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Unterhalt bei Besuch einer Privatschule
#1
Hallo zusammen,

Habe ein unterhaltstechnisches Problem zu lösen. Zuerst schildere ich mal die Ausgangslage:

Sohn ist 16 und lebt bei der Mutter (Haus) zusammen mit ihrem neuen Freund.
Es existiert ein Unterhaltstitel (dynamisch und unbegrenzt natürlichAngry, bitte keine Beileidsbezeugungen oder Hinweise daß die Unterzeichnung meinerseits idiotisch war...Big Grin).
Sohn geht auf eine Privatschule. Gemäß Urteil des OLG Stuttgart wurde der Mutter trotz des gemeinsamen Sorgerechts die Auswahl der Schule überlassen.
Auf dieser Schule wird regulär der Hauptschulabschluss erst in der 10. Klasse gemacht, der Realschulabschluss in der 12. Klasse. Abitur wäre in der 13. Klasse zu machen (also reguläre Zeit). Allerdings ist dies meinem Sohn nicht möglich da an dieser Schule als erste Fremdsprache Russisch gelehrt wird und da hat er keinen Bock drauf (wie auch auf Korbflechten, Nähen und andere Aktivitäten dort). Er wird also am Ende der 10. Klasse diese Schule verlassen (hoffentlich mit dem Hauptschulabschluss).
Habe mich heute mal mit Sohnemann unterhalten wie er sich seine weitere Ausbildung vorstellt. Er möchte also den Hauptschulabschluss machen und anschliessend auf eine andere Schule wechseln um dort eine Ausbildung zu machen und auch den Realschulabschluss nachzuholen. Ausbildungsvergütung oder sowas gibt es auf diesem Institut nicht. Auf meinen Einwand hin daß er ja auch ne bezahlte Ausbildung machen könnte mit dem selben Ergebnis meinte er daß er darauf keinen Bock hat und lieber weiter zur Schule gehen will.

Nun meine Frage: hat jemand Erfahrungen mit so einem Fall? Wie kann ich hier vorgehen? Ich hätte kein Problem damit ihm den Schulbesuch bis Sommer 2013 durch Unterhalt zu ermöglichen aber daran anschliessen sollte sich eine Ausbildung und kein weiterer Schulbesuch...
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#2
Soweit ich weiß, existiert keinerlei Recht des Unterhaltpflichtigen, den weiteren Schulbesuch abzuwenden, schon gar nicht unterhalb des 18. Lebensjahres. Evtl. kannst du argumentieren, dass die "schulische Erstausbildung" mit dem Hauptschulabschluss ja beendet ist, aber Hoffnungen würde ich mir da keine machen.
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#3
oh, waldorfschule.Big Grin
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#4
Ich sehe es auch ´mal so, dass Du einen anderweitigen Schulbesuch nicht verhindern kannst. M. E. mußt Du mögliche Schulkosten aber auch nicht übernehmen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
(27-10-2012, 20:16)iglu schrieb: oh, waldorfschule.Big Grin
100 Punkte!

Möglicherweise kann ich meinen Junior nur dadurch beeinflussen daß bei weiterem Schulbesuch nur die Mutter Geld bekommt in Form von Unterhalt. Falls er ne Ausbildung macht bekommt er sein Ausbildungsgehalt direkt ausbezahlt und kann sich überlegen ob er Muttern was abgibt und wieviel...

Nun ja, falls mir die Situation zu sehr auf die Nüsse geht werd ich mir das Thema mit dem Vorruhestand in wärmeren Gefilden doch noch überlegen.Big Grin
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