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Kann die Deutsche Botschaft laufende Verfahren abfragen?
#1
Mich würde mal interessieren ob die Deutsche Botschaft über laufende Ermittlungen bzw. Verfahren bei Vertoss des 170 er Bescheid weiss. Also keine konkreten verurteilungen sondern laufende verfahren. Wenn ja wo genau wird da abgefragt? Angenommen es läuft ein Verfahren aber weil man die person nicht findet ist nur ne adressermittlung in deutschland gegen diese person. Weiss die botschaft das direkt wenn man im ausland da hingeht und wie lange bleiben so adress fahndungen gespeichert?

Danke
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#2
Es gibt ein Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz, in dem z.B. Verurteilungen, Aufenthaltsfestellungsvorhaben und anderes gespeichert sind. Darauf hat selbstverständlich auch die Botschaft Zugriff. Zur Speicherdauer u.ä. kannst du ja mal dort direkt anfragen: https://www.bundesjustizamt.de/cln_349/D...__nnn=true
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#3
danke für die antwort also bedeutet das dass die das bundeszentralregister abfragen. Ich weiss jetzt nicht ob ein anwalt darauf zugriff hat aber wenn ja dann könnte ich ja über so jemanden eventuell herausfinden was über mich gespeichert ist. Oder sehe ich das falsch?
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#4
Du kannst einfach selbst dort anfragen. Lies doch mal deren Seiten: http://www.bundesjustizamt.de/cln_349/nn...__nnn=true
Auch das hier lesen: http://www.bundesjustizamt.de/cln_349/nn...__nnn=true
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#5
(24-10-2012, 18:48)peterjohannes schrieb: Weiss die botschaft das direkt wenn man im ausland da hingeht und wie lange bleiben so adress fahndungen gespeichert?

In der Deutschen Botschaft in Bangkok gibt es eine Rechtsabteilung, die kostenlose Beratungen in diesen Sachen durchführt.

https://bangkok.diplo.de/Vertretung/bang...iler=29994
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#6
Soll ich denen meine Daten schreiben und einfach mal so Fragen ob gegen mich was im Bundeszentralregister steht?
@leutnant Das mit der rechtsabteilung versteh ich nicht so ganz. Wenn ich da hingehe und es liegt irgendwas vor weiss ja nicht ob dann dort was passieren kann. DIe mir den Pass wegnehmen oder keine ahnung ....
Oder angenommen ich nehme dort Einsicht in meine Unterlagen und die wollen dann wissen wie meine Adresse in Thailand ist. Davor und vor vielen Spinnereien die mir so im Kopf durchgehen habe ich etwas Panik
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#7
(24-10-2012, 21:32)peterjohannes schrieb: Soll ich denen meine Daten schreiben und einfach mal so Fragen ob gegen mich was im Bundeszentralregister steht?
@leutnant Das mit der rechtsabteilung versteh ich nicht so ganz. Wenn ich da hingehe und es liegt irgendwas vor weiss ja nicht ob dann dort was passieren kann. DIe mir den Pass wegnehmen oder keine ahnung ....
Oder angenommen ich nehme dort Einsicht in meine Unterlagen und die wollen dann wissen wie meine Adresse in Thailand ist. Davor und vor vielen Spinnereien die mir so im Kopf durchgehen habe ich etwas Panik

also den Pass wegnehmen geht nur dann wenn Du ihn aus der Hand gibst....Und wenn die Deine Meldeadresse haben bekommst Du wenigstens ab und an lustige Post zugestellt oder auch mal netten Besuch von der Botschaft...no risk no fun ebenBig Grin
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#8
Egal bei welcher nichtdeutschen Botschaft in Bangkok Du für Deine Liebste ein Visum beantragen willst - Du stehst immer in diesem Antrag mit drin und der geht geradewegs in Kopie zur Deutschen Botschaft. Der Informationsabgleich zwischen den Botschaften funktioniert gut. Also kannst Du Dich gleich als Unterhaltspreller outen.
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#9
Ich betone:

Jeder, absolut Jeder, der im Ausland einen neuen Reisepass beantragt, wird von dem Konsulat oder der Botschaft in Deutschland auf laufende Strafverfahren oder Urteile abgefragt.
Wenn dann im Zentralregister etwas auftaucht, kann es dann sein, das die Botschft oder das Konsulat den reisepass versagt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#10
Da bin ich aber froh, dass ich 2 Staatsangehörigkeiten besitze Big Grin
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#11
Es gibt im Internet so eine seite die nennt sich frageinenanwalt.de
da habe ich mal nachgefragt über meinen fall. Der anwalt der geantwortet hat meinte wenn ich damals einfach aus deutschland weg bin während den ermittlungen oder während eines verfahrens dann ruht das verfahren und bei unterhaltssachen verjährt es dann nach 3 Jahren. 100 % sicher verjährt sei es wenn das doppelte an zeit vergangen ist also in dem falle 6 jahre.
Das war die antwort von dem anwalt bei der seite. vielleicht sollte ich daher noch 1 jahr warten?
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#12
Ein neues Verfahren kann jederzeit wieder eroeffnet werden. Neue Erkenntnisse gleich neue Anzeige. In Sachen Strafverfahren gibt es hier echte Experten. Im uebrigen passiert nichts, wenn Du wieder zurueck kommst. Und so ein kleines Verfahren kann man auch als Hobby sehen.
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#13
Google mal nach "Dauerdelikt". Oder ist dein Unterhaltsgläubiger schon seit Jahren nicht mehr existent?
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#14
Das hab ich bei google gefunden:

Ein Dauerdelikt ist eine Straftat, deren Tatbestand die Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes umfasst. Gegenstück ist das Zustandsdelikt.

