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Unterhaltsberechnung durch JA
#1
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Das JA hat einen Unterhaltstitel an mich versendet. Ich habe denen meine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate gesendet und nun deren Berechnung erhalten. Laut JA komme ich auf einen Durchschnittslohn von 1406 €/ Monat. Laut D'dorfer Tabelle müsste ich daher 225€ KU bezahlen. Das Jugendamt setzt aber 105% KU fest, obwohl ich 100€ unter der Grenze liege. Kann ich dagegen vorgehen und muß sich das JA an die D'dorfer Tabelle halten?

Das Kind selber entstand durch eine Spende an meine ehemals beste Freundin - ohne weitere Verpflichtungen für mich. Nun ja, es läuft doch etwas anders! Angry Der Umgang mit dem Zwerg wird mir von der KM seit Monaten verweigert. Ich habe das JA um Hilfe gebeten, ein Gespräch mit der KM führten die auch schon. Sie bot mir dann Umgang zu meiner Arbeitszeit an, der auch in ihrem Beisein stattfinden soll Das zeigt mir nur, dass sie dem Kind keinen Umgang mit dem Vater ermöglichen möchte. Natürlich werde ich nicht nur zahlender Vater sein wollen und werde dementsprechende Konsequenzen ziehen müssen und das Land verlassen. Ich sehe auch keinen Sinn darin, den Umgang mit dem Zwerg zu erzwingen!Confused
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#2
Moin.
Die Hochstufung um eine Zeile ist laut Düsseldorfer Tabelle korrekt, da du nur einem Berechtigten zu Unterhalt verpflichtet bist.
Ob die Konsequenz für dich nun der Kampf um die Vaterschaft ist, oder die Auswanderung können wir hier aber auch gerne nochmal erörtern, denn eine Auswanderung in ein sicheres Land hat natürlich auch ganz erhebliche Konsequenzen, die weit über den 105% der DT liegen.

Wie alt ist denn der Wurm?
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#3
Der Wurm erblickte am 06.05.2012 das Licht der Welt Shy
Sie lehnt natürlich auch geteiltes Sorgerecht ab, da "gravierende Sachverhalte" dagegen sprechen. Kein Umgang + keine Sorge = kein Unterhalt. Zumal es ja ihr Kinderwunsch war! Allerdings fehlt mir der Kleine schon, obwohl ich ihn bisher nicht mal 24 Stunden gesehen habe. Ich muß aber auch an mich denken, da ich noch etwas aus meinem Leben machen möchte und nicht nur zahlen möchte für ein Kind, dass ich nicht mal sehen darf. Mein Anwalt wird sie zwar anschreiben, aber der neue Job ist so gut wie sicher. Zahlen werde ich, bis sie wieder arbeitet. Dem Würmchen soll es ja nicht schlecht gehen.
Natürlich ist die KM mit meiner Sichtweise nicht einverstanden. Aber wenn einem in der 6 Schwangerschaftswoche gesagt wird, dass man eh unterhaltspflichtig sei und einem das betreffende Urteil des BVerfG gleich um die Ohren gehauen wird, was soll man dann davon halten? Ich sehe das als geplante Abzocke ihrerseits. Natürlich habe ich ihr das auch geschrieben, wurde dabei aber niemals beleidigend!
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#4
Was heisst Spende? Sie wollte ein Kind und du hast dich ohne dich irgendwie zu informieren als edler Samenspenderritter zur Verfügung gestellt, sie wusste anschliessend wie durch ein Wunder kurz nach der erfolgten Zeugung schon über alle Rechte und Pflichten Bescheid?

Geteiltes Sorgerecht gibts nicht, entweder Gemeinsames oder Alleinsorge. Die Höherstufung würde ich mit zwei Begründungen ablehnen. Erstens kann sie in engen Verhältnissen unterbleiben (unter 1500 Netto sind eng) und zweitens bist du ja auch noch der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig, somit gibt es zwei Unterhaltsberechtigte. Man wird da wohl auch noch auf dich zukommen, immerhin verbleiben dir nach Abzug des Kindesunterhalts noch ein paar Euro bis zum Selbstbehalt bei Betreuungsunterhalt.

