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05-11-2012, 03:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-11-2012, 03:48 von Camper1955.)
Nun mal langsam mit den Pferden
In einem anderen Forum geht das Gerücht um, dass nicht der Kindesunterhalt, aber der notwendige Selbstbehalt erhöht wird, was auch ohne wieteres nachvollziehbar ist anhand des SGB II
382 € Grundsicherung + angemessene KDU müssen verbleiben. Dazu kommen und das ist gesetzlich geregelt, 100 € für die ersten 100 €, die man dazu verdient. 180 € für Bruttoeinnahmen zwischen 101 € und 1000 €, weitere 50 € für Bruttoeinnahmen von 1001 € bis 1500 €.
Macht zusammen also einen Betrag von 712 € + angemessene KDU für einen erwerbstätigen mit 1500 € Bruttoeinkommen und höher.
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(05-11-2012, 03:48)Camper1955 schrieb: In einem anderen Forum geht das Gerücht um, dass nicht der Kindesunterhalt, aber der notwendige Selbstbehalt erhöht wird, was auch ohne wieteres nachvollziehbar ist anhand des SGB II Das würde mich sehr wundern.
Schließlich wurde der SB in diesem Jahrtausend schon mal erhöht.
Ein zweites mal vor dem nächsten Jahrtausend ist daher überflüssig.
(05-11-2012, 03:48)Camper1955 schrieb: 382 € Grundsicherung + angemessene KDU müssen verbleiben. Dazu kommen und das ist gesetzlich geregelt, 100 € für die ersten 100 €, die man dazu verdient. 180 € für Bruttoeinnahmen zwischen 101 € und 1000 €, weitere 50 € für Bruttoeinnahmen von 1001 € bis 1500 €.
Macht zusammen also einen Betrag von 712 € + angemessene KDU für einen erwerbstätigen mit 1500 € Bruttoeinkommen und höher. Aber seit wann fühlen sich (Familien)richter denn an das Gesetz gebunden?
Der SB für Berufstätige lag auch schon vor 2013 unter dem Hartz4-Satz, was die Richter ja auch nicht gestört hat.
Und ich kenne auch kein Gesetz, in dem steht, dass die Freibeträge für Erwerbstätige nicht auch für Unterhalt abgeschöpft werden dürften.
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(05-11-2012, 07:53)beppo schrieb: Aber seit wann fühlen sich (Familien)richter denn an das Gesetz gebunden?
Der SB für Berufstätige lag auch schon vor 2013 unter dem Hartz4-Satz, was die Richter ja auch nicht gestört hat.
Vielleicht deshalb, weil sie erkannt haben, dass eine derartige Regelung nur dazu führt, dem Staat mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, weil dann der Erwerbstätige zum erwerbstätigen Hilfebedürftigen wird und sich einfach beim Jobcenter schadlos hält.
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Möchte ich fast wetten, dass die Richterschaft gegen solche Erkenntnisse immun ist.
Eher machen sie sich Gedanken, wie sie verhindern können, dass dieses Geld in den Taschen des Pflichtigen verbleiben.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-11-2012, 09:12 von Camper1955.)
(05-11-2012, 08:39)beppo schrieb: Möchte ich fast wetten, dass die Richterschaft gegen solche Erkenntnisse immun ist.
Eher machen sie sich Gedanken, wie sie verhindern können, dass dieses Geld in den Taschen des Pflichtigen verbleiben.
Nun, ich nehme an, dass inzwischen auch die zuständigen Politiker massiv Druck ausüben. Auch wenn sie immer wieder betonen, auf die Richter keinen Einfluss haben zu dürfen und zu haben.
Mit jeder Entscheidung, die vor dem BVerfG landet und deren Beschwerde statt gegeben wird, müssen sich ja auch die Länder befassen.
Und wenn keine Posten mehr da sind, wohin die Richter umgebettet werden können, wenn ihre Fehlentscheidung publik wird, werden die unter Umständen über den Nachweis einer strafbaren Handlung ihrer Posten enthoben und müssen mit den rechtlichen Konsequenzen leben, die daraus hervor gehen. Das geht bis zum Verlust eines Richteramtes und ihrer Pensionsansprüche
lg Camper
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Ich bewundere dich, dass du dir deinen Optimismus bewahren konntest.