Das Dauerdelikt ist zwar bereits durch das Herbeiführen des rechtswidrigen Zustandes vollendet, jedoch ist die Tat noch nicht beendet. Dies ist z. B. bei der Bestimmung der Verjährungsfrist von Bedeutung, da die Verjährung gemäß § 78a StGB erst dann beginnt, wenn die Tat beendet ist. Außerdem kann sich ein Gehilfe nur vor Beendigung einer Tat der Beihilfe strafbar machen.

Beispiel für ein Dauerdelikt ist die Freiheitsberaubung (§ 239 StGB): Strafbar macht sich der Täter bereits dann, wenn er sein Opfer einsperrt. Die Tat dauert jedoch solange fort, bis das Opfer wieder frei ist. Somit beginnt die Verjährung erst nach der Freilassung. Jemand, der dem Täter nach dem Einsperren aber vor der Freilassung Beihilfe leistet, würde sich ebenfalls strafbar machen.


So wie ich das verstehe endet der Spuk niemals oder wenn die Tochter 18 Jahre wird also in 3 Jahren.
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#15
Zahlmeister; Besuch von der Botschaft......soviel Mum hat der BRD Demokrat nicht; er schickt seine
"Pattayabeachroadmitarbeiter" zur lokalen Polizei. Die erstatten gegen Dich Anzeige dass Du einen gefälschten
Pass hättest; zur Überprüfung schaut die Thaipolizei bei Dir vorbei; der Pass wird zur "Überprüfung" zur Botschaft
geschickt; und der BRD Demokrat benutzt einen Stempel "ungültig". Den bekommst Du zurück; bist ohne gültige
Papiere und wirst abgeschoben. ZWINGEND ein Non-Stopp-Flug damit Du nicht abhauen kannst.

Der einzige Schübling der keinen Non-Stopp-Flug hatte war der BRD Demokrat Holger Pfahls; natürlich ganz
zufällig; und ganz zufällig konnte er im Transitbereich während des Aufenthalts entkommen; eine Krähe und so nee...?

Peterjohannes; Du befindest Dich beim Betreten des Geländes der Botschaft auf BRD Gebiet; da dürfte es keine
Rolle spielen ob Du den Pass hinhälst oder nicht; es sei denn Du bist besser als die Security.
Warst Du schon mal auf einer Botschaft ? Das ist kein Wohnzimmer sondern eine Aneinanderreihung von
Sicherheitsschleußen unterbrochen von Schaltern hinter denen stark vergittert der BRD Demokrat lauert.

Wenn ich nicht 100 % sicher wäre würde ich das Gelände nicht betreten; kannst ja mal beim Konsulat
vorfühlen wobei ich immer noch überzeugt bin dass das Beste ist mit dem BRD Demokraten keinen Kontakt zu
haben
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#16
Einen Wikipedia-Text zu kopieren ist überflüssig, der steht schon im Netz. Und mit 18 Jahren ist noch lange nichts vorbei. Wenn sie in eine allgemeinbildende Schule geht, ist sie weiterhin Minderjährigen gleichgestellt. Und auch nichtprivilegierte Volljährige haben einen Anspruch, auch wenn dessen Verweigerung selten strafrechtliche Konsequenzen hat.
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#17
Keine Ahnung wovor man Angst haben sollte. Es gibt lediglich ein Ermittlungsverfahren. Es gibt in Deutschland keine Folterkammern und die Fingernägel bleiben auch dran. Ok, der Ladyboy bleibt zurück und wird sich einen neuen Freund suchen. Das dauert keine 2 Stunden.

Was sind eigentlich die Ziele?
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#18
@hasserfüllter
wenn ich das lese vergeht mir dann doch irgendwie das ganze mit heirat und visabeantragung.
ich könnte höchstens mit personalausweis hingehen und wenn ich nach anschrift gefragt werde eine falsche angeben. aber irgendwie hab ich auch nicht mehr soviel lust wenn ich das lesen

@p
ich kann mir das gut vorstellen dass sie von ihrer mutter anweisungen bekommt mich zu melken.
meiner ex ihr damaliger satz war. ich mach dich fertig bis an dein lebensende. Da wird sie meine tochter sicher gut gehirntechnisch bearbeitet haben
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#19
Peterjohannes; es gab da schon terrorverdächtige Araber; die hat man so aus dem
Ausland zurück geholt; da war der deutsche Pass negativ. Ob die das wegen eines Unterhaltsflüchtling machen
weiß ich nicht. Wie sieht die Realität aus ? Wir sind Mittvierziger/fünfziger die nie wieder in D auf die
Füße kommen; will uns der BRD Demokrat überrhaupt haben wenn wir mal weg sind ?
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#20
(25-10-2012, 20:17)peterjohannes schrieb: ich mach dich fertig bis an dein lebensende.