Hast du versucht, Umgang einzuklagen? Auch wenn man Kinder wie eine Fertigsuppe zubereitet, bist du jetzt lebenslang Vater, zumindest der Versuch einer gelebten Vaterschaft wäre wichtig.

Und Land verlassen: Hast du denn die beruflichen Möglichkeiten für eine Auswanderung?
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#5
Ich meine ja gemeinsames Sorgerecht. Bisher hat die KM noch keinen Betreuungsunterhalt gefordert, sie ist ja "nicht so eine wie die anderen"! Aber ich rechne fest mit einer Forderung ihrerseits. Das liegt morgen beim Anwalt, ebenso wird sie wegen der Umgangsregelung jetzt von meinem Anwalt angeschrieben werden. Mir liegt an einer aussegerichtlichen Lösung. Deshalb auch mein Gang zum JA mit der Bitte um Vermittlung. Die KM hatte letzten Montag dort ein Vermittlungsgespräch und dann kam ihr Umgangsangebot am Mittwoch. Das JA ist auch über meine Arbeitszeiten informiert und wird ihr diese weitergegeben haben - die sind ihr aber sowieso bekannt! Natürlich ist eine gerichtliche Umgangsregelung möglich, welche sie aber mit Sicherheit nach Kräften torpedieren würde. An das Kind denkt sie dabei leider in keiner Weise., zumal das Umgangsrecht ein Recht des Kindes ist. Die Frage ist, ob ich mir das antun möchte bis zur Rente mit etwas über Selbstbehalt zu leben und vor allem, ständig Zirkus mit der Dame zu haben. Der Zwerg würde das ja auch mitbekommen und ob das dem Kindeswohl dienlich ist, wage ich zu bezweifeln!

Ja, wie es aussieht bekomme ich nächste Woche meinen Arbeitsvertrag aus dem Ausland! Hatte am Freitag ein Vorstellungsgespräch, welches auf 30 Minuten angesetzt war und dann doch über 2 Stunden dauerte!
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#6
Hoffentlich ist das ein Ausland, das unterhaltstechnisch auch wirklich Ausland ist. Schweiz und Österreich sind es nicht.
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#7
Ist die Schweiz. Aber da sollen sie mich erstmal suchen... Und den Unterhalt für den Zwerg lege ich ja eh zur Seite und gebe ihn dem spätestens zum 18ten. Egal wie die Situation jetzt ist - es ist trotz allem ja auch mein Kind!
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#8
Wenn du gerne in die Schweiz möchtest, ist das Ok, aber wenn du da hin willst, um deinen Unterhaltspflichten zu entgehen, kann man nur sagen, vergiss es.
Da bleibst du besser hier.
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#9
Kannst du das mal näher erläutern? Ich will sowieso die Firma wechseln, weil bei meinem Arbeitgeber keine Zukunft zu sehen ist. In der Schweiz hätte ich in jedem Fall mehr als den Selbstbehalt, der mir hier bleibt. Da KM mir den Umgang verwehrt bzw selbst mit Urteil erschweren würde, hält mich ja nichts mehr hier!
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#10
Wenn du dort mehr verdienst und davon Unterhalt bezahlst, geht das. Wenn du glaubst, dort würdest du nicht gefunden und könntest darum herumkommen, den Unterhalt nicht monatlich zu bezahlen, geht das nicht. Du wirst gefunden und dein Einkommen gepfändet. Die Schweiz ist da sehr willfährig. Um dort nicht gefunden zu werden, musst du falsche Spuren legen, darfst jahrzentelang nicht mehr über die Grenze (jede Kontrolle genügt, um deinen Schutz zu zerbrechen), darfst weder Bekannten, Verwandten, Foren ein Wort sagen das auf die Schweiz hindeutet.

