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Kinderbonus und Unterhalt
#1
Im März gibts ja vermutlich einen Kinderbonus, 100 EUR pro Kind, ausbezahlt mit dem Kindergeld. Ein paar Leute sind auch schon auf die Idee gekommen, was das wohl bei Trennungseltern und Unterhalt für Folgen hat. Wir der Bonus auf den Unterhalt angerechnet? Ganz? Teilweise?

In der Anwaltswerbeplattform 123recht hat ein Anwalt schon einen Artikel dazu gestrickt (oder ist es eine Frau? Ein Ex-Christian :-) Das Foto gibts nicht her, hehe): http://www.123recht.net/article.asp?a=36909&ccheck=1

Sie/Er meint in ihrer längeren Ausführung, der Bonus würde hälftig angerechnet. Witzig dabei: Dieser Anwalt kennt nicht einmal das BGB. Über Leistungen, die den Bedarf des Kindes decken gibt es nämlich den altbekannten §1612b und den offenbar wenig bekannten §1612c. Und darin steht: Bedarfsdeckend ist nur das Kindergeld (§1612b) und andere regelmässige Leistungen (§1612c). Einmalzahlungen können somit nicht vom Unterhalt abgezogen werden.

Also Vorsicht. Wer Kindesunterhalt zahlt, sollte auf jeden Fall im März nichts abziehen. Ein Konto ist sehr leicht gepfändet.
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#2
hab jetzt gehört, der kinderbonus soll vom kinderfreibetrag abgezogen werden, ist er dann doch anrechnungsfähig?
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#3
Eigentlich ändert das de jure nichts. Par ordre de mufti kann natürlich alles passieren.
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#4
machen wir uns doch nichts vor ... die 100 € werden an uns vorbeigehen, wie ein lauer Sommerfurz
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#5
Das Geld geht ja auch direkt in die Familien und wo steht geschrieben, dass die Barunterhaltspflichtigen dazu gehörten?
Jedenfalls zählen diese nicht zu den Einelternfamilien - oder wie das so schön heißt.
Ohne Familie = kein Anspruch auf An-/ Verrechnung.
Eher so: Ihr gönnt euren Kindern wohl nicht einmal die Butter auf´s Brot?!
Ihr solltet euch schämen!
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#6
Die FDP-Familien"expertin" Lenke behauptet nun, der Kinderbonus würde auf Unterhalt angerechnet und beklagt dies sogleich, das sei eine Lücke:

"Wenn für ein Kind Barunterhalt durch einen Elternteil gezahlt wird, führt dies dazu, dass für den Monat, in dem der Kinderbonus ausgezahlt wird, 50 Euro weniger Unterhalt zu zahlen ist. Damit erhalten die Kinder von Alleinerziehenden faktisch nur 50 Euro vom Kinderbonus. Dies benachteiligt die Kinder von Alleinerziehenden. Im federführenden Haushaltsausschuss ist diese Ungerechtigkeit nicht beseitigt worden, obwohl in der Anhörung des Familienausschusses die Experten und Expertinnen auf diese Lücke deutlich hingewiesen haben und zwei Ausschüsse dementsprechende Empfehlungen abgegeben haben."

http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2...02134.html

Egal wie es ausgeht: Alle Pflichtigen, die nicht den titulierten Unterhalt bezahlen, d.h. bei denen Schulden auflaufen sollten sich jetzt ein rotes Erinnerungsblatt mit "Kinderbonus März 2009 2x50 EUR" in ihren Kinderunterlagenordner legen. Wenn später die Berechtigte oder das Jugendamt ihre arroganten Briefe mit Schuldenhöhe verschicken, dann genau nachrechnen! Wenn die 50 EUR nicht berücksichtigt sind, ist die Rechnung falsch und alles geht postwendend zurück.
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#7
Fazit:

Der Kinderbonus führt nur zu mehr Bürokratismus. Bürokraten müssen ihre "Formulare" überarbeiten und sichern so ihren Arbeitsplatz, ExpertInnen haben ausgiebig Gelegenheit sich zum Thema zu äußern (HelferInnenindustrie), Politiker dient es dazu, sich in Familienfragen zu profilieren.