Ich kann das nicht.
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05-11-2012, 10:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-11-2012, 10:17 von Camper1955.)
(05-11-2012, 09:56)beppo schrieb: Ich bewundere dich, dass du dir deinen Optimismus bewahren konntest.
Ich kann das nicht.
Ich brauch mich doch nicht aus dem Kellerfenster stürzen, nur weil ein paar Richterlein nicht Grundgesetzkonforme Entscheidungen getroffen haben.
Ich habe keine "Leichen im Keller" und daher auch kein schlechtes Gewissen.
Die "Leichen im Keller" liegen bei den Robenträgern aber haufenweise rum.
Schau mal auf die Internetseite des Bundesverfassungsgerichtes und klick dann auf Entscheidungen, dort auf Termine.
Das betrifft zwar nicht mich, aber am 7.11.2012 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über sogenannte Deals zwischen Richtern, Staatsanwälten und den Beschwerdeführern.
Ich bin mir sicher, die Richter der unteren Instanzen werden hinterher ganz anders damit umgehen, wie jetzt.
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05-11-2012, 10:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-11-2012, 10:19 von Skipper.)
Moin.
Trennt doch bitte - auch begrifflich - Sozial- von Unterhaltsrecht.
Die Begriffe 'aufstockende Leistung' bzw. 'Selbstbehalt' verraten, für bzw. gegen wen gehandelt wird.
Während das SGB noch von einer gewissen Logik und Menschenwürde getragen ist, geht es im Unterhaltsrecht und insbesondere in den sog. Leitlinien und entsprechender Rechtsprechung um sadistisches Knebeln und Pressen.
Wer als Leichtlohn-Pflichtiger in die Nähe des Lei dlinien Selbstbehaltes gerät, der ist idR längst bedürftig iSd SGB II und sollte seine Haut mithilfe des SGB retten. In diesem Bereich ist es wurscht, in welcher Höhe KU auf das Einkommen angerechnet wird. Er verhält sich wie ein durchlaufender Posten.
Solange ein Einkommen erzielt wird, das zumindest den laufenden KU abdeckt, ist seitens des Unterhaltsrechts insofern Ruhe, laufen keine weiteren Rückstände auf.
Was den pfändenden Rückgriff aufgrund von Unterhaltsschulden betrifft, so muß man genau im Pfändungsrecht oder gleich im Insolvenzrecht nachsehen. Dort ergeben sich Spitzfindigkeiten, über die unser schlauer Ibykus Auskunft geben kann.
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@Skipper
Das darf aber auf Dauer kein durchlaufender Posten werden. Wir sehen hier ja nur Einzelfälle, aber immer mehr neigen auch Anwälte dazu Vergleiche in Form dieses durchlaufenden Postens abzuschließen.
Und damit, dass letztendlich Papa Staat doppelt so viel ausgeben muss, wie das SGB II vorschreibt, ist keinem gedient.
Das haben inzwischen auch einige Gerichte erkannt und bestehen nicht mehr auf den Mindesunterhalt. Teilweise geht das runter bis auf 0.
Soll der Obhutselternteil doch selber schauen, wie er zurecht kommt, wenn er unbedingt das Kind bei sich haben will.
Der Obhutselternteil hat immer die Möglichkeit, freiwillig die Obhut des Kindes in die Hände des Umgangselternteiles zu legen, während es einem Umgangselternteil sehr schwer gemacht wird, Obhutselternteil zu werden. Zumindest dann, wenn er männlich ist.
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(04-11-2012, 21:22)Skipper schrieb: Hier geht es lang.
Was für ein Blödsinn verzapft der Fokus da denn eigentlich??????
Seit der Einführung des 1612a wird die Höhe des Kindesunterhaltes ausschließlich am sächlichen Existenzminimum für Kinder festgemacht.
Da spielen keine weiteren Faktoren eine Rolle.
