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23-10-2012, 14:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-10-2012, 14:12 von Absurdistan.)
Hab das gerade meinem Anwalt gemailt:
Am xxxx um 10 Uhr schrie KM mich draussen auf dem Spielplatz beim 1. Treffen mit Tamu plötzlich völlig hysterisch vor Tamu und anderen Kindern an sie würde nicht erlauben das ich wegen der längeren Fahrtzeit und dem dadurch erschwerten Mittagsschlaf Lina eine Stunde später bringen dürfe.
Die Kinder schlafen dort zw. 13 und 15 Uhr. Es hätte also gut gepasst wenn ich sie um 15 Uhr hinbringe.
Am xxx um 10:50 Uhr schrie KM am Bahnhof xxxxx in die voll besetzte U-Bahn ich ich solle Tochter gefälligst pünktlich zurückbringen sonst geht sie zur Polizei.
Hatte gefragt ob wegen des Mittagsschlaf eine Stunde später nicht besser wäre. KM legt die kleine morgens öfter um 10:30 wieder hin zum schlafen was da wir uns um 11 Uhr treffen dann nicht geht. Dadurch verschiebt sich der Schlafrhythmus ein bischen so das Lina am folgenden Tag auch nicht schon um 10:30 müde ist. Der Vorschlag das ich Lina Mittwochs eine Stunde später abhole wenn ich sie eine Stunde später bringe ist 1. kleinlich und 2. verschiebt sich dadurch der Mittagsschlaf noch mehr.
Zur Zeit schläft Tochter auf dem Rückweg ein.
Dieses hat KM mir gestern bei Kind(ge)recht vorgeworfen, und wird sie sicherlich am Donnerstag auch machen.
Die KM erschwert es also die Ruhephasen einzuhalten und wirft dieses dem KV vor.
Das beim mir schlafen ist mir so wichtig weil es meinr Meinung das Gefühl der Geborgenheit und zu Hause zu sein fördert.
Das Gespräch bei Kind(ge)recht:
Frau SB stellte fest das die Mutter sich nicht vom Kind lösen kann. Es wurde die Schlussfolgerung gezogen das es dem Kind schadet wenn die Mutter den Wechsel nicht unterstützt.
Wenn die Mutter das Kind schädigt weil sie keine Bindungstoleranz hat, das Kind nicht unterstützt wenn es zum Vater geht, dann hole ich unsere Tochter halt Dienstags Vormittag von der Tamu ab und bring sie dort Donnerstags späten Nachmittag wieder hin.
Es wird häufig so praktiziert das ein Wechselmodell auch bei strittigen Fällen praktiziert wird und die Übergaben über die Kita laufen.
Einen Tag mehr pro Monat und dann abwarten ob die Mutter/Tochter damit klar kommt, das dann auch noch die Mutter entscheiden zu lassen empfinde ich als völlig neben der Spur und es wird deutlich das es hier um Mutterwohl und nicht ums Kindeswohl geht. 2 Übernachtungen pro Woche würden Lina das Gefühl geben beim Vater tatsächlich anzukommen, und bring Ruhe.
Zusätzlich ein WE würde Tochter daran gewöhnen länger und öfter zu Wechseln. Sollte es sich nachteilig auf die Entwicklung auswirken so kann das ein Gutachter feststellen und nicht eine wie in der Vergangenheit Umgangsverweigernde, bindungsintollerante und Persönlichkeitsgestörte Mutter.
Klingt natürlich sehr vorwurfsvoll. Wenn man die Hintergründe betrachtet ist das Verhalten der Mutter aber sogar nachvollziehbar:
Sie meinte immer Herr Richter hätte ihr die Kinder weggenommen. Das sie die Kinder vorher unbedingt in ein Heim geben wollte verdrängt sie.
Das Jugendamt (Frau SB) wollte das ihr die gemeinsame Sorge entzogen wird und der Umgang ausgeschlossen wird weil sie der Meinung war Frau Winkler würde immer wieder in der Psychiatrie landen. Frau SB konnte beim Gerichtstermin nicht erscheinen weil die Verhandlung damals kurzfristig um eine Stunde vorverlegt wurde und ihr nicht mitgeteilt. Sie kam zu spät und verließ sehr wütend das Gerichtsgebeude und prophezeite das man sich bald wieder sehen würde.