Den Kindern, den Familien nützt der ganze Tohuwabohu nichts, an der ganzen Misere der Familienpolitik ändert sich auch nix.

Wahlweise kann man den Kinderbonus bewerten als:
a) Demonstration der Unkenntnis der Politiker in Familienfragen
b) Als Verarsche der Familien durch ebendiese Politiker.

Gruß,
Mus Lim
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#8
Der tolle Beistand hat auf seiner tollen Internetseite ein tolles Forum eingerichtet, in dem ein toller anderer Beistand folgende Thesen vertritt:
Zitat:20.02.2009 11:16: RE: Kinderbonus!?!?


--------------------------------------------------------------------------------

Ich bleibe aber schon bei meiner o.g. Meinung. In unseren Titeln wird explizit vom Abzug des Kindergeldes gesprochen. Im Gesetz heißt es nur, dass eine Einmalzahlung geleistet wird (§66 Abs. 1 Einkomenssteuergesetz). Diese wird nicht als Kindergeld bezeichnet. Auch bei der Nichtanrechnung auf Arge- und UVG-Leistungen spricht der Gesetzgeber von der Nichtanrechnung des Kinderbonus, nicht etwa von zusätzlichem Kindergeld. Dies zeigt mir, dass der Gesetzgeber das Gesetz nicht so geschrieben hat, dass es zu seiner Begründung passt.

Außerdem handelt es sich bei dem Kinderbonus um eine Zahlung für das gesamte Jahr 2009 (§ 66). Sollte man also zu der Meinung kommen, dass dieser Bonus anzurechnen wäre, müssten meiner Meinung nach monatlich 4,17 EUR angerechnet werden. Dies läge weit unter jeder Wesentlichkeitsgrenze. Man könnte also bei der Nichtanrechnung Abänderungsklagen in Ruhe abwarten.

Aber mal schauen, was heute noch so passiert.

Grüße
Stefan

http://17653.forendienst.de/show_message...id=4743784

Die schaffen das schon, sich den Bonus zu krallen und ihre Arbeit zu vermeiden.

Ich selbst werde das anders machen: Ich verzichte auf die Anrechnung, verweise aber auf anstehende Ausgaben für Klassenfahrten und verlange, dass das Geld dafür zurückgelegt wird, damit dann keine Forderungen an mich gestellt werden - wegen Unvorhersehbarkeit und so....
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#9
(23-02-2009, 11:16)VerdingterKnecht schrieb: weiß schon jemand in welchem monat der kinderbonus gezahlt wird?

Zusammen mit dem Kindergeld für den Monat März, so wie es aussieht.
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#10
Der Kinderbonus wurde am 20.2 im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossen.

"Für Familien mit Kinder gibt es für jedes Kind eine einmalige Pauschale in Höhe von 100 Euro, die nicht mit Sozialleistungen (Hartz IV) verrechnet wird. Dies soll schon mit dem Kindergeld im März oder April überwiesen werden, jedoch werden die Kinderfreibeträge mit der Pauschale verrechnet, was vor allem Eltern mit mehr als 65000 Euro Jahreseinkommen betrifft."