Ausschließlich das, was im § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG steht zählt.
Da interessieren keine Hartz IV-Raten, Inflationen oder Durchschnittlohnsteigerungen.
Schon gar nicht, was sich irgendwelche Richter ausdenken mögen.
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(05-11-2012, 16:24)Eifelaner schrieb: Seit der Einführung des 1612a wird die Höhe des Kindesunterhaltes ausschließlich am sächlichen Existenzminimum für Kinder festgemacht.
Nur der Mindestunterhalt. Der Rest ist düsseldorfer Märchenstunde, erzählt von Geiern in Roben.
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Trotzdem lustige Diskussion, die sich entwickelt hat, obwohl ich in #38 das einzige handfeste zitiert habe, was derzeit bekannt ist:
Zitat:Beim Freibetrag für Kinder besteht dem Bericht zufolge für 2013 kein Handlungsbedarf, 2014 könnte es hier minimale Korrekturen geben.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wi...42602.html
(extra nochmal fett gemacht)
Also wäre auch der FOCUS-Bericht reine politische Spekulation und Anwälte, die sich ins Gespräch bringen wollen. Natürlich kann es sein, dass die Politik den Mindestunterhalt erhöht auch "ohne Handlungsbedarf". Auf der Grundlage des Berichtes jedenfalls wird es zu keiner Erhöhung des sächlichen Existenzminimums der Kinder kommen, ergo auch zu keiner KU-Erhöhung.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Es wird fröhlich in alle Richtungen spekuliert, diesmal aus dem Düsseldorfer Tabellenhauptquartier selbst:
http://www.123recht.net/Selbstbehalt-fue...30554.html
" Der Selbstbehalt eines unterhaltspflichtigen Elternteils könnte 2013 steigen - mit der Folge, dass Scheidungskinder bei angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend weniger Geld erhalten. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf sagte der Nachrichtenagentur AFP, derzeit werde die Tabelle 2013 mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags abgestimmt. "Es könnte im Hinblick auf die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze erforderlich sein, den Selbstbehalt zum Jahresbeginn anzupassen.""
Es passt ihnen nur nicht, dass die lieben Pflichtigen dann Aufstocker werden und der Staat selber den Unterhalt indirekt zu zahlen hat.
Dem FOCUS-Gerücht wird entgegengetreten: " Da der Kindesunterhalt sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet, kommt nach Gerichtsangaben eine Änderung der Unterhaltsbeträge nur in Betracht, wenn der Kinderfreitrag 2013 erhöht würde."
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-11-2012, 05:58 von Camper1955.)
(05-11-2012, 23:53)p schrieb: Der Selbstbehalt eines unterhaltspflichtigen Elternteils könnte 2013 steigen - mit der Folge, dass Scheidungskinder bei angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend weniger Geld erhalten.
Ich sagte doch, da wird von politischer Seite Druck gemacht.
Nun muss in die UHL nur noch rein, dass das Einkommen auch um Umgangskosten zu bereinigen ist und schon zahlt ein Unterhaltspflichtiger mit einem Bruttoeinkommen von 2000 € keinen Cent Unterhalt mehr, sofern er den Umgang wahr nimmt.
Bei mehr Kindern muss das Brutteinkommen schon entsprechend höher sein, um eine Unterhaltspflicht festzustellen.
Ich bin aber sehr gespannt, wie nun erreicht werden soll, dass der Unterhalt nicht freiwillig tituliert wird, wenn das Einkommen gar keinen Titel her gibt. Denn immer mehr Anwälte neigen zu einem aussergerichtlichen Vergleich in dieser Richtung.
Der Anwalt sagt zum Unterhaltspflichtigen: "Geh zum Jugendamt und lass den Mindestunterhalt titulieren. Dann geh zum Jobcenter und beantrage ergänzendes ALG II. Und Du hast keine Probleme mehr mit dem Familiengericht."
Hier muss an der Gesetzgebung was geändert werden. UHV gehört abgeschafft.