Für KM heisst das somit: Lässt sie sich einweisen/helfen besteht die Gefahr eines Umgangsausschlusses
Vielleicht lässt sich das jetzige Verhalten mit dem Verlust der anderen Kinder begründen und somit Herrn Richter (gleicher Richter der Entschied das die anderen Kinder zum Vater kommen) noch mal darauf aufmerksam machen. Gleichzeitig könnte man eventuell noch mal darstellen das es mir nicht darum geht der Mutter das Kind wegzunehmen sonder dafür zu Sorgen das Kind die Möglichkeit hat in den Genuss kommt bei 2 gleichberechtigten Elternteilen zu kommen. Frau SB stellte durchaus fest das es möglich ist mit ein wenig Unterstützung friedlich zu kommunizieren.
Seit inzwischen 3 Generationen wachsen die Kinder mütterlicherseits im Heim auf und jetzt in der 4. Generation die anderen Kinder hauptsächlich beim Vater.
So langsam wäre es mal an der Zeit dafür zu sorgen das ein Kind beide Elternteile behält und auch das Familienleben mit mir und meiner Tochter geschützt und gefördert wird.
MfG
Absurdistan
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25-10-2012, 13:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-10-2012, 13:37 von Absurdistan.)
Heute war Umgangsverhandlung. Es lief ganz gut.
Wechselmodell klappt natürlich nicht. Hab ich auch jetzt nicht wirklich gefordert sondern geäußert das ich mir das langfristig wünsche. Es kam aber dabei die grundsätzliche Haltung des Richters über 50/50 WM rüber. Wie erwartet natürlich nur bei guter Kommunikation der Eltern u.s.w.
Vor einem Jahr ist Exe mit 7 Monate altem Baby abgehauen ins Frauenhaus. 2 Monate dann 0 h Kontakt, dann 3 h /Woche, dann 7 h /Woche und ab Februar von Mittwoch 11 Uhr bis Donnerstag 14 Uhr.
Zur jetzigen Regelung: Dienstags 11 Uhr bis Mittwochs 15 Uhr und zusätzlich jedes 3. Wochenende von Freitag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr
Diese Regelung soll 3 Monate gelten. In der Zwischenzeit sollen wir zur Erziehungsberatung. Danach gibts ne neue Verhandlung und ich gehe fest davon aus das wieder mehr bei rauskommt. Ich bin erst mal zufrieden. Vor allem wegen dem sehr langen Wochenende. Sorgerechtsverfahren beim OLG läuft ja auch noch!
Die Beratungsstelle hatte ja weniger empfohlen.
lg
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Freut mich für Dein Kind und Dich, dieser Verlauf. Weiterhin viel Erfolg!
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28-10-2012, 11:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-10-2012, 11:57 von Absurdistan.)
Letzte Woche war eine Umgangsverhandlung die für mich ganz gut lief.
Der Richter hat festgehalten das wir zur Erziehungsberatung gehen. Die Erziehungsberatung lehnt nun eine Beratung ab da wir im Sorgerechtsstreit sind. Die gleiche Situation hatten wir schon ma im Februar.
Ich stelle mir die Frage: Warum schicken uns Gericht und JA zur Erziehungsberatung wenn lt. Erziehungsberatungsstelle keine Erziehungsberatung gemacht wird wenn ein Sorgerechtsstreit anhängig ist? Die habe da doch täglich mit zu tun und müssten es wissen.
Also: Papi will gem. S von seiner Lebensgefährtin, Mutti sagt nö was gibst du mir (nicht dem Kind), Papi sagt gut gehen wir zur Beratungsstelle, Mutti sagt nö, Papi gibt Willenserklärung über gem. S ab, Mutti fühlt sich durch Willenserklärung bedroht und verschwindet mit Kind. Umgang wird verweigert, Papi darf jetzt Antrag stellen (seit 1,5 Jahren), Mutti wird wegen Antrag noch wütender, Jugendamt sieht friedliche Einigung mit Hilfe möglich und empfiehlt Beratung. Beratung sagt praktisch: nö zerfleischen sie sich erst mal ein paar Jahre vor Gericht dann helfen wir das zu bereinigen.