Auf bundesfinanzministerium.de steht nichts weiter. Mehr wie der Gesetzentwurf vom Januar liegt mir nicht vor: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611740.pdf
Darin heisst es lapidar als Ergänzungsabsatz im Kindergeldgesetz: "(3)Für jedes Kind, für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für das Kalenderjahr 2009 ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt."
Der Rest wird wohl über Dienstanweisungen geregelt...
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#11
Die Presse hat es auch schon aufgegriffen:

Halbierter Kinderbonus für Alleinerziehende (= eine Gesetzeslücke)
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,613687,00.html

"Sozialpolitisch ist das mehr als fragwürdig", sagte Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht der Zeitung. Die Regelung sei "betroffenen Eltern nicht vermittelbar", kritisierte Sabina Schutter vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter. ...
Die SPD-Politikerin Kerstin Griese, Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, hofft jetzt, dass viele Unterhaltszahlungspflichtige auf das Recht verzichten, das ihnen der Bundestag gewährt hat: "Ich kann nur an sie appellieren, das Geld in voller Höhe ihren Kindern zugutekommen zu lassen."

Also Väter, bitte verzichtet! Dodgy
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#12
Das Kindergeld ist nicht für die Kinder, es ist lediglich eine Vorauszahlung auf den Steuerfreibetrag. Der Staat "gestattet" gnädigerweise denen, die für ein Kind sorgen, für das Existenzminimum des Kindes keine Steuern zahlen zu müssen. Und die die sowieso kaum Kohle haben, die dürfen die Vorauszahlung gnädigerweise behalten.
Und da man als unterhaltszahlender Vater für sein Kind sorgt, steht einem doch die hälfte des Bonus zu, schließlich taucht der in der Steuererklärung 2009 auch auf...
Aber das ist eben typische Nehmerqualität in D: Kriegt man zu dem, was man sowieso jeden Monat kriegt, noch was oben drauf, davon aber nur die hälfte von dem, was angekündigt war, dann wird es "weggenommen."

Im Übrigens sollte der Kinderbonus dazu dienen der Bevölkerung etwas Geld in die Hand zu geben, damit sie durch dessen Verkonsumierung das Wirtschaftsleben ankurbeln: Und jetzt kommt die tolle Erkenntnis: das kann ich mit meinen 50€ bestimmt genausogut wie Mutti.
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#13
Dei par Euros mehr Schulden machen den Kohl auch nicht Fett wenn diese Zahlung nicht am Unterhalt angerechnt werde. Aber es wäre wünschenswert wenn der alleinerziehende Nachweisen müsste wie er das Geld des Kindes verwendet hat.
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#14
Aber nein, wie kannst du sowas nur fordern. Eine Alleinerziehende würde niemals Kindergeld, Unterhalt usw. für eigene Zwecke abzweigen. Am allerwenigsten die Alleinerziehenden, die auf Hartz 4 Niveau leben...
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#15
(17-03-2009, 14:23)MitGlied schrieb: Aber nein, wie kannst du sowas nur fordern. Eine Alleinerziehende würde niemals Kindergeld, Unterhalt usw. für eigene Zwecke abzweigen. Am allerwenigsten die Alleinerziehenden, die auf Hartz 4 Niveau leben...


Eben,

Cool

ich glaubte auch immer an die Jungfräulichkeiten aller Marien.

Big Grin

Allerbeste Grüsse ins Forum,
Goddiejens
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#16
Gerade kam im FS daß der sog. "Kinderbonus" mit dem Unterhalt verrechnet werden kann.Heisst dann soviel, daß der zu zahlende Unterhalt um 100 € verringert werden kann.Wem nutzt das jetzt?? Das Kind bekommt genausoviel wie vorher, nur der Vater( resp. die Mutter) muß 100 weniger zahlen.Huh
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#17
Die vollen 100,-€?
Wurde das da so gesagt?

Ist aber quatsch.
Oder besser:
Der volle Bonus wird berücksichtigt und deswegen kann der halbe Bonus (50,-€) abgezogen werden.
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#18
(17-03-2009, 14:23)MitGlied schrieb: Aber nein, wie kannst du sowas nur fordern. Eine Alleinerziehende würde niemals Kindergeld, Unterhalt usw. für eigene Zwecke abzweigen. Am allerwenigsten die Alleinerziehenden, die auf Hartz 4 Niveau leben...

Darum werde ich darauf bestehen.