Ist Papa nicht leistungsfähig, dann muss Mama (ergänzendes) ALG II beantragen, ohne Rückgriff auf Papa. Bzw. er muss nur belegen, dass er nicht leistungsfähig ist.
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19-11-2012, 15:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2012, 15:23 von Camper1955.)
Hallo zusammen!
Ist aber noch keine rechtsverbindliche Aussage.
Sie stammt von hier
http://www.123recht.net/Selbstbehalt-201...93201.html
lg
Robert
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19-11-2012, 16:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2012, 16:19 von MitGlied.)
Seltsamerweise hat nur der Focus die Aussage in die Welt gesetzt, dass die Unterhaltssätze angepasst werden. Alle anderen Quellen berufen sich auf diesen Artikel.
Vielleicht hatte der Urheber/die Urheberin einen feuchten Traum.
Auch 2012 hat das OLG Düsseldorf eine neue Tabelle herausgebracht und die hat sich in der Höhe der Sätze für KU nicht von der Tabelle 2011 unterschieden.
Da ja keine Änderung des Steuerfreibetrags für Kinder beschlossen wurde, können sich die Sätze auch gar nicht ändern.
Und wenn, dann wäre auch gleichzeitig eine Kindergelderhöhung fällig, wobei diese Erhöhung einen Teil des Mehr-Unterhalts gedeckt hätte.
Der Kinderfreibetrag soll dann 2014 steigen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Co...enderPrint
Unterdeckung: 72€ jährlich, macht dann eine Erhöhung um 12€ monatlich in der 100% Stufe abzüglich der Hälfte der Kindergelderhöhung.
Die Steigerung sollte also eher moderat ausfallen, es sei denn es müssen wieder mal Steuergeschenke verteilt werden.
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@MitGlied
Ist aber so, dass derzeit keine Kindergelderhöhung in Frage kommt. Also wird es auch keinen erhöhten Kindesunterhalt geben.
Was steigt, sind die ALG - II Bedarfssätze. Und die sind ja der Maßstab für ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Die Kinder kriegen mehr Grundsicherung bzw. ALG - II, weil das Kindergeld im Sozialrecht als Einkommen zählt.
Da es keine Kindergelderhöhung gibt, gibt es halt mehr Grundsicherung oder ALG - II, sofern die Kinder bedürftig sind.
Mehr gespannt auf die Erhöhung bin ich auf die UHL der verschiedenen OLG´s. Dort insbesondere auf die Positionen 10.1 bis 10.7
Hier unterscheiden sich die Leitlinien der OLG´s noch gewaltig voneinander.
So wird eine Altersvorsorge beim OLG Frankfurt nur anerkannt, wenn kein Mangelfall vor liegt.
Die süddeutschen unterhaltsrechtlichen Leitlinien kennen diesen Passus nicht.
Umgangskosten werden teilweise anerkannt, teilweise anerkannt, wenn der Umgang mehr kostet, als die Anrechnung des halben Kindergeldes einbringt, teilweise ist der Posten nicht besetzt.
Guckt einfach mal bei Treffpunkteltern nach. Dort sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien komplett aufgelistet.
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(19-11-2012, 16:04)MitGlied schrieb: Da ja keine Änderung des Steuerfreibetrags für Kinder beschlossen wurde, können sich die Sätze auch gar nicht ändern. Nicht ganz.
Nur der gesetzliche Mindestunterhalt, also die erste Zeile der DT, hängt vom steuerlichen Existenzminimum ab.
So wie das KG auch.
In den oberen Zeilen können sich die Justizgeier nach Belieben austoben.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-11-2012, 17:11 von Camper1955.)
Nun, ich habe grad mein Wiso-Steuersparbuch 2013 aktiviert und nachgeschaut, was ich Brutto als angestellter Arbeitnehmer verdienen muss, um auf die 1000 € als Vollzeitbeschäftigter zu kommen.
Ohne weitere Abzugsposten außer Steuern und Sozialabgaben brauche ich als Kirchensteuerzahler schon mal 1450 € brutto, um auf die 1000 € Netto zu kommen.