[undefined=undefined]Bei der jetzt beschlossenen Antragslösung wird das wohl häufiger passieren[/undefined]
Bis vor 1,5 Jahren waren uneheliche Väter völlig diskriminiert, macht und -hilflos. Da sassen dann bei der Erziehungsberatung vom JA auf der einen Seite eine despotische allmächtige Mutter und ein sorgerechtsloser Vater. So war es für die Beratung natürlich einfach.
Dabei sind wir kurz vor einer Lösung: Nach der Umgangsverhandlung haben wir gechattet und uns darauf geeinigt:
[undefined=undefined]pritätische Doppelresidenz ab 3. Geburtstag (also noch 1Jahr und 4Monate), später geht die kleine wegen der Halbgeschwister am Wohnort der KM zur Schule, gem. Sorge, Umgang wird bis zur par.Doppelr. ausgebaut[/undefined]
Problem: Sie will das ich Antrag beim OLG zurückziehe (alleinige Sorge Hilfsweise gem.S mit ABR) dann wird bei Beratungsstelle eine Regelung ausgearbeitet.
Ich will das mit Anwälten dingfest machen und am gleichen Tag Antrag zurückziehen. Bei meinem Anwalt ist ein Notar im Haus. Dort könnte man auch gleich Unterhalt titulieren bis 3. Geburtstag.
Ich wäre ja total bescheuert wenn ich vorher alles zurückziehe und völlig naiv hoffe das bei so einer mütterbevorzugenden Beratungsstelle genau das bei rum kommt. Sie hat ettliche Male sonstwas versprochen und sich nicht dran gehalten. Dann hab ich nicht mehr die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen. Fristen beim OLG sind ausgereizt, 2 mal schon verlängert und Begründung ging Freitag raus.
Hat jemand einen Vorschlag wie jetzt vorzugehen ist?
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Dann schreibst du deine Ex und die Erziehungsberatungsstelle an und legst 3 Terminvorschläge bei, bzw. bittest um alternative Vorschläge.
Entweder du bekommst den Termin, dann gehst du hin oder eben nicht.
In jedem Fall schickst du das Ergebnis ans Gericht und beantragst, dass das Gericht nun seine Arbeit machen solle.
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...und beantrage beim OLG, das Verfahren solange ruhen zu lassen...
.
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28-10-2012, 12:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-10-2012, 12:59 von Absurdistan.)
Bin morgen sowieso in der Nähe der Beratungsstelle. Treffe mich mit KM weil wir den Umgangstag um einen Tag verschieben. KM will das schriftlich haben da ich behaupten könnte sie hält sich nicht an Beschluss und Richter eine Strafe von 25000 Euro festgesetzt hat sollte sich einer nicht an die Umgangsregelung halten.
Die wollten das im Team nochmal besprechen ob eine Beratung stattfindet. Gehe aber nicht davon aus da wir das gleiche ja schon mal im Februar hatten. Da wollten die auch erst im Team besprechen und haben dann abgelehnt.
Vielleicht komme ich dazu die Sachlage zu schildern und das eine Einigung in greifbarer Nähe ist.
Die Zeit drängt ein bischen. Schriftverkehr könnte ein bischen daueren. Wenn Ex die Begründung der Beschwerde zu lesen bekommt ist mit Sicherheit alles vorbei. Denn dort wird so richtig mit Dreck geworfen. Anwalt meinte ich hätte keine andere Wahl. Das muss so sein.
Am Besten wäre schnell irgendwie einigen alles schriftlich festhalten mit möglichst hoher Sicherheit und dann Antrag zurückziehen. Fertig.
Müsste dann ganz schön viel Geld bezahlen da es dann auch keine VKH mehr gibt um den Anwalt zu bezahlen für das was der bis jetzt gemacht hat. Das wäre aber besser als noch evtl. 2Jahre Schlammschlacht mit ungewissem Ausgang.