Wie war das mit der Kinderzeugung? Hattet ihr nun eine Beziehung? Gab es Bindungen? Was hast du nach der Geburt unternommen, um Umgang zu bekommen? Punkte, die in Zukunft für ein gemeinsames Sorgerecht eine Rolle spielen könnten.
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#11
Nein, wir hatten keine Beziehung. Wie gesagt, es war nur eine Spende. Allerdings haben wir beinahe eine Beziehung geführt, nur ohne Anfassen! Haben uns fast täglich gesehen.
Ich habe die Beiden im KH nach der Geburt im KH besucht und hatte auch Umgang mit dem Kleinen bei ihr. Sie gestand mir 2 Stunden/Woche zu, damit ich eine Bindung zu ihm aufbauen kann. Nur sagte ich ihr dann klipp und klar, dass sie mich auf's Kreuz gelegt hat und daraufhin brach sie den Kontakt ab. Sie sagte mir auch bereits vor Geburt des Kindes, dass sie mir den Umgang verwehren würde, ich betreuungsunterhaltspflichtig bin und sie alles über das JA laufen lassen wird! Soll ich da von Ehrlichkeit ihrerseits ausgehen? Ich hab ihr dann geschrieben, dass ich Umgang mit meinem Kind haben will, da mir der Zwerg fehlt - trotz der wenigen Stunden mit ihm. Kam keine Antwort, dafür nach 3 Monaten die Beistandschaft vom Amt und der Titel. Bezahlt habe ich aber immer und auch mehr als ich müsste! Darauf habe ich das JA aufgesucht mit der Bitte um Vermittlung, das war aber bevor der Titel bei mir eintrudelte. Jetzt kam ihr Vorschlag zum Umgang während meiner Arbeitszeit!
Ich will ja gar nicht über die Grenze und würde auch erstmal von dort zahlen - aber nur das, was sie hier von mir bekommen würde. Ob ich das aufrecht erhalten werde, weiß ich nicht. Sie verdient ja mehr als ich und geht nach der Elternzeit wieder arbeiten.
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#12
Ganz ehrlich? Das wäre aus meiner Sicht der IDEALFALL komplett alles zu verweigern:
- Sie hat dich absichtlich reingelegt
- Sie verweigert den Umgang
- Es besteht noch keine feste Bindung zum Kind
- Du hast finanziell (noch) nicht viel verloren und bist noch nicht alt denke ich mal
Zur Not wirklich das Land verlassen, Schweiz reicht da leider nicht. Viel Glück!
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#13
Naja, nicht alt ist relativ! 49 Jahre...

Natürlich will ich alles verweigern, weil sie hat mich reingelegt. Hat mir ihre Mutter erst letztes WE bestätigt, allerdings unabsichtlich. Konnte ich aber raushören, obwohl sie mir die Schuld am Kinderwunsch ihrer Tochter gab bzw an der Situation.
Schweiz wird es aber doch wohl werden müssen, nachzahlen könnte ich zur Not ja immer noch. Wie gesagt, den Unterhalt für den Kleinen lege ich zur Seite.

Fragt sich, welch Land in Frage käme?
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#14
(28-10-2012, 13:05)p schrieb: Hoffentlich ist das ein Ausland, das unterhaltstechnisch auch wirklich Ausland ist. Schweiz und Österreich sind es nicht.

Richtig. Und durch mehrere Beispiele in der Presse, wissen wir inzwischen, dass auch die USA und Frankreich auch nicht zu empfehlen sind.
Alle sagten, das das nicht geht. Da kam dann einer, der wusste nicht, das das nicht geht.
Und der hats dann gemacht.
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#15
Dir war mit 49 Jahren völlig unbekannt, welche Folgen Vaterschaft hat? Dass es sowas wie Unterhalt gibt? Du hast nie Trennungen in der Bekanntschaft erlebt, wo du das gesehen hast? Und man gibt dir die Schuld am Kinderwunsch der Frau? Wenn die Geschichte wirklich so stimmt, dann musst du allerschleunigst raus aus deiner jahrzehntelangen Riesennaivität.