Sieh es als Warnung, zu einem Zeitpunkt aufzutauchen an dem noch strafrechtlich relevantes gegen dich eingesetzt werden kann.
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#21
(25-10-2012, 20:34)p schrieb:
(25-10-2012, 20:17)peterjohannes schrieb: ich mach dich fertig bis an dein lebensende.

Sieh es als Warnung, zu einem Zeitpunkt aufzutauchen an dem noch strafrechtlich relevantes gegen dich eingesetzt werden kann.

Das ist doch oft nur heiße Luft. Keine Ahnung wie oft ich schon hörte, dass ich von der Polizei gesucht werde und nun in den Knast müsste. Ich habe mich in den letzten 7 Jahren 2mal selbst angezeigt. Ich machs nicht mehr.
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#22
Es interessiert mich natürlich trotzdem brennend ob irgendwas in dem bundeszentralregister steht könnte ja auch sein dass ich durch abwesenheit verurteilt worden bin.
hab daher nochmal bei diesem frageinenanwalt verein nachgefragt und bekam folgende antwort:

Könnten Sie denn wenn ich ihnen das mandat erteile für mich im bundeszentralregister nachsehen ob es eine eintragung gibt? Wenn ja was würde das kosten und wie erreiche ich ihre kanzlei?

Experte

Ihr Experte benötigt mehr Informationen
Von RAScholz

Donnerstag, 25. Oktober 2012 14:14 EST
Sehr geehrter Fragesteller,

das ist nicht möglich. Den Antrag müssen Sie selbst stellen. Den Antrag müssen Sie selbst stellen. Ich kann auch keine Einsicht für Sie nehmen. Antrag und Einsichtnahme müssen Sie selbst machen. Sie müssen im Schreiben auch die amtliche deutsche Vertretung nennen, wo der Auszug hin geschickt werden soll. Wenn sie die Antwort mit der Adresse nicht mehr finden, sagen Sie bescheid, dann schicke ich Sie Ihnen noch einmal.
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#23
Das ist die offiziell richtige Antwort, was soll der Anwalt im Internet auch anderes schreiben, ohne sich Probleme einzufangen.

Rufe einen Anwalt unter 4 Ohren an, schildere ihm Dein Anliegen und er wird Dir mit grosser Wahrscheinlichkeit weiterhelfen können.

Wie das läuft? Der Anwalt ruft seinen Kumpel bei der Polizei an, der guckt kurz in den Computer und schon hat der Anwalt die gewünschte Information, die ihm von Dir 100-200 Euro einbringt.
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#24
Versuch mal mit der Botschaft zu "verhandeln". Mach wie der mutige Fritzi gemacht hat, siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6131. Erzähl deine Leidensgeschichte, schwere Kindheit etc. Big Grin
Hasserfüllter hat recht, diese Beamten sind relativ bequem (bei so einer Hitze auch kein Wunder), und das ich dein Pluspunkt für dich, nutze das aus. Ich würde die Angelegenheit nicht überbewerten.
Viel Glück! Berichte anschließend von deinem Erfolg.
Alle sagten, das das nicht geht. Da kam dann einer, der wusste nicht, das das nicht geht.
Und der hats dann gemacht.
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#25
Und noch was. Den Flug muß man nicht mehr "rückbestätigen"; das war in der Vergangenheit
auch nicht der Fluggesellschaft geschuldet sondern der BRD Demokrat wollte vorab wissen:
Wer sitzt denn da im Flieger der bei uns landet ?

Nach9/11 im Zeitalter der Terrorbekämpfung muss man das seltsamerweise nicht mehr; angeblich
ist die BRD Botschaft im Zeitalter der Vernetzung immer informiert wer von und nach D reist. Das
dürfte wohl auch mit den PC´s an den Landübergängen so gehandhabt sein; zumindest was deutsche
Staatsangehörige betrifft. Ich kenne da einen "Sympathisanten"; er weiß anscheinend was Recht und
Unrecht ist.
Ihr seht; wenn die BRD uns haben will bekommt sie uns auch; allerdings ist da halt die Zeitspanne
zwischen Ermittlung und Abschiebung.

Meine ersten Worte nach Bekanntgabe der Anti-Terrorgesetze bzw. Maßnahmen gegen Kinderpornographie: Gegen die
ist es offiziell gemacht; angewandt wird es gegen ganz andere. Angeblich muss so manche Rentnerin an der
schweizer Grenze die Unterhose ausziehen.....wegen Al Quaida oder Kontoauszügen....?

Und in Thailand dürfte die BRD auch nicht zimperlich sein; die Thaibehörden scheinen sehr kooperativ zu sein.
Ihr seht ich bereite alles genau vor; ich habe einmal die BRD unterschätzt; nie wieder
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