Vielleicht schafft mein Anwalt es auch die Anwältin der Ex dazu zu bewegen Einfluss auf Ex zu nehmen. Denn die hatte mal meinem Anwalt im Verfahren mit Ex-Mann meiner Ex erzählt das sie psychische Probleme hat. Er hat sie schon mal drauf angesprochen und ich glaube das ist nicht völlig abwegig.
Das mit dem ruhen lassen hatten wir im Februar auch. Dort gab es das Missverständniss das es ein halbes Jahr ruht egal ob ein Einigung zu Stande kommt. Da wollte ich eine erweiterte Umgangsregelung weil der Prozess eh schon sehr verzögert wurde und ein halbes Jahr ruhen lassen einen großen Kontinuitätsvorteil bedeutet hätte.
Da ich nun weiss das es sollte es zu keiner Einigung kommen der Prozess sofort weiter geht und nicht bis das halbe Jahr abgelaufen ist, wäre das tatsächlich eine Alternative.
Weiss jemand ob die Begründung der Beschwerde auch dann zurückgehalten wird?
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Ich würde da nicht zurückziehen, und auch nichts mehr verlängern. Für meinen LG war auch gegenüber der KM die Linie ganz klar: "Sobald du eine Regelung beim Notar unterschrieben hast, ziehe ich die Anträge zurück, ansonsten nicht." Die KMs versprechen einem ja das Blaue vom Himmel runter, und am Ende wird man doch nur verarscht.
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28-10-2012, 14:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-10-2012, 14:27 von Absurdistan.)
Vielleicht schafft mein Anwalt es auch die Anwältin der Ex dazu zu bewegen Einfluss auf Ex zu nehmen. Denn die hatte mal meinem Anwalt im Verfahren mit Ex-Mann meiner Ex meinem Anwalt erzählt das sie psychische Probleme hat. Er hat sie schon mal drauf angesprochen und ich glaube das ist nicht völlig abwegig.
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Donnerstag war Umgangsverhandlung. Dort hat sie dann die wöchentlichen Umgangstage von Mittwoch auf Dienstag verschoben.
Ich habe aktzeptiert und bin davon ausgegangen das das ab November gilt. Nun meint sie ab sofort. Ich hab also 2 Werktage Zeit meinen Dienstplan umzustellen. Samstag meinte sie noch über Skype das wir es diesesmal nochmal Mittwoch machen können sie aber schriftlich von mir haben will da sie meint ich könne dann behaupten sie würde das Kind nicht rausrücken. Richter ordnete Strafe von 25000 Euro an sollte sich einer nicht an die Regelung halten. Also habe ich 2 Zettel fertig gemacht woraus hervor geht das wir uns einig sind das der Umgang am Mittwoch stattfindet und bin eine Stunde in ihre Gegend gefahren heute morgen. Dort angekommen wollte sie das ich unterschreibe selber aber nicht.
Ich habe kurz bemängelt das sie nicht unterschreiben will da is sie etwas lauter geworden. Zufällig kam gerad ein Polizist vorbei und fragte ob SIE Hilfe braucht. Sie sagte nein. Dann meinte vergiss es, ich bin morgen am Übergabeort und mir egal wie du das machst. Ich könnte kotzen.
Später wünschte ich mir ich hätte dem Polizisten gesagt. Ich brauche Hilfe und passen sie auf sie vermöbelt gerne Polizisten
Entweder melde ich mich krank oder verzichte auf Umgang. Grrrrrrrrr
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mein Anwalt hat gestern noch bei Geicht angerufen und ins Diktat reingehört. Nix zu machen. Da nicht erwähnt wurde ab November gilt die Regelung ab sofort. Dann hat Anwalt bei der Anwältin von Ex angerufen die dann die Ex anrief. Ex ist stur geblieben. Jetzt wollen die auch noch irgendwas schriftliches schicken. Bin mal gespannt was konstruiert wird.
Bei der Arbeit hab ich gesagt was Sache ist. 2 Kollegen haben rumgetauscht damit es klappt das ich heute meine Tochter sehe.