Eher würde ich unter dem Fuffi einen Streichholz drunter halten, als das die Unterhaltsnut.. das Geld für sich vereinnahmen kann.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#19
Hallo Freunde (insbesondere Zahlesel),

hier mal was aus dem "Treffpunkt Eltern" im Internet zu diesem heiklen Thema:

"Wird der Kinderbonus auf den Unterhalt angerechnet?

Der Kinderbonus wird, wie schon erwähnt, im §6 des Bundeskindergeldgesetz geregelt welcher die Höhe des Kindergeldes definiert. Hiermit wird unserer Ansicht nach der Bezug zum Kindergeld hergestellt und auch damit der Bezug zum §1612b BGB der die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt regelt. Dieses wird durch die Begründung der Bundesregierung im Gesetzesentwurf zum Artikel 5 im Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland bestätigt. In der Begründung heißt es: „Auf den Barunterhaltsanspruch von Kindern ist der Einmalbetrag in entsprechender Anwendung der Regelungen zur Berücksichtigung des Kindergeldes (§ 1612b BGB) anzurechnen.„.

Hiergegen gab es zwar im Gesetzgebungsverfahren mehre Änderungsanträge welche aber immer
abgelehnt wurden. Ebenso hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet im Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus“ ( Artikel 5 im Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland ) eine Nichtanrechnung zu definieren. Dies nennen die Juristen „beredtes Schweigen“ des Gesetzgebers, d.h. das Ausbleiben der Anrechnung auf den Kindesunterhalt ist absichtlich nicht erfolgt. Abschließend sind wir daher der Auffassung das der Kinderbonus, entsprechend dem Kindergeld also zur Hälfte im Auszahlungsmonat auf den Unterhalt anzurechnen sein wird.

Anrechnung des Kinderbonus auf den Unterhalt bei bestehenden Unterhaltstiteln ( Jugendamtsurkunden, Vereinbarung, Urteilen)

Besteht ein Unterhaltstitel ist bei der Anrechnung des Kinderbonus auf den Unterhalt Vorsicht geboten. Hier kommt es genau auf den Wortlaut des Titels an ob der Kinderbonus angerechnet wird.
Denn durch einen Unterhaltstitel hat der Unterhalts berechtigte die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckung wenn die Unterhaltsleistung die im Unterhaltstitel definiert ist ausbleibt.

Welche Anrechnungsmöglichkeiten kann es aber bei den verschiedenen Unterhaltstiteln geben? Hier haben wir einmal eine Auswahl zusammen gestellt, wie die Anrechnung/Abgeltung des Kinderbonus unserer Auffassung nach zu erfolgen hat:

Dynamische Unterhaltstitel:

-1- Sieht der Unterhaltstitel die Anrechnung des hälftigen Kindergelds vor, kann der Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) zur Hälfte im Auszahlungsmonat vom Unterhalt abgezogen werden.

-2- Sieht der Unterhaltstitel keine Anrechnung des hälftigen Kindergelds vor, kann der Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) vom Unterhalt nicht abgezogen werden.

-3- Sieht der Unterhaltstitel eine Hinzurechnung des hälftigen Kindergelds vor, muss der hälftige Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) dem Unterhalt hinzugerechnet werden im Auszahlungsmonat.

-4- Sieht der Unterhaltstitel eine Hinzurechnung des vollen Kindergelds vor, muss der volle Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) dem Unterhalt hinzugerechnet werden im Auszahlungsmonat.

-5- Sieht der Unterhaltstitel vor, dass der jeweilige geltende Mindestunterhalt zu leisten ist, dann wird auch hier der Einmalbetrag im Auszahlungsmonat zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen, da der Zahlbetrag des Mindestunterhalt in diesem Monat um die 50 Euro sinkt.

