig an der Nase herum geführt wird, dann braucht man sich nicht über entsprechende Reaktionen zu wundern.

@skipper: Also mal ehrlich. Dein Kommentar hatte so einen bitteren Beigeschmack an "moralischer Instanz". Kann ich nicht ganz nach vollziehen. Und wo bitte schön ist das eine Verletzung des Datenschutzes, wenn Dzombo wissen wollte, wie es SEINEM Kind geht ? Da erlaube ich mir mal, das Recht selbst zu definieren und entziehe der Obrigkeit somit die Definierungshoheit^^ Und auch Dir ,-)
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#7
Nappo,

ungeschickt von mir formuliert!
Die KK hätte wegen Datenschutz Haue bekommen!

Ich würde nur unter extremen Bedingungen die Alleinsorge beanspruchen.
Wenn das der Fall wäre, dann würde ich allerdings auch auf Einhaltung der Spielregeln bestehen.

Nur SO ist mein Beitrag gemeint!
Da gibt es meinerseits nichts Bitteres.

Dzombo wird schlimmes Unrecht angetan, er wird schwer verletzt.
Um der Gegenseit keine Gründe gegen ihn zu liefern, sollte er solche riskanten Manöver unterlassen. Ich habe für ihn, in seinem Sinne geschrieben!!!
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#8
bio, so sorry...
gehört nicht zum Thema, dennoch möchte ich Dzombo hier antworten.

Dzombo,

über was, über wen und zu wem sprichst Du eigentlich?
Ich kann mich mit 38 Beiträgen und weit über 1000 Aufrufen nicht über mangelnde Resonanz zu meiner Idee eines Väter-Atlas beklagen.

OK. Du siehst mich voller Angst, die Realität verkennend, resignierend und das Unrecht akzeptierend, siehst mich verdrängend in 'tödlicher' Ausprägung der Leugnung.
Hm. Ein schlimmes Bild, ein schlimmer Zustand - in und mit Deinen Augen!

Was muß ich dMn tun, um nicht in letzter Konsequenz aus dem Fenster zu springen? Ich bitte Dich daher um konkrete Hinweise dazu:

- In wenigen Tagen werden Vertreter eines von uns Vätern 'hoch geschätzten' Amtes auf meine Veranlassung hin und mir gegenüber auf der Anklagebank sitzen.
- Unmittelnar nach diesem Termin werde ich mit meinen Kids über eine Woche Urlaub machen.

Ich lerne gern von den Großen und Erfolgreichen der Szene.
Was habe ich dMn -in Deinen Augen ängstlich, resignierend, die Realität verkennend, das Unrecht leugnend- falsch gemacht?

Abschließende Frage:
Wie wehrst Du Dich selbst wirkungsvoll und konkret gegen das Leid, das Dir, Deinem Kind und anderen Vätern und ihren Kindern zugefügt wird? Was hast DU für DICH und andere tatsächlich erreicht... von ein paar Zetteln mal abgesehen, die Du auszulegen vorgibst, die nicht einmal von Dir selbst stammen.
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#9
moin liebe Gemeinde

Ich hatte im April Auskunft über ärztliche Leistungen an meinem Kind beantragt. Heute kam ein Anruf vom Service-Zentrum für ambulante Leistungen. Man sagte mir, dass sie diese Informationen nur an die betreuende Person herausgeben. Was kann ich tun, um doch Auskunft zu bekommen?
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#10
Eine Begründung verlangen, warum angesichts des gemeinsamen Sorgerechts die angeforderten Daten zum Kind der Mutter, aber nicht dir nicht herausgegeben werden. Wenn sie sich tot stellen, bleibt dir nur die Klage.
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#11
Vielleicht bringt es etwas, einen der Versichertenvertreter im Verwaltungsrat anzuschreiben unter dem Thema " Dem Kindeswohl zuwiderlaufende Diskriminierung eines sorgeberechtigten Elternteils" mit allgemeinem Hinweis auf die nunmehr uneingeschränkte Gültigkeit der UNKRK in der BRD und der dortigen Bestimmung, dass beide Eltern zur Sorge für das Kind berechtigt und verpflichtet sind.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
(23-10-2012, 11:46)wackelpudding schrieb: Vielleicht bringt es etwas, einen der Versichertenvertreter im Verwaltungsrat anzuschreiben ...
Die stete Hoffnung, dass eine mächtigere Instanz mit einem befreienden Schlag die Situation kippt. In der Regel solidarisieren sich die Nasen aber. Danach hat man dann noch einen mehr gegen sich oder sein Anliegen.
https://t.me/GenderFukc
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#13
(23-10-2012, 07:58)bio schrieb: Was kann ich tun, um doch Auskunft zu bekommen?

Ich habe des öfteren die Behandler damit konfrontiert, dass nach meiner Auffassung Diagnostik und Behandlung ohne ausreichendes Einverständnis Köperverletzung ist. Da nur das Einverständnis der Mutter aber nicht von mir vorlag, behielt ich mir eine Strafanzeige vor. In einigen Fällen führte das zur Aufklärung und Einholung meines Einverständnisses. Nicht in allen Fällen, und die genannte Auffassung ist auch zugespitzt und nicht unbedingt haltbar. Eindruck machte sie schon.

