27-10-2012, 19:00
Hallo zusammen,
Habe ein unterhaltstechnisches Problem zu lösen. Zuerst schildere ich mal die Ausgangslage:
Sohn ist 16 und lebt bei der Mutter (Haus) zusammen mit ihrem neuen Freund.
Es existiert ein Unterhaltstitel (dynamisch und unbegrenzt natürlich, bitte keine Beileidsbezeugungen oder Hinweise daß die Unterzeichnung meinerseits idiotisch war...).
Sohn geht auf eine Privatschule. Gemäß Urteil des OLG Stuttgart wurde der Mutter trotz des gemeinsamen Sorgerechts die Auswahl der Schule überlassen.
Auf dieser Schule wird regulär der Hauptschulabschluss erst in der 10. Klasse gemacht, der Realschulabschluss in der 12. Klasse. Abitur wäre in der 13. Klasse zu machen (also reguläre Zeit). Allerdings ist dies meinem Sohn nicht möglich da an dieser Schule als erste Fremdsprache Russisch gelehrt wird und da hat er keinen Bock drauf (wie auch auf Korbflechten, Nähen und andere Aktivitäten dort). Er wird also am Ende der 10. Klasse diese Schule verlassen (hoffentlich mit dem Hauptschulabschluss).
Habe mich heute mal mit Sohnemann unterhalten wie er sich seine weitere Ausbildung vorstellt. Er möchte also den Hauptschulabschluss machen und anschliessend auf eine andere Schule wechseln um dort eine Ausbildung zu machen und auch den Realschulabschluss nachzuholen. Ausbildungsvergütung oder sowas gibt es auf diesem Institut nicht. Auf meinen Einwand hin daß er ja auch ne bezahlte Ausbildung machen könnte mit dem selben Ergebnis meinte er daß er darauf keinen Bock hat und lieber weiter zur Schule gehen will.
Nun meine Frage: hat jemand Erfahrungen mit so einem Fall? Wie kann ich hier vorgehen? Ich hätte kein Problem damit ihm den Schulbesuch bis Sommer 2013 durch Unterhalt zu ermöglichen aber daran anschliessen sollte sich eine Ausbildung und kein weiterer Schulbesuch...
Habe ein unterhaltstechnisches Problem zu lösen. Zuerst schildere ich mal die Ausgangslage:
Sohn ist 16 und lebt bei der Mutter (Haus) zusammen mit ihrem neuen Freund.
Es existiert ein Unterhaltstitel (dynamisch und unbegrenzt natürlich, bitte keine Beileidsbezeugungen oder Hinweise daß die Unterzeichnung meinerseits idiotisch war...).
Sohn geht auf eine Privatschule. Gemäß Urteil des OLG Stuttgart wurde der Mutter trotz des gemeinsamen Sorgerechts die Auswahl der Schule überlassen.
Auf dieser Schule wird regulär der Hauptschulabschluss erst in der 10. Klasse gemacht, der Realschulabschluss in der 12. Klasse. Abitur wäre in der 13. Klasse zu machen (also reguläre Zeit). Allerdings ist dies meinem Sohn nicht möglich da an dieser Schule als erste Fremdsprache Russisch gelehrt wird und da hat er keinen Bock drauf (wie auch auf Korbflechten, Nähen und andere Aktivitäten dort). Er wird also am Ende der 10. Klasse diese Schule verlassen (hoffentlich mit dem Hauptschulabschluss).
Habe mich heute mal mit Sohnemann unterhalten wie er sich seine weitere Ausbildung vorstellt. Er möchte also den Hauptschulabschluss machen und anschliessend auf eine andere Schule wechseln um dort eine Ausbildung zu machen und auch den Realschulabschluss nachzuholen. Ausbildungsvergütung oder sowas gibt es auf diesem Institut nicht. Auf meinen Einwand hin daß er ja auch ne bezahlte Ausbildung machen könnte mit dem selben Ergebnis meinte er daß er darauf keinen Bock hat und lieber weiter zur Schule gehen will.
Nun meine Frage: hat jemand Erfahrungen mit so einem Fall? Wie kann ich hier vorgehen? Ich hätte kein Problem damit ihm den Schulbesuch bis Sommer 2013 durch Unterhalt zu ermöglichen aber daran anschliessen sollte sich eine Ausbildung und kein weiterer Schulbesuch...