Es funktioniert natürlich auch nicht, in der Schweiz zu arbeiten und den Unterhalt deswegen selber festzulegen. Du wirst dich jetzt entweder mit dem Jugendamt einigen müssen oder das Jugendamt verklagt dich kurzerhand. Dann kommen zwischen 100 und 110% Unterhalt in Form eines vollstreckbaren Urteils raus. Damit kannst du sofort gepfändet werden, wenn du diesen Betrag nicht centgenau und pünktlichst bezahlst. Dein Verhandlungsspielraum ist exakt Null. Es fragt dich dann keiner mehr nach irgendwas, sondern plötzlich schluckt der Automat deine EC-Karte, weil dein Konto gepfändet ist oder dein Lohn wird gepfändet. Ein Arbeitgeber in der Schweiz wird eine Lohnpfändung höchstens um Wochen verzögern. Das gilt für alle Nachbarländer.
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#16
Nun ja, ich gebe dir Recht. Mein Fehler war, dass ich an das Wort meiner besten Freundin glaubte. "Keine weiteren Verpflichtungen für mich"! Werde das mal mit meinem Anwalt morgen besprechen, der hat eh das JA anzuschreiben.
Ich habe schon eine Meldeadresse, wo ein Titel schwer vollstreckbar sein dürfte. Natürlich werde ich nen Teufel tun und meinen wahren Wohnort angeben. Was aber nicht heißt, dass ich nicht für meinen Sohn sorgen will. In erster Linie kotzt mich an, dass sie mir keinen Umgang gewähren will! Ob es dem Kindeswohl dienlich ist, das per Gericht durchzusetzen und jedesmal einen Kampf mit der KM auszufechten, wenn man das Kind holt, sei mal dahingestellt.

Selbstverständlich strebe ich eine aussergerichtliche Lösung an, aber ich sehe leider keinen anderen Weg Sad
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#17
Für den Kindesunterhalt ist nicht diese Frau die Gläubigerin, sondern das Kind. Sie kann also niemand von Pflichten freisprechen, weil der Unterhalt formal gesehen gar nicht für sie ist. Was sie machen kann, ist eine Erfüllungsübernahme, d.h. beglaubigt zu vereinbaren, dass sie den Unterhalt selbst trägt. Das reicht aber nicht, sie muss auch tatsächlich in der Lage dazu sein. Ist die denn Grossverdienerin, arbeitet sie trotz Baby?

Immerhin erhellt dein Fall eine alte Frage. Ich habe mich immer gewundert, wieso es tatsächlich Männer gibt, die eine Art von "privater Samenspende" machen und ernsthaft glauben, damit ohne Schaden durchzukommen. So eine unglaublich folgenreiche Sache wie die bewusste, absichtliche Zeugung eines Kindes ausserhalb einer dauerhaften Beziehung ist ofenbar sehr eng mit grosser Naivität verbunden.

Ein Titel verschwindet nicht. Er gilt zeitlich ohne Beschränkung. Keine Meldeadresse zu haben nutzt dir nichts. Du musst auch auf ein Konto und einen Arbeitgeber verzichten, darfst nie in eine Kontrolle geraten. Was nicht bezahlt wird, läuft als Schulden auf. Irgendwann erwischt es dich. Oder man zeigt dich wegen Unterhaltspflichtverletzung an, holt dich vor den Richter, der dich zu bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilen kann. Wenn man dir nachweist, dass du über Selbstbehalt verdient hast, von deiner Unterhaltspflicht wusstest, ein Taterfolg eingetreten ist, dann wirst du auch verurteilt.

