26-10-2012, 17:03
(26-10-2012, 12:38)wackelpudding schrieb: Schön, dass Ihr durchgehalten habt. Der verdiente Erfolg tut Euch sicher nicht nur finanziell gut. Nehmt Euch die Zeit, dass zu geniessen.
@Wackelpudding: Ja, der Erfolg tut uns nicht nur finanziell gut. Das natürlich auch. Aber für unser EGO ist es gut, ein schönes Gefühl, auch mal zu gewinnen. All die Jahre haben wir uns von der KM schikanieren lassen, sind IMMER nach ihrer Nase gesprungen, weil wir den Kontaktabbruch verhindern wollen. 13 Jahre lang zu allem "JA und Amen" gesagt.
Und trotzdem hat sie den Kontaktabbruch herbeigeführt.
Und aus dem Grund sehen wir es halt auch nicht ein, mehr zu zahlen, wie wir eigentlich müssten.
Ich muss ja ehrlich gestehen, das durch meine Berufstätigkeit mittlerweile der alte KU auch kein Problem mehr gewesen wäre. Der vom AG errechnete wahrscheinlich auch nicht mehr..
Aber mir geht es hier ein Stück weit ums Prinzip. Es kann einfach nicht sein, das immer nur die KM in allem Recht bekommen, und die KV das Nachsehen haben. Zahlemann ohne Kontakt zum Kind.
Da wird dann halt der Geldhahn ein bissel enger gedreht. Wenn wir noch regelmäßigen Kontakt zu dem Kind hätten, wären wir auch bereit, von meinem Verdienst den KU aufzustocken. Aber so... NÖNÖNÖ...
Und deswegen ist es einfach ein tolles Gefühl, auch mal als der Sieger dazustehen! Ich schrieb ja, wir haben das Grinsen nicht mehr aus dem Gesicht bekommen, mein Mann liest heute den Beschluss noch regelmäßig durch, und bekommt ein Leuchten in den Augen...
Den Triumph geniessen wir.
@ALL:
Vielen Dank für Eure Glückwünsche!
Also habe gerade noch einmal nachgeschaut. Es handelt sich hier um einen Beschluss des OLG, nicht um ein Urteil. Wir dachten, das sei das Gleiche. Nur interessehalber: Wo liegt da der Unterschied?
@P: Selbstverständlich stellen wir Euch gerne den Beschluss zur Verfügung, das Du diesen hier anonymisiert einstellen kannst. Wie stelle ich das am Besten an?
Dir alles abtippen und per PN an Dich senden? Oder einscannen und per e-Mail an Dich?
LG, Familienmensch.