Statische Unterhaltstitel:

Ist im Unterhaltstitel nur ein fester Betrag genannt welcher sich nicht durch Änderungen der Düsseldorfer Tabelle oder Änderungen des Kindergeldes automatisch verändert, erfolgt keine Anrechnung auf den Unterhalt und eine Abänderung ist wegen des einmaligen Betrages wohl auch nicht möglich, denn eine Abänderung eines bestehenden Unterhaltstitels ist gem. § 323 ZPO mit einer Abänderungsklage nur dann vorgesehen, wenn eine wesentliche (nach der Rechtsprechung bei ca. 10% liegende) Veränderung derjenigen Verhältnisse eintritt, die für Dauer und Höhe des Unterhaltes maßgeblich waren.

Um jedes Risiko auszuschalten sollten Sie auf jeden Fall vor Anrechnung des Kinderbonus auf den von Ihnen geschuldeten Unterhalt Rücksprache mit dem Anwalt ihres Vertrauens halten, um unnötige Zwangsmaßnahmen zu vermeiden, die möglicherweise höhere Kosten auslösen, als eine Anrechnung des Kinderbonus bringt."

Quelle: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt...rbonus.php

+++

Weiteres fand ich hier:

"Der Kinderbonus soll laut Gesetzesbegründung "gezielt und kurzfristig einen zusätzlichen Nachfrageimpuls insbesondere für Familien mit geringerem Einkommen und mehreren Kindern zur Stärkung der Konjunktur" schaffen. Dieses Ziel wird durch eine hälftige Verrechnung mit dem Kindesunterhalt konterkariert. Im Ergebnis kommen bei den minderjährigen Kindern von Alleinerziehenden statt 100 Euro nur 50 Euro Kinderbonus an. Der Barunterhalt für Volljährige wird um 100 Euro gekürzt."

Quelle: http://www.vamv.de/index.php?id=68&tx_tt...c8465326ed

Dieselbe Quelle jammert dann weiter unten noch herum:

"Der Kinderbonus ist in seiner Höhe unzureichend. Dringender Änderungsbedarf besteht bei der Anrechnung des Kinderbonus auf den Kindesunterhalt. Alleinerziehende und ihre Kinder werden durch die derzeitige Regelung massiv benachteiligt. Um die Zielsetzung der unbürokratischen Leistung zu erhalten muss der Kinderbonus zwingend dem Haushalt anrechnungsfrei zur Verfügung stehen, in dem das Kind lebt."

+++

Interessante Zicken-Debatte hier:

http://www.urbia.de/archiv/forum/th-1961...rhalt.html

+++

Mein Fazit: Da ich monatlich Kindesunterhalt zahle und da bisher nichts an Unterhaltsschulden aufgelaufen ist, werde ich am 3. April 50 Euronen weniger an die Exe überweisen.

Grund: Ich zahle nur soviel, wie ich unbedingt zahlen muß. Und dies auch nur, bis das Kind 14 Jahre alt ist. Wenn dann immer noch unfreundlich bis feindselig auf meine Kontaktbemühungen zum Kind reagiert wird, werde ich Zahlungen ganz verweigern. Noch lasse ich bei dem 12 jährigen Kind gelten, dass es ein von der Mutter beeinflußtes Kind ist. Mit 14 ist ein Mensch voll strafmündig, wenn auch nach Jugendgesetz. Auch das von mir mitgezeugte Kind ist dann also mit 14 Jahren voll verantwortlich für sein Tun, so daß ich es in Verantwortung nehmen werde für sein Verhalten mir gegenüber. Und an Leute, die mir unfreundlich bis feindselig gegenüberstehen, zahle ich bitte gar nichts!