Beim Umgang würde ich es einfach mal versuchen. Auf jeden Fall sind Chancen vorhanden, Umgang durchzusetzen. Sicher kann es auch Probleme geben, unfähige Richter, Weigerung Ordnungsgeld zu verhängen, anhaltend sabotierende Mutter. Das weisst du erst, wenn du es mal probiert hast. Aufgeben kannst du immer noch.
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#18
Du möchtest für deinen Zwerg sorgen, und er fehlt dir.
Dann verhandle zäh beim Thema Unterhalt und sorg - auf welchem Weg auch immer - dafür, dass du Umgang mit deinem Kind bekommst.
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#19
Probieren werde ich es auf alle Fälle! Hier wird ziemlich Papa-freundlich geurteilt. Auch was gemeinsames Sorgerecht betrifft. Ich werde es erstmal im Guten versuchen, was aber nichts bringen wird. Natürlich geht es danach zum Gericht, ist ja ein Sohn um den es geht. Und er hat das Umgangsrecht, welches die KM ihm nicht verwehren darf. Ordnungsgeld steht normalerweise auch mit drin, zumindest hier. Es deutet auch alles darauf hin, dass ein Ordnungsgeld angebracht ist. Sehr schade, weil das Kind unter dieser Situation zwangsläufig leiden wird.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich werde mich bestimmt nicht um den Unterhalt drücken, wenn ich hier gehe! Es ist und bleibt mein Kind und ich möchte ja nicht, dass es ihm finanziell schlecht geht. Mir ist der Titel und ihre Beistandschaft ehrlich gesagt völlig schnurz, da ich ja immer bezahlt habe. Dass jederzeit gepfändet werden kann, weiß ich auch. Ganz so naiv bin ich dann doch nicht Big Grin
Die KM wird nach der Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten und mehr verdienen als ich, nur so am Rande. Zzgl Kindergeld und Unterhalt sind das ca 2000 €.
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#20
Sorry!

Mir kommt das Ganze arg konstruiert vor: Nichtsahnende 49 Jahre alt , 'großzügiger' Spender, verzichtende Mama und dann doch keinen Umgang; nebst 'Absetzen' ins vermeintliche Ausland.

Interessant, dass sowohl Mutti, als auch Vati sich gut mit den Rechten auskennen und die Nomenklatura, wie auf der Klaviatur, beherrschen zu scheinen ...
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#21
Die Mama verzichtet ganz sicher auf nichts, das habe ich auch nie behauptet - eher das Gegenteil ist der Fall. Ins Ausland gehe ich nur, weil ich keine Lust habe mit dem Selbstbehalt bis zur Rente zu wirtschaften!
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#22
(28-10-2012, 21:54)Der nur zahlende Papa schrieb: Die Mama verzichtet ganz sicher auf nichts, das habe ich auch nie behauptet - eher das Gegenteil ist der Fall. ...

Eröffnungsbeitrag:

(28-10-2012, 11:44)Der nur zahlende Papa schrieb: ... Das Kind selber entstand durch eine Spende an meine ehemals beste Freundin - ohne weitere Verpflichtungen für mich. ...

Zitiere ja nur ...
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#23
Hab auch schon gedacht, dass es ein Fake ist. Daytrader?
Live or Die...Make Your Choice
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#24
(28-10-2012, 23:17)Fluechtling schrieb: Hab auch schon gedacht, dass es ein Fake ist. Daytrader?

Auch dies

Zitat:Zahlen werde ich, bis sie wieder arbeitet. Dem Würmchen soll es ja nicht schlecht gehen.

und dies

Zitat:Ich werde mich bestimmt nicht um den Unterhalt drücken, wenn ich hier gehe! Es ist und bleibt mein Kind und ich möchte ja nicht, dass es ihm finanziell schlecht geht.


widerspricht doch dem
Zitat:Natürlich will ich alles verweigern, weil sie hat mich reingelegt.


und dem

Zitat:Und den Unterhalt für den Zwerg lege ich ja eh zur Seite und gebe ihn dem spätestens zum 18ten.

Irgendwie scheinst Du ziemlich planlos und auch ziemlich ahnungslos, was überhaupt in Deinen Möglichkeiten liegt. p hat vollkommen Recht. Führ Dir noch einmal seine Beiträge zu Gemüte, wenn Deine Story tatsächlich echt ist.
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#25
(28-10-2012, 21:37)StrengGeheimerInformant schrieb: Sorry!

Mir kommt das Ganze arg konstruiert vor:

Apropos konstruiert: Das gehört jetzt zwar nicht zum Thema, aber bei Dir frage ich mich auch, weshalb Du ständig unter neuen Namen auftrittst: Mal als mellifera, mal als carnicia, dann wieder als StrengGeheimerInformant. Was haben diese Mehrfachnicks für einen Sinn? Du kannst doch alles, was Du schreiben willst, auch unter einem einzigen Nick schreiben, oder?
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