Hatte gestern 12 Stunden fast nur mit dem Thema zu tun. Die kompromisslose Haltung fällt ihr hoffentlich noch bei der Sorgerechtsverhandlung vor die Füsse.
lg
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(30-10-2012, 09:37)Absurdistan schrieb: mein Anwalt hat gestern noch bei Geicht angerufen und ins Diktat reingehört. Nix zu machen. Da nicht erwähnt wurde ab November gilt die Regelung ab sofort. Dann hat Anwalt bei der Anwältin von Ex angerufen die dann die Ex anrief. Ex ist stur geblieben. Jetzt wollen die auch noch irgendwas schriftliches schicken. Bin mal gespannt was konstruiert wird.
Dafür habe ich heute ein Rechnung vom Anwalt bekommen.
Er will 120 Euro haben.
Wie soll das bloss weitergehen?
und was soll das ganze? du bekommst das protokoll doch zugeschickt?!
im übrigen gelten vergleiche und beschlüsse immer unverzüglich, solange nichts anderes festgelegt ist.
das hätte dir dein anwalt auch sagen können, ohne dass er bei gericht anruft.
die rechnung soll er sich hinschieben, wo keine sonne scheint.
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Da muss ich wohl draus lernen. In Zukunft werde ich sämtliche Beratungstermine, Gerichtstermine absagen sollte es nicht in meinen Zeitplan passen. Immerhin ist die Mutter in Elternzeit und hat auch ne Tagesmutter für´s Kind. Meinen Anwalt werde ich vorher bei jder Kleinigkeit fragen ob er dafür Geld haben will.
Mich mit dem Anwalt jetzt auch noch über seine Bezahlung zu streiten is glaube ich nicht gut.
Was mich ausserdem noch ärgert ist das er die Beschwerdebegründung wegen Sorgerecht losgeschickt hat obwohl ich ihm sagte das ich die vorher lesen will. Das ist ja schon der 2. Anwalt.
von einem anwalt, der noch die kleinste und banalste auskunft gesondert in rechnung stellt, würde ich mich ehrlich gesagt trennen.
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(01-11-2012, 20:07)iglu schrieb: von einem anwalt, der noch die kleinste und banalste auskunft gesondert in rechnung stellt, würde ich mich ehrlich gesagt trennen.
Dito!
Simon II
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18-11-2012, 01:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-11-2012, 01:51 von Absurdistan.)
Hatte gerade mit Ex eine Diskussion über Fremdbetreuung. Sie ist der Meinung das unsere kleine (20 Monate) fremdbetreut werden MUSS.
Da ich Umgang von Di-Mi habe und jedes 3. WE von Freitag morgen bis Sonntag 18 Uhr sind einige Tage wo sie aus der Gruppe heruausgerissen wird, was ihrer Meinung nicht gut für das Kind ist.
Da ich meine Tochter eh schon so wenig sehe will ich sie natürlich nicht in der Zeit auch noch fremdbetreuen lassen. Zuerst wollte sie die kleine in eine Kita geben. Die hatten schon gesagt nicht mehr als einen Tag/Woche nicht in der Kita. Gott sei Dank wollte Jobcenter das nicht finanzieren da die Mutter nur 1 Woche pro Monat verhindert ist und ja auch in Elternzeit ist. Sie ist jetzt bei einer Tagesmutter der jetzt natürlich Geld flöten geht wegen dem fehlenden Tag pro Woche. Die hat sich auch geäussert es wäre nicht gut.
Für mich ist klar das das nur Argumente sind um zu verhindern das der Umgang weiter ausgebaut wird in Richtung Wechselmodell oder nahe dran. Ihre Ausrede ist Fremdbetreuung und der Kontakt zu anderen Kindern in der Gruppe fördert die Entwicklung.
Meine Meinung ist das Kinder in dem Alter in erster Linie die Eltern als feste und vertraute Bezugspersonen brauchen die ihnen Liebe und Geborgenheit geben was nicht automatisch in Kitas gewährleistet ist. Ausserdem können Eltern auch den Kontakt zu anderen Kindern gewährleisten. Sollten die Eltern nicht in der Lage sein ihre Kinder zu fördern oder aus einer sogenannten "bildungsfernen Unterschicht" (meiner Meinung nach ein Unwort) kommen wäre Kita oder Tamu wahrscheinlich sinnvoll.