Wink

Allerbeste Grüße ins Forum,
Goddiejens
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#20
Es ist das Geld des Kindes. Also möchte ich von der Mutter nachgewiesen bekommen was aus seinem Geld wird.
Ich glaube auch eher an die Unschuld einer [Unterschreitung des Mindestniveaus],
als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz.
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#21
(17-03-2009, 20:44)Goddiejens schrieb: Mein Fazit: Da ich monatlich Kindesunterhalt zahle und da bisher nichts an Unterhaltsschulden aufgelaufen ist, werde ich am 3. April 50 Euronen weniger an die Exe überweisen.
Und dabei kann Dir niemand einen Strick drehen, weil es rechtlich völlig korrekt ist!
Nicht umsonst bekniet unsere Frauenministerin in der Presse die
Väter, davon abzusehen. Dabei kommen sogar solche blöden Argumente
wie: "Die werden doch bestimmt nicht für die 50 Euro einmal den
Dauerauftrag ändern".

Und selbstredend wird den Unterhaltsknechten natürlich ein schlechtes
Gewissen eingeredet. So nach dem Motto: Das werden sie dem
Kind nicht nehmen wollen? Diese Propaganda ist echt zum kotzen.

Also Väter, 50 Ocken weniger im April! Allerdings nur die, die den vollen
KU zahlen!

Der berühmte Satz: "Ich verlange nur das, was mir zusteht"
kann diesmal der unterhaltsgeknechtete Vater sagenBig Grin
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#22
(18-03-2009, 23:30)Einer von Millionen schrieb: Ich hab aber zum Glück keinen eingerichtet denn ich überweise das Erpressungsgeld grundsätzlich nur manuell.

1vM

Wink
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#23
Wie sieht das aus, wenn man direkt an das JA Unterhalt bezahlt.

Müssen die einen benachrichten, dass man abziehen "darf" oder einfach abziehen für April?
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#24
Kann sein, dass sie ein Brieflein verschicken. Sie müssen aber nicht, dafür gibts kein Gesetz. Höchstens eine der berühmten internen Dienstanweisungen.
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#25
(18-03-2009, 23:44)blue schrieb:
(18-03-2009, 23:30)Einer von Millionen schrieb: Ich hab aber zum Glück keinen eingerichtet denn ich überweise das Erpressungsgeld grundsätzlich nur manuell.

1vM

Wink

Genau, blue,

ich überweise den Kindesunterhalt prinzipiell auch stets nur manuell.

Exclamation

Manchmal auch erst am 8. des Monats und nicht am 3. des Monats.

Smile

Als der Anwalt der Exe aus Germanistan mal bei mir deswegen anfragte, teilte ich ihm wahrheitsgemäss mit, dass in Belgien der Lohn für den laufenden Monat laut Gesetz spätestens am 10. Tag des Folgemonats gezahlt worden sein muss vom Arbeitgeber. Und wenn, wie praktisch ja zuweilen Fakt, die Lohnüberweisung sich mal verzögert, dann verzögert sich auch die Unterhaltszahlungsfähigkeit. Denn ich heisse ja nicht Rockefeller oder Quandt, sondern Zahlesel und Otto Normalverbraucher. Der Anwalt zeigte Verständnis und reagierte nicht weiter.

Wink

Und am 3.4. werde ich wohl in die Geldüberweisung reinschreiben "Unterhalt Sabrina April 2009 minus 50 Euro Kinderbonus-Anteil", damit die geldgierige mir das Kind seit 7 Jahren und mehr vorenthaltende Exe damit nicht gleich beim ersten Losflennen die Esel vom Jugendamt oder ihren Anwalt beeindrucken kann.

Tongue

Mit den 50 eingesparten Euronen zahle ich dann meinen Jahresbeitrag bei "Lets start with ABC", einem Verein eines Freundes von mir in Bochum, der eine Grundschule in Bolong in Mindanao in den Philippinen unterstützt, wo mein Name schon mal als Sponsor am Schulgebäude eingraviert worden war. Ich habe nämlich ein sehr grosses Herz für Kinder und bin sehr spendabel bei denen, die es wirklich nötig haben. Dazu gehört aber die Tochter meiner Exe nicht. Denn sie lebt ja in einem Beamtenhaushalt.

Wink

Allerbeste Grüsse ins Forum,
Goddiejens
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