Die Krankenkasse ist nicht in der Lage, Auskünfte zu erteilen. Meine hat mir noch nicht einmal gesagt, dass mein Sohn nicht mehr bei mir sondern mittlerweile bei der Mutter in der Familienversicherung war.
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#14
(23-10-2012, 12:03)Petrus schrieb: Die stete Hoffnung, dass eine mächtigere Instanz mit einem befreienden Schlag die Situation kippt. In der Regel solidarisieren sich die Nasen aber. Danach hat man dann noch einen mehr gegen sich oder sein Anliegen.

Nö, aber @bio ist dort Mitglied und i. d. R. gehen VR-Mitglieder mit (ihren) Wählern ordentlich um.

Und ich finde, wenn so etwas möglichst weit oben für Gesprächsstoff sorgt, hat man vielleicht nichts in eigener Sache erreicht, aber immerhin einen Sachverhalt transportiert. Und ja - ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass irgendwo tatsächlich irgendjemand ist, der sich die Frage stellt, was verkehrt daran ist, wenn ein Kind zwei sorgende Elternteile hat
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
(23-10-2012, 07:58)bio schrieb: moin liebe Gemeinde

Ich hatte im April Auskunft über ärztliche Leistungen an meinem Kind beantragt. Heute kam ein Anruf vom Service-Zentrum für ambulante Leistungen. Man sagte mir, dass sie diese Informationen nur an die betreuende Person herausgeben. Was kann ich tun, um doch Auskunft zu bekommen?
Keine Begründung anfordern, nicht das JA einschalten, den Pfarrer oder sonstwie erst "über LOS" gehen.

Die eindeutige Ablehnung berechtigt zur sofortigen Klage, die -wegen der Dringlichkeit (die man aber begründen muss!)- im Wege eines einstweiliges Rechtschutzverfahrens anhängig gemacht werden sollte.

Ach so: da es um ein Telefonat geht, in dem dein Antrag abgewiesen wurde, würde ich vorher noch dieses Telefonat schriftlich bestätigen!
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#16
(23-10-2012, 12:10)karlma schrieb: Ich habe des öfteren die Behandler damit konfrontiert, dass nach meiner Auffassung Diagnostik und Behandlung ohne ausreichendes Einverständnis Köperverletzung ist. Da nur das Einverständnis der Mutter aber nicht von mir vorlag, behielt ich mir eine Strafanzeige vor. In einigen Fällen führte das zur Aufklärung und Einholung meines Einverständnisses. Nicht in allen Fällen, und die genannte Auffassung ist auch zugespitzt und nicht unbedingt haltbar. Eindruck machte sie schon.
vollkommen richtige Einstellung.
Auch wenn diese Rechtsauffassung einer Prüfung nicht standhält, so erzeugt sie -sachlich vorgetragen- dennoch Druck.

Manchmal haben wir keine andere Munition. Dann schießen wir eben mit Platzpatronen. Das knallt auch. Und es kann zum Umdenken und zum Nachgeben geeignet sein.
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#17
Vielen Dank erstmal.
Ich hatte auch erst daran gedacht, eine schriftliche Begründung einzufordern.

Wenn ich den Klageweg einschlage, an welches Gericht wendet man sich? Und benötigt man dazu einen Anwalt?
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#18
Krankenkassenauskünfte! Ich würde auf Sozialgerichtsbarkeit tippen.

...
wird beantragt

Das Service-Zentrum für ambulante Leistungen
[Adresse]
vertreten durch [Leiter]

zu verpflichten

die Behandlungsärzte der Kinder [...] für den Zeitraum [....] zu benennen.

Begründung:
Das Service-Zentrum hatte auf schriftliche Anfrage vom ... im Telefonat vom ... die Ärzte zu benennen sich geweigert und erklärt, dass auch bei -wie vorliegend- gemeinsamen Sorgerecht Auskünfte nur dem die Kinder betreuenden Elternteil erteilt würden.

[nachfolgend den Sachverhalt schildern, der eine Auskunft erforderlich macht. Dazu gehört auch, dass sich die KM weigert, Informationen darüber zu geben]

sry:, vergessen: es besteht kein Anwaltszwang!
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#19
(23-10-2012, 16:49)Ibykus schrieb: Manchmal haben wir keine andere Munition. Dann schießen wir eben mit Platzpatronen. Das knallt auch. Und es kann zum Umdenken und zum Nachgeben geeignet sein.
Beim wem oder was?
Hornberg?
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#20
ach Blue! Wenn Du nicht wärst, müssten wir auf einen großen Mitstreiter verzichten und hätten von vornherein keine Chancen, etwas zu verändern.

So bleibt uns wenigstens noch das Reden darüber.
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#21
Hallo bio,
ich habe auch letztes Jahr die KK aufgefordert mir sämtliche Unterlagen für einen Zeitraum von 2 Jahren zuzuschicken.

Zu allererst habe ich das Jugensamt aufgefordert mir schriftlich mitzuteilen, wie das Srgerecht geregelt ist.
An die Krankenkasse habe ich dann einfach geschrieben, dass sie mir die Aufstellung über die Arztbesuche der letzten 2 Jahre zuschicken sollen und anbei den Schrieb des Jugendamts beigefügt, indem man sehen konnte, dass ich auch Inhaber des Sorgerechts bin und somit berechtigt Informationen einzuholen.

Ich habe alles erhalten was ich wollte/ Diagnosen sind mit Zahlen kodiert, aber man hat mir telefonisch sagen können, für was diese Zahlen stehen.

Liebe Grüße
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