Soll einem Kind unter 6 den Mindestunterhalt bezahlen, dann müssen es schon 1800 € brutto unter gleicher Konstellation wie oben beschrieben sein.
Für den Mindestunterhalt von einem Kind von 12 - 17 braucht es schon rund 2070 € brutto.
Alles wie gesagt ohne Werbungskosten über 5 %, ohne Altersvorsorge, ohne Umgangskosten.
Diese Posten mit eingerechnet kann sehr schnell ein Bruttoeinkommen bis zu 2500 € nötig werden, um den Mindestunterhalt für ein Kind bezahlen zu können. Vom Mindestunterhalt für mehrere Kinder ganz zu schweigen.
Aber zum Glück gibt es nicht nur den § 1612a BGB, sondern auch den § 1603 BGB.
Die Rechtsanwälte muss man nur mit der Nase drauf stossen.
Auch auf den § 1610 BGB und das was die Rechtsprechung dazu sagt
Zitat:Das Maß des zu leistenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (§ 1610 Abs. 1 BGB). Die Lebensstellung minderjähriger Kinder ohne eigene Einkünfte, die bei einem Elternteil leben und von diesem betreut und versorgt werden, orientiert sich grundsätzlich an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des barunterhaltspflichtigen Elternteils (Diederichsen, aaO § 1610 Rdn. 5)
Der Satz entstammt dem Verfahren 5 St RR (II) 60/10 und ist vom OLG München/Strafrecht.
lg
Robert
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Genau dieser Satz begründet die Gesetzeswidrigkeit der Düsseldorfer Tabelle.
Er interpretiert den §1610 nämlich diametral entgegengesetzt zu dem was da tatsächlich drin steht.
(19-11-2012, 18:21)beppo schrieb: Genau dieser Satz begründet die Gesetzeswidrigkeit der Düsseldorfer Tabelle. Wie kann sie gesetzeswidrig sein, wenn sie nur eine Richtlinie darstellt?
Aber auch so wie der BGB 1610 Satz 1 da hingeworfen ist, finde ich den Begriff "Lebensstellung" genauso undefiniert wie den Begriff "Kindeswohl".
Die einen Gleichen waren schon immer gleicher.
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20-11-2012, 06:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-11-2012, 06:51 von Camper1955.)
Hallo Zusammen
Hier:
http://www.treffpunkteltern.de/foren/vie...5&start=15
was der Deutsche Familiengerichtstag empfohlen hat.
Wie der Experte bei Treffpunkt Eltern mitteilt, ist es aber lediglich eine Empfehlung. Umsetzen können, müssen es die einzelnen OLG´s aber nicht.
Und hier:
http://www.dfgt.de/
Die Internetseite des deutschen Familiengerichtstages, wo das Ganze auch offiziell da steht. Um es nachzulesen, einfach auf Aktuelles klicken
Und hier
http://www.dfgt.de/resources/Empfehlunge...behalt.pdf
die Begründung des DFGT
Nun bin ich gespannt, was passiert, wenn das BVerfG die Vorlage des 55. Berliner Senates auf Überprüfung annimmt und rückwirkend ab 01.01.2011 von der Politik eine Regelsatzerhöhung verlangt.
lg
Robert
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Danke Camper.
Interessant!
Der DFGT betont nocheinmal, dass der Unterhalt den Pflichtigen nicht selbst bedürftig machen darf, um dann im Ergebnis doch genau das fest zu schreiben.
Sie erwähnen sogar die GEZ die ein Hartzer gratis bekommt aber unterschlagen natürlich wieder einmal die Umgangskosten.
Was hat ein Familiengericht auch mit Umgang zu tun?
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Die Unterhaltskommission denkt über eine Anhebung von 770 auf 800 Euro für Erwerbslose und von 950 auf 1000 Euro für Erwerbstätige nach.
Grund sei die Preissteigerung der letzten Jahre und die Anhebung des sozialrechtlichen Regelsatzes zum 1. Jänner 2013.
Quelle: DFGT
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(23-11-2012, 21:49)Sixteen Tons schrieb: Quelle: DFGT
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lg
Robert
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