Es stellt sich die Frage: Ist Fremdbetreuung so entwicklungsfördernd das der Kontakt zum Umgangsberechtigten eingeschrenkt werden darf?
glasklar ja. kinderfremdbetreuung liegt im mainstream. da kommt man nicht oder nur sehr schwer gegen an.
hab da auch so meine erfahrung.
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(18-11-2012, 01:51)iglu schrieb: glasklar ja. kinderfremdbetreuung liegt im mainstream. da kommt man nicht oder nur sehr schwer gegen an.
Die Befürchtung hatte ich auch. Passt nur nicht damit überein das Eltern die darauf verzichten jetzt mit Betreuungsgeld belohnt werden. Also eine Doppelmoral
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Hier http://www.zeit.de/wirtschaft/2011-10/st...derkrippen gabt´s da ´mal ´ne größere Diskussion zu. Die öffentliche Meinung und die veröffentlichte Meinung sind wohl nicht das Gleiche.
Mein Fazit: Was tatsächlich besser ist, weiß man wohl nicht so genau. Wie die Interessenslagen sind, schon eher. Deshalb wird es weniger Anstrengungen geben, dies wirklich zu klären, als das, was paßt, zum mainstream zu puschen.
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(18-11-2012, 01:45)Absurdistan schrieb: Es stellt sich die Frage: Ist Fremdbetreuung so entwicklungsfördernd das der Kontakt zum Umgangsberechtigten eingeschrenkt werden darf?
Darum ging es deiner Ex wohl nicht. Sie beginnt vielmehr mit einem alten Problem: Eigenmächtig die Zeit des Kindes beim Vater verplanen. Wie die verplant wird, ist gar nicht so wichtig, nur dass sie einen Übergriff probiert ist wichtig. Eine sachliche Grundlage hat die plötzliche Lust zur Fremdbetreuung nicht, die Diskussion darüber ist bei weitem nicht so eindeutig, dass man ein beweisbares Fazit ziehen könnte wie "ist gut für das Kind".
ob das passt oder nicht kann letztlich dahinstehen, die forschungslage auch.
wichtig ist, dass diejenigen, die es notfalls entscheiden, begeistert sein werden.
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Meine Mutter ist seit vielen Jahren Tagesmutter (freischaffend beim JA). Aktuell betreut sie vier Kinder, vom Kleinstkind bis zum Kindergartenanfänger (also 9 Monate bis 5 Jahre). KEINES dieser Kinder ist die ganze Woche bei ihr. Zwei sind vier Tage/Woche da, die anderen beiden 2-3 Tage/Woche, also flexibel. Zwei der Kinder besuchen zusätzlich eine Krabbelgruppe.
Dementsprechend nehme ich an, dass es keinerlei Problem darstellt, eine flexible Betreeung durch Tagesmutter oder Kita zu realisieren. Es ist ja nicht wie in der Schule, wo man tatsächlich wesentliches verpasst, wenn man mal ein paar Tage fehlt.
Auch unsere Kleine verpasst hin und wieder einen Kita-Tag, wenn wir übers WE mit ihr wegfahren wollen. Scheint bisher nicht geschadet zu haben, da die Regelmäßigkeit im Großen und Ganzen natürlich erhalten bleibt.
Die Argumentation der KM ist daher meines Erachtens absoluter Bullshit.
Fremdbetreuung KANN tatsächlich entwicklungsfördernd sein, das ist aber immer auch kindabhängig. Keinesfalls aber sollte sie wichtiger genommen werden als der Kontakt zu den direkten Bezugspersonen (sprich Mutter und Vater).
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(18-11-2012, 12:32)Jessy schrieb: Fremdbetreuung KANN tatsächlich entwicklungsfördernd sein, das ist aber immer auch kindabhängig. Keinesfalls aber sollte sie wichtiger genommen werden als der Kontakt zu den direkten Bezugspersonen (sprich Mutter und Vater).
Bingo!
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